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Allgemeine Vorlage (Antrag zur Gefahrenabwehr durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen bei diversen Straßen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
23 kB
Datum
18.02.2014
Erstellt
07.02.14, 18:04
Aktualisiert
07.02.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (Antrag zur Gefahrenabwehr durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen bei         diversen Straßen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 26/2014 18.02.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Herr Poth Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 6 Antrag zur Gefahrenabwehr durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen bei diversen Straßen Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Schreiben der FDP-Fraktion vom 02.02.2014 beantragte Gefahrenabwehr durch geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen in den Bereichen Keldenicher Straße und Falkenweg in Kall sowie der Ahrstraße in Krekel und auf der L 105 im Ortsteil Golbach in die Tagesordnung der nächsten Verkehrsschau aufzunehmen. Diese findet am 5. März 2014 statt. Sachdarstellung: Es wird Bezug genommen auf den anliegenden Antrag der FDP-Fraktion vom 02.02.2014. Verwaltungsseitig wird darauf hingewiesen, dass die Keldenicher Straße in Kall bereits Thema der letzten Verkehrsschau war. Es wurde beschlossen, vor einer endgültigen Entscheidung weitere Messungen der Verkehrsbelastung und der Geschwindigkeiten durchzuführen. In Krekel ( B 258) ist an der beantragten Stelle beiderseitig kein Gehweg vorhanden, so dass hier aus rechtlichen Gründen ein Zebrastreifen nicht aufgebracht werden kann. Eine Querungshilfe ist bereits vorhanden. Ebenso wie bei der beantragten Maßnahme an der L 105 (Ortsteil Golbach) ist der jeweilige Straßenbaulastträger zu beteiligen.