Daten
Kommune
Kall
Größe
5,8 MB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:05
Aktualisiert
09.12.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Bericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2009
und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2009
Gemeinde Kali
WIROG. AG
W1RTSCHAFTS1'1lÜAJNGSGESEUro""
WIROG.AG
<.
Bericht
über die Prüfung
des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2009
und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr 2009
,
Gemeinde Kali
)
WIROGAG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bonn
Berichlsexemplar 8 von
10
�
WIROGeAG
_
I n haltsverzeichnis
Seite
A.
Prüfungsauftrag
1
B.
Grundsätzliche Feststellungen
2
I.
'-
-
11.
Lage der Gemeinde
2
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetz lichen Vertreter
2
Unregelmäßigkeiten
6
Sonstige Unregelmäßigkeiten
6
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
D.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
11
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
11
1.
11
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Jahresabschluss
3. Lagebericht
2.
11. Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen
E.
7
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
12
13
14
14
14
15
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
15
11.
Schlussbemerkung
17
WIROGeAG
Anlagenverzeichnis
�)
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2009
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung
vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung
vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
Anlage 4
Anhang zum 31. Dezember 2009
Anlage 5
Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009
Anlage 6
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
Anlage 7
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002
Anlagenband I
Teilergebnisrechnungen
vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
Anjagenband 11
Teilfinanzrechnungen
vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
,
i
,
_
Abkürzungsverzeichnis
%
&
§
Abs.
bzgl.
ca.
d. h.
EDV
EUR
ff.
gern.
GemHVO
GmbH
GO NRW
GPA
HGB
HR
IDW
inkl.
LV.m.
kurzfr.
L+L
langfr.
Mio.
n.
F.
Nr.
NRW
PS
rd.
Str.
T
z.
B.
Prozent
und
Paragraph
Absatz
bezüglich
cirka
das heißt
Elektronische Datenverarbeitung
Euro
folgende [Seiten)
gemäß
Gemeindehaushaltsverordnung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gemeindeordnung Nordrhein·Westfalen
Gemeindeprüfungsanstalt
Handelsgesetzbuch
Handelsrecht
Institut der Wirtschaftsprüfer
inklusive
In Verbindung mit
kurzfristig
lieferungen und Leistungen
langfristig
Million(en)
neue Fassung
Nummer
Nordrhein·Westfalen
Prüfungsstandard
rund
Straße
Tausend
zum Beispiel
WIROG.AG
A.
,�
Prüfungsauftrag
Der Bürgermeister der
Gemeinde Kali
•
im Folgenden kurz "Gemeinde" genannt -
hat uns auf Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde
vom 29. November 2011 beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 unter
Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich
festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das
"--
Haushaltsjahr 2009 nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen. Die Prüfung erfolgte auf
Grundlage der §§ 101 iVm. 103 Abs. 5 GO NRW sowie unter Beachtung der vom Institut der
Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedeten Fachgutachten, Stellungnahmen, Prüfungsstandards
(IDW-PS) bzw. Entwürfe für Prüfungsstandards (IDW-EPS).
Wir bestätigen analog § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die
anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Den vorliegenden Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten
wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze
"
ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) sowie des vom
IDW verabschiedeten Prüfungsstandard über die "Prüfung des Jahresabschlusses und
Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW PS 730 n.F.).
Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte
bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit
unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde, mit dem
betreffenden Dritten zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für
mögliche Ansprüche des Dritten gegenüber uns gelten sollen.
Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu
Dritten, die als Anlage 7 beigefügten HAligemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2002" maßgebend.
Seile 1
von 17
WIROG .AG �
B.
Grundsätzliche Feststellungen
I.
Lage der Gemeinde
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Der Bürgermeister der Gemeinde Kali macht im Jahresabschluss und im Lagebericht folgende
wesentliche Angaben zur Lage der Gemeinde:
Das noch positive Bild der Haushaltsdaten aus der Eröffnungsbilanz wird durch die enormen
Schwankungen der laufenden kommunalen Haushaltswirtschaft der Jahre 2009 bis 2011,
insbesondere durch die sich voll
entfaltenden Finanz-und Wirtschaftskrise negativ
beeinflusst.
Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Anlagevermögen 96,80 % und bezogen
auf die Schlussbilanzsumme 96,13 % aus, was eine geringe Minderung von 0,67 %-Punkten
ausmacht. Dies macht deutlich, dass die Gemeinde ein anlagenintensives Vermögen besitzt.
Im interkommunalen Vergleich liegt die Anlagenintensität zwischen 88 % und 100 % bei
einem Mittelwert von 96 % .
Die Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital ohne Rückstellungen) am Gesamtkapital lag
zum 01.01.2009 bei 18,70 % und zum Schlussbilanzstichtag bei 21,55 %, was eine
Erhöhung von 2,85 %-Punkten ausmacht, die in erster Linie auf die vorübergehende
Inanspruchnahme
zinsgünstiger Kassenkredite zurückzuführen ist.
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kali beträgt zum Schlussbilanzstichtag 62,76 % und lag
zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 60,52 %, was einer Erhöhung um 2,24 %-Punkten
entspricht.
Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Kali (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt 26,02 %
und belegt, in welchem Maße das Vermögen der Gemeinde durch eigenes Kapital finanziert
ist.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,10 % der
Bilanzsumme
aus. Insofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote 11 zum 31.
Dezember 2009 von 67,86 %.
Seite 2 von 17
WIROGeAG
_
Da die Anlagendeckung 11 zum Schlussbilanzstichtag bei 84,86 % liegt, zeigt sich, dass das
Anlagevermögen nicht vollständig gedeckt ist mit langfristigem Fremdkapital, Sonderposten
und Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt die Gemeinde Kali über dem Mittelwert
von 93,6 % bei einer Bandbreite von 65,3 % und 118,2 %.
In der Schlussbilanz der Gemeinde Kali beträgt die kurzfristige Verbindlichkeitenquote
5,77 %. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Quote bei 1,67 %. Die Erhöhung der Quote
resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten von rd. 3,5
Mio. EUR.
Die Hauptsteuererträge aus Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Grundsteuer B machen
mehr als 40 % der gesamten ordentlichen Erträge aus. Die Schlüsselzuweisungen belaufen
sich auf 1 .742.885,00 EUR und damit 44,10 % der gesamten Zuwendungen und Umlagen.
Die Hebesätze der Gemeinde Kali betragen bei der Grundsteuer A 260 %, der Grundsteuer
B 376 % und der Gewerbesteuer 398 %. Die Steuersätze liegen vergleichsweise niedrig und
unterhalb des Durchschnittssatzes in NRW und im Regierungsbezirk. Im kreisweiten
Vergleich liegen die Hebesätze in 2009 bis auf die Grundsteuer A bei allen Kommunen
höher.
Die Aufv.Jendungen setzten sich hingegen im Schnitt zu 69 % aus Transferaufwendungen
und Personalkosten zusammen.
)
Alleine die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr fast die
Hälfte (43 %) aller Aufwendungen.
Im Jahr 2009 waren die ordentlichen Aufv.Jendungen um 897.653,82 EUR niedriger als noch
bei der Planung erwartet. Dies ist vor allem auf Einsparungen bei der Unterhaltung und
Bewirtschaftung von Gebäuden zurückzuführen. Zudem wurde eine Sanierungsmaßnahme,
die sich umfangreicher als geplant herausstellte, im Jahr 2009 nicht durchgeführt und im
Jahr 2010 als investive Maßnahme neu geplant.
-
Die Ergebnisrechnung 2009 schließt mit einem Fehlbetrag 2.331.283,70 EUR.
Seite 3 von 17
WIROG.AG
.�
Im Plan-1st-Vergleich sind die Mindererträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben
insbesondere auf die geringeren Gewerbesteuererträge LH.v. rd. -1,525 Mio. EUR und
Einkommensteuererträge LH.v. rd.
-
21 5.000 EUR zurückzuführen.
Die im Vergleich zum Planansatz geringeren Auf\ovendungen für 8ach- und Dienstleistungen
ergeben
sich
insbesondere
durch
die
noch
nicht
ausgeführten
Sanierung
der
Hauptschulturnhalle und die ebenfalls noch nicht zur Ausführung gelangte Aufforstung von
Ausgleichsflächen.
Der Aufwandsdeckungsgrad beläuft sich auf rd. 92,5 %. Oie Kennzahl zeigt, dass bereits das
ordentliche Ergebnis in 2009 sich negativ darstellt, und dieses damit einen entscheidenden
Anteil am Jahresfehlbetrag hat.
-
Die Drittfinanzierungsquote beträgt 50,94 %.
Die Zinslastquote beträgt 3,92 % und wird in der Zukunft aufgrund zusätzlichen
Fremdmitlelbedarfs tendenziell ansteigen.
Die Transferaufwandsquote beträgt 42,68 %. An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die
Gemeinde bald die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen als TransferzahJungen
an Zweckverbandsumlagen, Kreisumlagen, Gewerbesteuerumlagen und Leistungen nach
dem Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss, und diese somit nur bedingt oder gar nicht
beeinflussen kann.
Die Ausgaben der VefWaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit konnten nur durch
Aufnahme weiterer Fremdmittel finanziert werden. In der Folge haben zusätzliche
Fremdmittel auch höhere Finanzierungkosten zur Folge.
Insgesamt wurden für Baumaßnahmen 6.207.342,96 EUR investiert, sodass alleine diese
Auszahlungen
einen
Anteil von rund 73 % an den gesamten Auszahlungen für
Investitionstätigkeiten darstellen.
Der Unterschied zwischen den Planansätzen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen
aufgrund
erst
späterer
Ausführung
und
Fortführung
zurückzuführen.
.,
Seite 4 von 17
von
Kanaibaumaßnahmen
WIROGeAG
_
Zusammenfassend kann die aktuelle Lage unter Berücksichtigung der Entwicklungen bis zur
endgültigen Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009 als finanziell angespannt und
schwierig bezeichnet werden.
Das Jahr 2010 schließt vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses voraussichtlich mit
einem Minus von rd. 1 60.000,· EUR ab. Im Jahr 2011 wird mit einem Defizit von 760.000,·
EUR gerechnet.
Für das Jahr 2012 wird mit einem Defizit von rd. 2,0 Mio. EUR gerechnet, sodass bereits in
201 2 rd. 1,0 Mio. EUR aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden muss. Im Jahr
2013 wird mit einem Defizit von rd. 1,38 Mio. EUR geplant, das ebenfalls vollständig aus der
Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss.
Die Gesamterträge und -aufwendungen nach dem vorliegenden und genehmigten Planwerk
2013 sieht für die Folgejahre weitere Fehlbeträge von 911.551 EUR in 2014, 723.466 EUR in
2015 und 564.599 EUR in 2016 vor.
Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage führt dazu, dass die Gemeinde
Kali nach spätestens 1 8 bis 20 Jahren ein negatives Eigenkapital ausweisen wird.
Den
Spielraum
für
zusätzliche
Einnahmemöglichkeiten
und
weitere
Kostensenkungspotentiale sieht die Verwaltungsleitung als begrenzt an.
)
Betrachtet man die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen wenigen
Hgroßen" Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der Gewerbesteuererträge
aufbringen.
Risiken ergeben sich nach wie vor durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde und
deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden.
Mit der Überprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen Sanierung im
Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kali erstellten Energieleitbildes und
Klimaschutzkonzeptes erwartet die Verwaltungsleitung, dass eine spürbare Optimierung und
damit Senkung der Bewirtschaftungs- und Energiekosten einhergeht.
Seite 5 'Ion 17
Weltere Chancen sieht die Verwaltungsleitung durch die interkommunale Zusammenarbeit,
die im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales in 201212013 konkret
umgesetzt wurde. Hierdurch wird kurz- und mittelfristig auch eine Personalkostensenkung
erwartet.
Bezüglich der Infrastruktur der Gemeinde Kali wurden ebenfalls Verbesserungsmaßnahmen
eingeleitet.
Im Gewerbegebiet und der noch in Planung befindlichen Erweiterung kann die Gemeinde
Kali kurz-und mittelfristig voll erschlossene und sofort bebaubare gewerbliche Flächen
anbieten. Hinzu kommen die Planungen zur Ansiedlung von Kleingewerbe und Betrieben im
Bereich der Außenorte in kleinerem Umfang.
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen halten wir die
Lagebeurteilung und die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde für zutreffend.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, die diese Aussagen in
Frage stellen.
•
11.
Unregelmäßigkeiten
Sonstige Unregelmäßigkeiten
)
Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009
sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009 ist entgegen § 95 GO NRW nicht innerhalb
der ersten drei Monate nach dem jeweiligen Ende des Haushaltjahres dem Rat zur Feststellung
zugeleitet worden.
Entgegen § 96 GO NRW hat der Rat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 nicht bis
zum Ende des nächstfolgenden Haushaltsjahres durch Beschluss festgestellt.
Seite 6 von 17
C.
Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung
Gegenstand unserer Prüfung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009, bestehend
aus
Bilanz,
Ergebnisrechnung,
Finanzrechnung,
Teilergebnisrechnungen
und
Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das
Inventar
und
die
Übersicht
über
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009.
Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung des Jahresabschlusses und der
weiteren vorgenannten Unterlagen sowie des Lageberichts nach den gemeinderechtlichen
Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und
sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie die Richtigkeit der uns gegenüber gemachten
Angaben liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde.
Unsere Aufgabe ist es, die vorgelegten Unterlagen und gemachten Angaben im Rahmen
unserer pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der für die Rechnungslegung relevanten
gemeinderechtlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen
ortsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen.
Die Einhaltung sonstiger Vorschriften unterlag der Prüfung nur insoweit, als sie sich auf die
Rechnungslegung
auswirken.
Die
Einhaltung
der
Vorschriften
der
Wirtschafts-
und
Haushaltsführung, die nicht die Rechnungslegung betreffen, ist nicht Gegenstand der
Abschlussprüfung. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B.
)
Untreuehandlungen
oder
Unterschlagungen,
sowie
die
Feststellung
außerhalb
der
Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten war ebenso wenig Gegenstand unserer
Abschlussprüfung
wie
die
Überprüfung
von
Art
und
Angemessenheit
des
Versicherungsschutzes, insbesondere ob aUe Wagnisse berücksichtigt und ausreichend
versichert sind.
Die Hauptprüfungsarbeiten haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Oktober 2012 bis
Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der Gemeinde in Kali sowie in unserem Hause
durchgeführt. Die abschließenden Arbeiten wurden in dem Monat Oktober 2013 in unserem
Hause erledigt.
Seite 7 von 17
WIROGeAG
,
_
Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger
Abschlussprüfung.
Danach
ist
die Prüfung so zu planen
und durchzuführen,
dass
Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken,
mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und
Lagebericht sowie Inventur, Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauem
der Vermögensgegenstände überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt.
Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und
Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vertreters der Gemeinde
sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.
Nach unserer Auffassung bildet die durchgeführte Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage
für unser Prüfungsurteil.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war die von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk vom 19. Dezember 2011 versehene Eröffnungsbilanz zum 01. Januar
2009.
)
Unsere Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten
Prüfungsansatzes entwickelt.
Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer
vorläufigen Lageeinschätzung der Gemeinde und eine Einschätzung der Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde zugrunde. Bei der
Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit
und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über
mögliche Fehler berücksichtigt.
Seite 8 von 17
,
Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende
PrüfungSSChwerpunkte:
»-
Ansatz, Ausweis und Bewertung des Anlagevermögens
):>
Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen
):>
Vollständigkeit und Bewertung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen
sowie Verbindlichkeiten aus lieferungen und Leistungen
,.. Ansatz und Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
}>
Plausibilität der prognostischen Angaben im Lagebericht
Ausgehend von einer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems
haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der
Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet.
Sowohl analytische Prüfungs handlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art
und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation
des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so
ausgewählt,
dass
sie
der
wirtschaftlichen
Bedeutung
der
einzelnen
Posten
des
Jahresabschlusses Rechnung tragen.
Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vergleichen mit Vorjahreswerten
bzw. mit fortgeschriebenen Planansätzen einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und
)
Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Schuldens-, Finanz- und Ertragslage
vorgenommen.
Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt.
Die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Aufklärungen und Nachweise wurden von den
Gemeindevertretern und den uns benannten Auskunftspersonen bereitwillig erbracht.
Oie Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende
Offene-Pasten-Listen nachgewiesen. Daneben wurden von ausgeWählten Kreditoren und
Debitoren Saldenbestätigungen eingeholt.
,
Seile 9 von 17
WIROGeAG _
Von Banken, mit denen die Gemeinde im Berichtsjahr in Geschäftsverbindung stand, lagen uns
Bestätigungen über die Höhe der Salden und über sonstige für die Abschlussprüfung
bedeutsame Sachverhalte vor.
Für unsere Beurteilung der Pensionsrückstellung haben wir eine versicherungsmathematische
Berechnung der Rheinische Versorgungskassen, Köln, als Grundlage unserer Urteilsbildung
herangezogen.
Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge
sowie sonstige Unterlagen und Belege, wie Rechnungen und Bankauszüge.
Ergänzend hierzu
hat uns der Bürgermeister der Gemeinde in der berufsüblichen
Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden
Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, VerpfliChtungen, Wagnisse und
Abgrenzungen
berücksichtigt,
sämtliche
Aufwendungen
und
Erträge
enthalten,
alle
erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt
gegeben worden sind.
In der
Erklärung wird auch versichert,
dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter
Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte
sowie die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält.
)
Seite 10 von 17
WIROG.AG �
D.
Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung
I.
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
1.
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen der Gemeinde.
Der Jahresabschluss wurde durch die Gemeinde Kali selbst unter Verwendung der Software
KIRP der Firma KIRP GmbH, Köln, der Erfassungs- und Bewertungssoftware Gisma der
Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KdVZ) Rhein-Ertt-Rur, sowie der Software INGRAOA
web der Firma Softplan Informatik GmbH, WeUenberg, vorgenommen.
Die laufende Buchführung wurde bis 2010 durch die Gemeinde unter Verwendung der Software
KIRP der Firma KIRP GmbH, Köln vorgenommen. Seit dem Haushaltsjahr 2011 erfolgt die
Buchführung,
sowie
auch
die
Anlagenbuchhaltung
und
die
Haushaltsplanung
unter
Verwendung der Software newsystem kommunal der Firma Infoma Software Consulting GmbH,
Ulm.
Im Berichtsjahr entsprach die Buchführung nach unseren Feststellungen nicht durchgängig den
Anforderungen an die Vollständigkeit der Erfassung der Geschäftsvorfälle. Nach Ausscheiden
des für die Finanzbuchhaltung zuständigen Mitarbeiters im zweiten Quartal des Jahres 2012
bestanden erhebliche Rückstände betreffend Abschlussbuchungen zum Jahresabschluss 31.
)
Dezember 2009. Mit einer personellen Umstrukturierung und einer NeueinsteIlung im Bereich
der Finanzbuchhaltung und Kassenwesen wurde der Mangel behoben.
,
•
Seile 11 von 17
WIROG .AG
�
Nach der in diesem Abschnitt dargestellten Mängelbeseitigung ermöglichen die Organisation
der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem die vollständige,
richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvoliälle. Der
Kontenplan ist entsprechend dem haushaltsrechtlichen NKF-Kontenrahmen ausreichend
gegliedert; das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet.
Mit dieser Einschränkung ist die Buchführung nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß
und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die weiteren geprüften Unterlagen ermöglichen
eine ordnungsgemäße Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
2.
Jahresabschluss
Der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr der Gemeinde
Kali entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung sowie den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.
Die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und deren Teilrechnungen wurden
ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die
maßgebenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW, GemHVO NRW
sowie des Handelsrechts wurden eingehalten.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz und
)
Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die Pflichtangaben richtig und vollständig wieder.
Seite 12 lIon 17
WIROG.AG
3.
�
Lagebericht
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die nach § 95 GO NRW i. V. m.
§ 48 GemHVO NRW notwendigen Angaben sind nach unseren Feststellungen zutreffend und
vollständig enthalten.
Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen
Erkenntnissen in Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage
der Gemeinde.
Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung wurden zutreffend dargestellt.
)
Seite 13 von 17
WIROG eAG
11.
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
1.
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
_
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die §§ 95 GO NRW, 37 GemHVO NRW beachtet wurden
und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnis·, und
Finanzrechnung, deren Teilrechnungen und dem Anhang unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt.
2.
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Hinsichtlich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die
Angaben der Gemeinde im Anhang (Anlage 4 zu diesem Bericht).
)
Seite 14von 17
WIROG eAG
E.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung
I.
Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers
_
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten
Jahresabschluss der Gemeinde Kali zum 31. Dezember 2009 und dem als Anlage 5
beigefügten
Lagebericht
für
das
Jahr
2009
den
folgenden
uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk (Anlage 6) erteilt, der hier wiedergegeben wird:
�8estätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die örtliche Rechungsprüfung der Gemeinde Kali
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauem
der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Kali für das Haushaltsjahr vom
0 1 . Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich
festgelegte
Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände sowie über
den
Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend
§ 3 1 7 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt.
$eite 15von17
WIROG .AG �
Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss
und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
,
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
ein
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.�
)
Seite 16 von 17
WIROGeAG
11.
