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Beschlussvorlage (Besetzung des Amtes der Schiedsperson für das Schiedsmannsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
67 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Besetzung des Amtes der Schiedsperson für das Schiedsmannsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald) Beschlussvorlage (Besetzung des Amtes der Schiedsperson für das Schiedsmannsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.12.2009 113/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: II H/zie 12.11.2009 Bezeichnung Besetzung des Amtes der Schiedsperson für das Schiedsmannsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald Sachverhalt: Gemäß dem Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wurden für den Schiedsamtsbezirk (§ 1 Abs. 2 SchAG NRW) der Gemeinde Hürtgenwald als Schiedsperson Herr Bernd Henkelmann Im Oberdorf 26 52393 Hürtgenwald und als stellvertretende Schiedsperson Frau Ruth Wirtz Burgstraße 16 a 52393 Hürtgenwald gemäß § 3 Abs. 1 SchAG NRW durch den Rat der Gemeinde Hürtgenwald gewählt. Herr Henkelmann hat das Amt aus persönlichen Gründen niedergelegt. Die stellvertretende Schiedsperson hat sich daraufhin bereiterklärt, seine Geschäfte vorerst kommissarisch bis zu einer Neuwahl zu übernehmen. Gemäß § 3 Abs. 3 SchAG wird die Schiedsamtsperson für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Frau Wirtz wurde bis zum 31.12.2009 vom Rat gewählt und durch das Amtsgericht bestätigt (§ 4 SchAG NRW). -1 - Mit Schreiben vom 26.08.2009 hatte ich aufgrund des vorstehenden Sachverhaltes Ortsvorsteher und Fraktionsvorsitzende gebeten, für die Besetzung der Stelle der Schiedsperson geeignete Personen anzusprechen. Beworben zur Wahl der Schiedsperson hat sich daraufhin Herr Claus Höppner Scheffensweg 27 52393 Hürtgenwald. Frau Wirtz ist auch weiterhin bereit, die Stelle der stellvertretenden Schiedsperson gemäß § 11 SchAG NRW auszuüben. Ich empfehle eine Wahl entsprechend dem nachfolgenden Beschlussvorschlag. Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald wählt ab dem 01.01.2010 für den Zeitraum von 5 Jahren Herrn Claus Höppner, Scheffensweg 27, 52393 Hürtgenwald, zur Schiedsperson für das Schiedsamt im Bezirk der Gemeinde Hürtgenwald. Für die Stellvertretung gemäß § 11 SchAG NRW wählt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald ab dem 01.01.2010 für den Zeitraum von 5 Jahren Frau Ruth Wirtz, Burgstraße 16 a, 52393 Hürtgenwald. Der Bürgermeister wird ermächtigt, das Erforderliche zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)