Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.12.2009
125/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III
Herr Engels
Aktenzeichen:
Datum:
III Gebühren 2010
18.11.2009
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über
die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
Sachverhalt:
Die Gebührenkalkulation 2010 hat sich gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen nicht verändert.
Trotz leicht angestiegener Kosten für Entleerung und Transport aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sind die Kosten für die Entsorgung der Klärschlämme um knapp 1.400,00 € zurückgegangen. Insbesondere macht sich das hier im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten bemerkbar, da aufgrund abwicklungstechnischer Änderungen eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes
möglich war.
Insgesamt kann sowohl bei der Entleerung von geschlossenen Gruben sowie bei der Entleerung
von Kleinkläranlagen trotz gestiegener Kosten, aufgrund einer höheren Abfuhrmenge der Gebührensatz pro Kubikmeter gesenkt werden. Wie bereits auch in den letzten Jahren angekündigt, ist
eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden.
Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 29,15 € je Kubikmeter und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 35,48 € je
Kubikmeter.
Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt.
-1 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen:
1. Die Gebührenkalkulation ist richtig.
2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 29,15 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben
und 35,48 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen.
3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde
Hürtgenwald zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
28.051,64 €
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)