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Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes (K 13 „Germets Erb“); a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
56 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes (K 13 „Germets Erb“); 
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) Beschlussvorlage (4. Änderung des Flächennutzungsplanes (K 13 „Germets Erb“); 
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 03.12.2009 116/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 13.11.2009 Bezeichnung 4. Änderung des Flächennutzungsplanes (K 13 „Germets Erb“); a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB Sachverhalt: Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 14.10.2008 wurde im Zeitraum vom 04.11.2008 bis 05.12.2008 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgt in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann und ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt. Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung wurden mit in die Begründung und in den Planentwurf eingearbeitet. Der Entwurf der Begründung einschließlich des Planentwurfes für die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB liegt als Anlage 2 bei. Erläuterungen zu der frühzeitigen Beteiligung, zur überarbeiteten Begründung und des überarbeiteten Planentwurfs werden in der Sitzung durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro Zimmermann vorgetragen. Der Genannte steht auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung. 2 Anlagen Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Ferner beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. -1 - Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)