_
Schluss bemerkung
Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften
und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen
(IDW PS 450).
Bonn, den 29. November 2013
WIR O G AG
WirtschaftsprüfungsgeseJJschafl
•
DIJH�
Wirtschaftsprüfer
...
)
Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses
Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder die
Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form
(einschließlich
der
Übersetzung
in
andere
Sprachen)
bedarf
es
unserer
erneuten
Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung
hingewiesen wird: auf § 328 HGB wird verwiesen.
Seite 17 VOll 17
WIROG eAG
Anlage 1
Bilanz zum 31. Dezember 2009
)
_
SchlussbIlanz zum 31,12,2009
Gemeinde Kali
Akti....
A. Anlllgevermbgen
I. Jrrwnatenelle V�sgegenstirde
JI.Sacha�n
1. Unbebaule Gn.Ind$tiM;.ke und grundsJUcksg!elehe Rech.e
11) Grunftkhen
b) Ac:kef1and
c) Wald, FOfSten
d)Sonstige uobebaule Grundsliocke
2, Bebaute GlU'lds.üc;ke und grvnds,üc;ksg'eiehe Rechte rrit
,) Kiodertageselnrichtl,l'lQen
..,.
A. Elgenkepll.lll
110.896.679,24(
20.231,00f
107.594.229,00f
13.366.912,00f
4.809.696,00 f
611.304,00f
7.516.329,00f
429.583,00f
18.159.322,00f
2,65M17,OOf
b)$eh\Aen
c) Wohnbauten
d)Sonsllgen Dienst·, Ge$Chälts und ande.en BetriebsgebAuden
3, Inlrastrukt�n
a) Grund und Boden des .nfrastrukt....ef1'l'l6ge
..
ns
b) 8riocken I.R:I Tumel
c) Gleisanlagen mt Streekenausriistung und Sleheftlei tsanillgen
d) EnfWtsservngs- und Abwassefbeseitungu.nIagen
e)Straßefv"oeu einSChI. Wege, PlAtze und Velkemlenkungsanlagen
f} Sonstige Bauten des .nfrastrukturvetnl6gefl$
4. Baulen av! fremdem Grund und Boden
5. Kunstgegenstände
6, Fatneuge
7, MlIschlnen o.n::I teclvllsehe Anlagen
8. Betriebs- und Ge$Chäftsausstatha'lg
9. Geleistete AnuNungen, Anlagen Im Bau
111, FlnaI'1Ul1lagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen
2. Beteiligungen
3. Sonderierm6gen
4. Weltpapiefe des Anlageverm6gens
5. Ausleil'ulgen an vefbundene UntemelYnen
9.911.248,00f
789.020,00f
4.805.537,00f
72.395,083.00f
5.846.101.00 f
1.028.836.00 f
0.00f
30.030.706.00 f
35.489.440,00f
0,00f
141.801,OOf
Gesamtsumme
4.235.246.66 €
48.56',529,09 t:
B, Sonderposten
I.Z�en
11. Bellrlge
111. Gebüv!lnllus,gleieh
IV. SOIlSIIge SordetpO$len
3.282.219,24f
32.150.983,00f
300.183.09 f
C. Rückstellungen
1.122.121,OOf
10.336,112,39C
I. Penslonsriickstellungen
11. RUcJ<.slellungen!Ur die Rellultivlen.ng und Nachsorgen
m.lnstandhallungsrüdr.stellungen
IV. Sonstige RUcJ<.stellungen
8.589.798,00 f
von
O,OOf
DeponIen
965.456.73f
781.455.66f
D. Verbindlichkeiten
I. AnleIhen
24.863.041,35(
11. Verbindlichkeiten aus Krediten !Ur Investitionen
I. von vel'bu1Oenen UnternehrneJl,
2. von Beteiligungen
0,00f
19.739.164,25f
0,00f
0,00f
3. von Sondervenn6gen
0,00 f
0,00f
19.739.164.25 f
3.500.000,00 f
0,00f
315.238.40 €
37,477.34 f
VI. Verbindllehkellen aus Transfet1elslungen
VII. SOnstige Verblndlictbllen
E. RlIChnuognbgrenzuongsposlen
O.OOf
3.189.238,47 f
0.00f
1.574.869,41 t:
91.530.77f
O.OOf
/
0,00f
O,oof
1.450,00f
4.398.768,77(
/
92.944,26f
92.944,26 f
O,oof
539.472,68 f
370.046,32f
19.581.13f
27.328.17 f
132.524,47 f
/
0.00 f
190.612,55 f
/
,
/
/
/
/
/
/
/
94.571,15f
94.571,I5f
/
O,OOf
0,00f
,
O,OO€
O.OOf
74.855,21 f
,
0,00f
3.766.351,83f
65.501,80 (
115.360.949,81 t:
-2.331.283.70 €
14.996.242,00 f
111. Verbindlic:hll elten aus Kredllen zur LIquIdMtssicherung
IV. Verblndlic:hllellen 105 V�ngen, die Kteditavfnahmen wirtschaftlich glelehkommen
V. Verblndlk:lilltilen IIUS LIeferungen und Leistungen
651.401,00f
1.890.115,OOf
Gesamllumme
464.603.36 €
0,00f
5. vom privaten Kreditmarlct
122,711,00f
6. Ausloeihoogen an Beteiligungen
26.112.834,61 E
4. von öffel'ltllchen BereIeh
89,00f
866,795,00 f
7. Ausleihungen an Sonde!\'emlOgefl
8. Sonstige Ausleitltngen
B. UmtaufvermOgen
I. VorrAte
1. Roh-, Hiff5· und 8etri&bsstofe, Walen
2. GeleIstete AnzahlUl"lglln
11. Forderungen und somtge Venn6gensgegenstlnde
1. Orrent1ietHeetJdiche Fordenrogen
a)Gebütven
b) Beltrjge
c)Steuem
d) Forderungen aus Transfel1elsh.ngen
e)Sonstige öffe nllldHeehtllehe Forderungen
2. PrlYalneehtllche Forderungen
a) ge.gen den prtyaten 8efeleh
b) ge.oen den öffentlichen Be.eich
cl �en verbundene Unlemehmen
dl �n Betelllgl.O'lQen
e) ge.gen SondervermOgen
3. Sonstige VerlnÖgensgeoenstirde
111, Wef\pap!ere des UmiaufvermOgens
IV, UQuIde Minel
C. Rechnungsabgrenzungsposten
30.018.791,51C
I. Allgemeine Riieklage
davon zweekg. Oec:kungslÜddage
11. Sonderr\Ieklagen
111. Ausglelchstücklage
IV. JahfesüberschusslJalYesfehibetrag
115.360.949,81 (
1.211.161.36 €
WIROGeAG
Anlage 2
Gesamtergebnisrechnung vom
0 1 . Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
)
_
Jahresabschluss 2009
Gesamtergebnisrechnung
Bezeichnung
Jahresergebnis
2008
Fortgeschr. Ansatz
des Rechn.-Jahres
2009
Ist Ergebnis
des Rechn.-Jahres
2009
,I..
(Sp. 3 - Sp. 2)
2009
und
0.m�.077,87
-l.817.'" "
0,00
0,00
0,00
'.co,"n nn
,.,",.'no nR
366.770,00
376.477,09
,n.Ro«nn nn
und
;
I+.
�
1+
1+
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1
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1
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Eigenleistungen
0,00
0,00
1+1aufwendungen
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1
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'0004,.0 )
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7.707'60 00
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0,. 0<4 "
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Aufwendungen
71.
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1
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..
""
136 .
und
+
'00 "
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Abschreibungen
1
0'
9.707,09
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1
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_, nu 10
-1 nu 10
0,00
0,00
0,00
=
WIROG eAG
Anlage 3
Gesamtfinanzrechnung vom
01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009
)
_
Jahresabschluss 2009
Gesamtfinanzrechnung
Bezeichnung
+
+
+
+
+
+
+
Steuern
und
ähnliche
Abgaben
Zuwendungen
und
allgemeine Umagen
Sonstige
Transferelnzahungen
Öffentich-rechtliche
Leistungsentgelte
Privatrechtliche
leistungsentgelte
Kostenerstattungen,
Kostenumlagen
Sonstige Einzahlungen
Zinsen
und
sonstige
FinanzanlaRen
Einzahlungen aus laufender
Jahresergebnis
2008
Fortgeschr. Ansatz
des Rechn.-Jahres
2009
Ist Ergebnis
des Rechn.-lahres
2009
Vergi. Ansatz/Ist
('po
3
- 'p. 2)
2009
10.895.600,00
9.164.019,80
·1.731.580,20
3.399.206,00
3.183.962,14
-215.243,86
0,00
0,00
0,00
4.695.270,00
4.622.532,93
-72.737,07
366.770,00
363.508,71
-3.261,29
393.760,00
451.300,00
377.534,94
518.515,87
-16.225,06
67.215,87
60.000,00
137.944,29
77.944,29
20.261.906,00
4.686.260,00
18.368:018,68
4.690.540,59
-1.893.887,32
4.280,59
391.000,00
420.515,42
29.515,42
4.581.170,95
4.020.425,03
-560.745,92
805.000,00
9.663.430,00
616.905,00
823.107,12
9.168.626,15
502.882,08
18.107,12
-494.803,85
-114.022,92
20.743.765,95
19.626.096,39
-1.117.669,56
-481.859,95
-1.258.077,71
-776.217,76
9.226.940,35
4.416.474,01
-4.810.466,34
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
595.800,00
56.579,28
-539.220,72
815.500,00
610.882,42
-204.617,58
10.638.240,35
5.083.935,71
-5.554.304,64
=
+
VerwaltungstätJgkeit
Personalauszahlungen
Versorgungsauszahlungen
+
+
+
+
+
)
=
=
+
+
+
+
+
=
Auszahlungen für 5ach- und
Dienstleistungen
Zinsen
und
sonstige
FinanzauszahJungen
TransferauszahJungen
Sonstige Auszahlungen
Auszahlungen aus laufender
VerwaltungstätJgkeit
Saldo
aus
laufender
Verwaltungstätigkeit
Zuwendungen
für
Investitionsmaßnahmen
Einzahlungen
aus
dec
Veräußerung
von
Sachanlagen
Einzahlungen
d.,
aus
Veräußerung
von
Finanzanlagen
Einzahlungen aus Beiträgen
u.ä. Entgelten
Sonstige
Investitionseinzahlungen
Einzahlungen
aus
Investitionstätigkeit
.
Bezeichnung
·
·
·
Auszahlungen
für
den
Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
Auszahlungen
für
Baumaßnahmen
Auszahlungen
für
den
Erwerb von beweglichen
Anlagevermögen
Auszahlungen
für
den
Fortgeschr. Ansatz
des Rechn.-Jahres
2009
Ist Ergebnis
des Rechn.-Jahres
2009
Vergl. Ansatz/Ist
(5p. 3 5p. 2)
2009
•
500.000,00
2.478,02
-497.521,98
16.010.599,75
6.207.342,96
-9.803.256,79
431.550,49
259.550,23
-172.000,26
·
Erwerb von Finanzanlagen
Auszahlungen
von
0,00
1.200,00
1.200,00
·
aktivierbaren Zuwendungen
Sonstige
InvestitionsaU5zahiungen
Auszahlungen
aus
Investitionsätlgkelt
Saldo
aus
Investitionstätigkeit
Finanzmltteüberschuss/- :,.
fehlbetrag'
Aufnahme und Rückflüsse
von Darlehen
Aufnahme von Krediten zur
liq uiditätssicherung
Tilgung und Gewährung von
Darlehen
TIlgung von Krediten 'u'
LiquIditätssicherung
Saldo
aus
Finanzierungstätigkeit
Änderung des. Bestandes an
'
eigenen FInanzmitteln
Anfangsbestand
an
Finanzmitteln
Bestand
an
fremden
Finanzmitteln
Liquide Mittel
21.950,00
0,00
-21.950,00
0,00
5.155,00
5.155,00
16.964.100,24
6.475.726,2-1
-10.488.374,03
-6.325.859,89
-1.391.7Q.O,50
4.934:069,3;9
:-6.807.719,84
-2.649.868':21
4,157.851,63
6.683.573,64
1.001.687,45
-5.681.886,19
0,00
3.500.000,00
3.500.000,00
490.000,00
457.941,67
-32.058,33
0,00
50.757,34
50.757,34
6.193.573,64
3.992.988,44
-2.200.585,20
-614.146,20
1.343.120,23
1.957.266,43
0,00
2.525.088,84
2.525.088,84
0,00
-614.146,20
-101.857,24
3.766.351,83
-101.857,24
4.380.498,03
·
=
=
+
+
·
·
=
)
Jahresergebnis
2008
=
+
+
=
I
übrige Haushalte
fremde Finanzmittel
HH 100
HH 401
HH 402
HH 450
. KIRa
.0,'"
,'�
37.
I I
) Konto
I
WIROG.AG
Anlage 4
Anhang zum 3 1 . Dezember 2009
)
�
Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kali zum 31.1 2.2009
Allgemeine Angaben
Oie Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens� und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung
der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema.
Es getten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs.
1 und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel
nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegei nach § 47 GemHVO NRW beizufügen.
Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten
sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde KalI.
Allgemeine-Bilanzierungs-' und Bewertungsmethoden
der
Erfassung
und
Bewertung
von
Vermögensgegenständen,
Schulden
und
Bei
Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 - 36 GemHVO
NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen
Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze
zu Grunde gelegt.
Oie nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände,
Schulden. und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen
Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW).
Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs
und Herstellungskosten berücksichtigt.
)
Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte
Nutzungsdauer abgeschrieben. Oie Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der
örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt
gegebene Abschreibungstabel1e für Kommunen zu Grunde gelegt.
Sofern Berichtigungen von Wertansätzen vorgenommen werden, erfolgt dies unter Beachtung der §§
92 Abs. 7 GO NRW. 57 GemHVO NRW.
Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie
für
bestimmte
Vermögensgegenstände
des
Vorratsvermögens
die
Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet.
Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die
nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen.
Seile 1 von 22
-
Erläuterun ge n zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bila nzie rungs und
Bewertungsmethoden zum Stand 31.1 2.2009
AKTIVA
1 Anlagevermögen
Die Gemeinde Kali bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände
ausschließlich Softwarelizenzen.
01 .01 .2009
Stand:
Wesentliche Einzelpositionen:
7 1 1 3 Softwarelizenz GIS Ingrada Web
6920 Novell Betriebssystem Server
Bilanzwert:
3 1 . 1 2.2009
Differenz
8.808,00 €
3.707,13 €
7.881,00 €
3.310,00 €
927,00 €
397,1 3 €
22.641,00 €
20.231 ,00 €
2.410,00 €
Die Minderung i.H.v. 2.410,00 € ergibt die durch die planmäßige Abschreibung.
1 , 2 Sachanlagen
1 .2·-:r Üribebaute GründstÖcke' undcjrundstOcksgfeiCheRec�
Stand:
Bilanzwert:
01 .01 .2009
3 1 . 1 2.2009
1 3 . 1 52. 1 70,44 €
1 3.366.912,00 €
Differenz
214.741,56 €
t:i:r:1 Grünflächen
)
Zu dem Bilanzposten .GrÜnflächenu gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren
unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen,
Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern,
Stand:
Bilanzwert:
01 .01 .2009
4.594.954,00 €
3 1 . 1 2.2009
4.809.696,00 €
Differenz
214.742,00 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition um 214.742,00 € ergibt sich wie folgt:
Zugänge LH.v. 36.040,00 € aus der Aktivierung der Fläche Am Kreisgarten LH.v. 23.680,00 €, einer
Teilfläche am Bahnhof in Scheven LH.v. 700,00 €, sowie Einzelflächen auf den Friedhöfen Kall
Heistert und Krekel (1 .390,00 € und 6.715,00 €) und einer Zaunanlage auf dem Friedhof in Scheven
(3.555,00 €). Außerdem ist ein Zugang aus der Aktivierung des Aschenplatzes in Kali LH.v.
21 8.759,00 € und die Aktivierung von Eigenleistungen i.H.v. 8.501,00 € zu berücksichtigen.
Abschreibungen i.H.v. 48.557,00 € sind hiervon in Abzug zu bringen.
Seite 2 von 22
1 .:2:;:2 Äckerlimd
Unter dem Bilanzposten "Ackerlandu sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder
nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde
ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
6 1 1 .304,00 €
6 1 1 .304,00 €
Differenz
O,OO €
I n dieser Bilanzposition sind keine Änderungen zu verzeichnen.
Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlieh
genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten
Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und
Umzäunungen u.a. gehören.
Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren
nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf
Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes.
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
7.51 6.329,44 €
7.516.329,00 €
0,44 €
Stand:
Bilanzwert:
1.2.1.4 Sonstige unbebäute Grunastb"cke
Unter dem Bilanzposten " Unbebaute Grundstücke" ist der Grund und Boden der Gemeinde
angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück
anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke eliasst, die nicht speziell
den Bilanzpositionen 1 .2.1 .1 - 1.2. 1 .3 zugeordnet werden können.
)
Stand:
Bilanzwert:
01 .01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
429.583,00 €
429.583,00 €
O,OO€
3 1 . 1 2.2009
Differenz
In dieser Bilanzposition sind keine Änderungen zu verzeichnen.
-1 .2.2: Sebaute· GrundstOcke undgrunds10cksgie1Ct1eRechte
Stand:
Bilanzwert:
01.01 .2009
1 8.266.347,00 €
Seite 3 von 22
1 8 . 1 59.322,00 €
107.025,00 €
Unter den Bilanzposten �Kinder- und Jugendeinrichtungeng sind alle gemeindlichen
Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch
Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem
bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu, Das ,Schülerca!e" der Hauptschule Kali ist bei der
Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Der Kindergarten Sötenich ist nicht im Eigentum der
Gemeinde Kali.
Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert:
Kali (Hüttenstraße), Kali (KalIbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 ,2009
3 1 , 1 2,2009
Differenz
2,751,091,00 €
2,653,517,00 €
97,574,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition LH.v. 97.574,00 € ergibt sich wie folgt:
Neben geringfügigen Zugängen i. H .v. 7.247,00 € handelt es sich um die planmäßige Abschreibung
LH.v. 104.821,00 €.
Unter dem Bilanzposten HSchulenu werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten,
Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw.
bilanziert.
In der Gemeinde Kali wurden folgende Schulen bilanziert:
Hauptschule Kali, Grundschule Kali, Grundschule Sistig
)
Stand:
01 .01 .2009
3 1 . 1 2,2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
9,722.227,00 €
9,91 1 .248,00 €
189.021,00 €
Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition LH.v. 189.201,00 € ergibt sich wie folgt:
Die Zugänge ergeben sich insbesondere aus der Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kali LH.v.
225.037,00 €, der Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Kali LH.v. 46.853,00 € und der
Erweiterung der Grundschule Sistig LH.v. 1 21.417,00 €, sowie aktivierbaren Eigenleistungen i . H . v .
8.079,00 €. Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 247.104,00 € in Abzug zu bringen.
Unter dem Bilanzposten "Wohnbauten" sind folgende Objekte bilanziert:
Bahnhofstraße 9, Kali, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte
Schule Sötenich); Oberstraße 1 3/15, Gelbach, (Alte Schule Gelbach); Kirchplatz 1 , Sistig;
Hüttenstraße 7, Kali ; Siemensring 44, Kali (Obdachlosenunterkunft)
Stand:
01 ,01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Blianzwert in EUR:
822,025,00 €
789,020,00 €
33,005,00 €
Die Minderung ergibt sich durch die planmäßige Abschreibung.
Seite 4 \/on 22
Unter den Bilanzposten �Sonstige Oienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäudeu fallen die
Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B.
Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen,
sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen
öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit,
dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im
weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen.
Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus
Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW).
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Qifferenz
4.971.004,00 €
4.805.537,00 €
1 65.467,00 €
der
Die Minderung bei dieser Bilanzposition i.H.v. 165.467,00 € ergibt sich wie folgt:
Neben den Zugängen i.H.v. 1 7.024,00 € (Grund und Boden Bahnhof Urft = 2.899,00 €, 2
Buswartehallen in Sötenich 8.596,00 €, Buswartehalle Wahlen 4.380,00 €, Nachaktivierung E-Antrieb
Tor FWGH Kali = 1 .148,00 €) erfolgte eine Umbuchung aus der Position Anlagen im Bau für das
FWGH Kali durch die Sanierung i.H.v. 40.976,00 € und ein Abgang aus Gewinn i.H.v. 48.531,00 €.
Außerdem erfolgte die planmäßige Abschreibung i.H.v. 1 74.936,00 €.
�·.�2.3 Infra·strukturvermtrgen
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
66.61 1 .646,28 €
31.1 2.2009
72.395.083,00 €
Differenz
5.783.436,72 €
i·möge�
1.2�3.1 Grund und Boden des' lnfrastrukfur..er
)
Unter dem Bilanzposten �Grund und Boden des Infrastrukturvermögens� ist gemeindlicher Grund und
Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Bilanzwert in EUR:
5.845.158,00 €
5.846.101 ,00 €
Differenz
943,00 €
Die Minderung bei dieser Bilanzposition LH.v. 943,00 € ergibt sich wie folgt
Zugang durch den Rad- und Gehweg Dattel-Kali i.H.v. 2.040,00 € und Abgang aus Gewinn i..H.v.
