Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
20 kB
Datum
12.05.2015
Erstellt
09.07.15, 15:04
Aktualisiert
09.07.15, 15:04
Beschlusstext (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II.Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 12.05.2015 21 Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg I. Beschluss über die Stellungnahmen II.Satzungsbeschluss 205/2015 I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, zur Außenbereichsatzung Erftstadt - Liblar, Buschfelder Weg, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Rhein-Erft-Kreis, Amt für Umweltschutz und Kreisplanung, 50126 Bergheim Die Hinweise zur Wasserschutzzone III B, zum Einbau von Recyclingbaustoffen und zur Genehmigungspflicht der Niederschlagwasserbeseitigung durch den Rhein-Erft-Kreis werden in die Satzung aufgenommen. I.2 Erftverband, Postfach 1320, Bergheim Die Hinweise zum Hochwasserrisiko sowie zum hochwasserangepassten Bauen werden in die Satzung aufgenommen. I.3.Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen Dem Vorschlag, textliche Hinweise auf Verkehrsimmissionen der umliegenden Straßentrassen in die Satzung aufzunehmen, wird entsprochen. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Außenbereichssatzung; für Vorhaben im Geltungsbereich dieser Satzung gelten die Genehmigungstatbestände des § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) und somit verminderte Schutzansprüche für Wohnzwecke dienenden Vorhaben. Durch die große Entfernung zu den Straßenverkehrstrassen sind unverträgliche Verkehrsimmissionen nicht zu erwarten. I.4. Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, 40408 Düsseldorf Für das Plangebiet wurde bereits im Jahr 2012 eine Luftbildauswertung durchgeführt. Dabei wurde ein Kampfmittelverdacht geäußert und eine geophysikalische Untersuchung empfohlen. Es wird daher zusätzlich ein Hinweis eingefügt, dass im Vorfeld von Baumaßnahmen eine geophysikalische Untersuchung der betroffenen Flächen durchzuführen ist. I.5. Bezirksregierung Arnsberg, Abt. 6 Bergbau und Energie in NRW, Postfach, 44025 Dortmund Der Anregung, einen Hinweis auf die derzeitige Grundwasserabsenkung und den Wiederanstieg des Grundwassers nach Beendigung der Bergbautätigkeit in die Satzung auszunehmen, wird entsprochen. Eine Beteiligung der RWE Power AG und des Erftverbandes ist bereits im Rahmen des Planverfahrens erfolgt. II. Der Entwurf der Außenbereichssatzung Erftstadt-Liblar, Buschfelder Weg, wird gemäß § 35 (6) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung und in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666), in der zuletzt gültigen Fassung, einschließlich der unter I. genannten Ergänzungen als Satzung nebst Begründung beschlossen. Die V 205/2015 wird zur Beschlussfassung in den Rat verwiesen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung vom 12.05.2015 Seite 2