Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.12.2009
130/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
II
Herr Heidbüchel
Aktenzeichen:
Datum:
II H/Be
19.11.2009
Bezeichnung
Festlegung einer Straßenbezeichnung im Bebauungsplangebiet Nr. C 7 "Forststraße" im
Ortsteil Gey
Sachverhalt:
Am 18.08.2009 wurde der Bebauungsplan Nr. C 7 „Forststraße“ im Ortsteil Gey bekannt gemacht
und somit rechtskräftig.
Die Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet wurde zu Beginn des Monats
November abgeschlossen, so dass die im Innenbereich liegenden Grundstücke nunmehr bebaut
werden können.
In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen. Bauwillige,
die im Rahmen ihrer Bautätigkeit Versorgungsanschlüsse beantragen, benötigen hierzu neben
Flur- und Parzellennummer eine Straßenbezeichnung sowie eine Hausnummerierung.
Es ist daher erforderlich, eine Straßenbezeichnung festzulegen sowie die Hausnummerierung
vorzunehmen.
Ortsvorsteher Rößeler regt nach einem Gespräch mit Vertretern des Heimat-, Wander- und
Verkehrsvereins Gey-Straß e.V. und ortsansässigen Bürgern an, die im beigefügten
Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Erschließungsstraße von der Straße „Wiesenweg“
ausgehend mit dem Straßennamen „Dornhecke“ zu benennen.
Die Lage der Straße kann der beigefügten Kopie aus dem Geoinformationskataster entnommen
werden.
Anlage
-1 -
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die von der
Straße „Wiesenweg“ abzweigende Baustraße im Bereich des Bebauungsplangebietes C 7
„Forststraße“ im Ortsteil Gey, Gemarkung Gey, Flur 11, Parzellen 459 teilweise und 488 teilweise
die Straßenbezeichnung „Dornhecke“ zu vergeben.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)