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Allgemeine Vorlage (Forstrechtliche Kompensation im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ im Gemeindegebiet Kall)

Daten

Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
07.11.14, 18:08
Allgemeine Vorlage (Forstrechtliche Kompensation im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ im Gemeindegebiet Kall) Allgemeine Vorlage (Forstrechtliche Kompensation im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ im Gemeindegebiet Kall)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 117/2014 18.11.2014 Vorlage erstellt: 11.08.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt mit der Bitte um FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Auel Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Forstrechtliche Kompensation im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ im Gemeindegebiet Kall Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt die Nichtwaldflächen Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 138 (teilw.), 142, 145, 149, 150 (teilw.) sowie 153 zur Aufforstung mit standortheimischen Baumarten zur Verfügung zu stellen, um die durch die im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ erfolgte Waldumwandlung gemäß den vorgegebenen Ausgleichsverhältnis zu kompensieren. Sachdarstellung: Gemäß Änderungs- und Ergänzungsvertrages im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ vom 14.04.2014 sind die nachteiligen Wirkungen der notwendigen Waldumwandlung zu kompensieren. Die zu kompensierenden Flächen stehen im direkten Verhältnis zur Größe der verlorengegangenen Waldfläche. Insgesamt 16 ha beträgt der Flächenanteil im vorgenannten Projekt, für den eine Waldumwandlung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall beantragt worden ist. Aufgrund des im Änderungs- und Ergänzungsvertrag vorgegebenen Ausgleichsverhältnisses muss die Gemeinde Kall mindestens 20 % der Umwandlungsfläche durch eine Erstaufforstung von Nichtwaldflächen mit standortheimischen Laubbäumen kompensieren. Aufgrund dieser Vorgabe muss die Gemeinde mindestens 3,2 ha durch eine Erstaufforstung kompensieren. Die Verwaltung schlägt vor, folgende Flächen für die vorzunehmende Kompensation zur Verfügung zu stellen, da diese Flächen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nur eingeschränkt bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus führt die beabsichtigte Kompensation in diesem Bereich dazu, dass die bestehende Forstfläche sukzessiv vergrößert wird. Vorlagen-Nr. 117/2014 Gemarkung Wallenthal Wallenthal Wallenthal Wallenthal Wallenthal Wallenthal Summe Seite 2 Flur 31 31 31 31 31 31 Flurstück 138 (teilw.) 142 145 149 150 (teilw.) 153 Flächengröße 2.741 m² 3.256 m² 8.696 m² 10.622 m² 13.874 m² 3.546 m² 42.735 m² (4,27 ha) Einige der vorgenannten Flächen sind zurzeit noch verpachtet, so dass mit der Kompensation erst nach Auslauf der jeweiligen Pachtverträge begonnen werden kann. Unter Berücksichtigung der umgewandelten Waldfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wäre die forstrechtliche Kompensation im Bereich der Erstaufforstung auf den oben aufgeführten Flächen abschließend realisiert. Darüber hinausgehende erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen der gängigen Waldbewirtschaftung in den kommenden Jahren in Kooperation mit dem Regionalforstamt Zülpicher-Börde eingeplant und umgesetzt. Die entsprechenden Kompensationsflächen werden im Forstwirtschaftsplan 2015 aufgenommen. Der Vorlage ist ein entsprechender Lageplan (Anlage 1) aus dem Liegenschaftskataster beigefügt, aus dem die genaue Lage der vorgenannten Kompensationsflächen ersichtlich ist.