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Allgemeine Vorlage (Prüfbericht)

Daten

Kommune
Kall
Größe
5,8 MB
Datum
12.12.2013
Erstellt
09.12.13, 18:05
Aktualisiert
09.12.13, 18:05

Inhalt der Datei

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 Gemeinde Kali WIROG. AG W1RTSCHAFTS1'1lÜAJNGSGESEUro"" WIROG.AG <. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 , Gemeinde Kali ) WIROGAG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Bonn Berichlsexemplar 8 von 10 � WIROGeAG _ I n haltsverzeichnis Seite A. Prüfungsauftrag 1 B. Grundsätzliche Feststellungen 2 I. '- - 11. Lage der Gemeinde 2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetz lichen Vertreter 2 Unregelmäßigkeiten 6 Sonstige Unregelmäßigkeiten 6 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. 11 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 11 1. 11 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Jahresabschluss 3. Lagebericht 2. 11. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen E. 7 Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung 12 13 14 14 14 15 I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers 15 11. Schlussbemerkung 17 WIROGeAG Anlagenverzeichnis �) Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2009 Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 Anlage 4 Anhang zum 31. Dezember 2009 Anlage 5 Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009 Anlage 6 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers Anlage 7 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 01. Januar 2002 Anlagenband I Teilergebnisrechnungen vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 Anjagenband 11 Teilfinanzrechnungen vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 , i , _ Abkürzungsverzeichnis % & § Abs. bzgl. ca. d. h. EDV EUR ff. gern. GemHVO GmbH GO NRW GPA HGB HR IDW inkl. LV.m. kurzfr. L+L langfr. Mio. n. F. Nr. NRW PS rd. Str. T z. B. Prozent und Paragraph Absatz bezüglich cirka das heißt Elektronische Datenverarbeitung Euro folgende [Seiten) gemäß Gemeindehaushaltsverordnung Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gemeindeordnung Nordrhein·Westfalen Gemeindeprüfungsanstalt Handelsgesetzbuch Handelsrecht Institut der Wirtschaftsprüfer inklusive In Verbindung mit kurzfristig lieferungen und Leistungen langfristig Million(en) neue Fassung Nummer Nordrhein·Westfalen Prüfungsstandard rund Straße Tausend zum Beispiel WIROG.AG A. ,� Prüfungsauftrag Der Bürgermeister der Gemeinde Kali • im Folgenden kurz "Gemeinde" genannt - hat uns auf Grundlage eines Beschlusses des Rechnungsprüfungsausschusses der Gemeinde vom 29. November 2011 beauftragt, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über die örtlich festgelegten Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie den Lagebericht für das "-- Haushaltsjahr 2009 nach berufsüblichen Grundsätzen zu prüfen. Die Prüfung erfolgte auf Grundlage der §§ 101 iVm. 103 Abs. 5 GO NRW sowie unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) verabschiedeten Fachgutachten, Stellungnahmen, Prüfungsstandards (IDW-PS) bzw. Entwürfe für Prüfungsstandards (IDW-EPS). Wir bestätigen analog § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Den vorliegenden Bericht über die Durchführung und die Ergebnisse unserer Prüfung erstatten wir unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze " ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen" (IDW PS 450) sowie des vom IDW verabschiedeten Prüfungsstandard über die "Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichts einer Gebietskörperschaft" (IDW PS 730 n.F.). Dieser Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses ist nicht zur Weitergabe an Dritte bestimmt. Soweit er mit unserer Zustimmung an Dritte weitergegeben wird bzw. Dritten mit unserer Zustimmung zur Kenntnis vorgelegt wird, verpflichtet sich die Gemeinde, mit dem betreffenden Dritten zu vereinbaren, dass die vereinbarten Haftungsregelungen auch für mögliche Ansprüche des Dritten gegenüber uns gelten sollen. Für die Durchführung des Auftrages und unsere Verantwortlichkeit sind, auch im Verhältnis zu Dritten, die als Anlage 7 beigefügten HAligemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 01. Januar 2002" maßgebend. Seile 1 von 17 WIROG .AG � B. Grundsätzliche Feststellungen I. Lage der Gemeinde Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Der Bürgermeister der Gemeinde Kali macht im Jahresabschluss und im Lagebericht folgende wesentliche Angaben zur Lage der Gemeinde: Das noch positive Bild der Haushaltsdaten aus der Eröffnungsbilanz wird durch die enormen Schwankungen der laufenden kommunalen Haushaltswirtschaft der Jahre 2009 bis 2011, insbesondere durch die sich voll entfaltenden Finanz-und Wirtschaftskrise negativ beeinflusst. Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Anlagevermögen 96,80 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme 96,13 % aus, was eine geringe Minderung von 0,67 %-Punkten ausmacht. Dies macht deutlich, dass die Gemeinde ein anlagenintensives Vermögen besitzt. Im interkommunalen Vergleich liegt die Anlagenintensität zwischen 88 % und 100 % bei einem Mittelwert von 96 % . Die Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital ohne Rückstellungen) am Gesamtkapital lag zum 01.01.2009 bei 18,70 % und zum Schlussbilanzstichtag bei 21,55 %, was eine Erhöhung von 2,85 %-Punkten ausmacht, die in erster Linie auf die vorübergehende Inanspruchnahme zinsgünstiger Kassenkredite zurückzuführen ist. Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kali beträgt zum Schlussbilanzstichtag 62,76 % und lag zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 60,52 %, was einer Erhöhung um 2,24 %-Punkten entspricht. Die Eigenkapitalquote I der Gemeinde Kali (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt 26,02 % und belegt, in welchem Maße das Vermögen der Gemeinde durch eigenes Kapital finanziert ist. Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,10 % der Bilanzsumme aus. Insofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote 11 zum 31. Dezember 2009 von 67,86 %. Seite 2 von 17 WIROGeAG _ Da die Anlagendeckung 11 zum Schlussbilanzstichtag bei 84,86 % liegt, zeigt sich, dass das Anlagevermögen nicht vollständig gedeckt ist mit langfristigem Fremdkapital, Sonderposten und Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt die Gemeinde Kali über dem Mittelwert von 93,6 % bei einer Bandbreite von 65,3 % und 118,2 %. In der Schlussbilanz der Gemeinde Kali beträgt die kurzfristige Verbindlichkeitenquote 5,77 %. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Quote bei 1,67 %. Die Erhöhung der Quote resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten von rd. 3,5 Mio. EUR. Die Hauptsteuererträge aus Gewerbesteuer, Einkommensteuer und Grundsteuer B machen mehr als 40 % der gesamten ordentlichen Erträge aus. Die Schlüsselzuweisungen belaufen sich auf 1 .742.885,00 EUR und damit 44,10 % der gesamten Zuwendungen und Umlagen. Die Hebesätze der Gemeinde Kali betragen bei der Grundsteuer A 260 %, der Grundsteuer B 376 % und der Gewerbesteuer 398 %. Die Steuersätze liegen vergleichsweise niedrig und unterhalb des Durchschnittssatzes in NRW und im Regierungsbezirk. Im kreisweiten Vergleich liegen die Hebesätze in 2009 bis auf die Grundsteuer A bei allen Kommunen höher. Die Aufv.Jendungen setzten sich hingegen im Schnitt zu 69 % aus Transferaufwendungen und Personalkosten zusammen. ) Alleine die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr fast die Hälfte (43 %) aller Aufwendungen. Im Jahr 2009 waren die ordentlichen Aufv.Jendungen um 897.653,82 EUR niedriger als noch bei der Planung erwartet. Dies ist vor allem auf Einsparungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden zurückzuführen. Zudem wurde eine Sanierungsmaßnahme, die sich umfangreicher als geplant herausstellte, im Jahr 2009 nicht durchgeführt und im Jahr 2010 als investive Maßnahme neu geplant. - Die Ergebnisrechnung 2009 schließt mit einem Fehlbetrag 2.331.283,70 EUR. Seite 3 von 17 WIROG.AG .