Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.12.2009
113/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
II H/zie
12.11.2009
Bezeichnung
Besetzung des Amtes der Schiedsperson für das Schiedsmannsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald
Sachverhalt:
Gemäß dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen
(Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wurden für den Schiedsamtsbezirk (§ 1 Abs. 2 SchAG NRW)
der Gemeinde Hürtgenwald als Schiedsperson
Herr Bernd Henkelmann
Im Oberdorf 26
52393 Hürtgenwald
und als stellvertretende Schiedsperson
Frau Ruth Wirtz
Burgstraße 16 a
52393 Hürtgenwald
gemäß § 3 Abs. 1 SchAG NRW durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald gewählt.
Herr Henkelmann hat das Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt.
Die stellvertretende Schiedsperson hat sich daraufhin bereiterklärt, seine Geschäfte vorerst kommissarisch bis zu einer Neuwahl zu übernehmen.
Gemäß § 3 Abs. 3 SchAG wird die Schiedsamtsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Frau Wirtz wurde bis zum 31.12.2009 vom Rat gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt (§ 4
SchAG NRW).
-1 -
Mit Schreiben vom 26.08.2009 hatte ich aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes Ortsvorsteher
und Fraktionsvorsitzende gebeten, für die Besetzung der Stelle der Schiedsperson geeignete Personen anzusprechen.
Beworben zur Wahl der Schiedsperson hat sich daraufhin
Herr Claus Höppner
Scheffensweg 27
52393 Hürtgenwald.
Frau Wirtz ist auch weiterhin bereit, die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson gemäß § 11
SchAG NRW auszuüben.
Ich empfehle eine Wahl entsprechend dem nachfolgenden Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wählt ab dem 01.01.2010 für den Zeitraum von 5 Jahren
Herrn Claus Höppner, Scheffensweg 27, 52393 Hürtgenwald, zur Schiedsperson für das
Schiedsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald.
Für die Stellvertretung gemäß § 11 SchAG NRW wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald ab
dem 01.01.2010 für den Zeitraum von 5 Jahren Frau Ruth Wirtz, Burgstraße 16 a, 52393
Hürtgenwald.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)