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Allgemeine Vorlage (TÖB-Liste)

Daten

Kommune
Kall
Größe
112 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04

Inhalt der Datei

Gemeinde Kall 22. Änderung des Bebauungsplans Kall „Ortsmitte“ (Beschleunigtes Verfahren gem. § 13 a BauGB) Ergebnisse der Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 01 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Kurzinhalt der Stellungnahme Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung 14.02.2014 Luftbilder aus den Jahren 1939-1945 und andere Kampfmittelüberprüfung hat inzwischen - soweit möghistorische Unterlagen liefern Hinweise auf ver- lich - stattgefunden, siehe lfd. Nr. 2. mehrte Kampfhandlungen im beantragten Bereich. Die Auswirkungen der Kampfhandlungen sind in der beigefügten Karte nicht dargestellt. Im empfehle eine Überprüfung der zu überbauenden Fläche auf Kampfmittel. Beschlussvorschlag _ Sofern es nach 1945 Aufschüttungen gegeben hat, sind diese bis auf das Geländeniveau von 1945 abzuschieben. Zur Festlegung des abzuschiebenden Bereichs und der weiteren Vorgehensweise wird um Terminabsprache für einen Ortstermin gebeten. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechani- Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss schen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgrün- enthalten. erforderlich. dungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich zusätzlich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. 02 Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht 20.02.2014 Eine Untersuchung der o.g. Fläche lieferte folgende Ergebnisse: Eine Testsondierung war nicht möglich, ansonsten keine Hinweise auf Kampfmittel. ̶ 1 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx _ Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 02 Fortsetzung Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Abschlussbericht Kurzinhalt der Stellungnahme Mit den Bauarbeiten kann aus Sicht des Kampfmittelbeseitigungsdienstes begonnen werden. Es ist nicht auszuschließen, dass noch Kampfmittel im Boden vorhanden sind. Daher kann diese Mitteilung nicht als Garantie der Freiheit von Kampfmitteln gewertet werden. Insofern sind Erdarbeiten mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag ̶ ̶ Sollten Kampfmittel gefunden werden, sind die Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Kein weitergehender Beschluss Arbeiten sofort einzustellen und umgehend die enthalten. erforderlich. Ordnungsbehörde, die nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelbeseitigungsdienst zu benachrichtigen. 03 PLEdoc GmbH, Essen 11.02.2014 Im Rahmen unserer Prüfung Ihrer Anfrage haben Kein Beschluss erforderlich. wir den räumlichen Ausdehnungsbereich Ihrer Maßnahme in dem beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Der in der Anlage gekennzeichnete Bereich berührt keine Versorgungseinrichtungen der von uns betreuten Eigentümer bzw. Betreiber. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen überschreiten, so bitten wir um unverzügliche Benachrichtigung. 2 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx ̶ Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 04 Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Ref. K 4 TÖB, Düsseldorf Kurzinhalt der Stellungnahme 18.02.2014 Meinerseits grundsätzlich keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung. Es kann meinerseits jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass Gebäude, Gebäudeteile, sonstige bauliche Anlagen, „untergeordnete Gebäudeteile“ oder Aufbauten wie z.B. Antennenanlagen geplant und realisiert werden, die einzeln oder zusammen eine Höhe von 20 m über Grund übersteigen. Sollte dieses der Fall sein, so bitte ich in jedem Einzelfall eine erneute Abstimmung mit mir durchzuführen. 