Daten
Kommune
Kall
Größe
300 kB
Datum
10.04.2014
Erstellt
28.03.14, 18:04
Aktualisiert
28.03.14, 18:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Kriminalkommissariat 1
Euskirchen, 08.03.2014
- Kriminalprävention / Opferschutz -
- 62.02.21 (02.2014- 40) Städtebauliche Kriminalprävention;
Stellungnahme zum B-Plan / 22. Änderung „Ortsmitte“ der Gemeinde Kall;
Baugebiet „Kölner Straße / Auf dem Fels“
Schreiben Gemeinde Kall vom 03.02.2014 – 61 26 03/22 I.
Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention
Städtebauliche Kriminalprävention bedeutet den sozialen Raum so zu strukturieren
und zu gestalten, dass Tatgelegenheiten unter anderem durch folgende Ansätze
•
•
Stärkung der Territorialität und der informellen Selbstkontrolle
Verbesserung der Überwachungsmöglichkeiten und des Überblicks zur Erhöhung
des Entdeckungsrisikos
verändert werden.
Auf die grundlegenden Aspekte der städtebaulichen Kriminalprävention gemäß
Anlage 2 wird hingewiesen.
Die nachfolgenden Hineise beschreiben elementare Bedingungen.
II.
Lagebild Wohnungseinbrüche (WED) im Plangebiet
a) Wohnungseinbruchdiebstahl (WED)
In den letzten Jahren (2011, 2012, 2013) sanken in der Gemeinde Kall jährlich die
Wohnungseinbruchdiebstähle (WED) von 14 über 9 zu 5; dies stellt im Jahr 2013 eine
Belastung von circa 1 Prozent aller kreisweiten Wohnungseinbrüche dar.
Baugebiet
(Legende: Raute rot = Einbruch in Wohnhaus)
Planskizze 22. Änderung Kall - Ortsmitte
Polizei Euskirchen - Stellungnahme zur 22. Änderung B-Plan Kall-Ortsmitte_Gemeinde Kall
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Es wird deutlich, dass von insgesamt 28 Wohnungseinbrüchen in der Gemeinde Kall
von 2011 bis 2013 allein 5 Einbrüche (= 17,85 %) im Umfeld des B-Plan-Gebiets
stattgefunden haben.
b) Einbrüche in Gewerbeobjekte (SoED)
In der Gemeinde Kall erfolgten im Jahr 2013 zusätzlich 19 Einbrüche in
Gewerbeobjekte (3,61 % aller kreisweiten SoED); davon 12 in der Kernstadt (2,28 %
aller kreisweiten SoED).
Ein SoED erfolgte im Bereich des Plangebiets!
Gewerbeobjekte bieten insofern ständig Tatanreize für Einbrecher.
c) Ergebnis Einbruchlage insgesamt
Die Gemeinde Kall ist insgesamt relativ gering belastet. Es ist jedoch anzumerken,
dass Einbrüche in Wohnhäuser das Sicherheitsgefühl deutlich belasten. Dies gilt auch
für Einbrüche innerhalb des Stadtkerns, wenn Gewerbeobjekte betroffen sind.
Insofern kommt gerade hier dem Einbruchschutz, vor allem beim Neubau / Umbau,
eine höhere Bedeutung zu! Dies gilt insbesondere für die Gestaltung des Umfeldes, die
eine soziale Kontrolle und damit das Sicherheitsgefühl verstärken soll.
Die nachfolgenden Hinweise sollen ergänzende Anregungen zur Planung geben,
wobei die hier vorliegenden Unterlagen / Skizzen derzeit noch keine Anhaltspunkte
beinhalten, zu denen konkret Stellung genommen werden kann.
III.
Planerische Steuerungsmöglichkeit
1.
Anbindung / Zufahrt und Innere Erschließung / Grundplanung Straßenkonzept
•
2.
Die Zufahrt erfolgt über das vorhandene Straßennetz.
Bauliche Nutzung
Aus kriminalpräventiver Sicht ist die geplante Umstellung in „Gemischte Baufläche –
M“ (Mischungsnutzung Wohn- und Geschäftsgebäude“) aufgrund unterschiedlicher
Nutzung besonders geeignet, eine Belebung zu unterschiedlichen Zeiten
herbeizuführen, die soziale Kontrolle zu stärken sowie Nachbarschaftshilfe zu fördern.
