Daten
Kommune
Hürtgenwald
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135 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
08.12.2009
124/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
III Kw/zie
Herr Kowalke
Aktenzeichen:
III Gebührenkalkulation 2010
17.11.2009
Datum:
Bezeichnung
Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen
der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2010 sind zunächst die gleichen Parameter zugrunde gelegt worden. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation waren nicht zu verzeichnen. Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden
Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger
vorgenommen. Es handelt sich hierbei um
1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“,
2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und
3. den Kostenträger „Grabentfernung“.
1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“
Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht
verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue
Fläche von 8.459,58 qm mit dem Stand 31.10.2009 (Vorjahr 8.403,93 qm), der auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 24.950,23 qm (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.819,19 qm auf Wege und sonstigen Flächen (z. B. für Abfälle). Dies bedeutet grundsätzlich keine wesentlichen Abweichungen des bisherigen Prozentverhältnisses. Danach entfallen
auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43,59 % und auf die Grünflächen
56,41 %. Diese Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von
diesen Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den
ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.495 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt.
-1 -
Im kommenden Jahr wird, wie es die Literatur vorsieht, ein bestimmter Anteil der Kosten in der
Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um so genannte Überkapazitäten einer
laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des
guten Bodens im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 49,09 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht.
Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf
106.476,45 €.
Wie im Vorjahr, wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im
vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa
doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer
der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines
30 cm Abstandes erfolgt.
Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine
homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der
Äquivalenzzifferkalkulation wird insgesamt von 81 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich auf 1 Kindergrab, 7 Reihengräber, 5 Rasen-Reihengräber, 8 Einzelwahlgräber, 35 Doppelwahlgräber, 10 Urnenreihengräber und 15 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit
106.425,46 € ermittelt.
In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation:
1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten.
2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut
Anlagen lautet die Addition auf 548,25 € Flächenzeitwert.
3. Die Gesamtkosten in Höhe von 106.476,45 € werden durch die Summe der Recheneinheiten
dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 4,145794884 € anzusetzen.
4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen
Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung
eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang,
dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen.
In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer dargestellt. Sie lauten wie folgt:
-2 -
Bezeichnung
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
neue Gebühr
€
0,00
288,00
1.011,00
1.011,00
2.097,00
288,00
1.011,00
bisherige Gebühr
€
Differenz in
€
0,00
294,00
1.032,00
1.032,00
2.154,00
294,00
1.032,00
0,00
- 6,00
- 22,00
- 22,00
- 47,00
- 6,00
- 22,00
Differenz in
%
0,00
-2,00
-2,13
-2,13
-2,18
-2,00
-2,13
2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“
Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der
Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Für die Durchführung von Bestattungen fallen jährliche Kosten in Höhe von 86.401,12 € an. Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes
und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten,
die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwendungen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen. Zum Unterhaltungsbereich ist darüber hinaus zu erwähnen, dass im abgelaufenen
Jahr der Ersatz des Tores an der Leichenhalle Vossenack vorgesehen war. Alleine hierfür waren
im Haushalt 2009 13.500,00 € bereitgestellt. Aus diesem Grunde sinkt der Betrag unter Berücksichtigung der üblichen Kostensteigerungen in anderen Bereichen (Vorjahr 97.620,16 €) ab.
Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen
a) auf die Benutzung der Leichenhalle 170,00 € (Vorjahr 270,00 €),
b) auf die Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung:
1.Grabaushub Bauhof und Unternehmen 515,00 € je Fall (gleich bleibend),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 350,00 € je Fall (gleich bleibend).
B) Urnenbeisetzung:
1.Grabaushub Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend),
2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend),
3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend).
Gegenüber der letzten Kalkulation ergibt sich eine geringere Gebühr bei der Benutzung der Leichenhalle, weshalb eine Anpassung der Gebühr notwendig ist.
3. Kostenträger Grabentfernung
Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.008,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen
die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung
entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 400,80 € an.
-3 -
Wegen der geringfügigen Abweichung zum letzten Wert wird auf eine Gebührenanpassung verzichtet.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest.
Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt:
1. „Bereitstellung Friedhof“,
2. „Durchführung von Bestattungen“,
3. „Grabentfernungen“.
Die Gebühren werden wie folgt beschlossen:
Kindergrab
Reihengrab
Rasen-Reihengrab
Einzelwahlgrab
Doppelwahlgrab
Urnenreihengrab
Urnenwahlgrab
Benutzung Leichenhalle
0,00 €
288,00 €
1.011,00 €
1.011,00 €
2.097,00 €
288,00 €
1.011,00 €
170,00 €
Durchführung der Bestattung
A) Erdbestattung:
a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den
Bauhof
515,00 € je Fall
85,00 € je Fall
350,00 € je Fall
B) Urnenbestattung
a) Grabaushub Bauhof
b) Durchführung
c) Schließen des Grabes durch den
Bauhof
260,00 € je Fall
85,00 € je Fall
Entfernung einer Doppelgrabstätte
Entfernung einer Einzelgrabstätte
394,00 €
197,00 €
260,00 € je Fall
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen.
-4 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Gebühreneinnahmen)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
€
€
196.835,00 €
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-5 -
(Bürgermeister)