Daten
Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 18:03
Aktualisiert
07.03.14, 18:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
34/2014
18.03.2014
Federführung: Fachbereich I
An den
Ausschuss für Jugend,
Schule, Soziales, Kultur
und Sport
mit der Bitte um
x
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4
Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Bildung eines Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim und dem Erlass einer entsprechend
lautenden Absichtserklärung der Gemeinde Kall zu.
Sachdarstellung:
Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden
sind übereingekommen, unabhängig von der kreisweiten Entwicklungsplanung im Bereich Förderschulen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Ziel ist es, die vorhandenen Förderschulen Georgschule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule
in Schleiden zu erhalten. Eine Option wäre die Bildung eines Teilstandortes Georgschule in Dahlem neben der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden.
Das von den Kommunen auftragsgemäß erstellte Kurzgutachten der Firma komplan zur Zukunft
der Förderschulen im Südkreis Euskirchen erachtet eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen für sinnvoll und mittelfristig tragfähig.
Gemäß den Schülerzahlen ist die Astrid-Lindgren-Schule für die nächsten Jahre im Bestand gesichert – im Gegensatz zur Georgschule. Demnach ist die Astrid-Lindgren-Schule bzw. der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden derzeit nicht unter akutem Zugzwang. Dennoch sollte eine längerfristige Lösung, wie z.B. die angedachte Fusion, angestrebt
werden.
Bei diesem Modell sind an beiden Standorten jeweils mindestens 72 Schüler/innen erforderlich.
Anmeldeüberhänge der Astrid-Lindgren-Schule aus geeigneten bzw. relativ nahegelegenen Orten sind bei Bedarf an die Georgschule zu empfehlen, um auch dort die erforderliche Mindestschülerzahl zu erreichen.
Vorlagen-Nr. 34/2014
Seite 2
Am 19.02.14 und 24.02.14 fanden weitere Gespräche der Kommunen untereinander sowie mit
dem Kreis Euskirchen statt. Im Ergebnis wird die Fusion der beiden Förderschulen einvernehmlich befürwortet. Auch der Kreis Euskirchen erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden.
Da eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der beiden bestehenden Zweckverbände nicht zulässig ist, ist die Auflösung des Zweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim erforderlich.
Zunächst soll eine Absichtserklärung aller beteiligten Kommunen bezüglich der angestrebten
Fusion erfolgen. Zu gegebener Zeit soll dann der weiterhin bestehende Zweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden mit den übrigen Kommunen jeweils einzelne öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.