Daten
Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
49/2014
10.04.2014
FBL:
SB:
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
x
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Frau Kratz
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
x
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 5
Vereinsförderung
hier: Modifizierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in
der Gemeinde Kall vom 14.04.11
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, Ziffer II. 2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in
der Gemeinde Kall vom 14.04.11 für das Jahr 2014 wie folgt zu ändern:
„Anträge für das Jahr 2014 sind bis zum 30.09.14 bei der Gemeinde Kall zu stellen; später gestellte Anträge können positiv beschieden werden, soweit Restmittel vorhanden sind.“
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 24.09.13
- TOP 3 nichtöffentliche Sitzung - sprachen sich alle Fraktionen für eine Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.11 aus.
Die Förderung im Jahr 2014 sollte bereits nach den modifizierten Richtlinien erfolgen.
In der Sitzung des Ausschusses am 18.03.14 -TOP 1.6 öffentliche Sitzung- herrschte Einigkeit
darüber, eine Modifizierung der Richtlinien erst im Anschluss an die am 25.05.14 stattfindenden
Kommunalwahlen vorzunehmen. Dann soll eine interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe Änderungen der Richtlinien erarbeiten, welche dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Antragsfrist gemäß Ziffer II. 2 der Richtlinien endet am 31.07. eines Jahres. Nach Auffassung
der Verwaltung sollte diese Frist für das Jahr 2014 auf den 30.09. verschoben werden und die
Richtlinie entsprechend geändert werden.
Im Anschluss an diese Frist berät der Ausschuss auf der Grundlage der geänderten, vom Rat
beschlossenen Richtlinien über die vorliegenden Anträge für das Jahr 2014.