Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
10.06.2010
Erstellt
25.06.10, 21:25
Aktualisiert
25.06.10, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 10.06.2010:
6.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
hier: Bereich Grester Straße/ Hudeweg/ Theodor-Heuss-Weg
Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist der Meinung, dass die getroffenen Festsetzungen in dem
Bebauungsplan bereits sehr großzügig gefasst worden sind. Aus dem Grund lehnt sie den Antrag auf
Änderung des Bebauungsplanes ab.
Die CDU-Fraktion erklärt, dass es eine rege Diskussion hinsichtlich der beantragten Änderung in ihrer
Fraktion gegeben habe, aber keine Mehrheit. Von Seiten der CDU-Fraktion wird der Änderung daher
ebenfalls nicht zugestimmt.
Die SPD-Fraktion kann sich durchaus die geplanten Häuser mit Flachdächern in dem Bereich
vorstellen. Sie stimmt dem Antrag zu. Bereits jetzt herrsche schon eine große Vielfalt von Dachformen
und Dachneigungen, so dass keine Bedenken bestünden, in diesem abgeschlossenen Bereich
Flachdächer zuzulassen. Weiter wird die Meinung vertreten, dass die Veräußerung der Fläche an
einen Investor erstrebenswert sei, da die Vermarktung dieser Grundstücke in dem Bereich nicht so
einfach sein wird.
Auf Nachfrage erklärt Herr Oortman, dass eine Änderung des Bebauungsplanes der Investor
veranlassen und die Kosten übernehmen müsse, wenn das Änderungsverfahren in Kürze erfolgen
solle.
Im Anschluss wird über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt.
Beschluss:
Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 2. vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
Für den Änderungsbereich wird als Dachform zusätzlich Flachdach zugelassen. Bei Wohngebäuden
mit Flachdach ist die Oberkante Dachhaut auf maximal 7,50 m begrenzt bzw. einer Attika von 0,50 m.
Beratungsergebnis:
- 5 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -
Der Antrag ist damit abgelehnt.