Daten
Kommune
Kall
Größe
112 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
22. Änderung des Bebauungsplans Kall „Ortsmitte“
(Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB)
Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
01
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) / Luftbildauswertung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
14.02.2014
Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Kampfmittelüberprüfung hat inzwischen - soweit möghistorische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- lich - stattgefunden, siehe lfd. Nr. 2.
mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich.
Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in
der beigefügten Karte nicht dargestellt. Im empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel.
Beschlussvorschlag
_
Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat,
sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945
abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise
wird um Terminabsprache für einen Ortstermin
gebeten.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss
schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- enthalten.
erforderlich.
dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in
diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt
für Baugrundeingriffe.
02
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) / Abschlussbericht
20.02.2014
Eine Untersuchung der o.g. Fläche lieferte folgende
Ergebnisse:
Eine Testsondierung war nicht möglich, ansonsten
keine Hinweise auf Kampfmittel.
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1
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
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Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
02
Fortsetzung
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst
(KBD) / Abschlussbericht
Kurzinhalt der Stellungnahme
Mit den Bauarbeiten kann aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes begonnen werden. Es
ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im
Boden vorhanden sind. Daher kann diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit
entsprechender Vorsicht auszuführen.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
̶
̶
Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss
Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die enthalten.
erforderlich.
Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst
zu benachrichtigen.
03
PLEdoc GmbH, Essen
11.02.2014
Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Kein Beschluss erforderlich.
wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer
Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan
dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der
im Übersichtsplan markierte Bereich.
Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt
keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber.
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger
Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die
dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so
bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung.
2
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
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Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
04
Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr, Ref. K 4 TÖB, Düsseldorf
Kurzinhalt der Stellungnahme
18.02.2014
Meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen
die Realisierung der o.a. Planung.
Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen
werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige
bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“
oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant
und realisiert werden, die einzeln oder zusammen
eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte
dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall
eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen.
05
Unitymedia NRW GmbH, Kassel 11.03.2014
Keine Bedenken
06
Kreispolizeibehörde Euskirchen
11.03.2014
Beigefügt lege ich meine Stellungnahme (Anlage
1) zur 22. Änderung des Baubauungsplanes Kall –
Ortsmitte und die allgemeinen Grundsätze zur
städtebaulichen Kriminalprävention (Anlage 2)
sowie das Informationsblatt „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen“ (Anlage 3) mit der
Bitte um Kenntnisnahme vor.
Ich bitte aufgrund der dargestellten Einbruchlage
insbesondere die Bauwilligen auf die Beratungsangebote durch die Polizei hinzuweisen, damit die
Zahl der Einbrüche sowohl im Wohnbereich als
auch bei Gewerbeobjekten durch Einplanung von
Sicherheitstechnik beim Neubau reduziert werden
kann und Opfererfahrungen damit erspart werden
können.
07
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Euskirchen
14.02.2014
Gegen die Bauleitplanung bestehen seitens der
Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern sich keine Zunahme in Bezug auf Zielund Quellverkehr des betroffenen Gebietes ergibt.
In diesem Fall ist evtl. über eine Änderung der
Anbindung an die L 105 zu entscheiden.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
̶
̶
Bauhöhen von 20 m oder mehr sind nicht geplant - Kein weitergehender Beschluss
und wären ansonsten Angelegenheit der Beteiligten im
Baugenehmigungsverfahren. Zum B-Plan-Verfahren
kein weitergehender Beschluss erforderlich.
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_
Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis
genommen. Sie berühren insbesondere die anschließende Bauausführung durch den Vorhabenträger des
Änderungsbereiches (welcher eine Kopie der Unterlagen zur Kenntnis erhalten hat). Relevante Auswirkungen auf das B-Plan-Änderungsverfahren gibt es hieraus keine. Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
Die übersandten Unterlagen
werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger
für die Ausführungsplanungen
zur Beachtung empfohlen.
Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der
Ortsdurchfahrt des Zentralortes Kall. Die L 105, Kölner
Straße, ist hier für die Aufnahme des entstehenden
Verkehrs der Anlieger bestimmt und dafür ausgelegt.
Es bestand zuvor schon Planungs- und Baurecht nach
dem bestehenden rechtskräftigen B-Plan „Ortsmitte“,
auch für die eine noch bestehende Baulücke (kein
völlig neues Baugebiet).
Den nebenstehenden Stellungnahmen/Abwägungen
wird
zugestimmt.
