Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Wahlausschuss
Termin
29.05.2008
59/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
I Rie/Be
15.05.1008
Bezeichnung
Kommunalwahl 2009;
hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 26. Sitzung am 17.04.2008 über die Zahl der zu
wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossen. Danach beträgt die Zahl
der 2009 zu wählenden Vertreter des Rates 28, davon sind 14 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen.
Die nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgebliche statistische Bevölkerungszahl des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) NRW für die Gemeinde Hürtgenwald betrug
zum 30.06.2007 8.805. Nach § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) darf die Abweichung
von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 v.H.
nach oben oder unten betragen (bei der Kommunalwahl 2004 betrug diese Zahl noch 33 1/3 v.H).
Die Berechnung der zulässigen Einwohnerzahlen je Wahlbezirk erfolgt aufgrund der statistischen
Bevölkerungsfortschreibung des LDS zum Stichtag 30.06.2007.
Für den Zuschnitt der einzelnen Wahlbezirke ist auf die gemeindlichen Zahlen des Einwohnermeldeamtes zurückzugreifen, da nur diese Zahlen gegliedert bis zur Straße und Hausnummer des
jeweiligen Ortes zur Verfügung stehen. Da die gemeindeeigenen Bevölkerungsdaten regelmäßig
von den Zahlen des LDS abweichen, ist eine Angleichung zwischen den Zahlen des LDS und den
gemeindlichen Einwohnerzahlen erforderlich. Bei dieser Angleichung werden die gemeindlichen
Daten um den Prozentanteil herabgesetzt, um die in die LDS-Daten niedriger sind als die
gemeindlichen Daten. Nach den Zahlen des hiesigen Einwohnermeldeamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Hürtgenwald zum 30.06.2007 8.835. Da die Zahlen des LDS zum Stichtag
somit 0,339559 % niedriger sind als die Zahlen des hiesigen Einwohnermeldeamtes, sind die Gemeindedaten um 0,339559 % zu reduzieren.
Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG darauf Rücksicht zu nehmen,
dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben.
-1 -
Der Mittelwert je Wahlbezirk beträgt 629 Einwohner (8.805 Einwohner laut LDS geteilt durch 14
Wahlbezirke). Die Obergrenze beträgt demnach 786 Einwohner je Wahlbezirke, die Untergrenze
472 Einwohner je Wahlbezirk.
Auf der beigefügten Übersicht sind die eingeteilten Wahlbezirke nach Straßen und Einwohnerzahlen dargestellt.
Die Einteilung der Wahlbezirke kann im wesentlichen wie bei der letzten Kommunalwahl 2004 bestehen bleiben. Lediglich bei dem Wahlbezirk 0.10 „Straß“ ist wegen des Überschreitens der
Obergrenze mit 791 Einwohnern und bei dem Wahlbezirk 0.14 „Vossenack“, welcher im wesentlichen aus den Straßen „Auf der Harth, Franziskusweg, Monschauer Straße, Richelskuhl,
Schoellersweg, Simonskaller Straße“ sowie „Raffelsbrand“ und „Simonskall“ besteht, wegen Unterschreitung ein Neuzuschnitt in geringfügigem Umfang erforderlich.
Diese erforderlichen Änderungen wurden wie folgt vorgenommen:
0.10 Straß =
Die Straßen „Hormer Straße“ sowie „Hohlweg“ mit 29 Einwohnern werden dem
Wahlbezirk/Stimmbezirk 06.1/06.2 Gey/Horm zugewiesen.
0.14 Vossenack = Ab der Einmündung der Straße „Auf der Harth“ in die Straße „Im Oberdorf“
werden die Einwohner der Häuser Nrn. 101 – 137 sowie 106 – 154 (Richtung
B 399) diesem Wahlbezirk zugeordnet (119 Einwohner). Bisher waren diese
dem Wahlbezirk 0.12 Vossenack zugewiesen.
Beschlussvorschlag:
Die Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Hürtgenwald in Wahlbezirke wird in der als Anlage
beigefügten Fassung beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)