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Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftszwecks der Entsorgungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen Düren mbH (EGD); hier: Beschluss über den Gesellschaftsvertrag )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
79 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftszwecks der Entsorgungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen Düren mbH (EGD); 
hier: Beschluss über den Gesellschaftsvertrag ) Beschlussvorlage (Änderung des Gesellschaftszwecks der Entsorgungsgesellschaft für Verkaufsverpackungen Düren mbH (EGD); 
hier: Beschluss über den Gesellschaftsvertrag )

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.04.2008 44/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/G 27.03.2008 Bezeichnung Änderung des Gesellschaftszwecks der Entsorgungsgesellschaft packungen Düren mbH (EGD); hier: Beschluss über den Gesellschaftsvertrag für Verkaufsver- Sachverhalt: Bereits in den Jahren 1998 und 2004 wurde die Erweiterung des Gesellschaftszwecks der EGD beraten und diskutiert. Eine konkrete Erweiterung des Gesellschaftervertrages der EGD hat dann der Rat der Gemeinde Hürtgenwald in seiner Sitzung am 01.03.2007 einstimmig beschlossen. Bezüglich des Sachverhalts darf ich insoweit auf meine Beschlussvorlage Nr. 34/2007 sowie auf TOP 10 der Niederschrift über die 18. Sitzung des Rates der Gemeinde Hürtgenwald verweisen. Zu einer Umsetzung der beschlossenen Erweiterung des Gesellschaftszweckes ist es jedoch aufgrund von Bedenken der Kommunalaufsicht des Kreises Düren nicht gekommen. Es haben daraufhin mehrere Gespräche zwischen der Geschäftsführung der Gesellschaft und der Kommunalaufsicht des Kreises Düren stattgefunden. Einvernehmlich konnte eine Formulierung gefunden werden, die die Erweiterung des bisherigen Gesellschaftszweckes unter Beachtung der kommunalrechtlichen Vorgaben zulässt. Diese neue Formulierung hat in § 2 Abs. 2 des beiliegenden Gesellschaftsvertrages ihren Niederschlag gefunden und lautet wie folgt: „Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte einzugehen bzw. zu betreiben, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern. Dazu gehört auch das Einsammeln von hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, die bei Bedarf einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind, soweit diese Abfälle nicht in die Entsorgungszuständigkeit des ZEW nach § 2 der Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West vom 08.12.2006 fallen.“ Hintergrund der angestrebten Änderung des Gesellschaftsvertrages ist die Tatsache, dass die Marktentwicklung im Abfallbereich, speziell im Bereich der Verpackungsentsorgung, sich in den letzten Jahren durch das Auftreten einer Vielzahl neuer Marktteilnehmer drastisch geändert hat. Die EGD ist daher gezwungen, die seinerzeit noch unter Monopolstellung des Dualen Systems begonnene Tätigkeit zu flexibilisieren, um so den Weiterbestand der Gesellschaft zu ermöglichen. Bekanntlich ist die Gesellschaft bisher sehr erfolgreich gewesen. Die Gemeinde hat im Vergleich zum eingesetzten Kapital erhebliche Gewinne erwirtschaften können. -1 - Der Gesellschaftszweck soll daher dahingehend geändert werden, dass die Gesellschaft zu ihrem bisherigen Zweck auch hausmüllähnliche Gewerbeabfälle einsammeln darf, die bei Bedarf einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuzuführen sind. Dies soll zudem in der Form ermöglicht werden, dass die regionale Struktur und die Entsorgungszuständigkeit des ZEW beachtet wird. Die Erweiterung des Gesellschaftszweckes erscheint aus den bereits genannten Gründen sinnvoll, hat aber auch vor allem die praktische Bedeutung, dass letztlich der Zweckverbandsgedanke weiter gestärkt wird und die Regioentsorgung sinnvoll unterstützt wird. Ich empfehle daher, die entsprechende Erweiterung des Gesellschaftszweckes zu genehmigen. Zudem ist die Erweiterung des Gesellschaftszweckes zum Anlass genommen worden, den aus dem Jahre 1992 stammenden Gesellschaftsvertrag der geänderten Rechtslage anzupassen. Diese Passagen sind im beiliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages grau unterlegt. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erklärt sich der Rat der Gemeinde Hürtgenwald mit der vorgenommenen Erweiterung des Gesellschaftszweckes einverstanden und beschließt den Gesellschaftsvertrag der EGD in der beigefügten Fassung. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)