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
Kein
Beschluss.
weitergehender
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
07 Fortsetzung
Landesbetrieb Straßenbau
NRW, Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
Im Bereich der Anbindung an die L 105 ist durch
entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass
die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die
Anlage von Landstraßen-RAL-Abschnitt 6.6 der
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft
von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
-Private- Zu- und Ausfahrt des einen bestehenden
Gebäudes ist vorhanden. Hier kann aus der gegebenen baulichen Situation und Topografie heraus an den
Sichtfeldern
nichts
geändert
werden.
Zur
Verbesserung der Sicht beim Ausfahren und zur
Rücksichtnahme auf den Verkehrsfluss wurde hier auf Antrag des ansässigen Unternehmens– in
Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau ein
Verkehrsspiegel
auf
der
gegenüberliegenden
Straßenseite aufgestellt.
Auf dem zweiten Grundstück innerhalb der
Bebauungsplanänderung, bisherige Baulücke, wird
eine weitere Zu-/ Ausfahrt eingerichtet werden, unter
Berücksichtigung der Aspekte der Sicherheit und
Leichtigkeit
des
Verkehrs
auf
der
Ortsdurchfahrtsstraße, in Verbindung mit den
einschlägigen Richtlinien für die Straßenraumgestaltung. Dabei gelten die RAL (Ausgabe 2012) für
Landesstraßen außerhalb bebauter Gebiete, innerhalb
die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt).
Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens
ist hierzu kein weitergehender Beschluss erforderlich,
alles Weitere ist im Baugenehmigungsverfahren zu
regeln.
Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den
Lärm durch Verkehr auf der L 105 erforderlich sind.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Kall.
Lärmschutzmaßnahmen für die Bebauung sind hier,
innerhalb der Ortsdurchfahrt, nicht erforderlich, zumal
angesichts der Änderung des Baugebietstyps von
zuvor „Allgemeines Wohngebiet-WA“ in nunmehr
„Mischgebiet-MI“. Evtl. Maßnahmen wären ansonsten
auch vom Eigentümer/Vorhabenträger der Baufläche
selbst zu übernehmen.
Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Dies stand
Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb auch so schon in der Begründung.
geltend gemacht werden.
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
Beschlussvorschlag
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
08 Landwirtschaftskammer NRW,
Düren
Kurzinhalt der Stellungnahme
18.02.2014
Keine Bedenken
09
Wasserverband Eifel-Rur, Düren 13.02.2014
Keine Bedenken
10
Bezirksregierung Arnsberg,
Dortmund
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
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05.03.2014
Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich
erhalten Sie folgende Hinweise:
Der Bebauungsplanbereich liegt über dem auf Bleiund Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen
Bergwerksfeld „Gute Hoffnung“. Rechtsnachfolgerung der letzten Eigentümerin der Bergbauberechtigung ist die TUI Aktiengesellschaft, Karl-WiechertAllee 4 in 30625 Hannover.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Kein weitergehender Beschluss
Im Textteil war auch bereits ein vorbeugender Hinweis
auf – formal – noch existierende Bergwerksfeldrechte
enthalten.
Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
In den hier vorliegenden Unterlagen ist im Planbereich heute noch ein wirkungsrelevanter tages/oberflächennaher Bergbau nicht verzeichnet. Mit
bergbaulichen Einwirkungen auf die Fläche ist
danach nicht zu rechnen.
11
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 33
12.02.2014
Keine Bedenken
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12
Bezirksregierung Köln
Dezernat 55
13.02.2014
Keine Bedenken
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13
Wasserverband Oleftal,
Hellenthal/ Eifel
05.02.2014
Bezugnehmend auf Ihre Benachrichtigung vom
03.02.2014 teilen wir Ihnen mit, dass die Wasserversorgung im Geltungsbereich der 22. Änderung
des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ durch die
Hauptwasserleitung in der Kölner Straße gesichert
ist.
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14
Kreis-Energie-Versorgung
Schleiden GmbH, Kall
17.02.2014
Keine Bedenken
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
Lfd. Behörden / Träger öfKurzinhalt der Stellungnahme
Nr. fentlicher Belange
15 Deutsche Bahn AG, DB Immobi- 05.02.2014
lien, Region West, Köln
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der
DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o.g. Verfahren:
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Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen
bestehen unsererseits grundsätzlich keine Bedenken bezüglich der oben genannten Bauleitplanung.
