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Beschlussvorlage (Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung); hier: Änderung im Rahmen der Anpassung an die geänderte Gewerbeordnung (GewO) und die damit verbundene Euopäische Dienstleistungsrichtlinie)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung);
hier: Änderung im Rahmen der Anpassung an die geänderte Gewerbeordnung (GewO) und die damit verbundene Euopäische Dienstleistungsrichtlinie) Beschlussvorlage (Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung);
hier: Änderung im Rahmen der Anpassung an die geänderte Gewerbeordnung (GewO) und die damit verbundene Euopäische Dienstleistungsrichtlinie)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.12.2009 123/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: II 873-14 H/zie 16.11.2009 Bezeichnung Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung); hier: Änderung im Rahmen der Anpassung an die geänderte Gewerbeordnung (GewO) und die damit verbundene Euopäische Dienstleistungsrichtlinie Sachverhalt: Diese Europäische Dienstleistungsrichtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten, ihre Rechtsvorschriften auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie zu prüfen und über das Ergebnis dieser Überprüfung zu berichten. Nach Ansicht der Landesregierung besteht für Kommunen diese Prüfungs- und Berichtspflicht hinsichtlich ihrer Satzungen und Rechtsverordnungen. Mit Schreiben vom 24.06.2009 wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Am 12.12.2006 wurde die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt aufgestellt. des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt, dass die Überprüfung des gemeindlichen Satzungsbestandes auf Vereinbarkeit mit der EG-Dienstleistungsrichtlinie durchgeführt und somit die geforderte Normenprüfung abgeschlossen ist. Weiterhin wurde berichtet, dass die Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 anpassungspflichtig sei. Gemäß Artikel 44 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, dieser Richtlinie nachzukommen. Aus diesem Grund muss die bestehende Friedhofssatzung der Gemeinde Hürtgenwald bis zum 31.12.2009 entsprechend geändert und angepasst werden. In Nordrhein-Westfalen haben die kommunalen Spitzenverbände NRW eine Überprüfung aller Mustersatzungen durchgeführt. Mit Stand Oktober 2009 wurde durch den Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen eine neue Mustersatzung veröffentlicht. -1 - Entscheidend zur Einhaltung der Richtlinie ist der § 7. Die alte Fassung des § 7 und die Neufassung sind in der Anlage 1 gegenübergestellt. Der Absatz 4 der alten Satzung wurde durch den Satz 2 Absatz 1 neue Satzung ersetzt. In Anlage 2 ist die zu beschließende Änderungssatzung dargestellt. Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die erste Änderungssatzung zur Satzung über die Ordnung auf den Friedhöfen in der Gemeinde Hürtgenwald vom 23.12.2004 (Friedhofssatzung). Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)