Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:04
Aktualisiert
06.09.13, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
103/2013
17.09.2013
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Vorlage berührt den Haushalt.
x
Mittel verfügbar bei PSK 150 573 002
/ 5318 170
Fachbereichsleiter
7.750,00
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Sachbearbeiter
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Gewährung von Zuschüssen an Vereine
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2013 noch zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 7.350,00 € entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres
Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden.
Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden.
Sachdarstellung:
Im konsumtiven Haushalt 2013 stehen bei Produkt / Sachkonto 150 573 002 / 5318 170 für die
Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,00 € zur Verfügung.
Davon wurden bereits im Juni diesen Jahres im Vorgriff 200,00 € für das 50-jährige Jubiläum des
Theatervereins „Einigkeit“ Wallenthal (entsprechend dem Beschluss vom 11.05.2010) verteilt.
Weitere 200,00 € werden der Frauengemeinschaft Sötenich / Rinnen anlässlich des 50-jährigen
Bestehens im Oktober 2013 gewährt, so dass insgesamt noch 7.350,00 € für die Verteilung auf
die Ortsvorsteherbezirke zur Verfügung stehen.
In den vergangenen Jahren wurde der zur Verteilung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die
Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften
Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder
wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt
werden.
Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage
beigefügt.
Vorlagen-Nr. 103/2013
Seite 2
Gemäß Beschluss vom 06.11.2012 wird die von den Sportvereinen zu leistende Beteiligung an
den Nebenkosten ab dem Jahr 2013 nach dem Verursacherprinzip abgerechnet und unmittelbar
von den Sportvereinen eingefordert, und nicht mehr -wie bisher- pauschal erhoben und mit den
Ortsvorsteherbeträgen verrechnet.