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Wir bitten jedoch darum, bei allen baulichen Verän- Es besteht ausreichender Abstand des Änderungsbe- Kein weitergehender Beschluss
derungen in der Nähe unserer Anlagen durch aus- reiches zu den Bahnanlagen.
sagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen Kein weitergehender Beschluss erforderlich.
beteiligt zu werden.
16
Gemeinde Nettersheim
14.02.2014
Keine Bedenken
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17
Gemeinde Dahlem
11.02.2014
Keine Bedenken
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18
Gemeinde Blankenheim
10.02.2014
Keine Bedenken
_
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19
Kreis Euskirchen,
Abt. 60.13 Umwelt und Planung
17.03.2014
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen
die Änderung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken.
_
_
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen
bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu
berücksichtigen:
Untere Bodenschutzbehörde
Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter
Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten
Katasters über altlastenverdächtige Flächen und
Altlasten bzw. nach den gemäß § 5LBodSchG zu
erfassenden schädlichen Bodenveränderungen
bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das
Planvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand
keine Bedenken.
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
19 Fortsetzung
Kreis Euskirchen,
Abt. 60.13 Umwelt und Planung
Kurzinhalt der Stellungnahme
Sollten jedoch im Zuge von Baumaßnahmen vor
Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt
werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach §
2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) –
unverzüglich zu informieren.
Des Weiteren wird darum gebeten den Hinweis auf
§ 2 Abs. 1 LBodSchG auch in die textlichen
Festsetzungen mit aufzunehmen.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Nebenstehender
StellungBegründung enthalten. Da es sich um eine ohnehin nahme wird zugestimmt.
jederzeit einzuhaltende gesetzliche Bestimmung han- Kein weitergehender Beschluss
delt, ist eine zusätzliche Aufnahme auch in die textlichen Festsetzungen nicht erforderlich.
Untere Abfallbehörde
Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen Dies ist Angelegenheit der am Genehmigungsverfah- Keine Beschlussfassung erforder Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen.
ren Beteiligten, nicht des B-Plan-Verfahrens.
derlich.
Untere Landschaftsbehörde
Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Stand
05.11.2013, erbrachte als Ergebnis:
„Im Bereich des Plangebietes sind planungsrelevante Arten potentiell vorkommend. Für den Großteil dieser Arten ist nach der artspezifischen Betrachtung weder ein Vorkommen einer dieser europäisch geschützten Arten bekannt noch eines zu
erwarten. Das Vorkommen einiger Arten ist aber
aufgrund der Habitatbedingungen nicht vollkommen
ausgeschlossen.“
Von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen die Planung keine Bedenken, sofern
die in der v.g. Vorprüfung aufgeführte Bauzeitenbeschränkung hinsichtlich möglicher Gehölzbeseitigungen eingehalten wird.
Insofern gilt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom 26.02.2013 (zu Punkt 6 des
Erläuterungsberichtes – Vermeidungsmaßnahmen)
unverändert.
-
-
Die Bauzeitbeschränkung wird eingehalten.
-Ansonsten wäre eine Ausnahmegenehmigung zu
beantragen und mit der ULB zuvor fachgutachterlich
abzustimmen.-
Die Bauzeitenbeschränkung ist
einzuhalten (oder es wäre eine
Ausnahmegenehmigung bei
der ULB Euskirchen zu erwirken).
Die angeführte Stellungnahme wurde nicht zur aktuell
22., sondern bereits zur 21. Änderung des B-Planes
abgegeben. Es wurden damals keine Bedenken vorgetragen.
-
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\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx
Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange
20 Regionalgas Euskirchen
Kurzinhalt der Stellungnahme
20.03.2014
Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind
Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden.
Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co.
KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen
die beabsichtigte Änderung Ihres Bebauungsplanes, solange der Bestand der Versorgungsleitungen erhalten bleibt.
Stellungnahme bzw.
Abwägung der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Vorhanden ist eine Erdgasversorgungsleitung entlang Vorhandene Leitungsverläufe
der Kölner Straße sowie eine Anschlussleitung zum sind zu beachten.
Haus-Nr. 25. Im Textteil Begründung war bereits enthalten, dass bestehende Leitungen zu beachten und
zu schützen sind. Dies gilt auch für das Anlegen von
Bepflanzungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell
geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere
das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt
„Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für
Straßen- und Verkehrswesen.
Stand 20.03.2014
Anlagen
Nr. 1 – 3 zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen
8
\\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx