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Beschlussvorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr; hier: Festlegung der Vorgehensweise )

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
78 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr; 
hier: Festlegung der Vorgehensweise ) Beschlussvorlage (Einführung der getrennten Abwassergebühr; 
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.04.2008 53/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/G 04.04.2008 Bezeichnung Einführung der getrennten Abwassergebühr; hier: Festlegung der Vorgehensweise Sachverhalt: Bezüglich der Sach- und Rechtslage darf ich auf den Vortrag der Verwaltung im Anschluss an die Ratssitzung am 21.02.2008 verweisen. Demnach sind die Kommunen in Nordrhein-Westfalen nach dem Urteil des OVG Münster vom 18.12.2007 verpflichtet, eine gesonderte Regenwassergebühr einzuführen und zu erheben. Die Pflicht zur Einführung der gesonderten Regenwassergebühr begründet das OVG Münster im wesentlichen damit, dass der Frischwassermaßstab kein geeigneter Maßstab ist, um die Kosten der Regenwasserbeseitigung abzurechnen. Die gemeindliche Abwassergebühr setzt sich somit künftig aus einer Schmutzwassergebühr auf der Grundlage des Frischwassermaßstabes und einer Regenwassergebühr pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche, von der Regenwasser in den Kanal abgeleitet wird, zusammen. Um dies umsetzen zu können, ergeben sich einige grundlegende Überlegungen hinsichtlich der künftigen Vorgehensweise. Für die Erhebung der gesonderten Regenwassergebühr ist die Erstellung eines Gebührenkatasters aller abflusswirksamen bebauten und befestigten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation abgeleitet wird, für das gesamte Gemeindegebiet erforderlich. Um dies bewerkstelligen zu können ist ein Überfliegen des Gemeindegebietes denkbar. Diese Methode dürfte jedoch allein aus Kostengründen ausscheiden, zumal nach hiesigen Erkundigungen kaum noch Überfliegungstermine vor der Belaubung der Bäume zur Verfügung stehen. Eine weitere Methode wäre, ein externes Büro mit der Ermittlung der benötigten Flächen zu beauftragen. Auch diese Methode ist sehr kostenintensiv. Zudem müsste ein solches externes Büro dennoch mit hiesigen Verwaltungskräften bei der Ermittlung begleitet werden, damit die nötige Sachkenntnis bei späteren Unstimmigkeiten vorhanden ist. Die dritte Alternative wäre die Erhebung der zu berücksichtigenden Flächen durch die hiesige Verwaltung. Dies kann aber nur dann geleistet werden, wenn die Ermittlung der Flächen im Rahmen einer Selbstauskunft der gebührenpflichtigen Grundstückseigentümer durchgeführt werden würde. Eine solche Selbstbefragung würde durch die Versendung eines entsprechenden Fragebogens an die Grundstückseigentümer erfolgen. Begleitet und flankiert würde diese Aktion durch mehrere Informationsveranstaltungen, auf denen dann bei Bedarf die nötigen Erläuterungen vertiefend gegeben werden können und Hilfestellung beim Ausfüllen des Fragebogens angeboten werden kann. Abzufragen wäre die bebaute (ggf. überbaute) und/oder befestigte Grundstücksfläche, d. h. die bebaute und befestigte Grundstücksfläche auf welcher Regenwasser anfällt, nicht versickern kann und deshalb in die gemeindliche Abwasseranlage abgeleitet werden muss. Bebaute Flächen sind Standflächen von Gebäuden (Haus, Garage usw.). Überbaute Fläche sind z. B. Dachüberstände. Befestigte Flächen Grundstücksteile. sind in Asphalt, Beton, Platten, Pflastersteine usw. befestigte Wichtig ist, dass die Flächen abflusswirksam sind, d. h. das Regenwasser muss tatsächlich in den gemeindlichen Kanal gelangen können. Dies kann unmittelbar durch Rohre oder oberirdisch durch Abfließen über gepflasterte schräg abfallende Flächen in Richtung Straßeneinlauf erfolgen. Es genügt die grobe Unterscheidung „bebaute und befestigte Fläche“, d. h. es ist bislang nicht erforderlich noch feiner etwa nach normalen Pflasterzwischenräumen bei Öko-Pflaster oder bei Rasengittersteinen zu differenzieren. Solchen Gegebenheiten – wie auch z. B. bei einem Gründach – können später bei der Erstellung der Gebührensatzung durch Einführung entsprechender Abschlagsregelungen bei Bedarf Rechnung getragen werden. Zur Zeit wird ein entsprechender Fragebogen erarbeitet, den ich Ihnen in der Sitzung noch vorlegen werde. Wenn Sie sich mit der von mir vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden erklären, soll die Fragebogenaktion mit den begleitenden Informationsveranstaltungen noch vor Beginn der diesjährigen Sommerferien durchgeführt werden. Anschließend bestände genügend Zeit, die Fragebogen auszuwerten, stichprobenartig zu prüfen und diejenigen, die keine Auskunft geben zu schätzen. Hierfür ist es jedoch erforderlich, zunächst die gemeindliche Abwassergebührensatzung zu ergänzen, und zwar hinsichtlich der Einräumung von Betretungsrechten und der Ermächtigung, bei fehlender Mitwirkung die Flächen schätzen zu dürfen. Eine entsprechende Änderungssatzung liegt Ihnen unter dem folgenden Tagesordnungspunkt zur Beschlussfassung vor. Beschlussvorschlag: Nach Kenntnisnahme des Sachverhalts erklärt sich der Rat damit einverstanden, dass die Flächenermittlung durch die Bediensteten der Verwaltung im Rahmen einer Fragebogenaktion vorgenommen wird. Mit dem Inhalt des vorgelegten Fragebogens erklärt er sich einverstanden. -2- Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -3- (Bürgermeister)