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Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung hier: Modifizierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.11)

Daten

Kommune
Kall
Größe
86 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (Vereinsförderung
hier:  	Modifizierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in 	der Gemeinde Kall vom 14.04.11)

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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 49/2014 10.04.2014 FBL: SB: Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um x öffentliche Sitzung Herr Heller Frau Kratz Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: x Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 5 Vereinsförderung hier: Modifizierung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.11 Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt, Ziffer II. 2 der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.11 für das Jahr 2014 wie folgt zu ändern: „Anträge für das Jahr 2014 sind bis zum 30.09.14 bei der Gemeinde Kall zu stellen; später gestellte Anträge können positiv beschieden werden, soweit Restmittel vorhanden sind.“ Sachdarstellung: In der Sitzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Soziales, Kultur und Sport am 24.09.13 - TOP 3 nichtöffentliche Sitzung - sprachen sich alle Fraktionen für eine Überarbeitung der Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit und der Vereine in der Gemeinde Kall vom 14.04.11 aus. Die Förderung im Jahr 2014 sollte bereits nach den modifizierten Richtlinien erfolgen. In der Sitzung des Ausschusses am 18.03.14 -TOP 1.6 öffentliche Sitzung- herrschte Einigkeit darüber, eine Modifizierung der Richtlinien erst im Anschluss an die am 25.05.14 stattfindenden Kommunalwahlen vorzunehmen. Dann soll eine interfraktionell besetzte Arbeitsgruppe Änderungen der Richtlinien erarbeiten, welche dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Die Antragsfrist gemäß Ziffer II. 2 der Richtlinien endet am 31.07. eines Jahres. Nach Auffassung der Verwaltung sollte diese Frist für das Jahr 2014 auf den 30.09. verschoben werden und die Richtlinie entsprechend geändert werden. Im Anschluss an diese Frist berät der Ausschuss auf der Grundlage der geänderten, vom Rat beschlossenen Richtlinien über die vorliegenden Anträge für das Jahr 2014.