Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
49 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.04.2008
47/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV 622/20-31 F/Ra
27.03.2008
Bezeichnung
Textbebauungsplan Hürtgenwald 2007
(Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere Anforderungen über
die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen Ortsteilen der
Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW);
hier: a) Auswertung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) und im Rahmen der Beteiligung der Behörden gem. § 4
Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen sowie
b) Satzungsbeschluss gem. § 10 BauGB
Sachverhalt:
Der Sachverhalt ergibt sich aus TOP 4 der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom
13.03.2008 (Beschluss-Vorlage Nr. 26/2008) sowie aus der Niederschrift zu der vorgenannten
Sitzung.
Entsprechend dem Empfehlungsbeschluss des Bau- und Umweltausschusses bitte ich, nachfolgenden Beschluss zu fassen.
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Gemeinderat den Textbebauungsplan
Hürtgenwald 2007 ((Übertragung der Satzung der Gemeinde Hürtgenwald über besondere
Anforderungen über die Gestaltung baulicher Anlagen und Einfriedigungen in den verschiedenen
Ortsteilen der Gemeinde Hürtgenwald nach § 86 Bauordnung NW (BauO NW) in seiner Fassung
nach der Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Abstimmung
über die eingegangenen Anregungen als Satzung und tritt der Begründung vollinhaltlich bei.
-1 -
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Ja
ca. 8.400,00 €
€
€
Einmalig Planungskosten
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)