Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.04.2008
53/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/G
04.04.2008
Bezeichnung
Einführung der getrennten Abwassergebühr;
hier: Festlegung der Vorgehensweise
Sachverhalt:
Bezüglich der Sach- und Rechtslage darf ich auf den Vortrag der Verwaltung im Anschluss an die
Ratssitzung am 21.02.2008 verweisen. Demnach sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen
nach dem Urteil des OVG Münster vom 18.12.2007 verpflichtet, eine gesonderte
Regenwassergebühr einzuführen und zu erheben. Die Pflicht zur Einführung der gesonderten
Regenwassergebühr begründet das OVG Münster im wesentlichen damit, dass der
Frischwassermaßstab kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten der Regenwasserbeseitigung
abzurechnen. Die gemeindliche Abwassergebühr setzt sich somit künftig aus einer
Schmutzwassergebühr auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes und einer
Regenwassergebühr pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche, von der
Regenwasser in den Kanal abgeleitet wird, zusammen.
Um dies umsetzen zu können, ergeben sich einige grundlegende Überlegungen hinsichtlich der
künftigen Vorgehensweise.
Für die Erhebung der gesonderten Regenwassergebühr ist die Erstellung eines
Gebührenkatasters aller abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen, von denen
Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird, für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich.
Um dies bewerkstelligen zu können ist ein Überfliegen des Gemeindegebietes denkbar. Diese
Methode dürfte jedoch allein aus Kostengründen ausscheiden, zumal nach hiesigen
Erkundigungen kaum noch Überfliegungstermine vor der Belaubung der Bäume zur Verfügung
stehen.
Eine weitere Methode wäre, ein externes Büro mit der Ermittlung der benötigten Flächen zu
beauftragen. Auch diese Methode ist sehr kostenintensiv. Zudem müsste ein solches externes
Büro dennoch mit hiesigen Verwaltungskräften bei der Ermittlung begleitet werden, damit die
nötige Sachkenntnis bei späteren Unstimmigkeiten vorhanden ist.
Die dritte Alternative wäre die Erhebung der zu berücksichtigenden Flächen durch die hiesige
Verwaltung. Dies kann aber nur dann geleistet werden, wenn die Ermittlung der Flächen im
Rahmen einer Selbstauskunft der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer durchgeführt
werden würde. Eine solche Selbstbefragung würde durch die Versendung eines entsprechenden
Fragebogens an die Grundstückseigentümer erfolgen. Begleitet und flankiert würde diese Aktion
durch mehrere Informationsveranstaltungen, auf denen dann bei Bedarf die nötigen Erläuterungen
vertiefend gegeben werden können und Hilfestellung beim Ausfüllen des Fragebogens angeboten
werden kann.
Abzufragen wäre die bebaute (ggf. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche, d. h. die
bebaute und befestigte Grundstücksfläche auf welcher Regenwasser anfällt, nicht versickern kann
und deshalb in die gemeindliche Abwasseranlage abgeleitet werden muss.
Bebaute Flächen sind Standflächen von Gebäuden (Haus, Garage usw.).
Überbaute Fläche sind z. B. Dachüberstände.
Befestigte Flächen
Grundstücksteile.
sind
in
Asphalt,
Beton,
Platten,
Pflastersteine
usw.
befestigte
Wichtig ist, dass die Flächen abflusswirksam sind, d. h. das Regenwasser muss tatsächlich in den
gemeindlichen Kanal gelangen können. Dies kann unmittelbar durch Rohre oder oberirdisch durch
Abfließen über gepflasterte schräg abfallende Flächen in Richtung Straßeneinlauf erfolgen.
Es genügt die grobe Unterscheidung „bebaute und befestigte Fläche“, d. h. es ist bislang nicht
erforderlich noch feiner etwa nach normalen Pflasterzwischenräumen bei Öko-Pflaster oder bei
Rasengittersteinen zu differenzieren. Solchen Gegebenheiten – wie auch z. B. bei einem
Gründach – können später bei der Erstellung der Gebührensatzung durch Einführung
entsprechender Abschlagsregelungen bei Bedarf Rechnung getragen werden.
Zur Zeit wird ein entsprechender Fragebogen erarbeitet, den ich Ihnen in der Sitzung noch
vorlegen werde.
Wenn Sie sich mit der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden erklären, soll die
Fragebogenaktion mit den begleitenden Informationsveranstaltungen noch vor Beginn der
diesjährigen Sommerferien durchgeführt werden. Anschließend bestände genügend Zeit, die
Fragebogen auszuwerten, stichprobenartig zu prüfen und diejenigen, die keine Auskunft geben zu
schätzen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, zunächst die gemeindliche Abwassergebührensatzung
zu ergänzen, und zwar hinsichtlich der Einräumung von Betretungsrechten und der Ermächtigung,
bei fehlender Mitwirkung die Flächen schätzen zu dürfen. Eine entsprechende Änderungssatzung
liegt Ihnen unter dem folgenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vor.
Beschlussvorschlag:
Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erklärt sich der Rat damit einverstanden, dass die
Flächenermittlung durch die Bediensteten der Verwaltung im Rahmen einer Fragebogenaktion
vorgenommen wird. Mit dem Inhalt des vorgelegten Fragebogens erklärt er sich einverstanden.
-2-
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-3-
(Bürgermeister)