Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
100 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Ausschuss für Jugend, Kultur und
Vereine
Termin
23.01.2007
159/2006
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Frau Marx
Aktenzeichen:
Datum:
I Ma/G
06.12.2006
Bezeichnung
Regelförderung der Vereine im Gemeindegebiet durch die Gemeinde Hürtgenwald;
hier: Neuverteilung für den Zeitraum 2007 bis 2009
Sachverhalt:
Die Regelförderung für die Jahre 2004 – 2006 wurde mit Ratsbeschluss vom 03.12.2003 (siehe
Top 6 der Niederschrift) festgeschrieben. Diesem Ratsbeschluss sind mehrere Sitzungen eines
speziell für diese Thematik gebildeten Arbeitskreises sowie eine entsprechende Vorberatung im
Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine vorausgegangen.
Als Kriterien für die Vergabe der Regelförderung sind 2003 folgende Punkte durch den
Arbeitskreis festgelegt worden:
Jugendarbeit muss geleistet werden.
Zur Gewährung der Planungssicherheit für Vereine ist die grundsätzliche Fortschreibung
auf drei Jahre beizubehalten. Gravierende Veränderungen (z. B. bei der Anzahl der
jugendlichen Mitgliedern oder Vereinsauflösungen) sind der Verwaltung durch die Vereine
zu melden.
Die Verteilung erfolgt in den Sparten „Allgemeine Sportvereine“, „Sonstige Sportvereine“,
„Schützenbruderschaften“, „Karnevalsvereine“, „Musikvereine“ und „Sonstige Vereine“.
Bei der Höhe der Mittelzuteilung an die jeweiligen Sparten ist zu berücksichtigen, ob die
jeweiligen Vereine Einnahmemöglichkeiten über die Mitgliedsbeiträge hinaus besitzen.
Zur Gleichbehandlung innerhalb der Sparten sind die Fördermittel anhand der jeweiligen
Anzahl der jugendlichen Mitglieder auf die Vereine zu verteilen. Dabei ist für jeden Verein
innerhalb der Sparten zumindest ein Sockelbetrag in Höhe von 150,00 € zur Abdeckung der
Grundaufwendungen für die Jugendbetreuung anzusetzen.
-1 -
Ausgenommen von der Aufteilung nach jugendlichen Mitgliedern innerhalb der Sparten sind
die Karnevalsvereine. Sie erhalten innerhalb der Sparte jeweils den gleichen Förderbetrag.
Eine Aufteilung nach Abteilungen innerhalb des Hauptvereins entfällt. Die Anzahl der
tatsächlichen jugendlichen Mitglieder des Hauptvereins ist maßgebend. Auch wenn das
jugendliche Mitglied mehreren Abteilungen des Hauptvereins angehört, ist es nur einmal zu
berücksichtigen.
In der Sparte „Sonstige Vereine“ gibt es nicht die Gewichtung nach jugendlichen
Mitgliedern. Maßgebend sind Intensität der Jugendarbeit sowie die jeweiligen finanziellen
Möglichkeiten des Hauptvereins.
Mit der Regelförderung sollen die Anschaffungen von Kostümen und Uniformen pp.
abgegolten sein. Eine Bezuschussung über investive Maßnahmen erfolgt nicht mehr.
In den vergangenen 6 Jahren sind jeweils 20.000 € als Regelförderung an die Vereine ausgezahlt
worden. Die Verteilung auf die einzelnen Vereine entnehmen Sie bitte aus der beiliegenden
Anlage 1.
Es sollte vor der Verteilung der Förderungsmittel überdacht werden, ob die Regelförderung in
Höhe von jeweils 20.000 € für die Jahre 2007 – 2009 beibehalten werden soll. Denkbar wäre auch
eine Reduzierung aufgrund der äußerst beengten finanziellen Situation der Gemeinde. Jedoch
übernehmen die Vereine eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, indem sie für die Jugend
Freizeitaktivitäten anbieten und dies wäre ohne ehren-amtliche Leute nicht zu finanzieren.
In den vergangenen drei Jahren hat sich meiner Kenntnis nach kein Bedarf für eine Änderung
oder Überarbeitung der Förderrichtlinien ergeben. Die neu abgefragten Zahlen der jugendlichen
Vereinsmitglieder zwingen auch nicht zu einer Abkehr von den Förderkriterien. Darüber hinaus
haben sich in der für eine Regelförderung in Frage kommende Vereinslandschaft nur zwei
Änderungen ergeben. So hat der Verein für Behinderte Brandenberg erstmalig im Jahre 2004
einen Antrag auf Zuteilung von Fördermittel gestellt. Der Verein konnte wegen der verspäteten
Meldung im abgelaufenen Förderungszeitraum nicht berücksichtigt werden. Er hat 70 jugendliche
Mitglieder, davon 5 aus Hürtgenwald. Die Musikfreunde Kleinhau haben mitgeteilt, dass auf Grund
der geringen Anzahl von aktiven Musikern und des fehlenden musikalischen Leiters zunächst die
Vereinsarbeit unbefristet ruht. Diese Förderungsmittel können einem anderen Verein zur
Verfügung gestellt werden. Weitere Anträge oder Änderungen sind nicht eingegangen. Meines
Erachtens ist es daher nicht notwendig einen Arbeitskreis zu bilden.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Kultur und Vereine empfiehlt dem Rat, für die Regelförderung 2007 bis
2009 jährlich ............. € bereitzustellen.
Weiterhin rät der Ausschuss dem Gemeinderat, folgende Regelförderungsbeträge an die Vereine
auszuschütten:
..........................
..........................
-2 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3 -
(Bürgermeister)