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Allgemeine Vorlage (Neubesetzung von Ausschüssen hier: a) Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport b) Wahlprüfungsausschuss)

Daten

Kommune
Kall
Größe
25 kB
Datum
02.09.2014
Erstellt
08.09.14, 18:06
Aktualisiert
08.09.14, 18:06
Allgemeine Vorlage (Neubesetzung von Ausschüssen
hier: 	a) Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport
    	b) Wahlprüfungsausschuss)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 147/2014 02.09.2014 Vorlage erstellt: 01.09.2014 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Emons Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 13 Tischvorlage Neubesetzung von Ausschüssen hier: a) Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport b) Wahlprüfungsausschuss Beschlussvorschlag: Auf Vorschlag der CDU-Fraktion wählen die Ratsmitglieder die sachkundige Bürgerin Frau Kerstin Brandhoff zum stellvertretenden Mitglied (gebundene Vertreterin für Herrn Bert Spilles) in den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport, sowie den sachkundigen Bürger Herrn Boris Brandhoff zum Mitglied (bisher Herr Anthony Goebel) und Herrn Anthony Goebel zum stellvertretenden Mitglied (gebundener Vertreter für Herrn Boris Brandhoff) in den Wahlprüfungsausschuss. Sachdarstellung: Die CDU-Fraktion hat mit Schreiben vom 29.08.2014 den Wechsel in der Besetzung folgender Ausschüsse beantragt: 1. Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport Bisheriger Vertreter: Uwe Schubinski neu: Kerstin Brandhoff s.B. 2. Wahlprüfungsausschuss Bisheriges Mitglied: Anthony Goebel Neues Mitglied: Boris Brandhoff Vertreter: Boris Brandhoff Vertreter: Anthony Goebel Gemäß § 50 Abs. 3 GO wählen die Ratsmitglieder auf Vorschlag der Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied bei seiner Wahl angehörte, einen Nachfolger.