Daten
Kommune
Kall
Größe
28 kB
Datum
08.10.2013
Erstellt
26.09.13, 18:04
Aktualisiert
26.09.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
125/2013
10.09.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Bau,
Planung, Tourismus und
Wirtschaftsförderung
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Schramm
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt 2014.
Mittel verfügbar bei
PSK
Euro
Sachbearbeiter
überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
erforderlich bei PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Untersuchung der Entwässerung des geplanten Gewerbegebietes Kall 3 in Richtung L 206 Scheven
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Mittel für den Hochwasserschutz in Scheven im Haushaltsplan 2014 einzustellen.
Sachdarstellung:
Es wird Bezug genommen auf die 17. Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus
und Wirtschaftsförderung vom 25. Juni 2013 (TOP 3).
Herr Claesgens von der Ing.Gesellschaft Gotthardt + Knipper, Gemünd, hat in dieser Sitzung 2
mögliche Varianten für die Entwässerung des zukünftigen Gewerbegebietes Kall 3 vorgestellt.
Als erstes Ergebnis kann festgehalten werden, dass die Regenwasserableitung nur in Richtung
Scheven (Bleibach) wirtschaftlich machbar ist. Da noch Beratungsbedarf in den Fraktionen bestand, wurden die Ausführungen zur Entwässerungsplanung nur zur Kenntnis genommen.
Die Entwässerungsplanung im zukünftigen Gewerbegebiet sollte sinnvollerweise parallel mit dem
Entwurf für den Bebauungsplan (Lage der Straßen und der bebaubaren Grundstücke) in Angriff
genommen werden.
Bezüglich des zukünftigen Hochwasserschutzes in Scheven wurde zwischenzeitlich ein Gespräch mit dem Erftverband geführt. Als Gesprächsergebnis kann folgendes festgehalten werden:
-
Hochwasserschutzmaßnahmen werden derzeit nach Ansicht des Erftverbandes mit ca. 60 %
gefördert, sofern diese in der Prioritätenliste aufgenommen werden.
Vorlagen-Nr. 125/2013
-
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Eine größere Möglichkeit der Förderung sieht der Erftverband darin, dass Maßnahmen der
Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt werden können. Ggf. sollte aus diesem Grunde eine
Kombination aus Maßnahmen im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie und Hochwasserschutz
erfolgen. Als Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie könnten nach erster Einschätzung folgende Maßnahmen umgesetzt werden:
- Wanderhindernisse beseitigen
- Ruhebereiche schaffen
- Verbesserung der ökologischen Durchgängigkeit.
Diese Maßnahmen sind jedoch nur umsetzbar, bei dem Bau der vorgeschalteten Hochwasserschutzeinrichtung.