1 .097,00 €.
Seite 5 von 22
1�2�3�2 BrQckefVund Tunnei
Unter dem Bilanzposten nBrücken und Tunnel" sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen
Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder
Schienenverkehr, zu bilanzieren.
Insgesamt sind 1 5 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die
Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kali übereignet
wurden.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 12.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1 .075.107,00 €
1 .028.836,00 €
46.271,00 €
1 98.336,00 €
876.771,00 €
1 94.845,00 €
833.991,00 €
3.491,00 €
42.780,00 €
Bilanzwert Brücken Krekeler Bach:
Bilanzwert übrige Brücken:
Die Minderung bei dieser Bilanzposition i.H.v. 46.271,00 € ergibt sich aus der planmäßigen
Abschreibung. Wesentliche Einzelpositionen zu Brückenbauwerken:
FeldbrOcke Aachener Straße
FeldbrOcke, Zufahrt Baugebiet Knappen
Feldbrücke Burgschenkenweg
300.080,00 €
1 64.052,00 €
49.998,00 €
286.440,00 €
1 55.418,00 €
47.915,00 €
1 3.640,00 €
8.634,00 €
2.083,00 €
1 .2.3.4'·Entwässerungs- ünd'AbwaSseroeseitlQUngsanlagen
Unter dem Bilanzposten nEntwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen" sind die ausgebauten
Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt.
Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die
Bilanz übernommen.
)
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Bilanzwert in EUR:
24.045.904,00 €
30.030.706,00 €
Differenz
5.984.802,00 €
Die Erhöhung bei dieser Position ergibt sich durch die nachfolgenden wesentlichen Zugänge:
Kanalisation Wahlen
Kanalisation Anstois
Kanalisation Quirinusborn
5.349.050,00 €
824.622,00 €
267.936,00 €
6.441.608,00 €
Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 584.1 84,00 € in Abzug zu bringen.
Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu
berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen
gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur
Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die
Verkehrsschilder, die Ampeln u.a. Der Ansatz erfolgte vereinfachend zu einem Festwert nach § 34
Abs. 1 GemHVO NRW. Eine Festwertüberprüfung erfolgt jeweils nach drei Jahren.
Seite 6 von 22
Stand:
01.01 .2009
31.1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
35.645.477,28€
35.489.440,00 €
1 56.037,28 €
Wesentliche Zugänge bei Straßennetz mit Wegen. Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen
Erschließung Quirinusborn
Nebenanlagen Rinner Straße Sötenich
Endausbau Am Kreisgarten
384.838,00 €
293.680,00 €
1 63.438,00 €
Zugänge insgesamt
861.568,00 €
Abschreibung in 2009
1 .01 7.605,28 €
Festwerte:
Verkehrsschilder:
Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW tur
1 .539
Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf
150 € je Verkehrsschild.
Festwert Straßenbeleuchtung:
452,- EUR Durchschnittspreis
x
1 .642 Straßenbeleuchtungsanlagen ;:; 742. 1 84,00 €
Die Gemeinde KaU hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der
Denkmalliste der Gemeinde Kali erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in
Form von Gemälden erfasst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
89,00 €
3 1 . 1 2.2009
89,00 €
Differenz
O,OO €
Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1 €.
Unter dem Bilanzposten �Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sind die Maschinen,
Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen
Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen.
Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte
Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kali (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen,
Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im
technischen Sinne angesetzt.
•
Seite 7 von 22
Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel
genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen,
Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der
Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere
Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
751.908,00 €
989.506,00 €
237.598,00 €
Die Erhöhung bei dieser Position ergibt sich durch die nachfolgenden wesentlichen Zugänge:
Rüslwagen FW Kali
Mitsubishi Fuso
Küche OGS GS Sistig
268.739,00 €
42.045,00 €
1 6.675,00 €
Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen LH.v. 9 1 . 1 01 ,00 € in Abzug zu bringen.
Unter dem Bilanzposten nBetriebs- und Geschäftsausstattung" , sind alle gemeindlichen
Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert.
Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen
Verwaltungstätigkeit
der Gemeinde
dienen.
So wurden
unter diesem Bilanzposten
Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen
Werkzeuge angesetzt
Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1
GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungs
und Herstellungskosten einen Preis von 150,· € (netto) übersteigen.
)
Für den Bestand der Gemeindebücherei Kali wurde ein Gruppenwert LH.v. 82.722,50 € nach § 34
Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten,
DVD's, CD's (digitale Medien) vorgenommen.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
659.087, 1 8 €
651.401,00 €
7.686,1 8 €
Die Minderung bei dieser Position ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen LH.v.
123.646 , 1 8 € unter Berücksichtigung der nachfolgenden wesentlichen Zugänge:
Tennenplatzpflegegerät
Software Bücherei Mehrplatzsystem
Stühle GS Sistig
Tische GS Sistig
Spiellandschaft
20.136,00 €
8.480,00 €
6.300,00 €
3.548,00 €
4.282,00 €
Seite 8 von 22
1.2.8 Geleistete Anzahlü-näem. Anlagen im Ba
Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten
Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind:
Stand:
Bilanzwert in EUR:
Differenz
01.01 .2009
3 1 . 12.2009
3.810.680,13 €
1.890. 1 1 5,00 €
1 . 920.565,1 3 €
UbersichtAnlagen im Bau zum Stichtag 31.1 2.2009
Beze i c h n u n g
Erneuerung Hallendecke Turnh. GS Kali
)
Betrag
1 75.632,00 €
Erweiterung FWGH Sistig
77.520,00 €
Ausb. Verb-weg. Friedhof Scheven
14.051,00 €
Neub. Schmutzw.Kanal Rinnen
50.983,00 €
290.973,00 €
Ausbau Rinner Straßel L 203
Umbau HS Kali z. Ganztagsschule
40.919,00 €
Kanal!. Frohnrather Weg,Sistig
1 9.749,00 €
Neub.Nied.wasserk.Hütt.lSiemensring, Kali
887.997,00 €
Ausbau der Nebenanlagen K60 Wahlen
1 2 1 .839,00 €
21 0.452,00 €
1.890.115,OO€
Baustraße Messerschmittstraße
Gesamt:
1.3 Finanzanlagen
Stand:
)
Bilanzwert in EUR:
01 .01 .2009
3.279.823,28 €
3 1 . 12.2009
3.282.21 9,24 €
Differenz
2.395,96 €
1 .3.2 Beteiligungen
Unter dem Bilanzposten �Beteiligungen " sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen
Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in
der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271
Abs. 1 HGB).
Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen.
Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01 .2009 der jeweiligen Zweckverbände
erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteils betrag bezogen auf das Grundkapital
zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge).
Seite 9
von 22
Übersicht der Beteiligungen zum 31.1 2.2009
Anteil
Bezeichnung
Bemerkung
Musikschulzweckverband
Eigenkapitalspiegelmethode
12,94 %
Sondersch u Izweckverba nd
Eigenkapitalspiegelmethode
38,77 %
Wasserverband Oleftal
Eigenkapitalspiegelmethode
24,40 %
KDVZ Rhein-Erft·Rur
Erinnerungswert
Ausgewiesenes
Betrag
EK
5.891,01 e
45.525,55 €
2 14.797, 1 6 €
83.276,86 €
12.705.203,27 € 3.100.069,60 €
1,00 €
Gesamt
3.189.238,47 €
Stand:
01.01 .2009
Bilanzwert in EUR:
3.169.236,47 €
31.1 2.2009
3.1 69.236.47 €
Differenz .
O,OO €
)
Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versargungsrücklagen-Fands
(KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag.
Stand:
01 .01.2009
Bilanzwert in EUR:
1 .3.5.4
90.334,61 €
31.1 2.2009
91 .530.77 €
Differenz
1.1 95,96 €
S anstige Ausleihungen
"
Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nardeifel
eG und der Anteil an der Net-GmbH ausgewiesen.
Stand:
)
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
250,00 €
31 .1 2.2009
1 .450,00 €
Differenz
1 .200,00 €
D ie Betei lig un g der Gemeinde Kali i.H.v 1 .200,- EUR a n der Net-GmbH stellt einen Anteil von
rund 4,5 % des gesamten Stammkapitals der Net-GmbH dar..
2.
Umlaufvermögen
Stand:
01.01.2009
31.1 2.2009
Differenz
3.512.562,13 €
4.396.766,77 €
666.206,64 €
Stand:
01.01 .2009
31.1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
106.551 , 1 9 €
Bilanzwert in EUR:
2. f Vorräte
Seite 10 von 22
92.944,26 €
15.606,93 €
Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt.
Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im
Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger
Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des
Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2009 erfolgte und dokumentierte Inventur.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
1 08.55 1 , 1 9 €
92.944,26 €
15.606,93 €
2.010,93 €
51.792,50 €
1 .235,55 €
36.960,95 €
775,38 €
14.831,55 €
Bestände f. Salzbestand u. Heizöl:
Bauhof (Salzbestand)
Ölbestände
2.2 Forderungen und sOnstlge Verm6Qensoegenstände
Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01 .01 .2009
878.922, 1 0 €
3 1 . 1 2.2009
539.472,68 €
Differenz
339.449,42 €
Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen.
Die Minderung bei dieser Position ist auf die Berichtigungen zurück zu führen.
2.2.1-Öffentlich-rechtliEhe Forderungen
)
Unter nForderungenU sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen.
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die
Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung
darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und
Amtshandlungen
in
Form
von
Passgebühren,
Genehmigungsgebühren
usw.).
Auch
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von
öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
830.603,92 €
Seite 11 von 22
3 1 . 1 2.2009
370.046,32 €
Differenz
460.557,60 €
Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der
Gemeinde erbrachte Leistungen dar.
Stand:
Differenz
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Bilanzwert in EUR:
48.31 8, 1 8 €
94.57 1 ,1 5 €
46.252,97 €
davon:
gegenüb. dem privaten Bereich
gegenüb. dem öffentlichen Bereich
48. 1 1 8, 1 8 €
200,00 €
94.57 1 , 1 5 €
0,00 €
46.452,97 €
200,00 €
Unter dem Bilanzposten " Liquide Mittel� sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die
Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann.
Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden
Bestätigungen der Banken abgestimmt.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
2.525.088,84 €
3.766.351,83 €
1 .241 .262,99 €
davon Guthaben
Postbank:
Kreissparkasse Euskirchen:
Kreissparkasse Eu. (Festgeld):
Barkasse:
Festgeldrragesgeld
VR-Bank
26.262,44 €
1 .098.019,70 €
1 .400.000,00 €
806,70 €
O,OO €
O,OO €
2.764,91 €
1.487.164,82 €
O,OO €
1 .040,70 €
2.271 .254,79 €
4.126,61 €
23.497,53 €
389.145,12 €
1 .400.000,00 €
234,00 €
2.271 .254,79 €
4. 1 26,61 €
)
Seite 12 von 22
Stand:
Bilanzwert in EUR:
3 1 . 1 2.2009
01.01 .2009
33.359.012,94 €
30.016.797,57 €
Differenz
3.342.215,37 €
Unter dem Bilanzposten �AlIgemeine Rücklage" ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt,
der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt,
jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage.
Stand:
)
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
29.123.766,28 €
3 1 . 1 2.2009
28.11 2.834,61 €
Differenz
1 .010.931,67 €
Zu der Veränderung der Allgemeinen Rücklage wird auf die Ausführungen unter Punkt 1 1 des
Anhangs verwiesen.
' Zw-eckgebundene Deckungsrücklag
e. als 'Dallon.,VermerR
Die Regelungen in § 43 Abs. 3 GemHVO NRW legen die bilanztechnische Abbildung der nach § 22
GemHVO NRW vorgenommenen ErmächtigungsOberlragungen fest. Sie stellen dabei nicht auf den
Ansatz einer Sonderrücklage als gesonderten Bilanzposten ab, sondern stellen einen B Davon
Vermerk� dar, der das haushaltswirtschaftllche Geschehen und damit die Wirkungen auf die
gemeindliche Bilanz offen legen soll. Der Vermerk wurde aus Gründen der Klarheit bereits in der
Eröffnungsbilanz gezeigt.
)
Stand:
01 .01 .2009
Bilanzwert in EUR:
657.810,15 €
3 1 . 1 2.2009
464.603,36 €
Differenz
1 93.206,79 €
Die Minderung ist auf die teilweise Inanspruchnahme der konsumtiven Ermächtigungsreste zurück zu
führen.
'1 :3 Ausgleichsrückiage
Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01 .01 .2009 auf Grundlage eines
Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich
die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem
Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2
und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der
Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt
werden.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
4.235.246,66 €
4.235.246,66 €
0,0 €
Seite 13 von 22
Unter dem Bilanzposten ,Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ist das in der Ergebnisrechnung
ausgewiesene Jahresergebnis im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses als
Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag anzusetzen. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses
durch den Rat können dann die erforderlichen Umbuchungen des erzielten Jahresüberschusses, z.B.
in die Ausgleichsrücklage 99f. auch in die allgemeine Rücklage vorgenommen werden.
Stand:
3 1 . 1 2.2009
Bilanzwert in EUR:
- 2.331.263,70 €
2
)
Sonderposten
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
44.147.464,90 €
46.569.529,09 €
4.422.064, 1 9 €
2-:- f Sonde'rposten-für Zuwendü ngen
Unter dem Bilanzposten " Sonderposten für ZuwendungenU sind die erhaltenen Zuwendungen als
Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet
werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW).
Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber
festgelegte ,investive" Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten
Vermögensgegenständen her.
Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kali wurden wie folgt berOcksichtigt
Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale,
Schulpauschale, Sportpauschale,
)
Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten
Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
27.544.630,23 €
31.12.2009
Differenz
32.150.963,00 €
4.606.352,77 €
Die Erhöhung ist insbesondere auf den Zugang der Kanaibaumaßnahme Wahlen i.H.v. 4.1 97.839,00
€ zurück zu führen.
Seite 14 von 22
2.'2 Sonderposten fGr Beiträge
Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von
öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde
regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 1 1 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des
Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen
Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer
Wohnstraße.
Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den
festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst.
Stand:
01.01 .2009
Bilanzwert in EUR:
15.356.020,25 €
3 1 . 1 2.2009
14.996.242,00 €
Differenz
359.778,25 €
Die Minderung ergibt sich im Wesentlichen durch die planmäßige Auflösung i.H.v 376.406,25 € unter
Berücksichtigung von Beitragszugängen aus der Maßnahme Klein-Köln in Keldenich.
Unter dem Bilanzposten IISonderposten für den Gebührenausgleich� ist die haushaltsmäßige
Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach §
6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines
Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder
auszugleichen.
Ermittlung auf Grundlage der jeweiligen Gebührenkalkulationen.
Stand:
01 .01 .2009
Bilanzwert in EUR:
96.690,42 €
3 1 . 1 2.2009
300.1 83,09 €
Differenz
203.492,67 €
Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Zuführungen und Entnahmen im Rahmen
der Abschlüsse 2009 der Gebührenhaushalte.
)
Unter dem Bilanzposten " Sonstige Sonderposten" sind alle sonstigen vermögenswirksamen
Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die
Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in
Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die
Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird.
Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der
selbigen Position bilanziert.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
1 . 1 50.124,OO€
Seite 1 5 von 22
3 1 . 1 2.2009
1 . 1 22.121 ,OO €
Differenz
28.003,00 €
Rückstellungen
Sland:
0 1 .01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1 0.441.455, 1 5 €
1 0.336.71 2,39 €
1 04.742,76 €
Details sind für alle Rückstellungsarten dem Rückstellungsspiegel zu enlnehmen.
)
)
Unter dem Bilanzposten nPensionsrückstellungen" sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen
der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen
Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die
Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der
Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden
Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu
ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und
Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen
Regeln möglich wird.
Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche
Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. §
36 I GemHVO NRW)
Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kali ist durch die Rheinische
Versorgungskasse (RVK) enlsprechend den Vorgaben des § 36 ( 1 ) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei
wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass
vom 04. Januar 2006, zuletzl geändert am 16.07.2010 und danach güllig bis 3 1 . 1 2.2015) im Rahmen
eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es
wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach
den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65.
Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 G
von Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind
berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante
Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der
versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine
Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kali ist erfolgt.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
davon
Pensionsrückstellungen
für Beschäftigte:
Pensionsrückstellungen
für Versorgungsempfänger
Rückstellung Beihilfe
für Beschäftigte
Rückstellung Beihilfe
für Versorgungsempfänger
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
8.149.847,00 €
8.589.798,00 €
439.951,00 €
3.21 3.663,00 €
3.176.526,00 €
37.137,00 €
3.1 36.803,00 €
3.504.159,00 €
367.356,00 €
821 .785,00 €
789.371,00 €
32.414,00 €
977.596,00 €
1 . 1 1 9.742,00 €
142.146,00 €
Seite 16 von 22
3,31riStandhaltungsrü·cksteliung"ii
Unter dem Bilanzposten nlnstandhaltungsrücksteliungenU sind Verpflichtungen der Gemeinde
anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen.
Gern. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen
Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt
ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am
Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert.
Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen.
Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen,
die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind.
Stand:
0 1 .01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
1 .246.651,76 €
965.458,73 €
281 . 1 93,03 €
)
Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6
GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem
Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, RÜCkstellungen angesetzt, sofern der zu
leistende Betrag nicht geringfügig ist.
Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die
wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme
erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche
Verpflichtungen, wie z.B. RÜCkstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für
Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen
für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
)
01 .01 .2009
1 .044.956,39 €
3 1 . 1 2.2009
781 .455,66 €
Differenz
263.500,73 €
Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
74.400.00 €
92.439.00 €
165.517,00 €
14.988.00 €
405.029,24 €
50.000,00 €
3.593,52 €
11.989,63 €
160.000,00 €
67.000.00 €
01 01 2009
Inanspruchnahme Altersteilz.
Nicht oen. Urlaub
Geleistete Ü berstunden
Leistungsprämie
RückstelIunq Kanalisation
Ausgl. Maßn. HonderbJ S. Venn
Miete Kiaa Sötenich
Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen)
Archivierungsrückstellung
Prüfung GPA kameral l Prüfung Eröffnungsbilanz I
Jahresabschlüsse
1.044.956,39 €
Gesamt
Seite 17 von 22
1 16.000.00 €
70.382,00 €
122.612,00 €
35.837,00 €
1 34.015,43 €
26.669,27 €
5.390,28 €
1 3.549,68 €
160.000.00 €
97.000,00 €
31 12 . 2009
781.455,66 €
4 Verbindlichkeiten
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 12.2009
Differenz
Bilanzwert in EUR:
20.580.955,16 €
24.863.041,35 €
4.282.086,19 €
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird
auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen.
-� :
'
"
4 �2. 5; Verbfndlich keiten a üs Kred�e n:fÜr lnvest. vom privaten Teditmarkt
Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Krediten für InvestitionenU wurden die gemeindlichen
Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW
gewährt worden sind.
Stand:
01.01 .2009
3 1 . 1 2.2009
Differenz
�
Bilanzwert in EUR:
1 9 . 1 97.105,92 €
19.739.1 64,25 €
542.058,33 €
4.3 Verbindfichkeiteri aus Krediten zur LiguiditätSsicherung
Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung wird das Kontokorrentkonto bei der VR Bank
Nordeifel e.G. mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
)
01.01.2009
50.757,34 €
3 1 . 1 2.2009
Differenz
3.500.000,00 €
3.449.242,66 €
Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche
Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und
Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z.
B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt.
Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag.
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01.01 .2009
207.091,87 €
3 1 . 1 2.2009
31 5.238,40 €
Differenz
108.146,53 €
Bei dieser Position handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2009, die
noch nicht beglichen sind und in 2010 zu zahlen sind.
Seite 1 8 von 22
·
4.7: Sonstige Verbindlichkeit.';
Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete
Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen
Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen.
Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem RückzahJungsbetrag ausgewiesen.
Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: (31 . 1 2.2009)
Beschreibung
Betrag
Allgemeine Investitionspauschale:
7.307,17 €
Schulpauschale
687.580,77 €
Zuwendung Kanal Hüttenstr.lSiemensring
141.954,59 €
1 9. 1 34,OO €
Zuwendung für die Erweiterung HS Kali zur OGS
)
Zuweisung Mittel aus dem Konjunkturpaket
11
1 75.635,00 €
Zuschuss Haltestelleneinrichtungen Ö PNV
7.022,88 €
1 .038.634,41 €
Erhaltende Anzahlungen gesamt:
Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 39.440,67 gegenüber dem Zweckverband KDVZ
Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und
Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen.
Darüber hinaus werden Zinsverbindlichkeiten gegenüber den kreditgebenden Banken in Höhe von
1 24.064,34 € ausgewiesen.
Zudem gewährte die
Gemeinde
Kali auf Grundlage der Regelungen zur nKalier
WohnungsbauförderungU Familien mit Kindern einen Zuschuss für den Neubau oder Kauf eines
Eigenheimes in der Gemeinde KalI. Im Jahr 2009 wurden Zuschüsse LH.v. 42.000,00 EUR bewilligt.
Jedoch wurden die Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuschüsse erst in Folgejahren erfüllt und
somit bleibt eine Verbindlichkeit in o.g. Höhe bestehen.
)
Noch zu zahlende Rechnungsbeträge und bewilligte Beträge die im Folgejahr ausgezahlt werden
LH.v. 27.021,94 € sind ebenfalls unter dieser Bilanzposition ausgewiesen.
Dies ergibt den folgenden Bilanzwert:
Stand:
Bilanzwert in EUR:
01 .01 .2009
31.12.2009
1 . 1 26.000,03 €
1 .271 . 1 6 1 ,36 €
Seite 19 von 22
Differenz
145.161,33 €
5. ,Passive 'Rechriilngsa'bgrenzlmg
In der Bilanzposition " Passive RechnungsabgrenzungU werden die Einnahmen vor dem
Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen. Die Gemeinde Kali hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen
für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der
Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 3 1 . 1 2.2009 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der
historischen Daten ermittelt und dokumentiert.
Stand:
Bilanzwert:
01.01 .2009
1 .538.066,29 €
Differenz
3 1 . 1 2.2009
1 .574.869,41 €
36.803,1 2 €
g
6. Erläuterungen zur:Ergebnisrechnu-n
Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt.
Insgesamt wurden ordentliche Erträge LH.v. 1 9.885.804,69 EUR im Jahr 2009 erzielt.
Der Bereich Steuern und ähnlichen Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 9.078.077,87 EUR bei
und dies besonders durch Gewerbesteuererträge i.H.v. 3.412.685,64 EUR und den Gemeindeanteil
an der Einkommenssteuer mit 3.444.943 EUR.
Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen beinhalten insbesondere die SChlüsselzuweisungen vom
Land mit 1 .742.885,00 E U R und Zuwendungen für Ifd. Zwecke (Betriebskostenzuschüssel
Kindpauschalen) i.Hv. 1 . 1 95.29 1 , 1 3 EUR
Leistungsentgelte
öffentlich-rechtlichen
Die
Kanalbenulzungsgebühren mit 2.807. 1 0 1 , 1 3 EUR.
)
umfassen
im
Wesentlichen
die
Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.Hv. 21 .509.087,33 EUR auf.
Die Transferaufwendungen mit 9.1 80.249,01 EUR setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an
den Kreis und die Versarger zusammen.
Aufwendungen für 8ach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für
Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen LH.v.
3.331.665,31 EUR
Die Personalaufwendungen im Jahr 2009 lagen bei 4.691.283,78 EUR.
Seite 20 von 22
Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO.
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs
verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung.
Die Einzahlungen und Auszahlungen des Investitionsbereiches umfassen im Wesentlichen
Baumaßnahmen im Bereich Kanal -und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen fOr das
Jahr 2009 belaufen sich auf 6.475.726,21 EUR.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 5.083.935,71 EUR, und betreffen im
wesentlichen Landes -und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions -und Schul
IBildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen.
ä� Teilrechnungen
Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß §
4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW).
9� Sonstige Angaben
Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung
Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe
von insgesamt 1 58.327,25 € (vom 01.01 .2009 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von
insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996. Im Rahmen der jährlichen
Betriebskostenerstattung des Kreises werden diese VerpfliChtungen gedeckt.
1 O':' Anzahl der im Ha'ushaltsiahr'20-09�fin-OurchsdmifttätKien�Mitarbeiier
Im Jahr 2009 waren durchschnittlich 143 tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
Gemeinde Kali tätig und zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt 1 2
Beamtinnen bzw. Beamte.
)
Seile 21 von 22
-
1 1 : Korrekturen zur Eroffnungsbilanz
Im Jahresabschluss wurden Berichtigungen von Wertansätzen unter Beachtung der §§ 92 Abs. 7 GO
NRW, 57 GemHVO NRW vorgenommen.
Bilanzposition
Wert
Korrektur
Wert
Erläuterung
Eröffnungs-
betrag
Eröffnungs-
Veränderung
-
bilanz
1.2.1.1
1 .2.8
1.1
4.7
Ko rrektur
nach
Grünflächen
4.594.954,00 €
1 .2.4
bilanz
22.620,00 €
4.617.574,00 €
1 1 5.841,OO €
1 1 5.841,00 €
Bauten a"f fremden
Grund und Boden
-
Geleistete
Anzahlungen,
Anlagen im Bau
3.810.680,13 €
230.592,33 €
4.041.272,46 €
29.123.766,28 €
1 .010.931,67€
28.11 2.834,61 €
1 . 126.000,03 €
1.379.985,00 €
2.505.985,03 €
E
der
eines
Erfassung
gemeindlichen GrundstOcks.
Gem. Kali - Flur 1 4 Flurstock. 315
Wert
des
Einbuchung
Nationalpark Infopunkt ;m
Bahnhof Kali
geleistete
Werterfassung
Baumaßnahme
Anzahl
MErschließung QuirinusbornM
Allgemeine Rücklage
Sonstige
Verbindlichkeiten
Erfassung
Nachträgliche
'"
der
Zuwendung
MNeubau
Baumaßnahme
Schmutzwasserkanal
WahlenM
Demnach ändert sich durch die Korrekturbeträge der o.a. Bilanzpositionen der Wert der Allgemeinen
Rücklage von 29.1 23.766,28 € (01.01 .2009) auf 28.1 12.834,61 € (31 . 1 2.2009)
Kali, den 28. November 201 3
)
aufgestellt:
bestätigt:
Kämmerer
Bürgermeister
Seite 22 von 22
Enl"'idlun!!der Abschreibunllcn
Enlwicklunll;der AnKh�ITunllswerle
RCSlbuchwcm,
Rcslbuchwcrlc
Abschreibunsen
d�
I,
I mmlltrlellt Vtrmö,cnsgegtnslindt
01.01 .2009
Zusanse
EUR
EUR
Umbuchuns
cn
3 1 . 1 2.1009
0 1 . 0 1 .1009
GCSCh�rls
j
�hr�"$
Ab
S5nsc
3 1 . 1 2,2009
3 1 . 1 2.200�
01.01 .2009
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
EUR
21.641,00
0,00
0,00
0,00
22.641.00
0,00
2.410.00
0,00
2.410.00
20.231.00
22.641.00
13.152.170.44
44.541.00
1,00
2 1 8.759,00
13.415.4M.44
0,00
48.557,44
0,00
48.557.44
13.366.912.00
13.151. 170,44
4.594.954,00
44.541.00
1,00
2 1 8.759.00
4.858.2S3.00
0,00
48.557,00
0,00
48.557,00
4.809.11%.00
4.594.954.00
11 1 1 .304,00
0,00
0,00
0,00
11 1 1 .304,00
0,00
0,00
0,00
0,00
11 1 1 .304.00
6 1 1 .304.00
7.51 6.329.44
0,00
0,00
0,00
7.51 6.329,44
0,00
0.44
0,00
0.44
7.5111.329,00
7.516.329,44
419.583.00
0,00
0,00
0,00
429.383.00
0,00
0,00
0,00
0,00
429.583.00
429.583,00
18.266.347.00
32.350.00
48.531.00
4119.022.00
18.719.188,00
0,00
559.866,00
0,00
559.866,00
1 8 . 159.322.00
18.266.347.00
2.1. Kindenagc:sc:innchtungen
2.751.091.00
7.247,00
0,00
0,00
2.758.338,00
0,00
104.821.00
0,00
104.82 1 ,00
2.653.517.00
2.751.091,00
2.2. Schulen
9.722.227,00
8.079,00
0,00
428.046.00
10.158.352,00
0,00
247.104.00
0,00
241.104.00
9.9 1 1 .248.00
9.722.221.00
822.025.00
0,00
0,00
0,00
822.025.00
0,00
33.005.00
0,00
33.005.00
789.020.00
822.025,00
4.911.004.00
17.024,00
48.531.00
40.976.00
4.980.473.00
0,00
174.936.00
0,00
174.936,00
4.g05.S31,00
4.971.004.00
66. 6 1 1 .646,28
1 5 1 .588,00
1.097,00
7.281 .006.00
74.043.143.28
0,00
1.648.060.28
0,00
1 .648.060.28
72.395.083,00
66.61 1.646.28
3 . 1 . Grund und Boden des Infraslruklurvcnnögens
5.845 . 1 5 8.00
2.040.00
1.097,00
0,00
5.846.1 0 1 ,00
0,00
0,00
0,00
0,00
5.846. 1 0 1 .00
5.845.158,00
3.2. Brilcken und Tunnel
1.015.107.00
0,00
0,00
0,00
1.075.107,00
0,00
46.271.00
0,00
46.271.00
1.028.836.00
1.075.107,00
3.3. Enlwlsserungs- und AbwasserbesciligungsanlagCl1
24.045.904.00
117.318.00
0,00
6.441.608,00
30.614.890.00
0,00
584.184,00
0,00
584.1 84,00
30.030.706,00
24.045.904,00
3.4. 5U1.Bc-nnel� m;1 Wegen. Plälzen und Verkchrslenkungsanlagen
3S.64H71.28
22.1 70,00
0,00
839.398,00
36.501.045,28
0,00
1.017.605,28
0,00
1 . 0 17.605.28
35.489.440.00
35.645.477.28
1 1 , 5lth.nlagen
I.
Unbebaule GrundSlocke und
,rundslückssleiche Rechle
1 . 1 . Griintlächen
1.1. Ackerl�nd
1.3. Wald. Forslen
1.4. Sonslige unbebm,.te Grundstücke
2
Beooule Grundslikkc und
grundsliichgleiche Rechtc
2.3. Wohnbautcn
2.4. SonSligc DicnSl-, Geschäfts- und Bclriebsgcbäude
J,
.,
6,
Infrastrukturvmoogen
0,00
149.794.00
0,00
0,00
149.794,00
0,00
1.W3,00
0,00
1.993.00
141.801.00
0,00
89.00
0,00
0,00
0,00
89,00
0,00
0,00
0.00
0,00
89.00
89.00
Fahrzeugc
631.365,00
42.045.00
0,00
268.139.00
948.1�9.00
0,00
8 1 .354.00
0,00
81.354.00
866.7115,00
631.365.00
Moschiellcn und techniKhc Anlagen
1 14.543,00
11.915.00
0,00
0,00
1 32.458.00
0,00
9.141.00
0,00
9.747.00
122.7 1 1 ,00
1 1 4.543.00
Betriebs- und GCSf.:h�flll'lus.stallung
659.087.18
1 1 4.653.00
0,00
1.301.00
115.041.1 8
0,00
123.646.18
0,00
123.646. 1 8
b51 .401.00
659.087.18
3.810.680.13
b.J 1 8.368.00
0,00
·8.238.833,00
1 . 890. 1 15,13
0,00
0.13
0,00
0.13
1.890. 1 15.00
3.810.680. 1 3
103.251 .928.03
6.81 1 . 1 54.00
49.619,00
0,00
1 10.013.453.03
0,00
2.419.224,03
0,00
2.419.224,0)
101.594.229,00
103.251 .928.03
Bautcn aur rremden GrondSlückcn
S,
KunSlgegcnSlände, Kullurdenkmäler
7,
.,
"
GcleiSlc.e Anzahlungen, Anlagcn ;,n Bau
1 1 1 . FlnRllzanllgtn
I,
ßclciligungcn
J,
Wertpapiere des Anlagcvenoogcns
2,
3.1 89.238.47
0,00
0,00
0,00
3.1 89.238.41
0,00
0,00
0,00
0,00
3.1 89.238.47
3.189.238.41
90.334.8 1
195,96
0,00
0,00
9 1 .530.71
0,00
0,00
0,00
0,00
91 .530.77
90,334.81
Auslcihungen
sonst;ge Auslcihungen
250.00
1 . 200.00
0,00
0,00
1.450.00
0,00
0,00
0,00
0,00
1.450.00
350.00
3.279.823.28
2.395.96
0,00
0,00
3.382.219.24
0,00
0,00
0,00
0,00
3.282.21 9.24
3.279.823,28
106.55092.31
6.813.549.96
49.629,00
0,00
1 1 3.318.313,27
0,00
2.481 .634.03
0,00
2.481 .b34.03
1 10.8911,679.24
106.554.392.3 1
Anlage zum Anhang
Forderungsspiegel
Arten der Forderungen
lam ," " ,n".;'o Ibis zu I Jahr
EUR
EUR
; 5 J�hre
bis
EUR
19,581,13 19,581,13
,
00
,
'.328,17 2;,328,17
00
l2.�47 132�
0
�
.4�
7
,0�
�
�
,
�
01,0'0
��
0)�
'!00 r
"oo� �
o�
' r-�
"00
O)�
1 �lffh��.-r---�
�
190.612,55 84.516,04
0,00
1ne noe,"
__
__
__
r-
�I�V"
__
""'
"
)
I
EUR
�
__
__
r dem
r dem '
i
94,571,15
0,00
0,00
94,571,15
0,00
0,00
0,00
1,96
0,00
0,00
0,00
10�
Schlussbiranz zum 31.1 2.2009 der Gemeinde Kali
Verbindlichkeitenspiegel
Arten der Verbindlichkeiten
aus Krediten
)
Anlage zum Anhang
Gemeinde Kali, Kali
Entwicldung des Sonderpostens im Haushaltsjahr 2009
0 1 .0 1 .2009
Zugänge
Auflösung
EUR
EUR
EUR
Umbuchungen
3 1 . 1 2.2009
EUR
Sonderposten
I.
rur Zuwendungen
27.544.630,23
2.
tur Beiträge
15.356.020,25
16.628,00
3.
rur den GebUhrenausgleich
4.
sonstige Sonderposten
5.464.689,00 *
858.336,23
0,00
3 2 . 1 50.983,00
376.406,25
0,00
14.996.242,00
96.690,42
204.849,93
1 .357,26
0,00
300. 1 83,09
1 . 1 50.124,00
0,00
28.003,00
0,00
1 . 1 2 2. 1 2 1 ,00
44.1 47.464,90
5.686.1 66,93
1.264.1 02,74
0,00
48.569.529,09
*davon 1 .379.985,00 € als Korrekturwert zur Eröffnungsbilanz
Gemeinde KJII, K�II
RlleksteliunglS[liq;cl fIlr das lIaushaltsjahr 2009
Beleiehnun
!l
L
RücksIellungen tur Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
8.149.847,00 €
Pens.riicksl lilr Beschäftigte
3.213.663,00 €
Pens.rücksl filr VersOfg,empf,
Beihilfe fOr 8esehäftigle
,.
Sl<Ind 01.01.2009
Beih�fe fOr Versorgungsempfä.
Verbrauch
,
977.596,00 €
,
,
,
,
2,291,608. 1 5 €
S75.537,57 €
3,136.803,00 €
821.785.00 €
ZufOhrun
!l
Stand 31.12.2009
8.589,798.00 €
69.551,00€
509.502,00 E
,
367.356,00 E
3.S04,159,00 €
142.146,00 €
1.1 19,742,00 €
95.805
,81 €
1.746.914,
39 €
41.600,00 €
116.000,00 €
37.137,00 €
,
,
,
32.414,OO €
3.176.528,00 €
789.371,00 €
Sonsllga Rückstellungen
Per
s.o
nalrückslelungen
Inanspruchnahme Altersteitz.
Nicht gen, Urtaub
Geleistete Oberstunden
Leistungsprlimie
347.344,00 €
,
,
,
,
,
203,300,00 €
103.279.45 €
20.0oo,00 €
496,88 €
74.400,00 €
92.439,00 €
165.517,00 €
14.988
,00 €
In
�
ta!!S!bi!J!l!ng�k�t�lung!l:D
Fenster HS Kai N, BA
Heizung FWGH KaU
Zweil FllX'htw. Kiga Sisti9
Heizung FWGH Sistlg
Heizung FWGH WahTen
Alte Schule Gotbactl
Spo�tz Keldenieh
BrandschutzmaBn. HS Kalt
San. Feuchtschi!ld. HS KaU
Beleuchtung HS Kai
Wirtsehaftsw. Frohnralh ua.
Wlrtschaftsw. Daubent.ua.
San. Obdach Wahlen
Instandh. Klga Keldenich
Straßenbeleuchlung
San. Treppe Aaehener Str.
Instandh. Slemens.rJDaiml.
Fenster Kindergarten Scheven
Außentreppe Hanenbad
Heizung Alle Grundsehule KaU
Heizung Bauhof
Brandschutz Grundschule Kali
BrOcke Zum Eicl'Ital Urft
BrOcke Rosenlalll
Brücke Neuer Markt
BrOcke Weiherbenden
Brücke Burgschenkenweg
Sportplatz Scheven
Insl<lndhattung FOI'stwege
)
Aul\6sun
ll
22.500,00 €
18.111,69€
30.000,00€
22.753,86 €
2S,OOO,00€
17,498, 1 6 €
30.OOO,OO€
25.500,GO €
100.000,00 €
16.700,OO €
10.000,00 €
ROckatehung Kanalisation
Ausgl. Maßn. Hond�rbJ SVenn
Miete Kiga Sölenich
Andere sonstige RUcksleiungen
(unterbliebene Asyl-Leislungen)
ArchivierungsfÜCksteDung
Prüfung GPA kamerall Prüfung
Eröffnunosbi\<'lnz l Jahresabschlüsse
RücksteUuflgen gesamt
23.612,93 €
1 '.BOO,85 €
,
10,796,84 €
71,000,00 €
42.600,00 €
29,000,00 €
6.657,62 €
100.000,00 €
1.547,OO€
30.000,00 €
9.446,89€
50.000,00 €
8G.OOO,00 €
42.000,00 €
30.000,00 €
10.000,00 €
17.500,00 €
110.000,00 €
1S.0OO,00 €
\2.000,00 €
6.0oo,00 €
1,800,OO €
7.200,00 €
18.000,00 €
9.500,GO€
Emeu. Fenster Klga Ke\denich
i !:lR�g�l!:ln�ngeD
9
ii:2!!
ii
J
il
ll
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g
!l:
,
e
50.000.00 e
405.029,24
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
9.651,7
6e
281.193
,03 e
2.939,30 €
271.013,81 e
,
23.330,7 3 €
3.593,52 €
,
tl.989,63E
,
160.000,00 €
67.000,GO €
,
697.612.39 €
294.344,
54 €
i
10.441.455 15
i
575.537,57
64.962
,00€
,
22.057,00€
,
42.90S,00€
64.962
,00€
,
20.849
,00 e:
62.449
,00 e:
€
,
,
,
,
€
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
,
€
€
€
,
€
€
€
€
€
•
•
•
•
•
•
•
•
,
•
,
,
,
,
,
,
€
,
,
1.796,76 €
70,382,00 €
122.612,00 €
35.837
,
00 €
344,831,00 €
l00.020,S5 €
4.388,31 €
19.503,12 €
7.246,14 €
7.501,84 €
30,000,00 €
1.8117,07 €
88.199, 1 5 €
S.903,16 €
10.000,00 €
28.400,00 €
22.342,38 €
98.453,00 €
20.553,31 €
47.060,70 €
80,000,00 €
30.000,00 €
42.000,00€
10.oo0,00 €
17,500,OO €
110.000,00 €
15.000,OO€
12.000,OO€
6,OOO,OO€
1.600,O O €
7.200,00€
18.000,00 €
9,500,00 €
,
115.000,00 €
965.�5B,
73 €
134,015,43 €
26.669,27 €
5.396,28 €
,
1.560,05 E
,
30.000,OOE
e:
436.624.66 E
134_513
,00 €
605.307
161 E
10.336.712 39 €
,
•
33.356
,81
13.549,68 €
160.000,00 €
97.000,00 €
"
gshaushalt
Haushaltsausg
abereste - Verwallun
Bei folgenden Positionen wurden Haushallsausgaberesle gebildet
)
naua HAR
Produkt
Konto
03021 1001
5281600
Budget
03021 1 002
5281600
Budget
Grundschule Kali
Grundschule Sistig
alte HAR
Insgesamt
69,76
69,76
1.189,36
1.189,36
.
