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Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
17.09.2013
Erstellt
06.09.13, 18:04
Aktualisiert
06.09.13, 18:04
Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine) Allgemeine Vorlage (Gewährung von Zuschüssen an Vereine)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 103/2013 17.09.2013 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Vorlage berührt den Haushalt. x Mittel verfügbar bei PSK 150 573 002 / 5318 170 Fachbereichsleiter 7.750,00 über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Sachbearbeiter Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Gewährung von Zuschüssen an Vereine Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den im Haushalt 2013 noch zur Verfügung stehenden Betrag in Höhe von 7.350,00 € entsprechend der Einwohnerzahl auf die Ortsvorsteherbezirke zu verteilen. Die Ortsvorsteher werden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft sind, muss ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Sachdarstellung: Im konsumtiven Haushalt 2013 stehen bei Produkt / Sachkonto 150 573 002 / 5318 170 für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine 7.750,00 € zur Verfügung. Davon wurden bereits im Juni diesen Jahres im Vorgriff 200,00 € für das 50-jährige Jubiläum des Theatervereins „Einigkeit“ Wallenthal (entsprechend dem Beschluss vom 11.05.2010) verteilt. Weitere 200,00 € werden der Frauengemeinschaft Sötenich / Rinnen anlässlich des 50-jährigen Bestehens im Oktober 2013 gewährt, so dass insgesamt noch 7.350,00 € für die Verteilung auf die Ortsvorsteherbezirke zur Verfügung stehen. In den vergangenen Jahren wurde der zur Verteilung stehende Betrag auf die Ortsvorsteherbezirke entsprechend der Einwohnerzahl verteilt. Die Ortsvorsteher wurden ermächtigt, über die Mittelverteilung innerhalb ihres Bezirks in Abstimmung mit allen in ihren Bezirken wohnhaften Ratsmitgliedern zu entscheiden. Sofern in einem Bezirk von einer Fraktion keine Ratsmitglieder wohnhaft waren, musste ein im Bezirk wohnhafter sachkundiger Bürger dieser Fraktion beteiligt werden. Eine Aufstellung der auf die einzelnen Ortsvorsteherbezirke entfallenden Beträge ist als Anlage beigefügt. Vorlagen-Nr. 103/2013 Seite 2 Gemäß Beschluss vom 06.11.2012 wird die von den Sportvereinen zu leistende Beteiligung an den Nebenkosten ab dem Jahr 2013 nach dem Verursacherprinzip abgerechnet und unmittelbar von den Sportvereinen eingefordert, und nicht mehr -wie bisher- pauschal erhoben und mit den Ortsvorsteherbeträgen verrechnet.