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Beschlussvorlage (Wahl eines Vertreters für den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
63 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Wahl eines Vertreters für den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses) Beschlussvorlage (Wahl eines Vertreters für den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Haupt- und Finanzausschuss Termin 08.12.2009 111/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: I Herr Latz Aktenzeichen: Datum: I L/zie 09.11.2009 Bezeichnung Wahl eines Vertreters für den Vorsitzenden des Haupt- und Finanzausschusses Sachverhalt: Den Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss führt gemäß § 57 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO) der Bürgermeister Kraft Amtes. Er ist damit Vorsitzender durch Gesetz. Im Hinblick auf die Verteilung der Ausschussvorsitze hatte dies zur Konsequenz, dass sein Vorsitz im Haupt- und Finanzausschuss bei der Verteilung der Ausschussvorsitze in der konstituierenden Sitzung am 29.10.2009 keiner Fraktion angerechnet werden durfte. Der stellvertretende Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses wird – abweichend von der regelmäßigen Vergabe durch den Rat nach § 58 Abs. 5 und 6 GO – aus der Mitte des Ausschusses gemäß § 57 Abs. 3 Satz 3 GO gewählt. Daher sind auch der oder die stellvertretenden Ausschussvorsitze nicht anzurechnen. Wahlen werden gemäß § 50 Abs. 2 GO, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Der oder die Vertreter des Vorsitzenden müssen dem Haupt- und Finanzausschuss angehören. Beschlussvorschlag: Ist in der Sitzung zu formulieren. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. € € € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)