20.271,76
316 49
20.588,25
5.453,65
106,76
5.560,41
030212000
5281600
Budget
Hauptschule Kali
060365009
5281000
B udget
Kindergarten Kali. HOUenstraße
060365001
5281000
Budget
Kindergarten Keldenich
060365002
5281000
Budget
Kindergarten Rinnen
136,68
136,68
060365003
5281000
Budget
Kindergarten Scheven
739.59
739,59
060365004
5281000
Budget
Kindergarten Krekel
060365005
5281000
Budget
Kindergarten Sistig
060365006
5281000
Budget
060365007
5281000
Budget
Kindergarien Sötenich
Kindergarten Golbach
2.936,81
2.936,81
829,15
829,15
1.232,37
1 .232,37
43,03
43,03
242,61
242,61
425.07
425,07
28.443,29
28.443,29
060365008
5281000
Budget
Klnderganen Kali. KalIbachstraße
030212000
5281200
Budget
Bewirtschaftung Gebaude
030212000
5211000
Budget
Unterhaltung Gebaude
10.897.71
1.944.59
12.842.30
Summe Budgets
72.910,84
2.367,84
75,278,68
010111007
5412400
1.020.5620 Aus- und Fonbildung der Bediensteten
010111007
5431000
1.020.6551 Kosten IOr die EinlOhrung des NKF
030212000
5431800
1.200.6290 Aufstellung regionaler Schulenlwiclliungsplan
030211002
5211200
1.210.5005 Erneuerung Heizkessel Gymnastikh. Sistig
6.000,00
6.000,00
10.000,00
10.000,00
0,00
2.000,00
2.000.00
26.648,29
26.648.29
3.034.12
3.034,12
030212000
5255300
1.215.6280 Errichtung einer Ganzlagshauptschule
030217000
5318000
1.230.71 80 Zuschuss an Träger Gymnasiums Steinleid
040272000
5255000
UA352
060365003
5211200
1.464.5009 Erneuerung Heizkessel Kiga Scheven
060365001
5211200
090511002
5291000
1.610.6300 Baulei1pl3ne
30.000,00
30.000,00
120541001
5221000
1.630.5100 Unterhaltung Straßen
69.661,50
120545000
5291000
1.675.5700 Kosten des Winterdienstes
69.661,50
20.714.89
20.714 89
120545000
5291000
1.675.5701 Winterdiens! klassifizierte Ortsdurchfahrien
27.938,94
27.938,94
34.329,43
34.329,43
BOcherei
1.464.5019 Erneuerung Heizkessel Kiga Keldenich
110538001
5221000
1.700.5100 Unterhaltung Enlwässeruogsaillagen
150575000
5291000
1.790.6301 Werbung Tourismus
130555003
5221300
1 .855.5 103 DurchfOhrung von Ausgleichsmaßnahmen
Summe Einzelpositionen
Summe alle Haushaltsresle
3.000,00
3.000.00
661,44
661,44
25.601,95
25.601,95
1 1 .867.71
1 1 .867,71
,
2.573,20
2.573,20
308.500.00
577.497,35
5.034, 1 2
308.500.00
650.408,19
7.401 ,96
657.810,15
582.531,47
gabereste
Absetzungalte Haushaltsaus
1.020.6551
Kosten für die EinfQhrung des NKF
1.215.6280 Errichtung einer Ganzlagshauptsd\ule
1.610.6300 Bauleilptäne
1.780.5100 Unterhaltung Wirtschaftswege
1.790.6611
Strukturhillezuschuss an Eilel-Touristik e.V.
3.910,38
252,00
23.363,60
3.495,87
8.367.50
39.389,35
)
Produkt
HaushallS!tlnnahmereste · Vermö
genshaushalt
Konlo
Bei folg enden Positionen wurden Haushaltseinnahmereste neue HHReste alte HHResta Reste Inguamt
030 211 002 6811 000 2.210.3602 Zuschuss Baukosten OGS GS Sislig
56.000.00
0.00
56.000.00
030 211 002 6811 001 2.210.3603 Zuschuss Ersteinrichtung OGS GS Sislig
120541 001 6810 000 2.630.3602 Bundeszuweisung fOr die Beseitigung von
schienengleichen BahnOberg3ngen
1 1 0 538001 6810 002 2.700.3601 Zuschuss zu den Kosten des
Schmutzwasserkanals in Wahlen
1 1 0 538001 6810003 2.700.3602 Zuschuss zu den Kosten des
Schmutzwasserkana!s In Rinnen. Sötenlcher
Straße
1 1 0 538001 6810005 2.700.3604 Zuschuss zu den Kosten des
Niedersd\tagswasserkanals in Kali,
HOtlenstraße/Siemensring
120 547000 6811 000 2.820.3610 Landeszuweisung z. Ausslatlung v. ÖPNVHallestellen
160612 003 6927 000 2.910.3770 Kreditaufnahmen Kredltmarkt
-Umschuldungen 160612 002 6927 000 2.911.3770 Kredilaufnahmen Kreditmarkt
- ohne Umschuldungen-
17.500,00
0,00
0,00
41.925.93
17.500,00
41 .925,93
3.730240,00
76.014,33
3.806.254,33
500.000,00
428.000,00
928.000.00
984.080,00
454.310,09
1.438.390,09
0,00
64.900,00
64.900.00
653.000,00 2.129.875,55
2.782.875 55
468.838,09
1.752.118,09
1.283.280,00
,
7.224.100,00 3.663.863,99 10.887.963,99
W:lJ.Aandanten\Gemelnde Kall\l_Prfilung\JAP_200914_BerichCJAP 2009\FinaI\JA_final\[Ennächügungsreste 2008-2009 konsuml
Anlage 5
)
)
Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009
Gemei nde Kal i
L a g e b e r i c h t
zur Sch l ussbilanz 3 1 . 1 2.2009
gemäß § 95 Gemeindeord n u ng NRW LV.m.
§ 48 Gemeindehaushaltsverord n u ng NRW
)
I N HA LTSVERZE I C H N I S
A.
ALLGEMEINER TEIL
B.
WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER GEMEINDE ZUM 31.1 2.2009
C.
STRUKTUR DES VERMÖ GENS UND DES KAPITALS
)
1.
Ü bersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur
2.
Analyse der Vermögensstruktur
3.
Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen
4.
D.
)
Kennzahlen zur Liquidität
5.
Analyse der Ergebnisstruktur 2009
6.
Erläuterungen zur Finanzrechnung
7.
Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde
CHANCEN UND RISIKEN FÜ R DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER
GEMEINDE
1.
Entwicklung der Gemeinde
2.
Prognose bericht
3.
Nachtragsbericht
4.
Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung
GEMEINDE Kali - Lagebericht
Jahresabschluss zum 3 1 .1 2.2009
A. Allgemeiner Teil
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat die
Gemeinde den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Die Aufstellung
des Lageberichts erfolgt unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften der
GemHVO NRW. Gemäß § 48 GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein
den tatsächlichen Verhältnissen' entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird.
Struktur d er Gemeinde Kali
)
Die Gemeinde Kali gehört mit ihren 66 qkm zu den Großflächengemeinden, die ihren
jetzigen Zuschnitt der kommunalen Neugliederung verdankt und in dieser Form
seitdem besteht.
Die Gewerbeansiedlungen in Kali umfassen ein branchenmäßig breit gestreutes
Gewerbe mit einigen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus bekannten
Unternehmen, welche alleine rd. 50 % der Gewerbesteuererträge aufbringen.
Eine der besonderen Stärken ist daneben auch die zentrale Lage als Mittelzentrum
im Süden des Kreises Euskirchen. Auch die gute OPNV-Anbindung durch die 3
Bahnhöfe und der nahe gelegene Autobahnanschluss bringen gute Voraussetzungen
für die weitere Entwicklung in den verschiedensten Aufgabenbereichen der
Gemeinde. Hierbei darf nicht verkannt werden, dass Gewerbegebiete von
Nachbarkommunen mit ähnlichen Angeboten jedoch deutlich näher und mit noch
besserer Anbindung an der Autobahn liegen.
Hier zunächst einige statistische Strukturdaten der Gemeinde Kali im Ü berblick:
)
Statistische Angaben
1 ) Flächengröße des Gemeindebezirks
6.608 ha
2) Einwohnerzahlen
a) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1939
8.372 EW
b) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1950
9.423 EW
c) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1 961
9.926 EW
d) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1970
10.909 EW
e) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31 . 1 2.71 10.926 EW
f) Einwohnerzahl am 0 1 .01 .72 - nach Durchführung
der kommunalen Neugliederung
9.524 EW
g) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 3 1 . 1 2.09 1 1 .827 EW
- männlich 5.879
• weiblich 5.948
•
,
Die Bevölkerungszahl verteilt sich auf die einzelnen Orte wie folgt:
5.116
1 .036
887
812
618
547
491
371
327
283
1 59
210
1 86
Kali
Sötenich
Keldenich
Sistig
Golbach
Scheven
Wahlen
Rinnen
Urft
Krekel
Steinfeld
Wallenthai
Dottel
)
Frohnrath
Benenberg
Steinfelderheistert
Anstois
Diefenbach
Rüth
Roder
Gillenberg
Wallenthalerhöhe
Straßbüsch
insgesamt
149
119
1 29
97
71
50
66
51
28
24
1 1 .827
Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde
am 15.10.2011
am 15.10.2008
am 15.10.2009
Zahl der
Zahl der
Zahl der
Zahl der
Zahl der
Zahl der
Schüler
Schüler
Klassen
SchOler
Klassen
Schüler
267
312
1 74
241
279
1 81
11
12
7
234
298
1 55
10
12
7
213
283
146
753
701
30
687
29
642
Hauptschule Kali
Grundschule Kali
Grundschule Sistig
Gesamt
am 15.1 0.2010
Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde
J
Ort
Kindergarten Kali, Hottenstraße
Größe
4
Gruppen
für insges.
Kindergarten Keldenich
2
Gruppen
für insges.
Kindergarten Krekel
1
Gruppe
für insges.
Kindergarten Scheven
1
Gruppe
für insges.
Gruppen
für insges.
Kindergarten Sistig
2
Kindergarten Golbach
1
Gruppe
für insges.
Kindergarten Sötenich
1
Gruppe
für insges.
I<indergarten Kali, Kalibachstraße
1
Gruppe
für insges,
Gesamt:
13
Gruppen
für insges.
2
Gruppen
für insaes.
75 Kinder
43
23
25
45
23
20
25
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
Kinder
279 Kinder
Nachrichtlich:
•
Caritas lebenswellen
Inteqrative KindertaQesstatte
45
Kinder
Mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2009 wurde die Kameralistik vollständig durch
das NKF abgelöst. Im Laufe der Erstellung der Eröffnungsbilanz bis heute wurde
auch eine Organisationsuntersuchung mit einer erneuten Anpassung der
Verwaltungsstruktur vorgenommen.
Die Verwaltung ist derzeit i n folgende Geschäfts- und Fachbereiche untergliedert:
siehe nachfolgendes Schaubild
)
Geschäftsbereich 1 -
Geschäftsbereich 11 -
B ü rge rm eister Ra de rma che r
FB
1
Beigeordneter SChmidt
Stand: 15.10.2010
FB 2
FB 3
SitzungsdiensU
Ordnung Gewerbe,
Bauordnung,
Re räsentation
Meldewesen
Stadtplanung
,
Organisation!
Verkehrsra u m
zentr.Die nste/ lT
ordnungsrechtlich
Personal
Standesamt
Verkehrsraum
lanerisch u. technisch
Liegenschaften
Hochbau,
Öffentlichkeitsarbeit
Feuerschutz
Beitragswesen
F i nanzenl Steuern!
Kasse
Tiefbau
Jugend
GrÜnfl., Gewasser,
Umwelt
a l l e Gebühren
kalkulationen
Soziales
Friedhof
Abfallenlsorgung
Abwasser
Schule, Sport, Ku�ur
Betriebliche Dienste!
auhof
Kitas
Wirtschaftsförd .l
Tourismus
B. Wirtschaftliche Situation der Gemeinde zum 3 1 . 1 2.2009
Die Haushaltsdaten aus der Eröffnungsbilanz sind noch relativ positiv. Dieses gute
Bild wird allerdings durch die enormen Schwankungen der laufenden kommunalen
Haushaltswirtschaft der Jahre 2009 bis 201 1 , insbesondere durch die sich voll
entfaltenden Finanz-und Wirtschaftskrise negativ beeinflusst.
)
Der Haushaltsplan 2009 war geprägt von der Umstellung der bisherigen kameralen
Buchführung auf das System der doppelten Buchführung. Der wesentlichste
Unterschied der beiden Buchführungsarten im Hinblick auf den Haushaltsausgleich
besteht darin, dass anstatt der Tilgungen nunmehr Abschreibungen von allen
Vermögensgegenständen
des
Anlagevermögens
zu
erwirtschaften
und
Rückstellungen zu bilden bzw. aufzulösen sind. Allein durch die Abschreibungen
abzüglich der Auflösung der Sonderposten ergab sich in 2009 eine geplante
Mehrbelastung von rd. 600.000,-- € die einen Anteil von 25 % am Gesamtdefizit 2009
ausmacht. I n 2008 konnte im vergleichbaren Verwaltungshaushaltsplan noch ein
Überschuss von 392.150,-- € ausgewiesen werden. Im Abschlussergebnis konnte
2008 sogar ein Überschuss von 1 . 246.155,56 € ausgewiesen werden.
Andererseits ist aber auch auf die enorme Belastung durch "Dritte" hinzuweisen. So
verzeichnet die Gesamtergebnisrechnung 2009 eine Transferaufwandsquote von
42,68 %. Auf die Ausführungen unter 5. Analyse der Ergebnisstruktur 2009 wird
verwiesen.
Darüber hinaus sind ganz wesentlich auch die im Vergleich zur Kameralistik enorm
gestiegen Belastungen aus den Abschreibungen die jährlich ca. 2,4 Mio.€ betragen
und nach Abzug der Sonderposten von rd. 1 ,0 bis 1 , 1 Mio. € im Saldo mit rd. 1 ,3
Mio.€ das Ergebnis und damit den Haushaltsausgleich auch in künftigen Jahren
enorm erschweren. Diesen Saldo zu erwirtschaften wird mit die größte
Herausforderung zur Konsolidierung des Haushaltes sein. Aus den kameralen
Überschüssen konnten immerhin rd. 2,5 Mio. € an liquiden Mittel übernommen
werden.
)
C Struktur des Vermögens und des Kapitals
1 . Ü bersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur
Das Vermögen, das Kapital und die Schulden zeigt vereinfacht die nachstehende
Ü bersicht:
Stand:
ItKTIVA = Vermögen
Immaterielle Vermögensgegenstande
Sachanlagevermögen
Finanzanlagevermögen
�O.MME ANLAG' EilE�MÖGEN
Vorräte
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände
liquide Mittel
Aktive Rechnungsabgrenzung
§l!MME UMLAUFVERMÖGEN
�irMN[EA!STIVA
PASSiVA:.;' Kapit�1
Eigenkapital
Sonderposten
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Passive Rechnungsabgrenzung
01 .01 .2009
TEUR
22.641 0,01 %
103.251.928 93,81 %
3.279.823 2,98 %
1 06.554.392 96,80 %
108.551 0,10 %
878.922 0,80 %
2.525.088 2,30 %
3.512.562
3,2.0 %
110.066.954 100,qQ.Y..
33.359.012
44.147.464
10.441.455
20.580.955
1.538.066
30,31 %
40,11 %
9,49 %
18,70 %
1,39 %
3 1 . 1 2.2009
TEUR
20.231 0,02 %
107.594.229 93,27 %
3.282.219 2,84 %
11 O.&9-6!6j�....���13.:o7J
92.944 0,08 %
539.473 0,47 %
3.766.352 3,26 %
65.502 0,06 %
. 464:27-( ... '3�8
. , i.. o/J-
4.
'-'
1-15.3SÖ.95ö fö'ö;00 '11
30.016.798
48.569.529
10.336.712
24.863.041
1.574.869
26,02 %
42,10 %
8,96 %
21,55 %
1,37 %
2. Analyse der Vermögensstruktur
)
Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Anlagevermögen 96,80 % und
bezogen auf die Schlussbilanzsumme 96,13 % aus, was eine geringe Minderung von
0,67 %·Punkten ausmacht. Dies macht deutlich, dass die Gemeinde ein
anlagenintensives Vermögen besitzt. Die Bewertung des Anlagevermögens wird
gemäß den Vorschriften zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement im Anhang
zur Bilanz erläutert. Nach den allgemein geltenden Bilanzregeln soll das langfristige
Vermögen auch langfristig finanziert werden . Die vorliegende Schlussbilanz macht
deutlich, dass dieser Grundsatz durch eine starke Eigenkapitalfinanzierung in solider
Weise realisiert ist.
Die Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital ohne
Rückstellungen) am Gesamtkapital lag zum 01 .01 .2009 bei 18,70 % und zum
Schlussbilanzstichtag bei 2 1 ,55 %, was eine Erhöhung von 2,85 %-Punkten
ausmacht, die in erster Linie auf die vorübergehende Inanspruchnahme
zinsgünstiger Kassenkredite zurückzuführen ist. Auf die Darstellung der Vermögens
und Kapitalstruktur sowie auf die Bilanzkennzahlen wird im Weiteren verwiesen.
Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Umlaufvermögen 3,20 % und
bezogen auf die Schlussbilanzsumme 3,87 % aus, was einer Erhöhung um 0,67 %
Punkten entspricht.
Details zur Vermögensstruktur sind im Anhang dargestellt. Dennoch werden einige
besondere Maßnahmen und die Anlagen im Sau nachfolgend kurz dargestellt.
Im Jahr 2009 wurden im Wesentlichen folgende Saumaßnahmen und Projekte
fertiggestellt.
Bezeichnung
Fertigstellung I
Inbetriebnahme
Rüstwagen FW Kali
03.05.2009
268.739,00 €
Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kali
1 4.08.2009
225.037,00 €
Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Kali
28.1 0.2009
46.853,00 €
Erweiterung der Grundschule Sistig
09.04.2009
1 2 1 .417,00 €
Kanalisation Wahlen
1 3. 1 1 .2009
5.349.050,00 €
Kanalisation Anstois
03.01 .2009
824.622,00 €
Kanalisation Ouirinusborn
06. 1 1 .2009
267.936,00 €
Erschließung Ouirinusborn
09. 1 1 .2009
384.838,00 €
Nebenanlagen Rinner Straße Sötenich
04. 1 1 .2009
293.680,00 €
Gesamt
Betrag
7.782.1 72,00 €
Außerdem sind folgende Anlagen im Sau zu berücksichtigen:
Ü bersicht Anlagen i m Bau zum Stichtag 3 1 . 1 2.2009
Bezeichn u ng
)
Erneuerung Hallendecke Turnh. GS Kali
FertiQstellunQ: 23.02.201 0
Erweiterung FWGH Sistig
Fertigstellung: 15.Juli 2010
Ausb. Verb-weg. Friedhof Scheven
FertiQstellunQ: 14.03.2010
Neub. Schmutzw.Kanal Rinnen
Voraussichtlich endgültige Fertigstellung Ende 2014. Bisher
nur Planungskosten
Ausbau Rinner Straßel L 203
Fertiostell uno: 1 5.01.2010
Umbau HS Kali z. Ganztagsschule
Fertigstellung 14.01 .201 1
Kanal. Frohnrather Weg,Sistig
Bisher nur Planunoskosten, oeplanter Baubeoinn 2014
Neub.Nied.wasserk.Hütt./Siemensring, I<all
Fertigstellung: 2 1 . 06.2013
Ausbau der Nebenanlagen K60 Wahlen
FertiQstellunQ 25.05.2010
Baustraße Messerschmittstraße
Fertigstellung: 3 1 . 1 0.2012
Gesamt:
Betrag
175.632,00 €
77.520,00 €
14.05 1 ,00 €
50.983,00 €
290.973,00 €
40.919,00 €
19.749,00 €
887.997,00 €
1 2 1 .839,00 €
21 0.452.00 €
1.890.11 5,00€
Zudem wurden folgenden wesentlichen Maßnahmen bis zum heutigen Zeitpunkt
realisiert:
Jahr 201 0
Erneuerung Hallendecke Turnhalle GS Kali
Ausbau Nebenanlagen K.60 Wahlen
Ausbau der SOdstraße
187.091 ,25 €
31 0.000,00 €
1 00.000,00 €
Jahr 2 0 1 1
Erweiterung Hauptschule Kali
zur Ganztagsschule
586.000,00 €
Zudem wird in Folgejahren mit dem Bau folgender Projekte begonnen:
)
Sanierung Alte Grundschule Hindenburgstraße
Ausbau Park -und Ride-Anlage Trierer Str. 111 BA.
Sanierung Sporthalle Hauptschule Kali
Ausbau der Straße Weiherbenden
Ausbau der Straße Vogtpesch
Kennzahlen zur Vermögenslage
Anlagenintensität
)
Die Anlagenintensität gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am
Gesamtvermögen ist. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des
Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune
"
entspricht Ein hoher Wert der Kennzahl "Anlagenintensität verlangt i. d. R. einen
hohen Anteil von Eigenkapital bzw. von langfristigem Fremdkapital am
Gesamtkapital. Eine zu geringe Anlagenintensität kann bedeuten, dass die
Kommune überwiegend über bereits abgeschriebenes Vermögen oder über
Vermögensgegenstände verfügt, die nur noch mit geringen Werten in der Bilanz
angesetzt sind.
Anlagenintensität = Anlagevermögen
x
Stand 01 .01 .2009
1 06.554.392,31
x
1 00 / 1 1 0.066.954,44
; 96,80 %
1 00 / 1 1 5.360.949,81
;
Stand 3 1 . 1 2.2009
1 1 0.896.679,24
x
1 00/Bilanzsumme
96,13 %
Wie bereits oben aufgeführt beträgt die Quote der Gemeinde Kali zum 01 .01 .2009
96,80 % und zum Schlussbilanzstichtag 96,13 %. Dieser Quotient erscheint zunächst
sehr hoch, ist allerdings für den kommunalen Bereich auf Grund der
Aufgabenwahrnehmung zur Daseinsvorsorge mit dem dafür notwendigen
Infrastrukturvermögen eher branchenüblich. Im interkommunalen Vergleich liegt die
Anlagenintensität zwischen 88 % und 1 00 % bei einem Mittelwert von 96 %.
