Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
56 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
03.12.2009
114/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
12.11.2009
Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. C 4 „Feldstraße“;
a) Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden,
b) Beschluss über die Offenlage gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB
Sachverhalt:
Gemäß Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 29.10.2008 wurde im Zeitraum vom
05.01.2009 bis 05.02.2009 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §
3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Auswertung der hierzu eingegangenen Anregungen erfolgte in Abstimmung mit dem Stadtplanungsbüro Zimmermann und ist der Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Die Erkenntnisse aus der frühzeitigen Beteiligung wurden mit in die Begründung und in den
Planentwurf eingearbeitet. Der Entwurf der Begründung einschließlich des Planentwurfes für die
Offenlage gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB liegt als Anlage 2 bei.
Erläuterungen zu der frühzeitigen Beteiligung und zur überarbeiteten Begründung und des überarbeiteten Planentwurfs werden in der Sitzung durch Herrn Faßbinder vom Stadtplanungsbüro
Zimmermann vorgetragen. Der Genannte steht auch für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts beschließt der Bau- und Umweltausschuss über die eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
Ferner beschließt er, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 und die Beteiligung der
Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)