Daten
Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
10.06.2010
Erstellt
25.06.10, 21:25
Aktualisiert
25.06.10, 21:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Leopoldshöhe
Der Bürgermeister
BESCHLUSS
der 4. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2009/2014)
am 10.06.2010:
4.
Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ im Bereich
nordwestlich der Fettpottstraße
hier: - Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Änderung und Entwurfsbeschluss
zur 14. (vereinfachten) Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem
Rohe“ gemäß §§ 1 (8), 2 (1) i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
•
- Entwurfsbeschluss gemäß § 3 (2) BauGB i.V.m. § 13 (2) Nr. 2 BauGB
Herr Huesmann vom Planungsbüro Drees und Huesmann weist auf die Darstellung der
Planungsinhalte in der Sitzungsvorlage hin. Er macht noch mal deutlich, dass die Fläche, welche
überdacht werden solle, bereits als genehmigte nicht überdachte Lagerfläche genutzt wird. Für die
Inanspruchnahme ist die Bereitstellung einer Ersatz-Ausgleichsfläche im Bereich der
Sammelausgleichsfläche Freesenberg bereits erfolgt. Herr Huesmann führt weiter aus, dass der Kreis
Lippe keine Einwände gegen die geplante Überdachung habe.
Die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion unterstützen das Vorhaben, da es der Standortsicherung des
vorhandenen Betriebes diene und der Ausgleich bereits erfolgt sei.
Sodann wird wie folgt abgestimmt.
Beschluss:
- Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr.
04/05 „Auf dem Rohe“ nordwestlich der Fettpottstraße zu und beauftragt die Verwaltung mit der
Durchführung des Verfahrens. Der Geltungsbereich ist aus der Anlage ersichtlich.
- Der Bebauungsplan Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ ist in einem Teilbereich nordwestlich der Fettpottstraße
gemäß § 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern.
- Die 14. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ erfolgt im vereinfachten Verfahren
gemäß § 13 BauGB.
- Der Entwurf für die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ wird
beschlossen.
- Die 14. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem Rohe“ wird gemäß § 13 (2)
Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der
Offenlegung / der Beteiligung der Öffentlichkeit sind öffentlich bekannt zu machen. Gemäß § 13 (3)
Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird. Die
Beteiligung der Behörden zur 14. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04/05 „Auf dem
Rohe“ gemäß § 13 (2) Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 (2) BauGB erfolgt gemäß § 4a (2) BauGB parallel zur
Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung) gemäß § 13 (2) Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 (2)
BauGB.
Beratungsergebnis:
- 13 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 2 Enthaltung(en) -