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Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Neuverteilung für den Zeitraum 2007 bis 2009)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
hier: Neuverteilung für den Zeitraum 2007 bis 2009) Beschlussvorlage (Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; 
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hier: Neuverteilung für den Zeitraum 2007 bis 2009)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine Termin 23.01.2007 159/2006 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Frau Marx Aktenzeichen: Datum: I Ma/G 06.12.2006 Bezeichnung Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald; hier: Neuverteilung für den Zeitraum 2007 bis 2009 Sachverhalt: Die Regelförderung für die Jahre 2004 – 2006 wurde mit Ratsbeschluss vom 03.12.2003 (siehe Top 6 der Niederschrift) festgeschrieben. Diesem Ratsbeschluss sind mehrere Sitzungen eines speziell für diese Thematik gebildeten Arbeitskreises sowie eine entsprechende Vorberatung im Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine vorausgegangen. Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind 2003 folgende Punkte durch den Arbeitskreis festgelegt worden:  Jugendarbeit muss geleistet werden.  Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung auf drei Jahre beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der jugendlichen Mitgliedern oder Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine zu melden.  Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige Sportvereine“, „Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“.  Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die jeweiligen Vereine Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen.  Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen Anzahl der jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein innerhalb der Sparten zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der Grundaufwendungen für die Jugendbetreuung anzusetzen. -1 -  Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind die Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag.  Eine Aufteilung nach Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der tatsächlichen jugendlichen Mitglieder des Hauptvereins ist maßgebend. Auch wenn das jugendliche Mitglied mehreren Abteilungen des Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu berücksichtigen.  In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach jugendlichen Mitgliedern. Maßgebend sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen Möglichkeiten des Hauptvereins.  Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen und Uniformen pp. abgegolten sein. Eine Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr. In den vergangenen 6 Jahren sind jeweils 20.000 € als Regelförderung an die Vereine ausgezahlt worden. Die Verteilung auf die einzelnen Vereine entnehmen Sie bitte aus der beiliegenden Anlage 1. Es sollte vor der Verteilung der Förderungsmittel überdacht werden, ob die Regelförderung in Höhe von jeweils 20.000 € für die Jahre 2007 – 2009 beibehalten werden soll. Denkbar wäre auch eine Reduzierung aufgrund der äußerst beengten finanziellen Situation der Gemeinde. Jedoch übernehmen die Vereine eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, indem sie für die Jugend Freizeitaktivitäten anbieten und dies wäre ohne ehren-amtliche Leute nicht zu finanzieren. In den vergangenen drei Jahren hat sich meiner Kenntnis nach kein Bedarf für eine Änderung oder Überarbeitung der Förderrichtlinien ergeben. Die neu abgefragten Zahlen der jugendlichen Vereinsmitglieder zwingen auch nicht zu einer Abkehr von den Förderkriterien. Darüber hinaus haben sich in der für eine Regelförderung in Frage kommende Vereinslandschaft nur zwei Änderungen ergeben. So hat der Verein für Behinderte Brandenberg erstmalig im Jahre 2004 einen Antrag auf Zuteilung von Fördermittel gestellt. Der Verein konnte wegen der verspäteten Meldung im abgelaufenen Förderungszeitraum nicht berücksichtigt werden. Er hat 70 jugendliche Mitglieder, davon 5 aus Hürtgenwald. Die Musikfreunde Kleinhau haben mitgeteilt, dass auf Grund der geringen Anzahl von aktiven Musikern und des fehlenden musikalischen Leiters zunächst die Vereinsarbeit unbefristet ruht. Diese Förderungsmittel können einem anderen Verein zur Verfügung gestellt werden. Weitere Anträge oder Änderungen sind nicht eingegangen. Meines Erachtens ist es daher nicht notwendig einen Arbeitskreis zu bilden. Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat, für die Regelförderung 2007 bis 2009 jährlich ............. € bereitzustellen. Weiterhin rät der Ausschuss dem Gemeinderat, folgende Regelförderungsbeträge an die Vereine auszuschütten: .......................... .......................... -2 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Ja € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3 - (Bürgermeister)