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Beschlussvorlage (Kommunalwahl 2009; hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Kommunalwahl 2009; 
hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke) Beschlussvorlage (Kommunalwahl 2009; 
hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Wahlausschuss Termin 29.05.2008 59/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Riester Aktenzeichen: Datum: I Rie/Be 15.05.1008 Bezeichnung Kommunalwahl 2009; hier: Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald hat in seiner 26. Sitzung am 17.04.2008 über die Zahl der zu wählenden Vertreter in den Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschlossen. Danach beträgt die Zahl der 2009 zu wählenden Vertreter des Rates 28, davon sind 14 Vertreter in Wahlbezirken zu wählen. Die nach den gesetzlichen Bestimmungen maßgebliche statistische Bevölkerungszahl des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) NRW für die Gemeinde Hürtgenwald betrug zum 30.06.2007 8.805. Nach § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz (KWahlG) darf die Abweichung von der durchschnittlichen Einwohnerzahl der Wahlbezirke im Wahlgebiet nicht mehr als 25 v.H. nach oben oder unten betragen (bei der Kommunalwahl 2004 betrug diese Zahl noch 33 1/3 v.H). Die Berechnung der zulässigen Einwohnerzahlen je Wahlbezirk erfolgt aufgrund der statistischen Bevölkerungsfortschreibung des LDS zum Stichtag 30.06.2007. Für den Zuschnitt der einzelnen Wahlbezirke ist auf die gemeindlichen Zahlen des Einwohnermeldeamtes zurückzugreifen, da nur diese Zahlen gegliedert bis zur Straße und Hausnummer des jeweiligen Ortes zur Verfügung stehen. Da die gemeindeeigenen Bevölkerungsdaten regelmäßig von den Zahlen des LDS abweichen, ist eine Angleichung zwischen den Zahlen des LDS und den gemeindlichen Einwohnerzahlen erforderlich. Bei dieser Angleichung werden die gemeindlichen Daten um den Prozentanteil herabgesetzt, um die in die LDS-Daten niedriger sind als die gemeindlichen Daten. Nach den Zahlen des hiesigen Einwohnermeldeamtes betrug die Einwohnerzahl der Gemeinde Hürtgenwald zum 30.06.2007 8.835. Da die Zahlen des LDS zum Stichtag somit 0,339559 % niedriger sind als die Zahlen des hiesigen Einwohnermeldeamtes, sind die Gemeindedaten um 0,339559 % zu reduzieren. Bei der Abgrenzung der Wahlbezirke ist gemäß § 4 Abs. 2 KWahlG darauf Rücksicht zu nehmen, dass räumliche Zusammenhänge möglichst gewahrt bleiben. -1 - Der Mittelwert je Wahlbezirk beträgt 629 Einwohner (8.805 Einwohner laut LDS geteilt durch 14 Wahlbezirke). Die Obergrenze beträgt demnach 786 Einwohner je Wahlbezirke, die Untergrenze 472 Einwohner je Wahlbezirk. Auf der beigefügten Übersicht sind die eingeteilten Wahlbezirke nach Straßen und Einwohnerzahlen dargestellt. Die Einteilung der Wahlbezirke kann im wesentlichen wie bei der letzten Kommunalwahl 2004 bestehen bleiben. Lediglich bei dem Wahlbezirk 0.10 „Straß“ ist wegen des Überschreitens der Obergrenze mit 791 Einwohnern und bei dem Wahlbezirk 0.14 „Vossenack“, welcher im wesentlichen aus den Straßen „Auf der Harth, Franziskusweg, Monschauer Straße, Richelskuhl, Schoellersweg, Simonskaller Straße“ sowie „Raffelsbrand“ und „Simonskall“ besteht, wegen Unterschreitung ein Neuzuschnitt in geringfügigem Umfang erforderlich. Diese erforderlichen Änderungen wurden wie folgt vorgenommen: 0.10 Straß = Die Straßen „Hormer Straße“ sowie „Hohlweg“ mit 29 Einwohnern werden dem Wahlbezirk/Stimmbezirk 06.1/06.2 Gey/Horm zugewiesen. 0.14 Vossenack = Ab der Einmündung der Straße „Auf der Harth“ in die Straße „Im Oberdorf“ werden die Einwohner der Häuser Nrn. 101 – 137 sowie 106 – 154 (Richtung B 399) diesem Wahlbezirk zugeordnet (119 Einwohner). Bisher waren diese dem Wahlbezirk 0.12 Vossenack zugewiesen. Beschlussvorschlag: Die Einteilung des Wahlgebietes der Gemeinde Hürtgenwald in Wahlbezirke wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)