Auf die grundsätzlichen Hineise der baulichen Nutzung (Anlage 2, Nummer 4) und
zur Gebäudeplanung (Anlage 2, Nummer 6) wird hingewiesen.
3.
Sicherheitsrelevante Flächen
Unübersichtliche Nischen im öffentlichen Raum, die häufig Verwahrlosungsmerkmale
aufzeigen und im Ergebnis als sogenannte Angsträume empfunden werden, sollen
vermieden werden.
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3.1
Gemäß Anlage 2, Nummer 5.5, ist eine ausreichende Beleuchtung, insbesondere in
Verweilbereichen, zu empfehlen, so dass keine größeren Dunkelbereiche entstehen.
Dies stärkt das Sicherheitsgefühl der Bewohner und schreckt Täter ab.
3.2
Hinsichtlich Baum- und Strauchbepflanzung, wird auf die Anlage 2, Nummer 5.3,
hingewiesen. Zu § 8 der vorliegenden Gestaltungssatzung wird eine Ergänzung
angeregt, wonach diese Bepflanzung lageangepasst in einer Höhe von circa 80 cm
Höhe endet und ab 180 bis 200 cm wieder beginnt (wie Bäume). Hierdurch entstehen
Sichtachsen, die die soziale Kontrolle verstärken.
3.3
Einfriedungen werden für Gewerbeobjekte oftmals in einer Höhe von zwei Metern
zugelassen.
Die Gewerbetreibenden sollten drauf hingewiesen werden, dass hohe Einfriedungen
den Zugang erschweren, aber nach Eindringen in das Gelände eine verdeckte
Arbeitsweise ermöglichen.
Insofern werden keine blickdichten Einfriedungen (wie hohe Mauern oder hohe dichte
Hecken), sondern Einfriedungen mit Durchsichtmöglichkeit angeregt.
Diese Aspekte fördern die soziale Kontrolle und das Sicherheitsgefühl.
3.4
Parkflächen
Das Delikt „Diebstahl in/aus Kraftfahrzeugen“ hat nach wie vor Relevanz, da sich hier
sehr viele Tatanreize durch Sorglosigkeit der Kraftfahrzeugführer (sichtbare
Navigationsgeräte, etc.) bieten.
Parkplätze sollten gut einsehbar und auch beleuchtet sein, so dass die soziale Kontrolle
verbessert wird. – siehe Nummer 5 zu Bezug b) -
IV.
Individuelle Informationsmöglichkeiten / Bauherrenberatungen
Die Einbruchlage zu II verdeutlicht die Notwendigkeit, dass durch die Kommune
Kall bereits während der Erschließungs- und Bebauungsphase mit ausreichender
öffentlicher Information darauf hingewiesen sollte, dass sich Bauherren / Bau- und
Kostenträger über technische und individuelle Möglichkeiten zur Einbruchs-/
Straftatenprävention beraten lassen!
Die Kreispolizeibehörde Euskirchen, Kriminalprävention / Opferschutz, bietet gezielte
Beratungen für Bauherren (Bürger und Gewerbetreibende) an.
Das zuständige Bauamt sollte bei Erteilung von Baugenehmigungen mit Prüfverfahren
bzw. bei Fällen von Bauanzeigen mit Genehmigung ohne Prüfung das beiliegende
Merkblatt „Informationen für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen?“ als Anlage an die
Bauherren beifügen und auf das kostenfreie Beratungsangebot der Polizei hinweisen.
Im Auftrag
(Kreuder)
Kriminalhauptkommissar
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Anlagen
a) Anlage 2 / generelle Grundsätze der städtebaulichen Kriminalprävention
b) Merkblatt „Information für Bauherren – Sicher vor Einbrüchen?“
Kriminalkommissariat 1
- Kriminalprävention / Opferschutz Kölner Straße 76, 53879 Euskirchen
Telefon: 02251 / 799 540
Email: Ingo.Kreuder@polizei.nrw.de
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