� Im Plan-1st-Vergleich sind die Mindererträge bei den Steuern und ähnlichen Abgaben insbesondere auf die geringeren Gewerbesteuererträge LH.v. rd. -1,525 Mio. EUR und Einkommensteuererträge LH.v. rd. - 21 5.000 EUR zurückzuführen. Die im Vergleich zum Planansatz geringeren Auf\ovendungen für 8ach- und Dienstleistungen ergeben sich insbesondere durch die noch nicht ausgeführten Sanierung der Hauptschulturnhalle und die ebenfalls noch nicht zur Ausführung gelangte Aufforstung von Ausgleichsflächen. Der Aufwandsdeckungsgrad beläuft sich auf rd. 92,5 %. Oie Kennzahl zeigt, dass bereits das ordentliche Ergebnis in 2009 sich negativ darstellt, und dieses damit einen entscheidenden Anteil am Jahresfehlbetrag hat. - Die Drittfinanzierungsquote beträgt 50,94 %. Die Zinslastquote beträgt 3,92 % und wird in der Zukunft aufgrund zusätzlichen Fremdmitlelbedarfs tendenziell ansteigen. Die Transferaufwandsquote beträgt 42,68 %. An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die Gemeinde bald die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen als TransferzahJungen an Zweckverbandsumlagen, Kreisumlagen, Gewerbesteuerumlagen und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss, und diese somit nur bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. Die Ausgaben der VefWaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit konnten nur durch Aufnahme weiterer Fremdmittel finanziert werden. In der Folge haben zusätzliche Fremdmittel auch höhere Finanzierungkosten zur Folge. Insgesamt wurden für Baumaßnahmen 6.207.342,96 EUR investiert, sodass alleine diese Auszahlungen einen Anteil von rund 73 % an den gesamten Auszahlungen für Investitionstätigkeiten darstellen. Der Unterschied zwischen den Planansätzen im Investitionsbereich sind im Wesentlichen aufgrund erst späterer Ausführung und Fortführung zurückzuführen. ., Seite 4 von 17 von Kanaibaumaßnahmen WIROGeAG _ Zusammenfassend kann die aktuelle Lage unter Berücksichtigung der Entwicklungen bis zur endgültigen Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009 als finanziell angespannt und schwierig bezeichnet werden. Das Jahr 2010 schließt vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses voraussichtlich mit einem Minus von rd. 1 60.000,· EUR ab. Im Jahr 2011 wird mit einem Defizit von 760.000,· EUR gerechnet. Für das Jahr 2012 wird mit einem Defizit von rd. 2,0 Mio. EUR gerechnet, sodass bereits in 201 2 rd. 1,0 Mio. EUR aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden muss. Im Jahr 2013 wird mit einem Defizit von rd. 1,38 Mio. EUR geplant, das ebenfalls vollständig aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss. Die Gesamterträge und -aufwendungen nach dem vorliegenden und genehmigten Planwerk 2013 sieht für die Folgejahre weitere Fehlbeträge von 911.551 EUR in 2014, 723.466 EUR in 2015 und 564.599 EUR in 2016 vor. Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage führt dazu, dass die Gemeinde Kali nach spätestens 1 8 bis 20 Jahren ein negatives Eigenkapital ausweisen wird. Den Spielraum für zusätzliche Einnahmemöglichkeiten und weitere Kostensenkungspotentiale sieht die Verwaltungsleitung als begrenzt an. ) Betrachtet man die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen wenigen Hgroßen" Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der Gewerbesteuererträge aufbringen. Risiken ergeben sich nach wie vor durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde und deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden. Mit der Überprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen Sanierung im Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kali erstellten Energieleitbildes und Klimaschutzkonzeptes erwartet die Verwaltungsleitung, dass eine spürbare Optimierung und damit Senkung der Bewirtschaftungs- und Energiekosten einhergeht. Seite 5 'Ion 17 Weltere Chancen sieht die Verwaltungsleitung durch die interkommunale Zusammenarbeit, die im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales in 201212013 konkret umgesetzt wurde. Hierdurch wird kurz- und mittelfristig auch eine Personalkostensenkung erwartet. Bezüglich der Infrastruktur der Gemeinde Kali wurden ebenfalls Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Im Gewerbegebiet und der noch in Planung befindlichen Erweiterung kann die Gemeinde Kali kurz-und mittelfristig voll erschlossene und sofort bebaubare gewerbliche Flächen anbieten. Hinzu kommen die Planungen zur Ansiedlung von Kleingewerbe und Betrieben im Bereich der Außenorte in kleinerem Umfang. Nach dem Ergebnis unserer Prüfung und den dabei gewonnenen Erkenntnissen halten wir die Lagebeurteilung und die Beurteilung der künftigen Entwicklung der Gemeinde für zutreffend. Bei unserer Prüfung haben wir keine Anhaltspunkte dafür festgestellt, die diese Aussagen in Frage stellen. • 11. Unregelmäßigkeiten Sonstige Unregelmäßigkeiten ) Der vom Bürgermeister bestätigte Entwurf der Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009 sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009 ist entgegen § 95 GO NRW nicht innerhalb der ersten drei Monate nach dem jeweiligen Ende des Haushaltjahres dem Rat zur Feststellung zugeleitet worden. Entgegen § 96 GO NRW hat der Rat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009 nicht bis zum Ende des nächstfolgenden Haushaltsjahres durch Beschluss festgestellt. Seite 6 von 17 C. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand unserer Prüfung waren der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2009, bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen und Teilfinanzrechnungen sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie der Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009. Die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung, die Aufstellung des Jahresabschlusses und der weiteren vorgenannten Unterlagen sowie des Lageberichts nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen sowie die Richtigkeit der uns gegenüber gemachten Angaben liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, die vorgelegten Unterlagen und gemachten Angaben im Rahmen unserer pflichtgemäßen Prüfung unter Beachtung der für die Rechnungslegung relevanten gemeinderechtlichen Vorschriften sowie die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen zu beurteilen. Die Einhaltung sonstiger Vorschriften unterlag der Prüfung nur insoweit, als sie sich auf die Rechnungslegung auswirken. Die Einhaltung der Vorschriften der Wirtschafts- und Haushaltsführung, die nicht die Rechnungslegung betreffen, ist nicht Gegenstand der Abschlussprüfung. Die Aufdeckung und Aufklärung strafrechtlicher Tatbestände, wie z.B. ) Untreuehandlungen oder Unterschlagungen, sowie die Feststellung außerhalb der Rechnungslegung begangener Ordnungswidrigkeiten war ebenso wenig Gegenstand unserer Abschlussprüfung wie die Überprüfung von Art und Angemessenheit des Versicherungsschutzes, insbesondere ob aUe Wagnisse berücksichtigt und ausreichend versichert sind. Die Hauptprüfungsarbeiten haben wir mit Unterbrechungen in den Monaten Oktober 2012 bis Oktober 2013 in den Geschäftsräumen der Gemeinde in Kali sowie in unserem Hause durchgeführt. Die abschließenden Arbeiten wurden in dem Monat Oktober 2013 in unserem Hause erledigt. Seite 7 von 17 WIROGeAG , _ Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317 HGB unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie Inventur, Inventar und die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauem der Vermögensgegenstände überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vertreters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Nach unserer Auffassung bildet die durchgeführte Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil. Ausgangspunkt unserer Prüfung war die von uns geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 19. Dezember 2011 versehene Eröffnungsbilanz zum 01. Januar 2009. ) Unsere Prüfungsstrategie haben wir auf der Grundlage eines risiko- und systemorientierten Prüfungsansatzes entwickelt. Der Prüfung lag eine Planung der Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer vorläufigen Lageeinschätzung der Gemeinde und eine Einschätzung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems der Gemeinde zugrunde. Bei der Festlegung unserer Prüfungshandlungen haben wir die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Seite 8 von 17 , Aus den bei der Prüfungsplanung festgestellten Risikobereichen ergaben sich folgende PrüfungSSChwerpunkte: »- Ansatz, Ausweis und Bewertung des Anlagevermögens ):> Vollständigkeit und Bewertung der Rückstellungen ):> Vollständigkeit und Bewertung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen sowie Verbindlichkeiten aus lieferungen und Leistungen ,.. Ansatz und Bewertung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten }> Plausibilität der prognostischen Angaben im Lagebericht Ausgehend von einer Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems haben wir bei der Festlegung der weiteren Prüfungshandlungen die Grundsätze der Wesentlichkeit und Wirtschaftlichkeit beachtet. Sowohl analytische Prüfungs