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Allgemeine Vorlage (22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Kall
Größe
183 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB) Allgemeine Vorlage (22.  Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
a)	Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung
b)	Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 46/2014 10.04.2014 Vorlage erstellt: 17.03.2014 Federführung: Fachbereich II An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 10 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung vom 08.04.2014 beschließt der Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Gemäß Empfehlung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08.04.2014 beschließt der Rat die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und verabschiedet hierzu die Entscheidungsbegründung. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 (Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen. Vorlagen-Nr. 46/2014 Seite 2 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“-Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „WR“ – Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3,4 und 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen ist. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine Bedenken aus landesplanerischer Sicht bestehen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 12.12.2013 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 20. März 2014 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03. Februar 2014 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 07.02.2014, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Folgende Anlagen sind der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung am 08.04.2014 beigefügt: Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen (Anlage 2); Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5). Vorlagen-Nr. 46/2014 Seite 3 Vorlagen-Nr. 46/2014 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 46/2014 08.04.2014 Federführung: Fachbereich II An den Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Schmitz Frau Keutgen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: Kall, 17.03.2014 TOP 4 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB a) Beschluss über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung b) Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB Beschlussvorschlag: Zu a) Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 in Verbindung mit § 13 Abs. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB) eingegangenen Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen. Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, den Stellungnahmen bzw. Abwägungen der Verwaltung sowie den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Die diesbezüglich erstellte Liste (Anlage 2) ist Bestandteil des Beschlusses. Zu b) Der Ausschuss für Bau, Planung, Tourismus und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen und die Entscheidungsbegründung zu verabschieden. Plangeltungsbereich: Der Plangeltungsbereich für die 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ wird durch die beigefügte Übersichtskarte (Anlage1) näher bestimmt. Dieser Plan ist Bestandteil der Beschlüsse. Von der Änderung sind die Grundstücke Gemarkung Kall, Flur 16, Flurstücke 100 (Kölner Straße 25) und 154 (noch unbebaut) betroffen. Vorlagen-Nr. 46/2014 Seite 5 Sachdarstellung: Der Rat der Gemeinde Kall hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2013 – Punkt 7 der Niederschrift zur öffentlichen Sitzung - die Aufstellung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Bebauungsplanänderung soll gem. § 13 a BauGB im sog. „beschleunigten Verfahren“ ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Durch die Änderung des Bebauungsplanes soll die Möglichkeit für eine weitere Entwicklung des auf dem Flurstück 100 bestehenden Bürogebäudes geschaffen werden. Derzeit besteht die Notwendigkeit nach weiteren Büroräumen und Stellplätzen. Der Bebauungsplan Kall „Ortsmitte“ setzt zzt. im Bereich der geplanten Änderung „WA“-Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „WR“ – Reines Wohngebiet fest. Dem Vorhaben stehen somit die Einschränkungen der §§ 3,4 und 13 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) entgegen, so dass zur Realisierung des Vorhabens bzw. für eine weitere Entwicklung in eine gemischt-bauliche Richtung auf den Grundstücken eine Änderung des Baugebietscharakters von „WA“ bzw. „WR“ in „Mischgebiet“ (MI) erforderlich wird. Der Änderungsbereich liegt am nordöstlichen Rand des Ortskerns, so dass die angestrebte Gebietsausweisung im Sinne einer Stärkung der zentralörtlichen Dienstleistungsfunktion angemessen ist. Die Bebauungsplanänderung soll im sog. „beschleunigten Verfahren“ nach § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Gem. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB gelten im beschleunigten Verfahren die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 entsprechend. Einzelheiten, warum das beschleunigte Verfahren hier anwendbar ist, ergeben sich aus der Begründung zur Bebauungsplanänderung (Anlage 5). Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 20. September 2013 eine Anfrage nach § 34 Landesplanungsgesetz (LPlG) bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Mit Verfügung vom 16. Oktober 2013 wurde bestätigt, dass gegen die geplante Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ und der damit verbundenen Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kall keine Bedenken aus landesplanerischer Sicht bestehen. Der Rat der Gemeinde Kall hat in der vorgenannten Sitzung am 12.12.2013 gleichzeitig die öffentliche Auslegung der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte““ einschließlich Begründung beschlossen. Von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Abs. 1 BauGB wurde abgesehen. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 20. Februar bis einschließlich 20. März 2014 statt. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 03. Februar 2014 von der öffentlichen Auslegung benachrichtigt. Bereits ab dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Kall am 07.02.2014, im Vorfeld der eigentlichen Offenlage, hatte die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Bauleitplanung zu informieren. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen einschließlich der Stellungnahmen bzw. Abwägung der Verwaltung mit Beschlussvorschlägen sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Zur Erläuterung der Planung sind eine Verkleinerung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung (Anlage 3) sowie die textlichen Festsetzungen (Anlage 4) und die Begründung (Anlage 5) der Einladung zu dieser Sitzung beigefügt.