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Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2010)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
82 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2010) Beschlussvorlage (Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2010)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 128/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Engels Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2010 18.11.2009 Bezeichnung Gebührenkalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren ab dem 01.01.2010 Sachverhalt: Die Kalkulation zur Festsetzung der Winterdienstgebühren nach dem 01.01.2010 beinhaltet alle Erlöse und Kosten der Kostenstelle 912112 „Winterdienst“. Auf die beiliegende Gebührenkalkulation wird verwiesen. Wie im Vorjahr, ist der Eigenanteil der Gemeinde in Höhe von 20,3 % der anfallenden Kosten in Abzug gebracht worden. Ein Fehlbetrag für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird nicht erwartet. Die bisherige Gebühr hat 0,66 € pro laufende Meter betragen. Für das kommende Jahr ist ein Gebührensatz von 0,83 € pro laufender Meter erforderlich. Die höhere Gebühr resultiert aus Kostensteigerungen aufgrund des lang anhaltenden Winters und hiermit verbunden dem höheren Erstattungsbetrag an den Landesbetrieb NRW für die überörtlichen Straßen (2009: 5.000,00 €/2010: 15.000,00 €). Zudem musste mehr Streugut bereitgehalten werden. Eine Anhebung um 17 Cent pro laufender Meter kann daher beschlossen werden. Beschlussvorschlag: 1. Die vorgelegte Gebührenbedarfsberechnung wird anerkannt und beschlossen. 2. Eine Gebührenanpassung ist erforderlich. Der Gebührensatz pro laufender Meter Straßenfront beträgt 0,83 €. Außerdem empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Gemeinderat, die als Anlage beiliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung zu beschließen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)