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Beschlusstext (Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
71 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
09.07.15, 15:04
Aktualisiert
09.07.15, 15:04
Beschlusstext (Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, 
hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043)

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Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 12.05.2015 10 Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796, in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoDNr. 043 191/2015 Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teileintragung des Liblarer – Mühlengrabens, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 124, hier: Teilbereich vor dem Grundstück Heerstraße 30 (sh. Anlage) in Erftstadt-Bliesheim, Gemarkung Bliesheim, Flur 6, Flurstück 796 (alt: 681), in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil B, unter der lfd. BoD-Nr. 043. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)