Infrastrukturquote
Die Kommunen verfügen in der Regel über ein umfangreiches, der Daseinsvorsorge
dienendes Infrastrukturvermögen, welches in der Regel auch schwer zu veräußern
ist. Die Kennzahl "Infrastrukturquote" beleuchtet deshalb als Verfeinerung der
Kennzahl "Anlagenintensität" diesen Aspekt. Ein geringerer Wert der Kennzahl
,.Infrastrukturquate" kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune entweder kaum
über derartige öffentlichen Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und
daher geringwertig sind, oder diese im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen
veräußert wurden. Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser
Vermögenslage die Kommune in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe
Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu erwirtschaften hat. Ggf.
sind bei der Bewertung dieser Kennzahl in Einzelfällen auch die Gebietsgröße der
Kommune oder andere örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen.
Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen
Stand 01 . 01 .2009
66.6 1 1 .646,28 x 100 / 1 1 0.066.954,44
x
1 00/Bilanzsumme
=
60,52 %
=
62,76 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
72.395.083,00
x
1 00 / 1 1 5 .360.949,81
Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kali beträgt zum Schlussbilanzstichtag 62,76 %
und lag zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 60,52 % , was einer Erhöhung um 2,24 %
Punkten entspricht. Die Quote liegt damit über dem Mittelwert des interkommunalen
Vergleichs von 42,4 %.
Ursächlich für den leichten Anstieg der Infrastrukturquote ist insbesondere die
Kanaibaumaßnahme in Wahlen mit rd. 5,3 Mio. €.
)
3. Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen
Eigenkapitalquote I
Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am
Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft herangezogen. Je höher
die Eigenkapitatquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die
finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Die Eigenkapitalquote kann
damit auch bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein.
Eigenkapitalquote I
=
Eigenkapital
x
100/ Bilanzsumme
Stand 01 .01 .2009
33.359.012,94
x
1 00 / 1 1 0.066.954,44
=
30,31 %
=
26,02 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
30.01 6.797,57
x
1 00 / 1 1 5.360.949,81
Die Eigenkapitalquote t der Gemeinde Kalt (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt
26,02 % und belegt, in welchem Maße das Vermögen der Gemeinde durch eigenes
Kapital finanziert ist.
Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zur Eröffnungsbilanz aufgrund des
JahreSfehlbetrages gesunken.
Die Fremdkapitalquote' beträgt 21 ,55 % und verdeutlicht den relativ geringen
Verschuldungsgrad der Gemeinde Kalt.
Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Eigenkapitalquote bei 30,31 % und die
Fremdkapitalquote bei 1 8,7 %.
Eigenkapitalquote 11 (wirtschaftliche Eigenkapitalquote)
Die Kennzahl Eigenkapitalquote 11 misst den Anteil des "wirtschaftlichen
Eigenkapitals" am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite
der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten
mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die
Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen " Sonderposten (aus Zuwendungen
und Beiträgen) erweitert.
Eigenkapitalquote 11
=
(EK + SoPolZuw.lBeiträge x 1 00)/Bilanzsumme
Stand 01 .01 .2009
(33.359.01 2,94+
1 . 1 5 0 . 1 24,00+
1 00) 1 1 1 0.066.954,44 = 70,33 %
Stand 3 1 . 1 2 .2009
(30.016.797,57+
1 . 1 2 2. 1 2 1 ,00+
1 1 5.360.949,81 = 67,86 %
)
27.544.630,23+
32.150.983,00+
1 5.356.020,25
1 4.996.242,00
x
100)
x
1
Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,1 0 % der
Bilanzsumme aus. I nsofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote I 1 zum
3 1 . 1 2.2009 von 67,86 %. Der Stand zum 01 .01 .2009 betrug 70,33 %, was einer
Minderung um 2,47 %-Punkten entspricht.
Die Minderung der Eigenkapitalquote 11 ist überwiegend auf den Jahresfehlbetrag
zurückzuführen.
Hier bewegt sich die Gemeinde Kalt im interkommunalen Vergleich leicht unterhalb
des Mittelwertes von 74,2 % bei einem ermittelten Wertebereich zwischen 44,8 %
und 92,6 %.
Anlagendeckungsgrad I
Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch
Eigenkapital gedeckt oder finanziert sind. Da Anlagegegenstände in der Regel
langfristig gebundenes Vermögen darstellen, müssen sie auch durch entsprechend
langfristiges Kapital finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass in wirtschaftlich
schwierigen Zeiten keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um den
sollten
Tilgungsverpflichtungen
termingerecht
nachzukommen.
Deshalb
Gegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich nicht kurzfristig finanziert werden.
Anlagendeckungsgrad I
=
Eigenkapital x 1001 Anlagevermögen
Stand 0 1 . 0 1 .2009
33.359.012,94 x 1 00 1 1 06.554.392,31
)
=
31,31 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
30.016.797,57 x 1 00 1 1 1 0.896.679,24 = 27,07 %.
Der Anlagendeckungsgrad I beträgt 27,07 % bei der Gemeinde KalI. Das bedeutet,
dass etwas mehr als 114 des Anlagevermögens durch Eigenkapital abgedeckt ist,
und knapp 314 des Anlagevermögens über Fremdkapital' und Sonderposten
finanziert werden. I m interkommunalen Vergleich liegt die Gemeinde Kali damit unter
dem Mittelwert von 49 %.3
� Fremdkapital ::: Verbindlichkeiten ohne ROckste!lungen und Sonderposten
3Angaben der GPA-NRW-Interkomrnunalen Vergleichswerte kleine kreisangehörige Kommunen
Anlagendeckungsgrad 11
)
Reicht das Eigenkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens nicht aus, so sollte
zusätzlich nur langfristiges Fremdkapital herangezogen werden. Der Deckungsgrad 11
zeigt daher an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert ist, oder
anders ausgedrückt durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital. gedeckt
werden.
Anlagendeckungsgrad 11
=
EK+SoPo Zuw.lBeit.+lfr. FK x 1 001 Anlagevermögen
Stand 0 1 . 0 1 .2009
33.359.012,94 + 1 . 1 50.124,00 + 27.544.630,23 + 1 5.356.020,25
1 00 1 1 06.554.392 , 3 1 = 96,05 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
30.016.797,57 + 1 . 1 2 2 . 1 2 1 ,00 + 32.1 50.983,00 + 1 4.996.242,00
100 1 1 1 0.896.679,24 = 84,86 %
+
24.937.784,31
x
+
15.815.906,83
x
Da die Anlagendeckung zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 96,05 % und zum
Schlussbilanzstichtag bei 84,86 % liegt, zeigt sich, dass das Anlagevermögen nicht
vollständig gedeckt ist mit langfristigem Fremdkapital', Sonderposten und
Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt die Bandbreite von 65,3 % bis
1 1 8,2%.
'Langfristiges Fremdkapilal ::: Pensionsriickste!lungen
+
Verbindlichkeiten (ResIlaufzeit Ober 5 Jahre)
4 Kennzahlen zur Liquidität
liquidität 1 . Grades
Die Liquidität 1 . Grades gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen Mittel (Liquide
Mittel) an dem kurzfristigen Fremdkapital (hier: Restlaufzeit bis zu einem Jahr) ist.
Liquidität 1 . Grades
=
Liquide Mittel x 1 00/kurzfristige Verbindlichkeiten
Stand 01 .01 .2009
2.525.088,84 x 1 00 / 1 .839.290,91
=
137,29 %
Stand 31 . 1 2.2009
3.766.351 ,83 x 1 00 1 6.661 .067,32 = 56,54 %
)
Ein Anteil von 1 37,29 % zum Eröffnungsbilanzstichtag zeigt die sehr gute finanzielle
Lage in Bezug auf die Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch liquide
Mittel an. Zum Schlussbilanzstichtag beträgt die Liquidität 1 . Grades 56,54 %, was
einer vorübergehenden Reduzierung um 80,75 %-Punkten entspricht.
Ursächlich für diese Veränderung ist im Wesentlichen die Aufnahme zusätzlicher
Mittel zur Liquiditätssicherung.
liquidität 2. Grades
Für die Kennzahl Liquidität 2. Grades, auch als "kurzfristige Liquidität" bezeichnet,
werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungens hinzugerechnet.
Liquidität 2. Grades
Verbindlichkeiten
)
=
Liquide
Mittel
+
Stand 01 .01 .2009
2.525.088,84 + 632.408 , 1 0 x 1 00 / 1 .839.290,91
kurzfr.
=
Ford.·
x
1 00/kurzfristige
1 7 1 ,67 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
3.766.351,83 + 358.520,96' x 1 00 / 6.661 .067,32' = 61 ,93 %
Unter Einbeziehung der Forderungen kommt die
Schlussbilanzstichtag auf einen Quotienten von 61 ,93 %.
Zum 0 1 . 0 1 .2009 lag die Quote bei 1 7 1 ,67 %.
Gemeinde
Kali
zum
Ursächlich für diese Veränderung ist auch im Wesentlichen die Aufnahme
zusätzlicher Mittel zur Liquiditätssicherung .
•
•
Forderungen bis zu 1 Jahr (siehe Forderungsspiegel)
Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeilenspiegel)
Kurzfristige Verbindlichkeitsquote
Die von den Kommunen bis zur Umslellung auf das NKF aufgenommenen
Kassenkredite werden in der kommunalen Bilanz als Verbindlichkeiten aus Krediten
zur Liquiditätssicherung angesetzt. Sie stellen kurzfristiges Fremdkapital dar, weil sie
in ihrer Laufzeit auf höchstens ein Jahr beschränkl sind. Wie hoch die Bilanz durch
kurzfristiges Fremdkapital, belastel wird, kann mit Hilfe der Kennzahl "kurzfristige
Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden.
Verbindlichkeitsquote = kurzfristige Verbindlichkeiten' x 1 00/ Bilanzsumme
Stand 01 .01 .2009
1 .839.290,91 x 1 00 / 1 1 0.066.954,44 = 1,67 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
6.66 1 . 067,32' x 1 00 / 1 1 5.360.949,81
)
=
5,77 %
In der Schlussbilanz der Gemeinde Kali beträgt die kurzfristige Verbindlichkeiten
quote 5,77 %. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Quote bei 1 ,67 %. Der
interkommunale Vergleichswert schwankt zwischen 0,4 % und 30 %, der Mittelwert
liegt hier bei 4,8 %.
Die Erhöhung der Quote resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von
zusätzlichen Liquiditätskrediten von rd. 3,5 Mio €.
'Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr {siehe Verbindlichkeitenspiegelj
Verschuldungsgrad
Der Verschuldungsgrad berechnet sich aus dem gesamten Fremdkapital' im
Verhältnis zum
Eigenkapital (inkl. Sonderposten Zuwendungen/Beiträge).
Grundsätzlich gilt, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die
Kommune von externen Gläubigern.
)
Verschuldungsgrad
=
Gesamtes Fremdkapital' x 1 00/ Eigenkapital+Sonderposten
Stand 0 1 . 0 1 .2009
(20.580.955,16 + 1 0.441 .455 , 1 5) x 1 00 / (33.359.012,94
1 5.356.020,25 + 1 . 1 50. 1 24,00) = 40,08 %
Stand 3 1 . 1 2.2009
(24.863.04 1 ,35 + 1 0.336.712,39) x 1 00 / (30.01 6.797,57
14.996.242,00 + 1 . 1 22 . 1 2 1 , 00) = 44,96 %
+
27.544.630,23
+
+
32. 1 50.983,00 +
Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Kali liegt zum Schlussbilanzstichtag bei 44,96
% zum Eröffnungsbilanzstichtag lag dieser bei 40,08 %. Die Erhöhung des
Verschuldungsgrades resultiert im Wesentlichen aus der zusätzlichen Aufnahme von
Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 3,5 Mio.€.
"Gesamtes Fremdkapilal = Rtlckslellungen + Verbindlichkeiten
5. Analyse der Ergebnisstruktur 2009
Die Erträge der Gemeinde setzen sich im Schnitt zu ca. 66 % aus Steuern und
ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zusammen. Hier
die wichtigsten Einnahmen in der Entwicklung (in TEUR):
Einnahmeart ( bis 2008)
/
2006
2007
2008
2009
2009
EUR
EUR
EUR
EUR
Proz.
Ertragsart (ab 2009)
Anteil
Gewerbesteuer
Erträg�
4.960.647,78
5.036.691 ,23
5.127.041,23
3.414.003,03
17.17
Einkommenssleueranleil
2.933.906,00
3.328.399,00
3.537.803,00
3.444.943,00
17,32
Grundsteuer B
1 .341.995,18
1.395.264,90
1.471 .355.43
1 .382.740,43
6,95
Gesamt
9.236.548,96
9.760.355,13
10.136.199,66
8.241.686,46
41 ,45
ord.
)
Ordentliche Erträge
19.885.804,69
insgesamt
Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage bzw. der Finanzierungskosten
des Fonds Deutsche Einheit von 69 %. die anteilig ca. 1 7 % des
Gewerbesteuerertrages betragen , machen die Hauptsteuererträge aus
Gewerbesteuer (ohne Abzug), Einkommensteuer und Grundsteuer B demnach allein
mehr als 40 % der gesamten ordentlichen Erträge aus.
Einnahmeart
Schlüsselzuweisungen
)
,
2006
2007
2008
2009
2009
EUR
EUR
EUR
EUR
Proz. Anteil
1 .306.392,00
1 . 1 57.439,00
2.067.996,00
1 .742.885,00
Zuwendunaen
44,10
Die Schlüsselzuweisungen belaufen sich auf 1 .742.885.00 € und damit 44, 1 0 % der
gesamten Zuwendungen und Umlagen. Hinzu kommen insbesondere noch die
Betriebskostenzuschüsse des Kreises zu den Kindergärten L H .v. rd. 1 , 1 bis 1 ,2 Mio.
€.
Die gesamten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betragen 3.952.062.37 €.
Die Hebesätze der Gemeinde Kali betragen bei der Grundsteuer A 260 %. der
Grundsteuer B 376 % und der Gewerbesteuer 398 %. Oie Steuersätze liegen
vergleichsweise (kreisangehörige Kommunen von 1 0.000 bis 25.000 Einwohner)
niedrig und unterhalb des Durchschnittssatzes in NRW und im Regierungsbezirk
(Grundsteuer A 220 %, der Grundsteuer B 384 % und der Gewerbesteuer 409 %.).
Im kreisweiten Vergleich liegen die Hebesätze in 2009 bis auf die Grundsteuer A bei
allen Kommunen höher (Durchschnitt Grundsteuer A 265 %. Grundsteuer B 387 %
Gewerbesteuer 4 1 4 %). Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sind das in
2009 sogar die niedrigsten Hebesätze im ganzen Kreis Euskirchen.
Die Ergebnisrechnung 2009 schließt mit einem Fehlbetrag 2.331 .283,70 € der aus
der neu gebildeten Ausgleichsrücklage entnommen werden muss, da es zu einem
Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen i.H.v. rd. 1 ,5 Mio. EUR kam. Auf der
anderen Seite führte dies dann wiederum zu entsprechenden Schlüsselzuweisungen
im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010. Die geringeren Erträge
wurden in der Referenzperiode für das GFG bestätigt, sodass es auch zu
entsprechenden Schlüsselzuweisungen in 2010 kam.
Die weitere Entwicklung für die Jahre 2010 und 201 1 verläuft in Bezug auf die
Gewerbesteuererträge und die Grundsteuer B sehr positiv. Dies bestätigen auch die
aktuellen Erträge in 201 1 .
Die Aufwendungen setzten sich hingegen Im Schnitt zu 69 % aus
Transferaufwendungen und Personalkosten zusammen. Hier die wesentlichen
Aufwendungen zusammengefasst:
)
Aufwendung
2009
Personalaufwendungen dienstlich Beschäftigte
3 . 1 84.372,00
Kreisumlage
5.862.834,00
Umlage an den Wasserverband
1 .8 1 4.730,00
Gesamt
10.861 .936,00
EUR
Die ordenllichen Aufwendungen der Gemeinde Kali belaufen sich im Jahr 2009 auf
insgesamt 2 1 .509.087,33 €.
Alleine die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr
fast die Hälfte (43 %) aller Aufwendungen und stellen somit eine der bedeutendsten
Aufwandspositionen der Gemeinde dar.
Im Jahr 2009 waren die ordentlichen Aufwendungen um 897.653,82 EUR niedriger
als noch bei der Planung erwartet. Dies ist vor allem auf Einsparungen bei der
Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden zurückzuführen. Zudem wurde
eine Sanierungsmaßnahme, die sich umfangreicher als geplant herausstellte, im
Jahr 2009 nicht durchgeführt und im Jahr 201 0 als investive Maßnahme neu geplant.
Die
Fortgeschriebenen PIanansätze in der Gesamtergebnisrechnung sowie deren
Teilrechnungen zum 3 1 . 1 2.2009 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch die in
das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen.
.,
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentlichen Plan/lst
Abweichungen im Saldo:
Steuern und ähn liche Abgaben: -1.817 T€
Die Mindererträge sind insbesondere auf die geringeren Gewerbesteuererträge i.H.v.
rd. -1 ,525 Mio. € u nd Einkommensleuererträge i.H.v. rd. - 21 5.000 € zurück zu
führen.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen: -577 T€
Die Abweichung ist auf die noch nicht realisierten Zuschüsse tür die Sanierung der
Hauplschullurnhalle i.H.v. 388.000 € zurück zu führen, weil die Maßnahme noch
nichl durchgeführt wurde. Damil sind auch die korrespondierenden Aufwendungen
noch nichl entstanden. Ferner beinhaltet der Planansatz auch Auflösungserträge von
Sonderposten (Beiträge) i.H.v. rd. 370.000 €, die in der Ergebnisrechnung unter der
Position Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte als Ertrag ausgewiesen sind.
)
Kostenerstattung, Kostenumlagen: 648 T€
Das positive Ergebnis ergibt sich durch die nicht geplanten Erträge für die
Straßenbaumaßnahme des Landes NRW in der Rinner Straße in Sötenich LH.v.
376.000 € und den Ausbau der K60 in Wahlen für den Kreis i.H.v. 145.000 €.
Personal- und Versorgungsaufwendungen: -234 T€ bzw. 508 T€
In erster Linie resultieren die Differenzbeträge aus Verschiebungen im
Zusammenhang mit Pensions- und Beihllferückstellungen für Aktive und
Versorgungsempfänger zwischen den beiden Positionen.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: -1.250 T€
Die geringeren Aufwendungen ergeben sich insbesondere durch die noch nicht
ausgeführten Sanierung der Hauptschulturnhalle i.H.v. 400.000 € und die ebenfalls
noch nicht zur Ausführung gelangte Aufforstung von Ausgleichsflächen LH.v.
308.500 €
)
Abschreibungen 274 T€
Die höhere Abschreibung ist in erster Linie
KanaIbaumaßnahme in Wahlen zurück zu führen.
auf die Aktivierung
aus der
Sonstige ordentliche Aufwendungen: 290 T€
Die Mehraufwendungen ergeben sich vor allem aus der Wertberichtigung von
Forderungen i.H.v. rd.1 56.000 €.
Kennzahlen zur Ertragslage
Innenministeriums):
2009
(gemäß
dem
Kennzahlenset
des
Ein Vorjahresvergleich scheidet aus, da es sich um den ersten nach NKF
Grundsätzen
aufgestellten
Jahresabschluss
handelt,
und
somit
keine
Vergleichswerte vorliegen.
Aufwandsdeckungsgrad (ADG)
Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch
ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur
durch eine vollständige Deckung erreicht werden.
Aufwanddeckungsgrad
=
Ordentliche Erträge x 100
Ordentliche Aufwendungen
1 9.885.804,69 € x 100
2 1 .509.087,33 €
=
92,5 %
Die Kennzahl zeigt, dass bereits das ordentliche Ergebnis in 2009 sich negativ
darstellt, und dieses damit einen entscheidenden Anteil am Jahresfehlbetrag hat.
Abschreibungsintensität
Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde
durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird.
Abschreibungsintensität =
Bilanzielle Abschreibungen
auf Sachanlagevermögen x 1 00
ordentliche Aufwendungen
2.481.634,03 € x 1 00
2 1 .509.087,33 €
=
1 1 ,54%
Den Abschreibungen stehen Aufiösungen von Sonderposten LH.v. rd. 1 .264.000 €
gegenüber.
Drittfinanzierungsquote (DFQ)
)
Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und
den Erträge aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen
Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die
Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des
Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich.
Orittfinanzierungsquote =
Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 1 00
Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
1 .264. 102,74 € x 100
2.481 .634,03 €
=
50,94%
Zinslastquote (ZLQ)
Die Kennzahl "Zinslastquote" zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen
zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
besteht.
Zinslastquote
Finanzaufwendungen x 1 00
Ordentliche Aufwendungen
=
843.727,73€ x 1 00
2 1 .509.087,33 €
=
3,92%
Die Zinslastquote wird in der Zukunft aufgrund zusätzlichen Fremdmittelbedarfs
tendenziell ansteigen.