05 Unitymedia NRW GmbH, Kassel 11.03.2014 Keine Bedenken 06 Kreispolizeibehörde Euskirchen 11.03.2014 Beigefügt lege ich meine Stellungnahme (Anlage 1) zur 22. Änderung des Baubauungsplanes Kall – Ortsmitte und die allgemeinen Grundsätze zur städtebaulichen Kriminalprävention (Anlage 2) sowie das Informationsblatt „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen“ (Anlage 3) mit der Bitte um Kenntnisnahme vor. Ich bitte aufgrund der dargestellten Einbruchlage insbesondere die Bauwilligen auf die Beratungsangebote durch die Polizei hinzuweisen, damit die Zahl der Einbrüche sowohl im Wohnbereich als auch bei Gewerbeobjekten durch Einplanung von Sicherheitstechnik beim Neubau reduziert werden kann und Opfererfahrungen damit erspart werden können. 07 Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen 14.02.2014 Gegen die Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken, sofern sich keine Zunahme in Bezug auf Zielund Quellverkehr des betroffenen Gebietes ergibt. In diesem Fall ist evtl. über eine Änderung der Anbindung an die L 105 zu entscheiden. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag ̶ ̶ Bauhöhen von 20 m oder mehr sind nicht geplant - Kein weitergehender Beschluss und wären ansonsten Angelegenheit der Beteiligten im Baugenehmigungsverfahren. Zum B-Plan-Verfahren kein weitergehender Beschluss erforderlich. _ _ Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen. Sie berühren insbesondere die anschließende Bauausführung durch den Vorhabenträger des Änderungsbereiches (welcher eine Kopie der Unterlagen zur Kenntnis erhalten hat). Relevante Auswirkungen auf das B-Plan-Änderungsverfahren gibt es hieraus keine. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. Die übersandten Unterlagen werden zur Kenntnis genommen und dem Vorhabenträger für die Ausführungsplanungen zur Beachtung empfohlen. Der Änderungsbereich befindet sich innerhalb der Ortsdurchfahrt des Zentralortes Kall. Die L 105, Kölner Straße, ist hier für die Aufnahme des entstehenden Verkehrs der Anlieger bestimmt und dafür ausgelegt. Es bestand zuvor schon Planungs- und Baurecht nach dem bestehenden rechtskräftigen B-Plan „Ortsmitte“, auch für die eine noch bestehende Baulücke (kein völlig neues Baugebiet). Den nebenstehenden Stellungnahmen/Abwägungen wird zugestimmt. 3 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx Kein Beschluss. weitergehender Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 07 Fortsetzung Landesbetrieb Straßenbau NRW, Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme Im Bereich der Anbindung an die L 105 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen-RAL-Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung -Private- Zu- und Ausfahrt des einen bestehenden Gebäudes ist vorhanden. Hier kann aus der gegebenen baulichen Situation und Topografie heraus an den Sichtfeldern nichts geändert werden. Zur Verbesserung der Sicht beim Ausfahren und zur Rücksichtnahme auf den Verkehrsfluss wurde hier auf Antrag des ansässigen Unternehmens– in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau ein Verkehrsspiegel auf der gegenüberliegenden Straßenseite aufgestellt. Auf dem zweiten Grundstück innerhalb der Bebauungsplanänderung, bisherige Baulücke, wird eine weitere Zu-/ Ausfahrt eingerichtet werden, unter Berücksichtigung der Aspekte der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der Ortsdurchfahrtsstraße, in Verbindung mit den einschlägigen Richtlinien für die Straßenraumgestaltung. Dabei gelten die RAL (Ausgabe 2012) für Landesstraßen außerhalb bebauter Gebiete, innerhalb die Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt). Im Rahmen des Bebauungsplanänderungsverfahrens ist hierzu kein weitergehender Beschluss erforderlich, alles Weitere ist im Baugenehmigungsverfahren zu regeln. