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Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
135 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 124/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: III Kw/zie Herr Kowalke Aktenzeichen: III Gebührenkalkulation 2010 17.11.2009 Datum: Bezeichnung Überprüfung der Gebührenbedarfsberechnung beim Bestattungswesen sowie Änderungen der Gebührensatzung für die Benutzung der Friedhöfe in der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für das Haushaltsjahr 2010 sind zunächst die gleichen Parameter zugrunde gelegt worden. Entscheidende Kostensteigerungen gegenüber der letzten Kalkulation waren nicht zu verzeichnen. Hierzu wird auf die Darstellung in der beiliegenden Übersicht verwiesen. Danach wird, wie bisher, eine Aufteilung in drei verschiedene Kostenträger vorgenommen. Es handelt sich hierbei um 1. den Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“, 2. den Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ und 3. den Kostenträger „Grabentfernung“. 1. Kostenträger „Bereitstellung Friedhof“ Die bereitgestellte Flächengröße von 45.428 qm hat sich gegenüber dem vergangenen Jahr nicht verändert. Unter Berücksichtigung der neuen und weggefallenen Grabstellen ergibt sich eine neue Fläche von 8.459,58 qm mit dem Stand 31.10.2009 (Vorjahr 8.403,93 qm), der auf die Gräberflächen entfällt. Auf die Grünflächen entfallen 24.950,23 qm (nicht belegte Gräberflächen bzw. Anlagen) und 10.819,19 qm auf Wege und sonstigen Flächen (z. B. für Abfälle). Dies bedeutet grundsätzlich keine wesentlichen Abweichungen des bisherigen Prozentverhältnisses. Danach entfallen auf die Gräberflächen inkl. der Zuwegung und sonstigen Flächen 43,59 % und auf die Grünflächen 56,41 %. Diese Grünflächen kann man auch als sogenannte Vorhalteflächen bezeichnen. Von diesen Vorhalteflächen können 10 % in der Gebührenbedarfsberechnung einfließen. Von den ausgewiesenen Grünflächen werden daher 2.495 qm im umlagefähigen Aufwand berücksichtigt. -1 - Im kommenden Jahr wird, wie es die Literatur vorsieht, ein bestimmter Anteil der Kosten in der Gebührenkalkulation berücksichtigt. Dabei handelt es sich um so genannte Überkapazitäten einer laufenden Einrichtung. Dies ergibt sich daraus, dass eine zeitliche und sachliche Trennung des guten Bodens im Sinne von Grundstücksflächen nicht vorgenommen werden kann und eine Unsicherheit über den künftigen Bedarf besteht. Aus diesem Grunde wird der zuvor genannte Flächenanteil, welcher 49,09 % beträgt, um weitere 30 % auf 79 % erhöht. Die umlagefähigen Kosten belaufen sich auf 106.476,45 €. Wie im Vorjahr, wurden die Grabnutzungsgebühren nach der so genannten Äquivalenzziffernmethode ermittelt. Bei der Äquivalenzziffernkalkulation werden Leistungseinheiten mit starker Ähnlichkeit hergestellt. Die Kosten für diese Leistungseinheiten sind zwar unterschiedlich, jedoch besteht zwischen den Leistungseinheiten eine feste Kostenrelation. In der Kalkulation wird, wie im vergangenen Jahr davon ausgegangen, dass Pflege und Unterhaltung eines Wahlgrabes etwa doppelt so hoch ist wie die Pflege und Unterhaltung eines Reihengrabes. Bei der Nutzungsdauer der Reihen- und Wahlgräber ist eine einheitliche Größe von 30 Jahren unterstellt worden. Die Flächengrößen der Einzelgräber ist entsprechend der Friedhofssatzung unter Berücksichtigung eines 30 cm Abstandes erfolgt. Es wird von einer gleich bleibenden Kostenrelation auf längere Zeit ausgegangen. Die Kostenrelation wird in Äquivalenzziffern ausgedrückt. Äquivalenzziffern sind Gewichtungsfaktoren, die eine homogene, jedoch nicht gleichartige Leistungseinheit vergleichbar machen. Bei der Äquivalenzzifferkalkulation wird insgesamt von 81 Bestattungen im Jahr ausgegangen. Diese verteilen sich auf 1 Kindergrab, 7 Reihengräber, 5 Rasen-Reihengräber, 8 Einzelwahlgräber, 35 Doppelwahlgräber, 10 Urnenreihengräber und 15 Urnenwahlgräber. Die Gesamtkosten sind mit 106.425,46 € ermittelt. In vier Stufen erfolgt nun die Äquivalenzziffernkalkulation: 1. Die Anzahl der Bestattungen wird mit der Äquivalenzziffer gewichtet. Diese Gewichtung erfolgt durch Multiplikation der Bestattung mit den entsprechenden Äquivalenzziffern. Als Ergebnis erhält man die Anzahl der Recheneinheiten für die einzelnen Grabarten. 2. Die Anzahl der Recheneinheiten werden addiert. Nach der Tabelle in den Berechnungen laut Anlagen lautet die Addition auf 548,25 € Flächenzeitwert. 