Zuwendungsquote (ZwQ)
Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von
Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist.
Zuwendungsquote =
Erträge aus Zuwendungen x 1 00
Ordentliche Erträge
3.952.062,37 € x 100
1 9.885.804,69 €
)
=
1 9 ,87%
Die beiden vorgenannten Kennzahlen zeigen bereits deutlich, dass die eigenen
Ertragsquellen grundsätzlich nicht ausreichen, um die ordentlichen Aufwendungen
der Gemeinde zu decken.
Personalintensität 1 (PI1)
Die "Personalintensität 1 " gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den
ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen
Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der
Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird.
Personal intensität =
j
Personalaufwendungen x 100
Ordentliche Aufwendungen
4.69 1 .283,78 € x 1 00
2 1 .509.087,33 €
=
21,81%
Sach- und Dienstleistu ngsintensität (501)
Die Kennzahl "Sach- und Dienstleistungsintensität" lässt erkennen, in welchem
Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter
entschieden hat.
Sach- u . Dienstleitungsintensität =
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen x 1 00
Ordentliche Aufwendungen
3.331 .665,31 € x 100
21 .509.087,33 €
=
1 5,49%
Transferaufwandsquote (TAQ)
Die Kennzahl "Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug
Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her.
Transferaufwandsquote
=
den
Transferaufwendungen x 1 00
Ordentliche Aufwendungen
9 . 1 80.249,01 € x 1 00
2 1 . 509.087,33 €
)
zwischen
=
42,68 %
An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die Gemeinde bald die Hälfte der gesamten
ordentlichen Aufwendungen als Transferzahlungen an Zweckverbandsumlagen,
dem
Kreisumlagen,
Gewerbesteuerumlagen
und
Leistungen
nach
Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss, und diese somit nur bedingt oder gar
nicht beeinflussen kann.
6. Erläuterungen zur Finanzrechnung
Die Gesamtfinanzrechnung stellt die internen und externen Finanzierungsquellen
und die Verwendung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2009 dar.
Die Fi n a nzrechnu n g zum 31.1 2.2009 weistfolgende Salden aus:
Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit :
Saldo aus der I nvestitionstätigkeit:
Saldo aus der Finanzierungstätigkeit:
)
-1.258 T€
-1.391 T€
+3.993 T€
Somit konnten die Ausgaben der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit
nur durch Aufnahme weiterer Fremdmittel finanziert werden . I n der Folge haben
zusätzliche Fremdmittel auch höhere Finanzierungkosten zur Folge.
Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen
Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang.
des
Der wesentliche Unterschied zwischen den ordentlichen Erträge und den
Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit liegt in den nicht zahlungswirksamen
Erträgen, deren größter Posten die Auflösungserträge aus den Sonderposten mit rd.
1 .264.000 € ausmachen.
Die Auszahlungen im Investiven Bereich finden ihren Ursprung hauptsächlich in den
Auszahlungen für Hoch -und Tiefbaumaßnahmen. I m Jahr 2009 lag der
Schwerpunkt hierbei im Wesentlichen bei den Tiefbaumaßnahmen im Bereich Kanai
und Straßenbau. Insgesamt wurden für Baumaßnahmen 6.207.342,96 EUR
investiert, sodass alleine diese Auszahlungen einen Anteil von rund 73 % an den
gesamten Auszahlungen für I nvestitionstätigkeiten darstellen. Hierbei ist besonders
die Kanaibaumaßnahme im Ort Wahlen hervorzuheben, die mit 3.344.705,00 EUR
mehr als die H älfte (ca. 54%) aller gemeindlichen Investitionsmittel für
Baumaßnahmen im Jahr 2009 beanspruchte.
Einen eher gerlngen Anteil an den gemeindlichen Auszahlungen für Investitionen
stellen die Ausgaben für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen dar. Hier
wurden in 2009 insgesamt 259.550,23 EUR verausgabt und stellen somit nur rund
3% der Auszahlungen aus Investitionszahlungen dar.
)
Bei der Betrachtung der investiven Einzahlungen liegt vergleichbar zu den
Auszahlungen das Hauptaugenmerk ebenfalls auf dem Bereich der Baumaßnahmen.
Hier wurden hauptsächlich auf Grund von Bundes -und Landeszuweisungen
insgesamt 4.416.474,01 EUR vereinnahmt. Dies stellt einen Anteil der
I nvestitionszuwendungen an den gesamten Einzahlungen für Investitionstätigkeiten
LH.v. 87 % dar. Diese Zuwendungen setzten sich im Jahr 2009 im Wesentlichen aus
den Investitionspauschalen des Landes und Bundeszuweisungen für den Kanalbau
in Wahlen zusammen.
Die Fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtfinanzrechnung sowie deren
Teilrechnungen zum 3 1 . 1 2.2009 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch
die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen.
Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentliche PIanlIst
Abweichungen im Bereich der Investitionstätigkeiten im Saldo:
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen:
- 5.554 T€
Im Wesentlichen erfolgte bei den Maßnahmen Schmutzwasserkanal Rinnen (-2,1
Mio.), Wahlen (-1,0 Mio.) und Hüttenstraße (-1,5 Mio.) der Mittelabruf erst in den
Folgejahren, da auch die entsprechenden Auszahlungen erst später erfolgten.
Auszahlungen für Baumaßnahmen: - 1 0.488 T€
)
Die Ausführung bzw. Fortführung der Maßnahmen Schmutzwasserkanal Rinnen (2,8 Mio. €), Wahlen (- 1 , 0 Mio.) und Hüttenstraße (- 1 , 3 Mio.) erfolgte in großen
Teilen in den Folgejahren.
Weitere Einzahlungen ergaben sich durch die Aufnahme von Krediten und Darlehen.
Insbesondere sind dies die Kassenkredite zur kurzfristigen Liquiditätssicherung i.H.v.
3.500.000,00 EUR. Hier wurde das äußerst günstige Zinsniveau zur Sicherstellung
des kurz-und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs genutzt.
7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde
Die Gesamtlage der Gemeinde Kali nach dem ersten NKF-Jahresabschluss stellt
sich auf den ersten Blick nicht positiv dar, was insbesondere auf das negative
Abschlussergebnis von 2.331.283,70 € zurück zu führen ist. Zudem muss die
Gemeinde Kali Abschreibungen von rd. 2,48 Mio. € erwirtschaften, wobei
demgegenüber Sonderposten von rd. 1 , 1 bis 1 ,20 Mio. € gegenüberstehen, sodass
im Saldo rd. 1 , 3 bis 1 ,4 Mio. € zu erwirtschaften sind. Diese Beträge führen jedoch
nicht zu echten Auszahlungen, was wiederum entscheidenden Einfluss auf das
)
Ergebnis der Finanzrechnung und damit der liquidität der Gemeinde zur Folge hat.
Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei die relativ hohe Verschuldung von rd.
24,8 Mio. €. Dies macht bei rd. 12.000 Einwohnern ein pro Kopf-Verschuldung von
rd. 2.000 € aus. Hiervon sind ca. 50 %, also ca. 1 2 Mio. € dem Abwasserbereich zu
zurechnen. Diese Verbindlichkeiten werden über die Gebühreneinnahmen
refinanziert. Bei einigen Kommunen wird dieser Bereich ausgegliedert und den
Eigenbetrieben zugordnet und muss im Gesamtabschluss wieder mit dem
allgemeinen Haushalt konsolidiert werden. Hier zeichnet sich aber bei einer Reihe
von Kommunen eine Tendenz zu einer Rückführung in den allgemeinen Haushalt als
Regiebetrieb ab. Die übrigen Gebührenhaushalte machen im Vergleich zum Bereich
Abwasser einen relativ geringen bzw. unwesentlichen Anteil aus.
Demnach würden sich die dann noch verbleibenden Schulden (Verbindlichkeiten)
von rd. 1 2 Mio. € auf den restlichen Haushalt beziehen. Der Abbau der Schulden
unter Beibehaltung einer maßvollen Investitionsquote und der Aufrechterhaltung der
Qualität des Anlagevermögens ist eine dauerhafte Aufgabe. Hier die richtige Balance
zu finden stellt ebenfalls eine Herausforderung für die künftigen Jahre dar
Zusammenfassend kann die aktuelle Lage unter Berücksichtigung der Entwicklungen
bis zur endgültigen Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009 als finanziell
angespannt und schwierig bezeichnet werden. Die Möglichkeiten und Chancen
werden nachfolgend dargestellt.
o Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde
1 . Entwicktung der Gemeinde
Der Jahresabschtuss 2009 mit einem Fehlbetrag von 2.331 .283,70 € gestaltet den
Start in das NI<F und die damit verbundene Entwicklung der Folgejahre unerfreulich.
Die rd. 2,3 Mio. müssen der sog. fiktiven Ausgleichsrücklage und damit dem
Eigenkapital entnommen werden. Eine strenge Konsolidierung für die Folgejahre ist
die Konsequenz dieses Ergebnisses.
J
.,
Das Jahr 2010 schließt vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses
voraussichtlicll mit einem Minus von rd. - 160.000,- EUR ab, obwohl ein Defizit von
rd. 2,6 Mio. EUR eingeplant war. Dies ist insbesondere auf die wieder positive
Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen.
Im Jahr 201 1 wird mit einem Defizit von - 760 000,- EUR gerechnet. Nach dem
aktuellen Entwicklungsstand der Erträge und Aufwendungen in 201 1 kann wider
Erwarten durch nicht unerhebliche Gewerbesteuernachzahlungen (Mehrertrag ca.
800.000 € abzügl. höhere Umlage, also im Saldo rd. 640.000 €) und einer guten
Entwicklung bei der Einkommensteuer (Mehrertrag ca. 1 00.000 €) mit einem deutlich
geringeren Fehlbetrag gerechnet werden. Die Mehrerträge bei diesen Positionen
betragen damit rd. 740.000 EUR zum Stand 30.12.20 1 1 . Da die Aufwendungen in
etwa im geplanten Rahmen bleiben, kann bei gutem Verlauf bis zum Jahresende im
Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 760.000 EUR gerechnet werden.
Demnach würden zu Beginn des Planjahres 2012 noch rd. 1 ,3 Mio. EUR in der
Ausgleichsrücklage zur Verfügung stehen (Bestand 0 1 .0 1 .2009= 4,235 Mio.
abzüglich Defizit 2009 mit 2,3 Mio. und 2010 mit 0,16 Mio. und 201 1 mit 0,76 Mio.
verbleibt rd. 1 , 0 Mio.). Für das Jahr 2012 wird mit einem Defizit von rd. 2,0 Mio .
gerechnet, sodass bereits in 2012 rd. 1 ,0 Mio. aus der Allgemeinen Rücklage
entnommen werden muss, da die sog. Ausgleichsrücklage, die im Ü brigen auch
Eigenkapital darstellt, aufgezehrt ist.
Im Jahr 201 3 wird mit einem Defizit von rd. 1 ,38 Mio € geplant, das ebenfalls
vollständig aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss.
Der nachstehenden Ü bersicht ist die voraussichtliche Entwicklung bis 201 3 (Stand
Juli 2013) zu entnehmen.
Voraussichtliche
Entwicklung des Haushalts
200'
2010
EUR
2011
'UR
2012
EUR
EUR
P'anullg
Planung
2013
2014
'UR
EUR
rträge (insgCSilmt)
ufwendungen (inSßcs�mtJ
ahresergebnis
nach Ergl!bnispl�nJ
)
usglelchsücklage
�nrangsbestand
�crringerung H
t
�rührung (...)
clilussbestand
aushaluausgleich
IIgemeine
-760.000,00
-2.024.738,00
-1382.000,00
-911.551,00
4.235.241,00
1.918.134,91
1.757.940,91
997.940,91
0,00
0.00
·2.331.283,70
-160.194,00
·760.000,00
-1.026.797,09
-1.382.000,00
-911.551,00
0.00
0,00
0.00
0.00
0.00
0.00
1.903.963,30. 34.,9$7.940,91
997.940,91
0,00
0,00
0.00
ja, fiktiv
ja, fiktiv
nein
neiß
neill
nfangsbestand
8.098.663,000
8.098.663,000
crringerung(-)
0
0
0._
0,00%
0,,,,",
-3,65"
-5,10%
0
0
0
0
0
8.098.663,000
8.098.663,000
7.071.865,910
5.689.865,910
4.778.314,910
8.098.663,000
8.098.663,000
7.071.865,910
o -1.026.797,090 -1.382.000,000
5.689.865,910
-911.551,000
crringerung
iicklage
in "I
uführung (...)
chlussbestand
enehmigung für
0
8.098.663,000
-3,55%
-
I'
j.
-
-
-
crringerung
".
-
-
-
-
-
-
crringerung
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
-
ie VerringerunI:
a/Nein)
lx>5%
,1Ir,cmeine
)
-160.194,00
ja, fiktiv
a/Nein)
SK
-2.331.283,70
ücklagen
:/= 0
enehmigung für die o.�.
erringerung und .iSK
a/Nein)
2. Prognosebericht
Die bis 2014 geht weiter von so hohen Aufwendungen aus, dass sie nicht durch die
Erträge gededd werden können.
Oie Gesamterträge und -Aufwendungen nach dem vorliegenden und genehmigten
Planwerk 201 3 sieht für die Folgejahre Fehlbeträge i.H.v. 1 .384.904 € in 201 3,
91 1 .551 € in 2014, 723.466 € in 201 5 und 564.599 € in 2016 uor.
"
Somit kommt es durch das andauernde strukturelle Defizit zu einem stetigen Abbau
des Eigenkapitals. Das Haushaltsrecht nach dem Neuen Kommunalen
Finanzmanagement sieht für den Haushaltsausgleich einen dreistufigen Aufbau vor.
Sofern der Ausgleich der Aufwendungen durch Erträge nicht möglich ist, kann
zunächst einmal auf die sog. Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden. Wenn
auch diese nicht ausreicht, um das Defizit zu decken, kann noch ein Anteil aus der
Allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden.
)
Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage, also der Verzehr des
Eigenkapitals der Gemeinde, sieht nach dem Haushaltsplan 2013 so aus, dass der
Ansatz in der Eröffnungsbilanz von ca. 33 Mio. EUR Eigenkapital bereits nach 1 0
Jahren auf knapp 1 9 Mio. E U R schrumpfen wird, und die Gemeinde Kali nach
spätestens 1 8 bis 20 Jahren ein negatives Eigenkapital ausweisen wird. Der
fortwährenden Abnahme des Eigenkapitals muss dringend entgegengewirkt werden.
Andererseits ist aber auch, wie aus der Transferaufwandsquote entsprechend den
Angaben im Haushaltsplan 2009 erkennbar, auf die enorme Belastung durch " Dritte"
hinzuweisen, welche auch künftig die Ausgabenstruktur der Gemeinde weiter
wesentlich mitprägen wird.
3. Nachtragsbericht
Zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag
Eröffnungsbilanzstichtag verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt D . Ziffer 1
und nachfolgend Ziffer 4.
4. Risiko und Chancen der künftigen Entwicklung
Risiken
)
Wie diesen negativen Vorzeichen begegnet werden kann, ist die Herausforderung
der nächsten Jahre tür Verwaltung und Politik in der Kommune, aber auch in Land
und Bund.
Der Spielraum für Kostensenkungspotentiale und die Eruierung von zusätzlichen
Einnahmemöglichkeiten sind jedoch begrenzt, um künftige Jahresfehlbeträge
auszugleichen. Externe Faktoren wie beispielsweise allgemeine Preiserhöhungen,
Strompreiserhöhungen und Marktzinserhöhungen stellen zusätzliche Risiken dar, die
die Gemeinde nicht beeinflussen kann.
Risiken ergeben sich zudem auch durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde
und deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden.
Betrachtet mDn die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen
wenigen "großen" Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der
Gewerbesteuererträge aufbringen.
Da die Schlüsselzuweisungen auch nach den (Gewerbesteuer-) Einzahlungen
bemessen werden, sinken sie, wenn z.B. die Gewerbesteuereinzahlungen im
jeweiligen Referenzzeitraum (01 .07.-3 1 . 1 2 . des Vorjahres und 0 1 . 0 1 .-30.06. des Ifd.
Jahres) steigen. Entscheiden1 ist hier auch der jeweilige örtliche Hebesatz, der durch
..
den vom Land für die Berechnung festgelegten "fiktiven Hebesatz" dividiert wird.
Liegt der örtliche Hebesatz unter dem fiktiven Hebesatz des GFG ( so z.B. in 2009
bei der Gemeinde Kali) wird die Gemeinde so gestellt, als ob sie die entsprechende
Ertragskraft nach dem fiktiven Hebesatz hätte. Sie erhält damit dann geringere
Schlüsselzuweisungen. Um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können müssten
die Beiträge und die Hebesätze weiter angehoben werden. Ob und inwieweit sich
diese Erhöhungen realisieren lassen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht
beurteilt werden.
Ein Haushaltsausgleich nach NKF-Kriterien ist zurzeit nur durch Rückgriff in die
Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage, also das Eigenkapital der
Gemeinde, möglich (wie oben erwähnt).
Chancen
)
)
Mit der Ü berprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen
Sanierung im Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kali erstellten
Energieleitbildes und Klimaschutzkonzeptes ist zu erwarten, dass eine spürbare
Optimierung und damit Senkung der Bewirtschaftungs- und Energiekosten
einhergeht. Weitere Chancen bieten sich im Rahmen der Anpassung der
Steuersätze, die zuletzt in 201 3 erhöht wurden(Gewerbesteuer von 4 1 1 v.H. Auf 455
v.H., Grundsteuer B von 4 1 3 v.H. auf 455 v.H. und Grundsteuer A von 265 v.H. auf
295 v.H. )
Durch die interkommunale Zusammenarbeit, die im Bereich Ordnungswesen und
anschließend im Bereich Soziales in 2012/2013 konkret umgesetzt wurde, wird kurz
und mittelfristig auch eine Personalkostensenkung erwartet. Durch neue
organisatorische Maßnahmen - hier Umstellung der Verwaltung auf nur noch zwei
Fach- und Geschäftsbereiche zum 0 1 .06.2013 -, sowie durch Einführung neuer EDV
systeme darf auch hierdurch eine Verbesserung der Personalressourcen erwartet
werden .
Bezüglich der I nfrastruktur i n der Gemeinde Kali wurden ebenfalls
Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet.
Der Ortskern Kali mit den Hauptverkehrsadern Bahnhofstraße, Hüttenstraße und
Kölner Straße ist im Bereich des Einzelhandels gut aufgestellt und gewährleistet
durch eine Ilohe Anzahl an Kreisverkehren eine recht zügige Abwicklung des starken
Verkehrsaufkommens. Zudem werden in der Hütlenstraße und der Kölner Straße,
sowie der Aachener Straße Baumaßnahmen durchgeführt, die eine wesentliche
Verbesserung im Bereich des Straßen· und Kanalbaus mit sich bringen. Das
Einzelhandelsangebot mit einem großen Vollsortimenter, sowie einigen
Einzelgeschäften stellt neben dem starken Gewerbegebiet einen wichtigen
Standortfaktor dar.
Die unmillelbare Nähe des zentralen Bahnhofes mit Bushalteplatz und des
Rathauses hat zwischenzeitlich zum Bau einer weiteren Einrichtung für betreutes
Wohnen geführt. Mit der Ansiedlung von zwei überregional bekannten Discountern
wurde das Einzelhandelsangebot im Ortskern ebenso wie die Parkmöglichkeiten
weiter stark verbessert. Als ergänzende Infrastruktureinrichtungen steht auch ein
WOhnmobilstellplatz im unweit gelegenen Ortsteil Golbach zur Verfügung.
Durch großes bürgerschaftliches Engagement ist es gelungen in vielen Außen orten
Dorf-bzw. Bürgerhäuser zu errichten oder zu sanieren. Die Objekte stellen für die
Ortsbevölkerung wichtige kulturelle, soziale und gesellschaftliche Begegnungsorte
dar.
Mit der zenlralen Entwässerung des Kernortes hat die Gemeinde nach ihrem
Abwasserbeseiligungskonzept bis auf die Ortsteile Straßbüsch, Wallenthaler Höhe
und die Frollnralher Weg in Sistig alle Orte, die zu den Klärwerken hin entwässert
werden sollen, kanalisiert.
Mit den sehr großen Fremdwasserprojekten in Wahlen (ca. 6,0 Mio. € Kosten bei 80
% Zuschuss), den bevorstehenden F remdwasserprojekte n in Kali, Hüttenstraße und
in Rinnen ergeben sich Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur in den
jeweiligen Bereichen, die auch seitens des Rates und der Verwaltung genutzt
werden, zumal die Kanal- und Straßenbauarbeiten sehr umfangreich sind.
