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Mitteilungsvorlage (Rückstufung der B 399 (Dürener Straße) im Bereich der Ortslage Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
84 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
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GEMEINDE HÜRTGENWALD Mitteilungsvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 03.12.2009 121/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 13.11.2009 Bezeichnung Rückstufung der B 399 (Dürener Straße) im Bereich der Ortslage Gey Sachverhalt: Die Ortsumgehung Gey – B 399 n – wird voraussichtlich am 01.12.2009 fertiggestellt und für den Verkehr freigegeben. Die Inbetriebnahme der Ortsumgehung hat zur Folge, dass die alte B 399 „Dürener Straße“ im Bereich der Gemeindestraße „Im Geyberg“ vom Verkehr gänzlich abgebunden wird. Von Düren kommend wurde die Ortseinfahrt ebenfalls umgebaut. Einen Durchgangsverkehr soll die „Dürener Straße“ ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erfahren. Die sog. „Ortsdurchfahrt Gey“ entfällt. Aufgrund ihrer Ausgestaltung als Bundesstraße wird die „Dürener Straße“ aus rechtlichen Gesichtspunkten als Fernstraße entwidmet und soll in Eigentum und Nutzung der Gemeinde übergehen. Neben den Erfordernissen in Bezug auf bauliche Veränderungen (Rückbau) der Straße ist es erforderlich, auch den sich hierdurch ändernden Verkehr innerhalb der Ortslage Gey neu zu regeln. Als Unterbestandteil des fließenden Verkehrs spielen hier zum einen der Öffentliche Personennahverkehr (Linienbusverkehr) und der Schülerspezialverkehr eine entscheidende Rolle. Damit bei der späteren Festlegung der verkehrsrechtlichen Anordnungen keine Probleme hinsichtlich des fließenden Verkehrs auftreten, wurden bereits zum jetzigen Zeitpunkt Gespräche mit dem RVE als Vertreter des ÖPNV geführt. Aufgrund des engmaschigen Fahrplans darf eine spätere Straßenführung diesen nicht über Gebühr zeitlich einschränken. Zum Bestand der Haltestellen bleibt nachfolgendes festzuhalten: Der Ort Gey wird künftig noch mit zwei Haltestellen bedient. Hierbei handelt es sich um die Haltestelle „Gey Eingang“ (aus Richtung Düren kommend – in beiden Fahrtrichtungen) und die Haltestelle „Broichstraße“ (vormals „Alte Post“), über deren Ausfahrt über die B 399 n auch die Ortsteile Straß und Horm innerhalb des Fahrplanes bedient werden. Die Haltestelle „Amt“ entfällt, da dort aufgrund des zeitlich einzuhaltenden straffen Fahrplans und wegen fehlender Wendemöglichkeiten eine fließende Linienführung nicht mehr möglich ist. Die Haltestelle „Kirche“ im Bereich der „Friedhofstraße“ entfällt ebenfalls. -1 - Der RVE wird ab dem 13.12.2009 diese Sachverhaltsdarstellung für beide Fahrtrichtungen einschließlich der daraus resultierenden Linienführung mit in den neuen Fahrplan aufnehmen. Die neue Linienführung ist aus dem beigefügten Lageplan mit den dazugehörigen Haltestellen zu entnehmen. Für den Schülerspezialverkehr ist festzuhalten, dass das seinerzeit durch die B 399 bestehende Gefahrenpotential in der Überquerung der Bundesstraße nunmehr nicht mehr besteht. Entsprechend der Schülerfahrtkostenverordnung NRW ist den Schülern ein Schulweg zum Bus von 2 km pro Strecke zuzumuten. Aufgrund der noch drei vorhandenen ÖPNV-Haltestellen ist dies für den ganzen Ortsteil Gey gewährleistet. Inwiefern hier über die vorhandenen Haltestellen hinaus noch weitere Schulbushaltestellen beibehalten bzw. installiert werden, hängt von tatsächlichen Bedarf (Wohnung der Schüler), vom Gesamtfahrplan des Schülerspezialverkehrs und den damit verbundenen zeitlichen Anforderungen im Zusammenhang ab. Für die Ortslage Gey bedeutet dies, dass die auf die „Broichstraße“ und die „Dürener Straße“ treffenden Innerortsstraßen untergeordnet bleiben, um so dem Linienverkehr ständig Vorrang gewähren zu können. Eine endgültige Lösung der Gesamtproblematik wird sich erst frühestens im Laufe des kommenden Jahres einstellen, wenn die Abstufung der bisherigen B 399 innerhalb der Ortslage Gey zur Gemeindestraße erfolgt ist. Die verkehrsrechtlichen Anordnungen und damit verbundenen Beschilderungen wurden mit dem Straßenverkehrsamt zwar vorbesprochen, hängen jedoch auch von den vorher erläuterten Entscheidungen ab. Beschlussvorschlag: Ohne Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)