3. Die Gesamtkosten in Höhe von 106.476,45 € werden durch die Summe der Recheneinheiten dividiert. Pro Recheneinheit sind demnach 4,145794884 € anzusetzen. 4. Die Kosten pro Recheneinheit werden mit den Äquivalenzziffern für die unterschiedlichen Grabarten multipliziert. Als Ergebnis erhält man die Kosten für die Pflege und Unterhaltung eines Grabes für die unterschiedlichen Grabarten. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass für ein Kindergrab keine Gebühren anfallen sollen. In der nachstehenden Tabelle sind die ermittelten Gebühren unter Berücksichtigung einer Aufund Abrundung auf volle Euro sowie bei Zugrundeliegen der dreißigjährigen Nutzungsdauer dargestellt. Sie lauten wie folgt: -2 - Bezeichnung Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab neue Gebühr € 0,00 288,00 1.011,00 1.011,00 2.097,00 288,00 1.011,00 bisherige Gebühr € Differenz in € 0,00 294,00 1.032,00 1.032,00 2.154,00 294,00 1.032,00 0,00 - 6,00 - 22,00 - 22,00 - 47,00 - 6,00 - 22,00 Differenz in % 0,00 -2,00 -2,13 -2,13 -2,18 -2,00 -2,13 2. Kostenträger „Durchführung von Bestattungen“ Als zweiter Kostenträger im Bereich des Friedhofswesens ist, wie bereits erwähnt, der Bereich der Durchführung der Bestattungen anzusetzen. Für die Durchführung von Bestattungen fallen jährliche Kosten in Höhe von 86.401,12 € an. Hierin enthalten sind die Personalkosten des Bauhofes und der Verwaltung, die internen Leistungsbeziehungen für Büro- und Sach- sowie EDV-Kosten, die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen der Leichenhallen, Geschäftsaufwendungen, Bewirtschaftungs- und Energiekosten, Unterhaltung Leichenhallen und Deponieaufwendungen. Zum Unterhaltungsbereich ist darüber hinaus zu erwähnen, dass im abgelaufenen Jahr der Ersatz des Tores an der Leichenhalle Vossenack vorgesehen war. Alleine hierfür waren im Haushalt 2009 13.500,00 € bereitgestellt. Aus diesem Grunde sinkt der Betrag unter Berücksichtigung der üblichen Kostensteigerungen in anderen Bereichen (Vorjahr 97.620,16 €) ab. Von den durchschnittlichen Bestattungskosten entfallen a) auf die Benutzung der Leichenhalle 170,00 € (Vorjahr 270,00 €), b) auf die Durchführung der Bestattung A) Erdbestattung: 1.Grabaushub Bauhof und Unternehmen 515,00 € je Fall (gleich bleibend), 2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 350,00 € je Fall (gleich bleibend). B) Urnenbeisetzung: 1.Grabaushub Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend), 2. Durchführung 85,00 € je Fall (gleich bleibend), 3. Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall (gleich bleibend). Gegenüber der letzten Kalkulation ergibt sich eine geringere Gebühr bei der Benutzung der Leichenhalle, weshalb eine Anpassung der Gebühr notwendig ist. 3. Kostenträger Grabentfernung Der dritte Kostenträger bezieht sich auf den Bereich der Grabentfernungen. Bei 10 Grabentfernungen pro Jahr ergeben sich hier Kosten von 4.008,00 €. Diese umfassen im Wesentlichen die Leistungen des Bauhofes, besondere Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen (z. B. Deponiekosten) sowie die Verwaltungskosten. Einzelheiten können der beiliegenden Kostenaufstellung entnommen werden. Pro Grabentfernung fallen demnach durchschnittlich 400,80 € an. -3 - Wegen der geringfügigen Abweichung zum letzten Wert wird auf eine Gebührenanpassung verzichtet. Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss stellt die Richtigkeit der Gebührenkalkulation fest. Der Bereich „Bestattungswesen“ wird auf folgende drei Kostenträger aufgeteilt: 1. „Bereitstellung Friedhof“, 2. „Durchführung von Bestattungen“, 3. „Grabentfernungen“. Die Gebühren werden wie folgt beschlossen: Kindergrab Reihengrab Rasen-Reihengrab Einzelwahlgrab Doppelwahlgrab Urnenreihengrab Urnenwahlgrab Benutzung Leichenhalle 0,00 € 288,00 € 1.011,00 € 1.011,00 € 2.097,00 € 288,00 € 1.011,00 € 170,00 € Durchführung der Bestattung A) Erdbestattung: a) Grabaushub Bauhof und Unternehmen b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 515,00 € je Fall 85,00 € je Fall 350,00 € je Fall B) Urnenbestattung a) Grabaushub Bauhof b) Durchführung c) Schließen des Grabes durch den Bauhof 260,00 € je Fall 85,00 € je Fall Entfernung einer Doppelgrabstätte Entfernung einer Einzelgrabstätte 394,00 € 197,00 € 260,00 € je Fall Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, den gleichen Beschluss zu fassen. -4 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) (Gebühreneinnahmen) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung € € 196.835,00 € Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -5 - (Bürgermeister)