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 105 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Gemeinde Kall. Lärmschutzmaßnahmen für die Bebauung sind hier, innerhalb der Ortsdurchfahrt, nicht erforderlich, zumal angesichts der Änderung des Baugebietstyps von zuvor „Allgemeines Wohngebiet-WA“ in nunmehr „Mischgebiet-MI“. Evtl. Maßnahmen wären ansonsten auch vom Eigentümer/Vorhabenträger der Baufläche selbst zu übernehmen. Auch künftig können keine Ansprüche in Bezug auf Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Dies stand Lärmsanierung gegenüber dem Landesbetrieb auch so schon in der Begründung. geltend gemacht werden. 4 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx Beschlussvorschlag Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 08 Landwirtschaftskammer NRW, Düren Kurzinhalt der Stellungnahme 18.02.2014 Keine Bedenken 09 Wasserverband Eifel-Rur, Düren 13.02.2014 Keine Bedenken 10 Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag _ _ _ _ 05.03.2014 Zu den bergbaulichen Verhältnissen im Planbereich erhalten Sie folgende Hinweise: Der Bebauungsplanbereich liegt über dem auf Bleiund Eisenerz verliehenen, inzwischen erloschenen Bergwerksfeld „Gute Hoffnung“. Rechtsnachfolgerung der letzten Eigentümerin der Bergbauberechtigung ist die TUI Aktiengesellschaft, Karl-WiechertAllee 4 in 30625 Hannover. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Kein weitergehender Beschluss Im Textteil war auch bereits ein vorbeugender Hinweis auf – formal – noch existierende Bergwerksfeldrechte enthalten. Kein weitergehender Beschluss erforderlich. In den hier vorliegenden Unterlagen ist im Planbereich heute noch ein wirkungsrelevanter tages/oberflächennaher Bergbau nicht verzeichnet. Mit bergbaulichen Einwirkungen auf die Fläche ist danach nicht zu rechnen. 11 Bezirksregierung Köln, Dezernat 33 12.02.2014 Keine Bedenken _ _ 12 Bezirksregierung Köln Dezernat 55 13.02.2014 Keine Bedenken _ _ 13 Wasserverband Oleftal, Hellenthal/ Eifel 05.02.2014 Bezugnehmend auf Ihre Benachrichtigung vom 03.02.2014 teilen wir Ihnen mit, dass die Wasserversorgung im Geltungsbereich der 22. Änderung des Bebauungsplanes Kall „Ortsmitte“ durch die Hauptwasserleitung in der Kölner Straße gesichert ist. _ _ 14 Kreis-Energie-Versorgung Schleiden GmbH, Kall 17.02.2014 Keine Bedenken - - 5 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx Lfd. Behörden / Träger öfKurzinhalt der Stellungnahme Nr. fentlicher Belange 15 Deutsche Bahn AG, DB Immobi- 05.02.2014 lien, Region West, Köln Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unternehmen, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zu o.g. Verfahren: _ _ Nach Prüfung der uns übermittelten Unterlagen bestehen unsererseits grundsätzlich keine Bedenken bezüglich der oben genannten Bauleitplanung. _ _ Wir bitten jedoch darum, bei allen baulichen Verän- Es besteht ausreichender Abstand des Änderungsbe- Kein weitergehender Beschluss derungen in der Nähe unserer Anlagen durch aus- reiches zu den Bahnanlagen. sagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen Kein weitergehender Beschluss erforderlich. beteiligt zu werden. 16 Gemeinde Nettersheim 14.02.2014 Keine Bedenken _ _ 17 Gemeinde Dahlem 11.02.2014 Keine Bedenken _ _ 18 Gemeinde Blankenheim 10.02.2014 Keine Bedenken _ _ 19 Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung 17.03.2014 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Änderung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. _ _ Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Stellungnahmen der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Untere Bodenschutzbehörde Aus Sicht der Altlastenproblematik bestehen unter Heranziehung des nach § 8 LBodSchG geführten Katasters über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten bzw. nach den gemäß § 5LBodSchG zu erfassenden schädlichen Bodenveränderungen bzw. entsprechenden Verdachtsflächen gegen das Planvorhaben nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bedenken. 