Daten
Kommune
Kall
Größe
93 kB
Datum
13.02.2014
Erstellt
31.01.14, 12:18
Aktualisiert
31.01.14, 12:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
8/2014
13.02.2014
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich II
An den
Ausschuss für Liegenschaften, Forst und
Umwelt
mit der Bitte um
X
öffentliche Sitzung
Herr Schmitz
Herr Feld
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Vorlage berührt den Haushalt.
X
Mittel sind im Haushalt 2014 bereit zu
stellen.
Förderung = 72.000 €
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Fachbereichsleiter
105.000
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 6
Umbau Kindergarten Scheven - Einrichtung einer U3-Gruppe;
hier: Vorstellung der Planung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Liegenschaften, Forst und Umwelt stimmt der vorliegenden Planung der Verwaltung für den Umbau des Kindergartens Scheven (Einrichtung einer U3-Gruppe sowie Sanierung der Sanitärräume) sowie den damit verbundenen notwendigen Investitionsmaßnahmen zu.
Sachdarstellung:
Aufgrund des gegebenen Bedarfs für das Kindergartenjahr 2014/15 ist es der Gemeinde in Abstimmung mit dem Kreisjugendamt und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die
Betreuung von unter 3-jährigen Kindern ab dem 01.08.2014 im Kindergarten Scheven einzuführen. Ein entsprechender Förderantrag wurde fristgerecht gestellt.
Dazu hat die Verwaltung die vorliegende Planung für die notwendigen Umbaumaßnahmen erstellt. Bei Genehmigung stehen für die U3-Maßnahmen Fördermittel in Höhe von insgesamt
72.000,00 € (6 U3-Plätze x 3.500,00 € je Platz = 21.000,00 € für Einrichtungskosten und 6 x
8.500,00 € = 51.000,00 € für Baukosten) in Aussicht.
Die geplanten Maßnahmen gliedern sich in drei Bereiche auf:
1. Einrichtung der Räumlichkeiten für die U3-Betreuung. Dies sind der sogenannte Differenzierungsraum (Ruheraum) mit notwendigem Fluchtweg sowie der Wickelraum. Diese Maßnahmen werden vollständig gefördert. Die Kosten werden auf ca. 45.000,00 Euro geschätzt (inkl.
Ingenieurkosten) und komplett gefördert.
2. Sanierungsmaßnahmen in den vorhandenen Toilettenräumen, einschließlich dringend erforderlicher Erneuerung der Trink- und Abwasserleitungen. Hier sind anteilige Kosten für den
U3-Umbau förderfähig (kleines WC, anteilige Boden- und Wandflächen etc.). Die Gesamtkosten für die Sanierung belaufen sich auf ca. 35.000,00 Euro (inkl. Ingenieurkosten), förderfähig
sind ca. 10.000,00 Euro.
Vorlagen-Nr. 8/2014
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Somit erreichen die förderfähigen Kosten eine Gesamtsumme von ca. 55.000,00 Euro und
schöpfen die Fördersumme vollständig aus.
3. Neueinrichtung des Sanitärbereiches für die Vereinsnutzung im hinteren Flurbereich neben
dem Turnraum. Die Kosten für die Maßnahmen im Vereinsbereich belaufen sich auf ca.
25.000,00 Euro (inkl. Ingenieurkosten) und sind nicht förderfähig
Da sowohl der LVR als auch das Kreisjugendamt eine strikte Trennung von Kindergarten und
von Vereinen genutzten Räumen fordert, sollen im Rahmen des U3-Umbaus ein gesonderter
Eingang - auch als Fluchtweg aus dem U3-Ruheraum gefordert - sowie neue Sanitärräume
für die Vereine errichtet werden.
Mit den Vereinen muss noch geklärt werden, inwieweit sich diese an den Kosten für die Errichtung der „Vereinsräume“ beteiligen.
Die Mittel für die Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 105.000,00 € müssen im Haushalt bereitgestellt werden.
Herr Feld erläutert in der Sitzung die von der Verwaltung erstellte Planung. Aufgrund des gegebenen Bedarfs für das Kindergartenjahr 2014/15 ist es der Gemeinde in Abstimmung mit dem
Kreisjugendamt und dem Landschaftsverband Rheinland (LVR) möglich, die Betreuung von unter
3-jährigen Kindern ab dem 1.08.2014 im Kindergarten Scheven einzuführen. Daher hat die Verwaltung die vorliegende Planung erstellt.