Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.04.2008
44/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/G
27.03.2008
Bezeichnung
Änderung des Gesellschaftszwecks der Entsorgungsgesellschaft
packungen Düren mbH (EGD);
hier: Beschluss über den Gesellschaftsvertrag
für
Verkaufsver-
Sachverhalt:
Bereits in den Jahren 1998 und 2004 wurde die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der EGD
beraten und diskutiert. Eine konkrete Erweiterung des Gesellschaftervertrages der EGD hat dann
der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 01.03.2007 einstimmig beschlossen.
Bezüglich des Sachverhalts darf ich insoweit auf meine Beschlussvorlage Nr. 34/2007 sowie auf
TOP 10 der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald verweisen.
Zu einer Umsetzung der beschlossenen Erweiterung des Gesellschaftszweckes ist es jedoch
aufgrund von Bedenken der Kommunalaufsicht des Kreises Düren nicht gekommen. Es haben
daraufhin mehrere Gespräche zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaft und der
Kommunalaufsicht des Kreises Düren stattgefunden. Einvernehmlich konnte eine Formulierung
gefunden werden, die die Erweiterung des bisherigen Gesellschaftszweckes unter Beachtung der
kommunalrechtlichen Vorgaben zulässt.
Diese neue Formulierung hat in § 2 Abs. 2 des beiliegenden Gesellschaftsvertrages ihren
Niederschlag gefunden und lautet wie folgt:
„Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen bzw. zu betreiben, die geeignet sind,
den Gesellschaftszweck zu fördern. Dazu gehört auch das Einsammeln von hausmüllähnlichen
Gewerbeabfällen, die bei Bedarf einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind, soweit
diese Abfälle nicht in die Entsorgungszuständigkeit des ZEW nach § 2 der Abfallsatzung des
Zweckverbandes Entsorgungsregion West vom 08.12.2006 fallen.“
Hintergrund der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages ist die Tatsache, dass die
Marktentwicklung im Abfallbereich, speziell im Bereich der Verpackungsentsorgung, sich in den
letzten Jahren durch das Auftreten einer Vielzahl neuer Marktteilnehmer drastisch geändert hat.
Die EGD ist daher gezwungen, die seinerzeit noch unter Monopolstellung des Dualen Systems
begonnene Tätigkeit zu flexibilisieren, um so den Weiterbestand der Gesellschaft zu ermöglichen.
Bekanntlich ist die Gesellschaft bisher sehr erfolgreich gewesen. Die Gemeinde hat im Vergleich
zum eingesetzten Kapital erhebliche Gewinne erwirtschaften können.
-1 -
Der Gesellschaftszweck soll daher dahingehend geändert werden, dass die Gesellschaft zu ihrem
bisherigen Zweck auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle einsammeln darf, die bei Bedarf einer
ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind. Dies soll zudem in der Form ermöglicht werden,
dass die regionale Struktur und die Entsorgungszuständigkeit des ZEW beachtet wird. Die
Erweiterung des Gesellschaftszweckes erscheint aus den bereits genannten Gründen sinnvoll, hat
aber auch vor allem die praktische Bedeutung, dass letztlich der Zweckverbandsgedanke weiter
gestärkt wird und die Regioentsorgung sinnvoll unterstützt wird. Ich empfehle daher, die
entsprechende Erweiterung des Gesellschaftszweckes zu genehmigen. Zudem ist die Erweiterung
des Gesellschaftszweckes zum Anlass genommen worden, den aus dem Jahre 1992
stammenden Gesellschaftsvertrag der geänderten Rechtslage anzupassen. Diese Passagen sind
im beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages grau unterlegt.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erklärt sich der Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit der
vorgenommenen Erweiterung des Gesellschaftszweckes einverstanden und beschließt den
Gesellschaftsvertrag der EGD in der beigefügten Fassung.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)