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Allgemeine Vorlage (Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
284 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:04
Aktualisiert
06.09.13, 18:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 107/2013 17.09.2013 Federführung: Fachbereich I und II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz / Herr Heller Kreusch / Emons / Kratz /Klinkhammer Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: a) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2013 beschließt der Rat, eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.200,00 Euro für die Investitions-Nr. 553.001.09 „Bau von Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Mitteln der Baumaßnahme „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“ – Investitions-Nr. 541.001.17 –, da diese in 2013 nicht ausgeführt wird. b) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2013 beschließt der Rat, eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 19.500,00 € bei PSK 010 111 015/5373 400 „Umlage KDVZ“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus dem in 2013 eingehenden außerplanmäßigen Ertrag i.H.v. rd. 220.000,00 € (Modellrechnung 2 von IT NRW vom 19. August 2013) aus dem Gesetz zur Änderung der Einheitslastenabrechung (Produkt/Sachkonto 160611000/4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“). c) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2013 beschließt der Rat, bei PSK 030 217 000 / 5318 600 („Zuschuss an Gymnasium Steinfeld“) eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung i.H.v. 45.218,23 € für das Jahr 2013 zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. d) Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2013 beschließt der Rat, gemäß Beschluss des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt in der Sitzung vom 03.09.2013 - TOP 7 - eine außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000,00 € für die Investition - Nr. 211.002. - „Neu-einrichtung Küche in der OGS Sistig“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch die Investitions-Nr. 541.001.17 „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“. Vorlagen-Nr. 107/2013 e) Seite 2 Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.09.2013 beschließt der Rat, bei Produkt 050 313 000 / 533.9100 „Leistungen für Asylbewerber“ eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 47.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Sachdarstellung: Zu a) In seiner Sitzung vom 25.11.2010 hatte der Rat beschlossen, „Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ auf acht verschiedenen Friedhöfen der Gemeinde Kall herzustellen. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde für die Investitionsmaßnahme „Bau von Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ – Investitions-Nr. 553.001.09 – ein Ansatz in Höhe von 20.000,00 Euro bewilligt. Die Maßnahme konnte jedoch entgegen ursprünglicher Absicht in 2012 nicht beendet werden, weil die Gemeinschaftsgrabanlagen auf den Friedhöfen Golbach und Scheven noch nicht fertiggestellt wurden. Der für 2012 bereitgestellte Ansatz ist ausgeschöpft. Zudem sind 10.598,99 Euro überplanmäßige Auszahlungen für die interne Verrechnung der Bauhofkosten entstanden. Mit Abschluss des Jahres 2012 belaufen sich die Gesamtkosten auf 30.598,99 Euro. Für das Haushaltsjahr 2013 besteht kein neuer Ansatz. Für die Herstellung der Anlagen auf den beiden Friedhöfen Golbach und Scheven werden in 2013 aufgrund einer Kostenschätzung noch Materialkosten, Personalkosten sowie Fahrzeugund Gerätekosten in Höhe von voraussichtlich ca. 10.200,00 Euro anfallen. Daher wird für das Haushaltsjahr 2013 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.200,00 Euro für die Investitions-Nr. 553.001.09 beantragt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich dann auf 40.798,99 € (2012 = 30.598,99 Euro und 2013 = 10.200,00 Euro) für die Anlagen in Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Sistig, Steinfeld (fertiggestellt in 2012) sowie Golbach und Scheven (Fertigstellung voraussichtlich 2013). Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Mitteln der Baumaßnahme „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“ – Investitions-Nr. 541.001.17 –, da diese in 2013 nicht ausgeführt wird. Zu b) Mit Schreiben vom 28.06.2013 legte die KDVZ die Kostenabrechnung für das Jahr 2012 vor. Danach hat die Gemeinde Kall noch 7.940,00 € nach zu zahlen. Für den Haushalt 2013 wurde ein Ansatz i.H.v. 198.000,00 € gebildet, Umlagezahlungen für das Jahr 2013 sind tatsächlich i.H.v. 209.500,00 € zu leisten. Daraus ergibt sich ein überplanmäßiger Aufwand/Auszahlung für 2013 i.H.v. rund 19.500,00 €. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 00 / 4181 000 “Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Vorlagen-Nr. 107/2013 Seite 3 Zu c) Gemäß Vertrag vom 27.04.1979 sowie der Vereinbarung vom 28.12.1976, die Bestandteil des vorgenannten Vertrags ist, wird dem Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld aus Mitteln der Gemeinde Kall eine Beihilfe bzw. ein Zuschuss in Höhe von derzeit 50 % zu der jährlich entstehenden Eigenleistung des Schulträgers gewährt. Am 05.08.13 (Eingang) wurden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt erst abgeschlossenen örtlichen Prüfung die Endabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 vorgelegt, die eine Nachzahlung i.H.v. insg. 64.218,23 € ausweist. Da die Nachzahlung aus Mitteln 2013 gezahlt wird, reichen diese für die gesamten Aufwendungen des Haushaltsjahres 2013 nicht aus. Im Haushaltsjahr 2013 wurde aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre bereits ein erhöhter Ansatz i.H.v. insgesamt 115.000,- € für den Zuschuss an das Gymnasium Steinfeld eingeplant. Auf das Haushaltsjahr 2013 werden Abschläge i.H.v. insgesamt 96.000,00 € gezahlt. Es stehen derzeit noch 19.000,00 € zur Verfügung. Demnach ist noch eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 45.218,23 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Zu d) In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 03.09.2013 - TOP 7 - wurde dem Vorentwurf zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Küche und der notwendigen begleitenden Baumaßnahmen beauftragt. Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahmen in 2013 nicht zur Verfügung. Die Planungen und Kostenermittlungen wurden in der Sitzung vorgestellt. Außerdem wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen eingehend begründet. Nach der vorliegenden Kostenermittlung des Planungsbüros Becker belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 97.000,00 € incl. Mehrwertsteuer. Unter Berücksichtigung etwaiger Eigenleistungen wären rd. 100.000,00 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigungsreste bei Investitions-Nr. 541.001.17 „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“, da diese Maßnahme in 2013 nicht ausgeführt wird. Zu e) Infolge von vermehrten Zuweisungen von Asylbewerbern und durch zusätzliche Anmietung von privaten Wohnungen sind Mehraufwendungen entstanden. Für das laufende Jahr sind noch Aufwendungen in Höhe von ca. 47.000,-- € zu erwarten, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Vorlagen-Nr. 107/2013 Seite 4 Vorlagen-Nr. 107/2013 Seite 5 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 107/2013 17.09.2013 Federführung: Fachbereich I und II An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz / Herr Heller Kreusch / Emons / Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3 Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen Beschlussvorschlag: a) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.200,00 Euro für die Investitions-Nr. 553.001.09 „Bau von Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Mitteln der Baumaßnahme „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“ – Investitions-Nr. 541.001.17 –, da diese in 2013 nicht ausgeführt wird. b) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 19.500,00 € bei PSK 010 111 015/5373 400 „Umlage KDVZ“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt aus dem in 2013 eingehenden außerplanmäßigen Ertrag i.H.v. rd. 220.000,00 € (Modellrechnung 2 von IT NRW vom 19. August 2013) aus dem Gesetz zur Änderung der Einheitslastenabrechung (Produkt/Sachkonto 160611000/4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“). c) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei PSK 030 217 000 / 5318 600 („Zuschuss an Gymnasium Steinfeld“) eine überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung i.H.v. 45.218,23 € für das Jahr 2013 zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. d) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, gemäß Beschluss des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt in der Sitzung vom 03.09.2013 - TOP 7 - eine außerplanmäßige Auszahlung i.H.v. 100.000,00 € für die Investition - Nr. 211.002. - „Neueinrichtung Küche in der OGS Sistig“ zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch die Investitions-Nr. 541.001.17 „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“. Vorlagen-Nr. 107/2013 e) Seite 6 Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, bei Produkt 050 313 000 / 533.9100 „Leistungen für Asylbewerber“ eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 47.000,-- € zu genehmigen. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Sachdarstellung: Zu a) In seiner Sitzung vom 25.11.2010 hatte der Rat beschlossen, „Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ auf acht verschiedenen Friedhöfen der Gemeinde Kall herzustellen. Für das Haushaltsjahr 2012 wurde für die Investitionsmaßnahme „Bau von Gemeinschaftsgrabanlagen für Urnen“ – Investitions-Nr. 553.001.09 – ein Ansatz in Höhe von 20.000,00 Euro bewilligt. Die Maßnahme konnte jedoch entgegen ursprünglicher Absicht in 2012 nicht beendet werden, weil die Gemeinschaftsgrabanlagen auf den Friedhöfen Golbach und Scheven noch nicht fertiggestellt wurden. Der für 2012 bereitgestellte Ansatz ist ausgeschöpft. Zudem sind 10.598,99 Euro überplanmäßige Auszahlungen für die interne Verrechnung der Bauhofkosten entstanden. Mit Abschluss des Jahres 2012 belaufen sich die Gesamtkosten auf 30.598,99 Euro. Für das Haushaltsjahr 2013 besteht kein neuer Ansatz. Für die Herstellung der Anlagen auf den beiden Friedhöfen Golbach und Scheven werden in 2013 aufgrund einer Kostenschätzung noch Materialkosten, Personalkosten sowie Fahrzeugund Gerätekosten in Höhe von voraussichtlich ca. 10.200,00 Euro anfallen. Daher wird für das Haushaltsjahr 2013 eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 10.200,00 Euro für die Investitions-Nr. 553.001.09 beantragt. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich dann auf 40.798,99 € (2012 = 30.598,99 Euro und 2013 = 10.200,00 Euro) für die Anlagen in Kall-Heistert, Keldenich, Krekel, Rinnen, Sistig, Steinfeld (fertiggestellt in 2012) sowie Golbach und Scheven (Fertigstellung voraussichtlich 2013). Die Deckung erfolgt durch Nichtinanspruchnahme von Mitteln der Baumaßnahme „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“ – Investitions-Nr. 541.001.17 –, da diese in 2013 nicht ausgeführt wird. Zu b) Mit Schreiben vom 28.06.2013 legte die KDVZ die Kostenabrechnung für das Jahr 2012 vor. Danach hat die Gemeinde Kall noch 7.940,00 € nach zu zahlen. Für den Haushalt 2013 wurde ein Ansatz i.H.v. 198.000,00 € gebildet, Umlagezahlungen für das Jahr 2013 sind tatsächlich i.H.v. 209.500,00 € zu leisten. Daraus ergibt sich ein überplanmäßiger Aufwand/Auszahlung für 2013 i.H.v. rund 19.500,00 €. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 00 / 4181 000 “Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Vorlagen-Nr. 107/2013 Seite 7 Zu c) Gemäß Vertrag vom 27.04.1979 sowie der Vereinbarung vom 28.12.1976, die Bestandteil des vorgenannten Vertrags ist, wird dem Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld aus Mitteln der Gemeinde Kall eine Beihilfe bzw. ein Zuschuss in Höhe von derzeit 50 % zu der jährlich entstehenden Eigenleistung des Schulträgers gewährt. Am 05.08.13 (Eingang) wurden aufgrund der zu diesem Zeitpunkt erst abgeschlossenen örtlichen Prüfung die Endabrechnungen für die Jahre 2011 und 2012 vorgelegt, die eine Nachzahlung i.H.v. insg. 64.218,23 € ausweist. Da die Nachzahlung aus Mitteln 2013 gezahlt wird, reichen diese für die gesamten Aufwendungen des Haushaltsjahres 2013 nicht aus. Im Haushaltsjahr 2013 wurde aufgrund der Rechnungsergebnisse der Vorjahre bereits ein erhöhter Ansatz i.H.v. insgesamt 115.000,- € für den Zuschuss an das Gymnasium Steinfeld eingeplant. Auf das Haushaltsjahr 2013 werden Abschläge i.H.v. insgesamt 96.000,00 € gezahlt. Es stehen derzeit noch 19.000,00 € zur Verfügung. Demnach ist noch eine überplanmäßige Aufwendung i.H.v. 45.218,23 € erforderlich. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“. Zu d) In der Sitzung des Ausschusses für Liegenschaften, Forst und Umwelt vom 03.09.2013 - TOP 7 - wurde dem Vorentwurf zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung der Küche und der notwendigen begleitenden Baumaßnahmen beauftragt. Haushaltsmittel stehen für diese Maßnahmen in 2013 nicht zur Verfügung. Die Planungen und Kostenermittlungen wurden in der Sitzung vorgestellt. Außerdem wurde die Notwendigkeit der Maßnahmen eingehend begründet. Nach der vorliegenden Kostenermittlung des Planungsbüros Becker belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 97.000,00 € incl. Mehrwertsteuer. Unter Berücksichtigung etwaiger Eigenleistungen wären rd. 100.000,00 € außerplanmäßig bereit zu stellen. Die Deckung erfolgt durch die Ermächtigungsreste bei Investitions-Nr. 541.001.17 „Ausbau der Nebenanlagen in der Aachener Straße“, da diese Maßnahme in 2013 nicht ausgeführt wird. Zu e) Infolge von vermehrten Zuweisungen von Asylbewerbern und durch zusätzliche Anmietung von privaten Wohnungen sind Mehraufwendungen entstanden. Für das laufende Jahr sind noch Aufwendungen in Höhe von ca. 47.000,-- € zu erwarten, die überplanmäßig bereitzustellen sind. Die Deckung erfolgt durch Produkt / Sachkonto 160 611 000 / 4181 000 „Umlage nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz“.