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Allgemeine Vorlage (Anlage Polizei)

Daten

Kommune
Kall
Größe
300 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
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Inhalt der Datei

Anlage 1 Kriminalkommissariat 1 Euskirchen, 08.03.2014 - Kriminalprävention / Opferschutz - - 62.02.21 (02.2014- 40) Städtebauliche Kriminalprävention; Stellungnahme zum B-Plan / 22. Änderung „Ortsmitte“ der Gemeinde Kall; Baugebiet „Kölner Straße / Auf dem Fels“ Schreiben Gemeinde Kall vom 03.02.2014 – 61 26 03/22 I. Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention Städtebauliche Kriminalprävention bedeutet den sozialen Raum so zu strukturieren und zu gestalten, dass Tatgelegenheiten unter anderem durch folgende Ansätze • • Stärkung der Territorialität und der informellen Selbstkontrolle Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten und des Überblicks zur Erhöhung des Entdeckungsrisikos verändert werden. Auf die grundlegenden Aspekte der städtebaulichen Kriminalprävention gemäß Anlage 2 wird hingewiesen. Die nachfolgenden Hineise beschreiben elementare Bedingungen. II. Lagebild Wohnungseinbrüche (WED) im Plangebiet a) Wohnungseinbruchdiebstahl (WED) In den letzten Jahren (2011, 2012, 2013) sanken in der Gemeinde Kall jährlich die Wohnungseinbruchdiebstähle (WED) von 14 über 9 zu 5; dies stellt im Jahr 2013 eine Belastung von circa 1 Prozent aller kreisweiten Wohnungseinbrüche dar. Baugebiet (Legende: Raute rot = Einbruch in Wohnhaus) Planskizze 22. Änderung Kall - Ortsmitte Polizei Euskirchen - Stellungnahme zur 22. Änderung B-Plan Kall-Ortsmitte_Gemeinde Kall Seite 1 von 4 Es wird deutlich, dass von insgesamt 28 Wohnungseinbrüchen in der Gemeinde Kall von 2011 bis 2013 allein 5 Einbrüche (= 17,85 %) im Umfeld des B-Plan-Gebiets stattgefunden haben. b) Einbrüche in Gewerbeobjekte (SoED) In der Gemeinde Kall erfolgten im Jahr 2013 zusätzlich 19 Einbrüche in Gewerbeobjekte (3,61 % aller kreisweiten SoED); davon 12 in der Kernstadt (2,28 % aller kreisweiten SoED). Ein SoED erfolgte im Bereich des Plangebiets! Gewerbeobjekte bieten insofern ständig Tatanreize für Einbrecher. c) Ergebnis Einbruchlage insgesamt Die Gemeinde Kall ist insgesamt relativ gering belastet. Es ist jedoch anzumerken, dass Einbrüche in Wohnhäuser das Sicherheitsgefühl deutlich belasten. Dies gilt auch für Einbrüche innerhalb des Stadtkerns, wenn Gewerbeobjekte betroffen sind. Insofern kommt gerade hier dem Einbruchschutz, vor allem beim Neubau / Umbau, eine höhere Bedeutung zu! Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Umfeldes, die eine soziale Kontrolle und damit das Sicherheitsgefühl verstärken soll. Die nachfolgenden Hinweise sollen ergänzende Anregungen zur Planung geben, wobei die hier vorliegenden Unterlagen / Skizzen derzeit noch keine Anhaltspunkte beinhalten, zu denen konkret Stellung genommen werden kann. III. Planerische Steuerungsmöglichkeit 1. Anbindung / Zufahrt und Innere Erschließung / Grundplanung Straßenkonzept • 2. Die Zufahrt erfolgt über das vorhandene Straßennetz. Bauliche Nutzung Aus kriminalpräventiver Sicht ist die geplante Umstellung in „Gemischte Baufläche – M“ (Mischungsnutzung Wohn- und Geschäftsgebäude“) aufgrund unterschiedlicher Nutzung besonders geeignet, eine Belebung zu unterschiedlichen Zeiten herbeizuführen, die soziale Kontrolle zu stärken sowie Nachbarschaftshilfe zu fördern. Auf die grundsätzlichen Hineise der baulichen Nutzung (Anlage 2, Nummer 4) und zur Gebäudeplanung (Anlage 2, Nummer 6) wird hingewiesen. 