6 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 19 Fortsetzung Kreis Euskirchen, Abt. 60.13 Umwelt und Planung Kurzinhalt der Stellungnahme Sollten jedoch im Zuge von Baumaßnahmen vor Ort schädliche Bodenveränderungen festgestellt werden, ist die Untere Bodenschutzbehörde nach § 2 Abs. 1 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) – unverzüglich zu informieren. Des Weiteren wird darum gebeten den Hinweis auf § 2 Abs. 1 LBodSchG auch in die textlichen Festsetzungen mit aufzunehmen. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Ein entsprechender Hinweis war bereits im Textteil Nebenstehender StellungBegründung enthalten. Da es sich um eine ohnehin nahme wird zugestimmt. jederzeit einzuhaltende gesetzliche Bestimmung han- Kein weitergehender Beschluss delt, ist eine zusätzliche Aufnahme auch in die textlichen Festsetzungen nicht erforderlich. Untere Abfallbehörde Die Untere Abfallwirtschaftsbehörde ist im Rahmen Dies ist Angelegenheit der am Genehmigungsverfah- Keine Beschlussfassung erforder Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. ren Beteiligten, nicht des B-Plan-Verfahrens. derlich. Untere Landschaftsbehörde Die Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Stand 05.11.2013, erbrachte als Ergebnis: „Im Bereich des Plangebietes sind planungsrelevante Arten potentiell vorkommend. Für den Großteil dieser Arten ist nach der artspezifischen Betrachtung weder ein Vorkommen einer dieser europäisch geschützten Arten bekannt noch eines zu erwarten. Das Vorkommen einiger Arten ist aber aufgrund der Habitatbedingungen nicht vollkommen ausgeschlossen.“ Von Seiten der Unteren Landschaftsbehörde bestehen gegen die Planung keine Bedenken, sofern die in der v.g. Vorprüfung aufgeführte Bauzeitenbeschränkung hinsichtlich möglicher Gehölzbeseitigungen eingehalten wird. Insofern gilt die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde vom 26.02.2013 (zu Punkt 6 des Erläuterungsberichtes – Vermeidungsmaßnahmen) unverändert. - - Die Bauzeitbeschränkung wird eingehalten. -Ansonsten wäre eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen und mit der ULB zuvor fachgutachterlich abzustimmen.- Die Bauzeitenbeschränkung ist einzuhalten (oder es wäre eine Ausnahmegenehmigung bei der ULB Euskirchen zu erwirken). Die angeführte Stellungnahme wurde nicht zur aktuell 22., sondern bereits zur 21. Änderung des B-Planes abgegeben. Es wurden damals keine Bedenken vorgetragen. - 7 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx Lfd. Behörden / Träger öfNr. fentlicher Belange 20 Regionalgas Euskirchen Kurzinhalt der Stellungnahme 20.03.2014 Innerhalb des dargestellten Planbereiches sind Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden. Seitens der Regionalgas Euskirchen GmbH & Co. KG bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung Ihres Bebauungsplanes, solange der Bestand der Versorgungsleitungen erhalten bleibt. Stellungnahme bzw. Abwägung der Verwaltung Beschlussvorschlag Vorhanden ist eine Erdgasversorgungsleitung entlang Vorhandene Leitungsverläufe der Kölner Straße sowie eine Anschlussleitung zum sind zu beachten. Haus-Nr. 25. Im Textteil Begründung war bereits enthalten, dass bestehende Leitungen zu beachten und zu schützen sind. Dies gilt auch für das Anlegen von Bepflanzungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass eventuell geplante Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere das Anpflanzen von Bäumen, grundsätzlich außerhalb von Leitungstrassen anzustreben sind. Weitere Informationen hierzu enthält das Merkblatt „Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen“ der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen. Stand 20.03.2014 Anlagen Nr. 1 – 3 zur Stellungnahme der Kreispolizeibehörde Euskirchen 8 \\SEKRETARIAT\Daten\PE\B-Pläne\TÖB BP Kall Ortsmitte-Änd 22.docx