Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Dornhecke" im Ortsteil Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Dornhecke" im Ortsteil Gey) Beschlussvorlage (Widmung der Straße "Dornhecke" im Ortsteil Gey)

öffnen download melden Dateigröße: 82 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.12.2009 131/2009 Bemerkungen TOP II Fachbereich: Herr Heidbüchel öffentlich Sachbearbeiter: II H/Be Aktenzeichen: 19.11.2009 Datum: Bezeichnung Widmung der Straße "Dornhecke" im Ortsteil Gey Sachverhalt: Am 18.08.2009 wurde der Bebauungsplan C 7 „Forststraße“ im Ortsteil Gey öffentlich bekannt gemacht. Die in diesem Bereich liegenden Grundstücke werden über die von der Straße „Wiesenweg“ abzweigende Baustraße erschlossen. Es wird in Bezug auf die Straßenbenennung auf die Sitzungsvorlage Nr. 130/2009 hingewiesen. Nach § 6 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW vom 23.09.1995 hat die Gemeinde als Träger der Straßenbaulast die Widmung zu verfügen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Die Widmung ist eine allgemeine Verfügung, durch die die öffentliche Straßeneigenschaft begründet wird. Durch sie entstehen sowohl für den Träger der Straßenbaulast als auch für die Allgemeinheit, insbesondere für die Verkehrsteilnehmer und Anlieger Rechte und Pflichten. Die Voraussetzung einer Widmung ist, dass der Träger der Straßenbaulast Eigentümer des einer Straße dienenden Grundstückes ist oder dass der Eigentümer und ansonst zur Nutzung dienlich Berechtigter der Widmung zugestimmt hat. Die Gemeinde Hürtgenwald ist Eigentümerin der Erschließungsstraße und der fußläufigen Verbindung zur „Dürener Straße“. Aus diesem Grund schlage ich vor, mich mit der Durchführung des Widmungsverfahrens zu beauftragen. Der Straßen- und Wegebereich der gewidmet werden soll, ist im beigefügten Kartenausschnitt (Anlage 1) markiert. -1 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald, die von der Straße „Wiesenweg“ abzweigende Erschließungsstraße sowie den daran anschließenden Fußweg im Bereich des Bebauungsplangebietes Nr. C 7 „Forststraße“ im Ortsteil Gey, Gemarkung Gey, Flur 11, Nr. 459 teilweise, 488 teilweise und 469 mit sofortiger Wirkung für den öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (Parzelle Nr. 459 teilweise und 488 teilweise) sowie als fußläufige Verbindung (Parzelle 469) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV NW) zu widmen. Der Bürgermeister wird mit der Durchführung des Widmungsverfahrens beauftragt. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)