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Allgemeine Vorlage (Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
89 kB
Datum
18.03.2014
Erstellt
07.03.14, 18:03
Aktualisiert
07.03.14, 18:03
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 34/2014 18.03.2014 Federführung: Fachbereich I An den Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport mit der Bitte um x FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4 Schulentwicklungsplanung im Bereich Förderschulen Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport stimmt der Bildung eines Teilstandortes der Astrid-Lindgren-Schule in Dahlem-Schmidtheim und dem Erlass einer entsprechend lautenden Absichtserklärung der Gemeinde Kall zu. Sachdarstellung: Die 6 Südkreiskommunen Blankenheim, Dahlem, Hellenthal, Kall, Nettersheim, und Schleiden sind übereingekommen, unabhängig von der kreisweiten Entwicklungsplanung im Bereich Förderschulen Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Ziel ist es, die vorhandenen Förderschulen Georgschule in Dahlem sowie Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden zu erhalten. Eine Option wäre die Bildung eines Teilstandortes Georgschule in Dahlem neben der Astrid-Lindgren-Schule in Schleiden. Das von den Kommunen auftragsgemäß erstellte Kurzgutachten der Firma komplan zur Zukunft der Förderschulen im Südkreis Euskirchen erachtet eine Zusammenlegung der beiden Förderschulen für sinnvoll und mittelfristig tragfähig. Gemäß den Schülerzahlen ist die Astrid-Lindgren-Schule für die nächsten Jahre im Bestand gesichert – im Gegensatz zur Georgschule. Demnach ist die Astrid-Lindgren-Schule bzw. der bestehende Sonderschulzweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden derzeit nicht unter akutem Zugzwang. Dennoch sollte eine längerfristige Lösung, wie z.B. die angedachte Fusion, angestrebt werden. Bei diesem Modell sind an beiden Standorten jeweils mindestens 72 Schüler/innen erforderlich. Anmeldeüberhänge der Astrid-Lindgren-Schule aus geeigneten bzw. relativ nahegelegenen Orten sind bei Bedarf an die Georgschule zu empfehlen, um auch dort die erforderliche Mindestschülerzahl zu erreichen. Vorlagen-Nr. 34/2014 Seite 2 Am 19.02.14 und 24.02.14 fanden weitere Gespräche der Kommunen untereinander sowie mit dem Kreis Euskirchen statt. Im Ergebnis wird die Fusion der beiden Förderschulen einvernehmlich befürwortet. Auch der Kreis Euskirchen erklärt sich mit dieser Lösung einverstanden. Da eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung der beiden bestehenden Zweckverbände nicht zulässig ist, ist die Auflösung des Zweckverbandes Blankenheim-Dahlem-Nettersheim erforderlich. Zunächst soll eine Absichtserklärung aller beteiligten Kommunen bezüglich der angestrebten Fusion erfolgen. Zu gegebener Zeit soll dann der weiterhin bestehende Zweckverband Hellenthal-Kall-Schleiden mit den übrigen Kommunen jeweils einzelne öffentlich-rechtliche Vereinbarungen abschließen.