)
)
Die Grundschulstandorte in Kali und Sistig sind bereits seit 2006 bzw. 2007 zur
offenen Ganztagsgrundschule erweitert worden. Damit hat die Gemeinde die
Voraussetzungen tür eine dauerhafte Sicherung der Grundschulstandorte
geschaffen. Die Hauptschule Kali hat seit 2008 den gebundenen Ganztagsbetrieb
eingerichtet und in 2 0 1 0 die neue Mensa in Betrieb genommen. Daneben stehen in
Kali auch das Berufskolleg des Kreises Euskirchen mit Wirtschaftsgymnasium und
das in Trägerschaft der Salvatorianer befindliche Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg
Steinfeld zur Verfügung. Weiterhin befindet sich in Kali die st. Nikolausschule für
behinderte Schüler. Die gute schulische Infrastruktur soll gefestigt und weiter
ausgebaut werden. So gibt es Ü berlegungen, mit den Nachbarkommunen HeIlenthai
und Schleiden eine interkommunale Sekundarschule zu errichten und somit die
Schullandscllaft zukunftsorientiert zu gestalten. Die acht gemeindlichen Kindergärten
sind auf die gesetzlich geforderten Angebote an U-3 Kindergartenplätzen vorbereitet.
Hier ist jedoch in den Einrichtungen in Kali, Sötenich und Keldenich noch baulicher
Bedarf. Hierzu sind bereits Förderanträge gestellt. Außerdem sind die Kindergärten
in Kali und Sistig bereits zu Familienzentren ausgebaut und zertifiziert.
Die Gemeinde Kali hat die Interessen von Alt und Jung im Blick und ist darum
bemüht, ein
möglichst attraktives Freizeit-,
aber auch Arbeits- und
familienfreundliches Angebot vorzuhalten.
Mit dem Projekt "MOSIM" ( Mobilitätssicherung im Alter ) wird parallel zum Ö PNV
Konzept eine Attraktivitätssteigerung der Gemeinde angestrebt. Im Rahmen dieses
Projektes wurde z.8. ganz aktuell der Mehrgenerationenplatz und in Einzelfällen die
Absenkung von Bordsteinen bereits umgesetzt.
Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Kali genießt nicht zuletzt
zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, hohe Priorität. Der Gewerbestandort im
Gemeindegebiet konzentriert sich in erster Linie auf den Bereich des Kernortes KalI.
In den Außenorten haben sich daneben einzelne Gewerbebetriebe ( Baugewerbe,
Automobilbranche ) etabliert. Im Gewerbegebiet und der noch in Vorplanung
befindlicllen Erweiterung kann die Gemeinde Kali kurz-und mittelfristig voll
erschlossene und sofort bebaubare gewerbliche Flächen anbieten. Außerdem wird
auch in den Außenorten - hier sei aktuell das Dorfprojekt in Sistig erwähnt - eine
Stärkung der Infrastruktur entwickelt.
Durch Erschließung neuer Baugebiete wurden in erster Linie im Kernort, aber auch in
den Außenorten (z.B. In Sistig, Golbach, Keldenich Scheven) attraktive
Baumöglichkeiten geschaffen. Hier können einzelne Grundstücke zu günstigen
Preisen angeboten werden.
Unabdingbar ist auch, günstige Rahmenbedingungen für die Schaffung von
Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet zu schaffen. In der Bereitstellung von Flächen ist
die Chance zu sehen, dies in Kali zu verwirklichen. Das Vorhaben u m den Bahnhof
im Kaller Orts kern sollte für die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen zur
Verfügung gestellt werden. Hier gestalteten sich zu Beginn des Projektes die
Vertragsverhandlungen für den Investor zum Verkauf von Nutzflächen recht positiv.
Zwischenzeitlich ist dieses Projekt zunächst zurückgestellt. Neue Hoffnungen
ergeben sich erneut durch die seit langem angestrebte Erweiterung des
Gewerbegebietes Kali 111 jenseits der L 206 Richtung Scheven. Es ist zu erwarten,
dass dadurch das Gewerbegebiet der Gemeinde Kali eine weitere wesentliche
Aufwertung erfährt und dies zu einer weiteren Belebung insgesamt führt.
)
Kali, den 28. November 2013
aufgestellt:
Kämmerer
)
bestätigt:
Bürgermeister
,
Mitgliedschaften und Funktionen des Verwaltungsvorstands und der Ratsmitglieder der Gemeinde Kali
Name
Mitgliedschaften I Funktionen
ausgeübter Beruf
Vorsitzender Verbandsversammlung Wasserverband Oleftal
Jaodaenossenschaft Kali 8
1
Radermacher Herbert
Bürgermeister
2
3
Schmidt Alfred
4
Heller Michael
E�gels Marian
Beigeordneter
Beamter
Sozialoadaaoain
Fiebrich Ekkehard
Erzieher
7
GoebeJ Anthony
G ö rqen Paul
Verwaltungsangestellter
8
Groß Franz Albert
Beamter
Heinen Andreas
Kaufmann, selbständig
Junoen Edoar
Lehrer i.R.
Kania Johannes
Rentner
Keutgen Guido
DipLVerwaltungswirt
Vorstand CDU·Gemeindeverband Kali, Beisitzer
Klinkhammer Bernd
Justizoberamtsrat
1 . Vorsitzender BOraerverein Dottel e.V.
Klöckner Ralf
Or. GerJinde Linne von Berg
Beamter
Freiberufliche Lektorinl
Biologin
Maevis Lothar
Feuerwehrmann
Rettungsdienst Kreis Euskirchen
(Vorsitzende) Frauen für Kali e.V.
(SchriftfOhrerin) Förderkreis der GGS Kali
Kalier Tafel e.V.
1. Vorsitzender Orts- und Förderverein Michaelskapelle Rinnen e.Y.
FDP Ortsverband Kali
Mendel Josef
Rentner
5
6
9
10
11
12
13
14
15
16
17
KassenorOferin TV Kali
Mitglied im Vorstand des Vereins fOr Kampfl<ünste, Kali
lechn. Beamter OB Netz AG
Kreistagsmitglied
Aufsichtsrat EGB
Vorstand im Borgerverein Kali
Vorstand Tierschutzverein Schmidtheim eV
Jaqdanqliederunqsqenossenschaft Anstais
Seite 1 von 3
<
r Beruf
Name
18
19
20
,
. des Hates in WVO
I
I r Toni
Pütz Hans-Peter
ScMfer Hans Dieler
21
22
I
, Sisti"
I
'!� r
Stellv. Vorsitzender Bürgerverein Krekel
1.
R,
. des Rates
i�'irwo
r Elvira
23
24
1/
i
11
Schmitz Peter
Schmitz Uwe
1 e.V.
1 1926
i
eV
I
Vorsitzender SPD im Kreis Euskirchen
Mitglied Verwaltungsrat Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH
Mitglied Aufsichtsrat und stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang und Vogelsang IP GmbH
Förderverein Hauptschule Kali
stellv. Vorsitzender Verwaltungsrat Kreissparkasse Euskirchen
Vorsitzender Risikoausschuss KSK Euskirchen
Vorsitzender BOrgerstiftung KSK Euskirchen
Mitglied ARGE-Beirat Euskirchen
Mitglied Verbandsversammlung KDVZ
REGIO-Rat und F
t
i
Rechtsanwalt
1.
25
26
27
28
Sohn Erhard
�
Finanzbeamter
I und
'-': Wasserverband Oleftal
; M" i
I
' DRK
i
Spilles Bert
1.
1 des
I i
;I K,II eV. .
Rotes Kreu� . ,
stellv. Kreisbereilschaftsleiter Deutsches Rotes Kreuz
stv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss Kreis Euskirchen
I
Stolz Ute
und .
i
i
CATENA e.V. Steinfeld
Vereinskartell Kali
stellv. Vorsitzende BOrgerverein Kali
, Karl
Arzt
I stellv.
Seile 2 von 3
i
r SPD O
I Kali
0'
1964 e.v.
i
•
Köln
=
Name
ausgeübter Beruf
Mitgliedschaften
I Funktionen
Sprecher Team Pfarrgemeinderat 5i5ti9
Beisitzer Förderverein Pfarrei 5i5ti9
KassenprOfer BOrgerverein 5i5ti9
Richter am Verwaltungsgericht Aachen
29
30
31
Werle ludwig
Abt.Leiter im Einzelhandel
Geschäftsführer BOrgerverein Sötenich
stellv. Vorsitzender SPD Ortsverein Kali
Or. Manfred Woller
Hausarzt
Züll Daniela
Juristische Mitarbeiterin
Ärztekammer, Kreisstelle Euskirchen
Mitglied Gesellschafterversammlung Kreiskrankenhaus Mechernich
Kassiererin SPD Ortsverband Kali
-
Seite 3 von 3
•
WIROG.AG �
Anlage
6
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
WIROG.AG �
•
t
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An die örtliche Rechungsprüfung der Gemeinde Kali
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung,
Teilergebnisrechnungen,
Teilfinanzrechnungen
sowie Anhang -
unter Einbeziehung der
Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Ü bersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Kali für das Haushaltsjahr vom
0 1 . Januar 2009 bis zum 3 1 . Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung
dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und
den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen
liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der
Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss
unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Ü bersicht über örtlich
festgelegte
•
Nutzungsdauern
der Vermögensgegenstände
sowie
über
den
Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 1 01 Abs. 1 GO NRW und entsprechend
,
§ 3 1 7 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die
Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Oarslellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden.
Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt.
I m Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsJegungsbezogenen internen
Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, I nventar, Ü bersicht Ober
örtlich
festgelegte
Nutzungsdauern
der
Vermögensgegenstände,
Jahresabschluss
und
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen
des
Bürgermeisters der Gemeinde
sowie
die Würdigung
der Gesamtdarstellung
des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
•
Seile 1 von 2
•
WIROG.AG �
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der
Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze
ordnungsmäßiger
Buchführung
eIn
den
tatsächlichen
Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der
Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes
Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die
Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Bann, den 29. November 2013
W I R O G AG
Wirts ehafts p rüfu ngsg ese Iiseh aft
e,f'Clrunc;1
Hans-Jos
Wirtschaftsprüfer
Seite 2 von 2
WIROG eAG
Anlage
7
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und
Wirtschaftsprüfungsgesel lschaften
vom
01.
Januar 2002
_
Allgemeine Auftragsbedingungen
für
".
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
.-
vom 1 . Januar 2002
1 . Geltungsboroich
(1) Die Auftragsbedingungen gellen tut die Verträge zwischen Wirtschafts
priifem oder Wirtschaftspriifungsgesellschaften (im nachstehenden zusam
menfassend .Wirtschaftspriifer" genannt) und ihren Auftraggebern Ober Prii
lungen. Beratungen und sonstige Aufträge. soweit nicht etwas anderes aus
driicklich schrifIJich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben isL
Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch
zwischen dem Wirtschaftspriifer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gel len euch gegeniiber solchen Drillen die Bestimmungen der
nachstehenden Nt. 9.
(2)
2. Umfang und Ausführung des Auftrages
(1)
Gegenstand des Auftrages ist die verein
Leistung, nichl ein b&
stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord
barte
nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt_ Der Wirtschaftspriifer ist be
rechtigt. sich zur Durchführung des Auftrages sachverstiindiger Personen zu
bedienen.
rf
(2) Die Ben1cksichtigung ausländischen Rechts beda - außer bei betriebs
wirtschaftlichen Priifungen - der ausdriicklichen schriftlichen Vereinbarung.
(3) Der Auftrag erstreckt sich. soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die
Priifung der Frage, ob die VOrschriften des Steuerrechts oder Sondervor
schriften. wie z. B. die Vorschriften des Preis-. Wellbewerbsbeschränkungs
und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gteiche gilt für die Feststellung,
ob Subventionen. Zutagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen. die gezielt auf die Aufdeckung von Buchf
älschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch
führung von Prüfungen dazu einAnlaß ergibt oder dies ausdrücklich SChriftlich
vereinbart ist.
(4) Ändert sich
die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden berufliChen
Äußerung, so Ist der Wirtschaflspn1fer nicht verpflichtet. den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.
3.
7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers
(1)
Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftspriifers (Berichte.
Gutachten und dgL) an einen Drillen bedarf der schrimichen Zustimmung des
uft
Wirtschaftspn1fers. soweit sich nicht bereits aus dem A ragsinhall die Ein
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt
Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. g)
nur. wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.
(2) Die VelWendung berußicher Äußerungen des Wirtschaftspn1fers �u
Werbezwecken ist un ulässig: ein Verstoß bereChtigt den Wirtschaftspriifer
zur frisUosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf·
traggebers.
�
8. MängelbeseiUgung
(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacharfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rlickgängigrnachung des Vertrages
vertangen: ist der Auftrag \IOn einem Kaufmann im Rahmen seines Handels
gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Re<:hts oder von einem
öffentlich-rechtlichen SondervermÖQen erteilt worden, so kann der Auftrag
geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur vertangen. wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit dariiber hinaus Schadense
anspriiche este en, gilt
rsatz
Nr. g.
Aufklärungspflicht des Auflraggeb&fS
Der Auftraggeber hat dalUr zu sorgen. daß dem Wirtschaftspriifer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Untertagen rech eitig vorgelegt werden und ihm \tOf1 allen Vor
gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des
Auftrages von Bedeutung sein kö nen. Dies gil auch für die Unterlagen.
tz
n
l
Vorgänge und Umstände. die erst während der Tätigkeit des WirtsChalls
priifers bekannt werden.
(2) Auf Verlangen
des Wirtschaftspriifers hat der Auftraggeber die VOllstän
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebemm Auskünfte und Erldä
rungen in einer vom Wirtschaftspriifer formulierten schriftlichen Erl<.lärung zu
h
(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unver
züglich schriftlich geltend gemacht werden. Anspriiche nach Abs. 1, ie nicht
auf einervorsälzlichen Handlung beruhen. verjähren nach Ablauf eines Jahres
d
ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel. die in einer berultichen Äußerung (Bericht. Gutachten und
dgL) des Wirtschaftspriifers enthalten sind. können jederzeit vom Wlrt
schaftspriifer auch Dritten gegenuber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der berufiichen Äußerung ces WirtSchaftsprüfers ent halte e
n
Ergebnisse in Frage zu stellen. berechtigen diesen. die Äußerung auch Drillen
gegenüber �uriickxunehmen. In den v
en nnten Fällen ist derAuftroggeber
fer tunlichst vomer zu hören.
vom Wirtschafts
Ofg a
prii
(1)
b
9.
Haftung
(1) FOr geS6!;tJicI! lIOffjeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschf/jnkung
des § 323Abs. 2 HG8.
(2)
Haftung bei Fahrfässigkeit, Einzelner Schadensfall
Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftspriifers /Ur Schadense a
nsp che jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
rs tza
rii
bestätigen.
Gesundheit. bei einem faMässig verursachten einzelnen Schadensfall gern.
§ 54a Abs.
Nr.2 WPD auf
Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begn1n
4. Sicherung d&r Unabhänglgk&it
det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglidl eines aus
mehreren P ich
etzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben.
Der einzelne SchadenSfall umfaßt sämtliche Folgen einer PfIichtvertetzung
ohne Rücksicht darauf, ob &::häden in einem oder In mehreren aufein
1
4
fi tvert
Der Auftraggeber steht dalUr ein, daß alles untertassen wird. was die Unab
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüf&rs gef
ährd&n könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung nd für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übemehmen.
5.
u
Berichterstattung und mündliche Auskunfte
Hat der Wirtschaflspriifer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu
stellen, so Ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bel Prüfungsauf
trägen wird der Bericht. soweit nichts anderes vereinbart ist schriftlich
erstattet. Mündliche Erl<.lärungen und AuSkünfte von Mitarbeitern des Wirt
schaftspriifers außerhalb des erteiltenAuftrages sind stets unverbindlich.
6. Schutz d es
anderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher
oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Untertassen als ein
heitliche Pflichtvertetzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mit
einander in rechtlichem oder wirtSchaftlichem Zusammenhang ste en. In
h
diesem Fall kann der Wtrtschaftsprüfer nur bis zur
he \IOn 5 Mio. € in
Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min
destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzliCh vorgeschriebenen Pßicht
p fungen.
HÖ
rü
(3) Ausschlußfrislen
Ein Schadensersatzanspruch kann nur innemalb einer Aussdllußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegriindenden Ereignis Kenntnis
ertangt hat. spätestens aber innemalb von 5 ahren nach dem anspruchs
begriindenden Ereignis. Der Anspruch eniScht. wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersa1zleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
J
geistigon Eigentums dos WirtSChaftsprüfers
Der Auftraggeber steht dalUr ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt
schaftspriifer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich
nungen. Aufstellungen und Berechnungen. insbesondere Massen- und Kos
tenberechnungen. nur IUr seine eigenen Zwecke velWendet werden.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen. bleibt unberiihrt.
Oie Sätze 1 bis 3 gellen auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher
Haftungsbeschränkung.
52001 KND
1/2002
1 0.
(1)
Ergänzende Bestimmungen für PrQfungSilufträge
Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts·
priifer gepriiften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus·
ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine VeröffenHichung nicht statt
findet. der schriftlichen Einwilligung des W1rtschaftspriifers. Hat der Wirt
schaftspriifer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt. so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Priifung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein_
willigung des W1rtschilftspriifers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.
(2) Widerruft der W1rtschaftspriifer den Besätigungsvermerk.
t
so darf der
8estätigungsverrnerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftspr\ifers den Widerruf bekanntzugeben.
(3) Der Auftraggeber hai Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestell\.
11.
Ergänzende Bestlmmungen für Hilfeleistung In Steuersachen
(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt. sowohl bei der Beratung in steuer
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberalung die vomAuftraggeoor
genannten Tatsachen. insbesondere Zahlenangaben. als richtig und vollständig
zugrunde zu legen: dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den
Auftraggeber auf von ihm fesigesteille Unrichtigkeiten hinzuweisen.
(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftspriifer hierzu
ausdriicklich den Auftrag übemommen ha\. In diesem Falle hai der Auf
traggeber dem W1rtschaftspriifer alle für die Wahrung von Fristen wesent
lichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide. so rechtzeitig vorzulegen,
daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.
(3) Mangels einer andelWeitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßI die
laufende Steuerberatung folgende. in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten:
a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen ür
f die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensleuer
erklärungen, und zwar auf Grund der vomAuftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, rur die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise
b) Nachprüfung von SteuerbeSCheiden zu den unler
Steuern
cl
Verhandlungen mit
unter
den FinanZbehörden
im
Oll
genannten
Zusammenhang
01) und b) genannten Erldärungen und BeScheiden
mit
den
d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von
Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter 01) genannten Steuern
e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter 01) genannten Steuern.
Der W1rtschaftspriiler beriicksichligt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche verÖffentlichte Rechtspre<:hung und Verwaltungsauffassung.
(4)
Erhält der Wirtschaftsprüfer ür
f die laufende Steuerberatung ein Pauschal
honorar, so slnd mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.
(5)
Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer. Körper
schaftsteuer. Gewerbesteuer. Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer. lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies glll auch rar
01)
die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Kapitalvekehrsteuer,
r
Grunderwerb
steuer.
b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeil sowie In Steuerslrafsachen
"d
c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung. Verschmelzung. KapitalerhÖhung und -herabsetzung.
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters. Betriebs
veräußerung. liquidation und dergleichen.
1
(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
�usätzliche Tätigkeit übernommen wird. gehört dazu nicht die Oberpriifung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr_
genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsleuerabzuges wird nicht über
nommen.
1 2.
Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz
(1)
DerWirlschaftspriifer ist nach Maßgabe der Gesetze verpnichtet. über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auf
lraggeber bekannt werden. Stillschweigen zu bewahren, gleichviel. ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß derAuftraggeber ihn von dieser Schwelgepßicht ent
binde\.
(2) Der Wirtschaftspriifer darf Berichte. GutaChten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.
(3) Der Wirtschaftspriifer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
1 3.
Annahmeverzug und unterlusene Mitwirkung des Auftraggebers
Kommt der Auftraggeber mil der Annahme der vom Wirtschaftspnifer ange
botenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr.3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftspriifer zur
fristlosen Ki.lndigung des Vertrages berechtigt. Unbenihrt bleibt der Anspruch
des W1rtschaftspriifers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unter
c
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens. und zwar auch dann. wenn der Wirt
schaftsprüfer von dem Kündigungsrechl keinen Gebrauch macht.
14.
Vergütung
(1)
Der WirtSChaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen: die Umsatzsteuer wird �usätzJich
<.
bere<:hnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagerl
ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie
digung seiner AnSpriiche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als
Gesamtschuldner.
(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftspriifers auf Ver
gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest
gestellten Forderungen zulässig.
1$.
Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) Der WirtSchaftsprüfer bewahrl die im Zusammenhang mit der Erledigung
einesAuftrages ihm übergebenen und von ihm sell)st angefertigten Unterlagen
sowie den über den Auftrag geführlen Schriftwechsel zehn Jahre auf.
(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts
prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben. die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder ür
f diesen
erhalten hat. Djes gill jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt
schaftspriifer und seinem Auftraggeber und li:ir die Schriftslücke, die dieser
l
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftspriifer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zuriickgibt. Abschriften oder Foto
kopien anfertigen und �urückbehallen.
16.
Anzuwendendes Recht
Für den Auftrag. seine DurchWhrung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nurdeutsches Recht.
t