Daten
Kommune
Kall
Größe
92 kB
Datum
18.11.2014
Erstellt
07.11.14, 18:08
Aktualisiert
07.11.14, 18:08
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
117/2014
18.11.2014
Vorlage erstellt:
11.08.2014
Federführung:
Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt
mit der Bitte um
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Auel
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Forstrechtliche Kompensation im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ im Gemeindegebiet
Kall
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt beschließt die Nichtwaldflächen Gemarkung Wallenthal, Flur 31, Flurstücke 138 (teilw.), 142, 145, 149, 150 (teilw.) sowie 153 zur Aufforstung mit standortheimischen Baumarten zur Verfügung zu stellen, um die durch die im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ erfolgte Waldumwandlung gemäß den vorgegebenen Ausgleichsverhältnis zu kompensieren.
Sachdarstellung:
Gemäß Änderungs- und Ergänzungsvertrages im Projekt „Allianz für Borstgrasrasen“ vom
14.04.2014 sind die nachteiligen Wirkungen der notwendigen Waldumwandlung zu kompensieren. Die zu kompensierenden Flächen stehen im direkten Verhältnis zur Größe der verlorengegangenen Waldfläche. Insgesamt 16 ha beträgt der Flächenanteil im vorgenannten Projekt, für
den eine Waldumwandlung auf dem Gebiet der Gemeinde Kall beantragt worden ist. Aufgrund
des im Änderungs- und Ergänzungsvertrag vorgegebenen Ausgleichsverhältnisses muss die
Gemeinde Kall mindestens 20 % der Umwandlungsfläche durch eine Erstaufforstung von Nichtwaldflächen mit standortheimischen Laubbäumen kompensieren. Aufgrund dieser Vorgabe muss
die Gemeinde mindestens 3,2 ha durch eine Erstaufforstung kompensieren.
Die Verwaltung schlägt vor, folgende Flächen für die vorzunehmende Kompensation zur Verfügung zu stellen, da diese Flächen aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht oder nur eingeschränkt
bewirtschaftet werden können. Darüber hinaus führt die beabsichtigte Kompensation in diesem
Bereich dazu, dass die bestehende Forstfläche sukzessiv vergrößert wird.
Vorlagen-Nr. 117/2014
Gemarkung
Wallenthal
Wallenthal
Wallenthal
Wallenthal
Wallenthal
Wallenthal
Summe
Seite 2
Flur
31
31
31
31
31
31
Flurstück
138 (teilw.)
142
145
149
150 (teilw.)
153
Flächengröße
2.741 m²
3.256 m²
8.696 m²
10.622 m²
13.874 m²
3.546 m²
42.735 m² (4,27 ha)
Einige der vorgenannten Flächen sind zurzeit noch verpachtet, so dass mit der Kompensation
erst nach Auslauf der jeweiligen Pachtverträge begonnen werden kann. Unter Berücksichtigung
der umgewandelten Waldfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Kall wäre die forstrechtliche
Kompensation im Bereich der Erstaufforstung auf den oben aufgeführten Flächen abschließend
realisiert. Darüber hinausgehende erforderliche Kompensationsmaßnahmen werden im Rahmen
der gängigen Waldbewirtschaftung in den kommenden Jahren in Kooperation mit dem Regionalforstamt Zülpicher-Börde eingeplant und umgesetzt. Die entsprechenden Kompensationsflächen
werden im Forstwirtschaftsplan 2015 aufgenommen.
Der Vorlage ist ein entsprechender Lageplan (Anlage 1) aus dem Liegenschaftskataster beigefügt, aus dem die genaue Lage der vorgenannten Kompensationsflächen ersichtlich ist.