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Beschlusstext (Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Beschlusstext (Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG))

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BESCHLUSS über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 22.08.2006 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 7. Schülerfahrkosten hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG) V 239/2006 Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales u.Gesundh. Kreisausschuss Kreistag 22.08.2006 Z1 06.09.2006 13.09.2006 Z2 Z3 Angesichts der gleichen Thematik wie bei der Befreiung vom Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit bezieht sich der Ausschuss auf die Beratung zu V 238 und empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3 SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der gewährten Befreiungen – getrennt für SGB XII- und SGB IILeistungsempfangende- zu berichten. Abstimmungsergebnis: 15 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)