Daten
Kommune
Kall
Größe
104 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
26.09.13, 18:04
Aktualisiert
26.09.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
126/2013
08.10.2013
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Frau Keutgen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Urft
hier: Beteiligung der Gemeinde Kall gem. § 73 VwVfG NRW
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung akzeptiert die Grenzen
des Überschwemmungsgebietes der Urft, die für ein 100-jähriges Hochwasserereignis ermittelt
wurden.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die letzte Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung am 25. Juni 2013 – Punkt 6 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung-.
Auf die diesbezüglich erstellte Sitzungsvorlage wird verwiesen.
In dieser Sitzung wurde die Entscheidung über die Vorlage in die nächste Sitzung des Fachausschusses vertagt, da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestanden hat. Die Verwaltung
wurde zudem beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln entsprechend Fristverlängerung zu beantragen. Die Bezirksregierung Köln einer Fristverlängerung bis zum 20.10.2013 stattgegeben.
Der Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung der Urft sowie ein Kurzbericht und Leseanleitung sowie Auszüge der Karten des Überschwemmungsgebietes der Urft (dunkel schattiert)
waren der Einladung zur Fachausschusssitzung am 25. Juni 2013 beigefügt. Zudem wurde ein
großformatiger Ausdruck der übersandten Kartenblätter Nr. 3/14 bis Nr. 8/14 (M 1:5.000) den
Fraktionsvorsitzenden mit dieser Einladung übersandt.
Vorlagen-Nr. 126/2013
Seite 2
Im Rahmen der Auslegung des Entwurfes der ordnungsbehördlichen Verordnung sind diverse
Stellungnahmen bei der Gemeinde bzw. der Bezirksregierung Köln eingegangen. Die bei der
Gemeinde eingegangenen Einwendungen beziehen sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:
Einschränkung der Bebauungsmöglichkeiten in Bereichen von bestehenden Bebauungsplänen
Forderung einer Überprüfung und Berücksichtigung der Regenspenden des gesamten
Einzugsgebietes, also auch der Zuflüsse der Seitentäler
Notwendigkeit eines schlüssigen Maßnahmen- und Zeitplans zum Hochwasserschutz aller betroffenen Anrainerkommunen.