3. Sicherheitsrelevante Flächen Unübersichtliche Nischen im öffentlichen Raum, die häufig Verwahrlosungsmerkmale aufzeigen und im Ergebnis als sogenannte Angsträume empfunden werden, sollen vermieden werden. Polizei Euskirchen - Stellungnahme zur 22. Änderung B-Plan Kall-Ortsmitte_Gemeinde Kall Seite 2 von 4 3.1 Gemäß Anlage 2, Nummer 5.5, ist eine ausreichende Beleuchtung, insbesondere in Verweilbereichen, zu empfehlen, so dass keine größeren Dunkelbereiche entstehen. Dies stärkt das Sicherheitsgefühl der Bewohner und schreckt Täter ab. 3.2 Hinsichtlich Baum- und Strauchbepflanzung, wird auf die Anlage 2, Nummer 5.3, hingewiesen. Zu § 8 der vorliegenden Gestaltungssatzung wird eine Ergänzung angeregt, wonach diese Bepflanzung lageangepasst in einer Höhe von circa 80 cm Höhe endet und ab 180 bis 200 cm wieder beginnt (wie Bäume). Hierdurch entstehen Sichtachsen, die die soziale Kontrolle verstärken. 3.3 Einfriedungen werden für Gewerbeobjekte oftmals in einer Höhe von zwei Metern zugelassen. Die Gewerbetreibenden sollten drauf hingewiesen werden, dass hohe Einfriedungen den Zugang erschweren, aber nach Eindringen in das Gelände eine verdeckte Arbeitsweise ermöglichen. Insofern werden keine blickdichten Einfriedungen (wie hohe Mauern oder hohe dichte Hecken), sondern Einfriedungen mit Durchsichtmöglichkeit angeregt. Diese Aspekte fördern die soziale Kontrolle und das Sicherheitsgefühl. 3.4 Parkflächen Das Delikt „Diebstahl in/aus Kraftfahrzeugen“ hat nach wie vor Relevanz, da sich hier sehr viele Tatanreize durch Sorglosigkeit der Kraftfahrzeugführer (sichtbare Navigationsgeräte, etc.) bieten. Parkplätze sollten gut einsehbar und auch beleuchtet sein, so dass die soziale Kontrolle verbessert wird. – siehe Nummer 5 zu Bezug b) - IV. Individuelle Informationsmöglichkeiten / Bauherrenberatungen Die Einbruchlage zu II verdeutlicht die Notwendigkeit, dass durch die Kommune Kall bereits während der Erschließungs- und Bebauungsphase mit ausreichender öffentlicher Information darauf hingewiesen sollte, dass sich Bauherren / Bau- und Kostenträger über technische und individuelle Möglichkeiten zur Einbruchs-/ Straftatenprävention beraten lassen! Die Kreispolizeibehörde Euskirchen, Kriminalprävention / Opferschutz, bietet gezielte Beratungen für Bauherren (Bürger und Gewerbetreibende) an. Das zuständige Bauamt sollte bei Erteilung von Baugenehmigungen mit Prüfverfahren bzw. bei Fällen von Bauanzeigen mit Genehmigung ohne Prüfung das beiliegende Merkblatt „Informationen für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen?“ als Anlage an die Bauherren beifügen und auf das kostenfreie Beratungsangebot der Polizei hinweisen. Im Auftrag (Kreuder) Kriminalhauptkommissar Polizei Euskirchen - Stellungnahme zur 22. Änderung B-Plan Kall-Ortsmitte_Gemeinde Kall Seite 3 von 4 Anlagen a) Anlage 2 / generelle Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention b) Merkblatt „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen?“ Kriminalkommissariat 1 - Kriminalprävention / Opferschutz Kölner Straße 76, 53879 Euskirchen Telefon: 02251 / 799 540 Email: Ingo.Kreuder@polizei.nrw.de Polizei Euskirchen - Stellungnahme zur 22. Änderung B-Plan Kall-Ortsmitte_Gemeinde Kall Seite 4 von 4