Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.12.2009
123/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
II 873-14 H/zie
16.11.2009
Bezeichnung
Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom
23.12.2004 (Friedhofssatzung);
hier: Änderung im Rahmen der Anpassung an die geänderte Gewerbeordnung (GewO) und
die damit verbundene Euopäische Dienstleistungsrichtlinie
Sachverhalt:
Diese Europäische Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ihre Rechtsvorschriften auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie zu prüfen und über das Ergebnis dieser
Überprüfung zu berichten. Nach Ansicht der Landesregierung besteht für Kommunen diese Prüfungs- und Berichtspflicht hinsichtlich ihrer Satzungen und Rechtsverordnungen.
Mit Schreiben vom 24.06.2009 wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Am
12.12.2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über
Dienstleistungen im Binnenmarkt aufgestellt.
des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Überprüfung des gemeindlichen Satzungsbestandes auf Vereinbarkeit mit der EG-Dienstleistungsrichtlinie durchgeführt und somit die geforderte Normenprüfung abgeschlossen ist.
Weiterhin wurde berichtet, dass die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 anpassungspflichtig sei. Gemäß Artikel 44 der Richtlinie
2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen
im Binnenmarkt sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, dieser Richtlinie nachzukommen. Aus diesem Grund muss die bestehende Friedhofssatzung der Gemeinde Hürtgenwald bis zum
31.12.2009 entsprechend geändert und angepasst werden.
In Nordrhein-Westfalen haben die kommunalen Spitzenverbände NRW eine Überprüfung aller
Mustersatzungen durchgeführt. Mit Stand Oktober 2009 wurde durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung veröffentlicht.
-1 -
Entscheidend zur Einhaltung der Richtlinie ist der § 7. Die alte Fassung des § 7 und die Neufassung sind in der Anlage 1 gegenübergestellt. Der Absatz 4 der alten Satzung wurde durch den
Satz 2 Absatz 1 neue Satzung ersetzt.
In Anlage 2 ist die zu beschließende Änderungssatzung dargestellt.
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald
vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung).
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)