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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 125/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Herr Engels Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2010 18.11.2009 Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung hinsichtlich der Benutzungsgebühr der Entsorgung von Inhalten aus Grundstücksentwässerungsanlagen und Erlass der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen Sachverhalt: Die Gebührenkalkulation 2010 hat sich gegenüber dem Vorjahr im wesentlichen nicht verändert. Trotz leicht angestiegener Kosten für Entleerung und Transport aufgrund allgemeiner Preissteigerungen sind die Kosten für die Entsorgung der Klärschlämme um knapp 1.400,00 € zurückgegangen. Insbesondere macht sich das hier im Bereich der Personal- und Verwaltungskosten bemerkbar, da aufgrund abwicklungstechnischer Änderungen eine Reduzierung des Arbeitsaufwandes möglich war. Insgesamt kann sowohl bei der Entleerung von geschlossenen Gruben sowie bei der Entleerung von Kleinkläranlagen trotz gestiegener Kosten, aufgrund einer höheren Abfuhrmenge der Gebührensatz pro Kubikmeter gesenkt werden. Wie bereits auch in den letzten Jahren angekündigt, ist eine Gebührenausgleichsrücklage nicht mehr vorhanden. Die Gebührenbedarfsberechnung für das Haushaltsjahr 2010 ist als Anlage beigefügt. Unter Berücksichtigung der kalkulierten Sätze ergibt sich demzufolge eine Gebühr für geschlossene Gruben in Höhe von 29,15 € je Kubikmeter und für die Entleerung von Kleinkläranlagen 35,48 € je Kubikmeter. Die neuen Gebührensätze sind in der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald berücksichtigt. -1 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss zu fassen: 1. Die Gebührenkalkulation ist richtig. 2. Die kalkulierten Gebühren lauten auf 29,15 € bei der Entleerung von abflusslosen Gruben und 35,48 € bei der Entleerung von Kleinkläranlagen. 3. Die Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Hürtgenwald zu beschließen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € 28.051,64 € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)