Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.12.2009
128/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2010
18.11.2009
Bezeichnung
Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2010
Sachverhalt:
Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren nach dem 01.01.2010 beinhaltet alle
Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen.
Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in
Abzug gebracht worden. Ein Fehlbetrag für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird nicht erwartet.
Die bisherige Gebühr hat 0,66 € pro laufende Meter betragen. Für das kommende Jahr ist ein Gebührensatz von 0,83 € pro laufender Meter erforderlich. Die höhere Gebühr resultiert aus Kostensteigerungen aufgrund des lang anhaltenden Winters und hiermit verbunden dem höheren Erstattungsbetrag an den Landesbetrieb NRW für die überörtlichen Straßen (2009: 5.000,00 €/2010:
15.000,00 €). Zudem musste mehr Streugut bereitgehalten werden. Eine Anhebung um 17 Cent
pro laufender Meter kann daher beschlossen werden.
Beschlussvorschlag:
1. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen.
2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich.
Der Gebührensatz pro laufender Meter Straßenfront beträgt 0,83 €. Außerdem empfiehlt der
Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die als Anlage beiliegende Gebührensatzung zur
Straßenreinigung zu beschließen.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)