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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste hier: Bereich Grester Straße/ Hudeweg/ Theodor-Heuss-Weg)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
7,9 kB
Datum
10.06.2010
Erstellt
25.06.10, 21:25
Aktualisiert
25.06.10, 21:25
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste
hier:   Bereich Grester Straße/ Hudeweg/ Theodor-Heuss-Weg)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014) am 10.06.2010: 6. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 "Waldstraße" im Ortsteil Greste hier: Bereich Grester Straße/ Hudeweg/ Theodor-Heuss-Weg Die Fraktion Bündnis 90/ Grüne ist der Meinung, dass die getroffenen Festsetzungen in dem Bebauungsplan bereits sehr großzügig gefasst worden sind. Aus dem Grund lehnt sie den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes ab. Die CDU-Fraktion erklärt, dass es eine rege Diskussion hinsichtlich der beantragten Änderung in ihrer Fraktion gegeben habe, aber keine Mehrheit. Von Seiten der CDU-Fraktion wird der Änderung daher ebenfalls nicht zugestimmt. Die SPD-Fraktion kann sich durchaus die geplanten Häuser mit Flachdächern in dem Bereich vorstellen. Sie stimmt dem Antrag zu. Bereits jetzt herrsche schon eine große Vielfalt von Dachformen und Dachneigungen, so dass keine Bedenken bestünden, in diesem abgeschlossenen Bereich Flachdächer zuzulassen. Weiter wird die Meinung vertreten, dass die Veräußerung der Fläche an einen Investor erstrebenswert sei, da die Vermarktung dieser Grundstücke in dem Bereich nicht so einfach sein wird. Auf Nachfrage erklärt Herr Oortman, dass eine Änderung des Bebauungsplanes der Investor veranlassen und die Kosten übernehmen müsse, wenn das Änderungsverfahren in Kürze erfolgen solle. Im Anschluss wird über den Verwaltungsvorschlag abgestimmt. Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss beschließt die 2. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/11 „Waldstraße“. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich. Für den Änderungsbereich wird als Dachform zusätzlich Flachdach zugelassen. Bei Wohngebäuden mit Flachdach ist die Oberkante Dachhaut auf maximal 7,50 m begrenzt bzw. einer Attika von 0,50 m. Beratungsergebnis: - 5 Ja-Stimme(n), 9 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) - Der Antrag ist damit abgelehnt.