Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
53 kB
Erstellt
31.10.07, 18:54
Aktualisiert
31.10.07, 18:54
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der Sitzung des Ausschuss für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit am 22.08.2006 im Sitzungssaal II des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 7.
Schülerfahrkosten
hier: Entscheidung über die Befreiung vom Eigenanteil
gem. § 97 Abs. 3 Schulgesetz (SchulG)
V 239/2006
Aussch.f.Schulen,Sport,Kultur,Soziales
u.Gesundh.
Kreisausschuss
Kreistag
22.08.2006
Z1
06.09.2006
13.09.2006
Z2
Z3
Angesichts der gleichen Thematik wie bei der Befreiung vom
Eigenanteil im Rahmen der Lernmittelfreiheit bezieht sich der
Ausschuss auf die Beratung zu V 238 und empfiehlt folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt, Empfänger von Leistungen nach dem
SGB II grundsätzlich nicht vom Eigenanteil gem. § 97 Abs. 3
SchulG zu befreien. Nach Ablauf eines Jahres ist dem Ausschuss über Anzahl der Härtefälle und die Gesamtsumme der
gewährten Befreiungen – getrennt für SGB XII- und SGB IILeistungsempfangende- zu berichten.
Abstimmungsergebnis:
15 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)