Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
76 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.12.2009
129/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
II 867/02-06 H/Be
19.11.2009
Bezeichnung
Erlass einer neuen Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Die bisherige Abfallentsorgungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald ist am 16.04.2003 rechtskräftig geworden.
Inzwischen sind auch Änderungen im Rahmen des Abfallentsorgungsrechtes sowohl durch neue
gesetzliche Bestimmungen als auch durch die Rechtssprechung eingetreten. Dies hatte zur Folge,
dass der Nordrhein-Westfälische Städte- und Gemeindebund die Überarbeitung seiner
aufgestellten Mustersatzung über die Abfallentsorgung durchgeführt hat.
Aufgrund des vorgenannten wurde die Erarbeitung der neuen gemeindlichen Abfallentsorgungssatzung durchgeführt. Da es sich in erster Linie um redaktionelle Änderungen handelte, enthält die
neue Satzung die bisher geltenden grundsätzlichen Regelungen in Bezug auf die Art und Weise
der Durchführung des „Dualen Systems“ des Einsammelns und Beförderns der Abfälle entsprechend der bestehenden vertraglichen Regelungen mit den gemeindlichen Abfallentsorgern
und der Ermöglichung der Eigenkompostierung für Bioabfälle.
Um einen Vergleich besser herbeiführen zu können, wurde eine synoptische Gegenüberstellung
der bisherigen und der neuen Abfallentsorgungssatzung gewählt. Die Gegenüberstellung ist als
Anlage 1 dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Insbesondere wird auf den geänderten „Abfall-Positivkatalog“ verwiesen.
Der Fachabteilung des Kreises Düren, welche sehr stark darum bemüht war, die Gemeinde bei
der Bearbeitung zu unterstützen, wurde der Entwurf der neuen Satzung zur Durchsicht vorgelegt.
Ein anschließendes Abstimmungsgespräch hat am 06.09.2009 im Rathaus stattgefunden.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die als
Anlage beigefügte Satzung über die Abfallentsorgung in der Gemeinde Hürtgenwald.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)