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Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Bebauungsplangebiet Nr. C 7 "Forststraße" im Ortsteil Gey)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
80 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Bebauungsplangebiet Nr. C 7 "Forststraße" im Ortsteil Gey) Beschlussvorlage (Festlegung einer Straßenbezeichnung im Bebauungsplangebiet Nr. C 7 "Forststraße" im Ortsteil Gey)

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GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.12.2009 130/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: II Herr Heidbüchel Aktenzeichen: Datum: II H/Be 19.11.2009 Bezeichnung Festlegung einer Straßenbezeichnung im Bebauungsplangebiet Nr. C 7 "Forststraße" im Ortsteil Gey Sachverhalt: Am 18.08.2009 wurde der Bebauungsplan Nr. C 7 „Forststraße“ im Ortsteil Gey bekannt gemacht und somit rechtskräftig. Die Erschließung der Grundstücke im Bebauungsplangebiet wurde zu Beginn des Monats November abgeschlossen, so dass die im Innenbereich liegenden Grundstücke nunmehr bebaut werden können. In Kürze ist mit Anträgen von Bauwilligen zur Errichtung von Wohnhäusern zu rechnen. Bauwillige, die im Rahmen ihrer Bautätigkeit Versorgungsanschlüsse beantragen, benötigen hierzu neben Flur- und Parzellennummer eine Straßenbezeichnung sowie eine Hausnummerierung. Es ist daher erforderlich, eine Straßenbezeichnung festzulegen sowie die Hausnummerierung vorzunehmen. Ortsvorsteher Rößeler regt nach einem Gespräch mit Vertretern des Heimat-, Wander- und Verkehrsvereins Gey-Straß e.V. und ortsansässigen Bürgern an, die im beigefügten Flurkartenausschnitt gekennzeichnete Erschließungsstraße von der Straße „Wiesenweg“ ausgehend mit dem Straßennamen „Dornhecke“ zu benennen. Die Lage der Straße kann der beigefügten Kopie aus dem Geoinformationskataster entnommen werden. Anlage -1 - Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald die von der Straße „Wiesenweg“ abzweigende Baustraße im Bereich des Bebauungsplangebietes C 7 „Forststraße“ im Ortsteil Gey, Gemarkung Gey, Flur 11, Parzellen 459 teilweise und 488 teilweise die Straßenbezeichnung „Dornhecke“ zu vergeben. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)