handlungen als auch Einzelfallprüfungen wurden daher nach Art und Umfang unter Berücksichtigung der Bedeutung der Prüfungsgebiete und der Organisation des Rechnungswesens in ausgewählten Stichproben durchgeführt. Die Stichproben wurden so ausgewählt, dass sie der wirtschaftlichen Bedeutung der einzelnen Posten des Jahresabschlusses Rechnung tragen. Analytische Prüfungshandlungen haben wir im Rahmen von Vergleichen mit Vorjahreswerten bzw. mit fortgeschriebenen Planansätzen einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und ) Verlustrechnung sowie bei der Analyse der Vermögens-, Schuldens-, Finanz- und Ertragslage vorgenommen. Einzelfallprüfungen haben wir in Stichproben durch bewusste Auswahl durchgeführt. Die zur Durchführung der Prüfung erforderlichen Aufklärungen und Nachweise wurden von den Gemeindevertretern und den uns benannten Auskunftspersonen bereitwillig erbracht. Oie Forderungen und Verbindlichkeiten wurden durch Saldenlisten sowie entsprechende Offene-Pasten-Listen nachgewiesen. Daneben wurden von ausgeWählten Kreditoren und Debitoren Saldenbestätigungen eingeholt. , Seile 9 von 17 WIROGeAG _ Von Banken, mit denen die Gemeinde im Berichtsjahr in Geschäftsverbindung stand, lagen uns Bestätigungen über die Höhe der Salden und über sonstige für die Abschlussprüfung bedeutsame Sachverhalte vor. Für unsere Beurteilung der Pensionsrückstellung haben wir eine versicherungsmathematische Berechnung der Rheinische Versorgungskassen, Köln, als Grundlage unserer Urteilsbildung herangezogen. Der Nachweis der übrigen Vermögens- und Schuldposten erfolgte durch Bücher, Verträge sowie sonstige Unterlagen und Belege, wie Rechnungen und Bankauszüge. Ergänzend hierzu hat uns der Bürgermeister der Gemeinde in der berufsüblichen Vollständigkeitserklärung schriftlich bestätigt, dass in der Buchführung und in dem zu prüfenden Jahresabschluss alle bilanzierungspflichtigen Vermögenswerte, VerpfliChtungen, Wagnisse und Abgrenzungen berücksichtigt, sämtliche Aufwendungen und Erträge enthalten, alle erforderlichen Angaben gemacht und uns alle bestehenden Haftungsverhältnisse bekannt gegeben worden sind. In der Erklärung wird auch versichert, dass der Lagebericht hinsichtlich erwarteter Entwicklungen alle für die Beurteilung der Lage der Gemeinde wesentlichen Gesichtspunkte sowie die nach § 48 GemHVO NRW erforderlichen Angaben enthält. ) Seite 10 von 17 WIROG.AG � D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 1. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Grundlage unserer Prüfung war das Rechnungswesen der Gemeinde. Der Jahresabschluss wurde durch die Gemeinde Kali selbst unter Verwendung der Software KIRP der Firma KIRP GmbH, Köln, der Erfassungs- und Bewertungssoftware Gisma der Kommunalen Datenverarbeitungszentrale (KdVZ) Rhein-Ertt-Rur, sowie der Software INGRAOA web der Firma Softplan Informatik GmbH, WeUenberg, vorgenommen. Die laufende Buchführung wurde bis 2010 durch die Gemeinde unter Verwendung der Software KIRP der Firma KIRP GmbH, Köln vorgenommen. Seit dem Haushaltsjahr 2011 erfolgt die Buchführung, sowie auch die Anlagenbuchhaltung und die Haushaltsplanung unter Verwendung der Software newsystem kommunal der Firma Infoma Software Consulting GmbH, Ulm. Im Berichtsjahr entsprach die Buchführung nach unseren Feststellungen nicht durchgängig den Anforderungen an die Vollständigkeit der Erfassung der Geschäftsvorfälle. Nach Ausscheiden des für die Finanzbuchhaltung zuständigen Mitarbeiters im zweiten Quartal des Jahres 2012 bestanden erhebliche Rückstände betreffend Abschlussbuchungen zum Jahresabschluss 31. ) Dezember 2009. Mit einer personellen Umstrukturierung und einer NeueinsteIlung im Bereich der Finanzbuchhaltung und Kassenwesen wurde der Mangel behoben. , • Seile 11 von 17 WIROG .AG � Nach der in diesem Abschnitt dargestellten Mängelbeseitigung ermöglichen die Organisation der Buchführung und das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem die vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung und Buchung der Geschäftsvoliälle. Der Kontenplan ist entsprechend dem haushaltsrechtlichen NKF-Kontenrahmen ausreichend gegliedert; das Belegwesen ist klar und übersichtlich geordnet. Mit dieser Einschränkung ist die Buchführung nach unseren Feststellungen ordnungsgemäß und entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die weiteren geprüften Unterlagen ermöglichen eine ordnungsgemäße Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 2. Jahresabschluss Der Jahresabschluss für das zum 31. Dezember 2009 endende Haushaltsjahr der Gemeinde Kali entspricht den gesetzlichen Vorschriften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen. Die Bilanz sowie die Ergebnisrechnung, die Finanzrechnung und deren Teilrechnungen wurden ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet. Die maßgebenden Ansatz-, Ausweis- und Bewertungsvorschriften der GO NRW, GemHVO NRW sowie des Handelsrechts wurden eingehalten. Der Anhang enthält die vorgeschriebenen Angaben zu den einzelnen Posten von Bilanz und ) Gewinn- und Verlustrechnung und gibt die Pflichtangaben richtig und vollständig wieder. Seite 12 lIon 17 WIROG.AG 3. � Lagebericht Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die nach § 95 GO NRW i. V. m. § 48 GemHVO NRW notwendigen Angaben sind nach unseren Feststellungen zutreffend und vollständig enthalten. Der Lagebericht steht mit dem Jahresabschluss und unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang und vermittelt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Gemeinde. Die Chancen und Risiken für die zukünftige Entwicklung wurden zutreffend dargestellt. ) Seite 13 von 17 WIROG eAG 11. Gesamtaussage des Jahresabschlusses 1. Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses _ Unsere Prüfung hat ergeben, dass die §§ 95 GO NRW, 37 GemHVO NRW beachtet wurden und der Jahresabschluss insgesamt, d.h. im Zusammenwirken von Bilanz, Ergebnis·, und Finanzrechnung, deren Teilrechnungen und dem Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermittelt. 2. Wesentliche Bewertungsgrundlagen Hinsichtlich der wesentlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden verweisen wir auf die Angaben der Gemeinde im Anhang (Anlage 4 zu diesem Bericht). ) Seite 14von 17 WIROG eAG E. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks und Schlussbemerkung I. Wiedergabe des Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers _ Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 1 bis 4 beigefügten Jahresabschluss der Gemeinde Kali zum 31. Dezember 2009 und dem als Anlage 5 beigefügten Lagebericht für das Jahr 2009 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk (Anlage 6) erteilt, der hier wiedergegeben wird: �8estätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die örtliche Rechungsprüfung der Gemeinde Kali Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauem der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Kali für das Haushaltsjahr vom 0 1 . Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 3 1 7 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. $eite 15von17 WIROG .AG � Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. , Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.� ) Seite 16 von 17 WIROGeAG 11. _ Schluss bemerkung Den vorstehenden Bericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Bonn, den 29. November 2013 WIR O G AG WirtschaftsprüfungsgeseJJschafl • DIJH� Wirtschaftsprüfer ... ) Die Verwendung des vorstehend wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder die Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird: auf § 328 HGB wird verwiesen. Seite 17 VOll 17 WIROG eAG Anlage 1 Bilanz zum 31. Dezember 2009 ) _ SchlussbIlanz zum 31,12,2009 Gemeinde Kali Akti.... A. Anlllgevermbgen I. Jrrwnatenelle V�sgegenstirde JI.Sacha�n 1. Unbebaule Gn.Ind$tiM;.ke und grundsJUcksg!elehe Rech.e 11) Grunftkhen b) Ac:kef1and c) Wald, FOfSten d)Sonstige uobebaule Grundsliocke 2, Bebaute GlU'lds.üc;ke und grvnds,üc;ksg'eiehe Rechte rrit ,) Kiodertageselnrichtl,l'lQen ..,. A. Elgenkepll.lll 110.896.679,24( 20.231,00f 107.594.229,00f 13.366.912,00f 4.809.696,00 f 611.304,00f 7.516.329,00f 429.583,00f 18.159.322,00f 2,65M17,OOf b)$eh\Aen c) Wohnbauten d)Sonsllgen Dienst·, Ge$Chälts und ande.en BetriebsgebAuden 3, Inlrastrukt�n a) Grund und Boden des .nfrastrukt....ef1'l'l6ge .. ns b) 8riocken I.R:I Tumel c) Gleisanlagen mt Streekenausriistung und Sleheftlei tsanillgen d) EnfWtsservngs- und Abwassefbeseitungu.nIagen e)Straßefv"oeu einSChI. Wege, PlAtze und Velkemlenkungsanlagen f} Sonstige Bauten des .nfrastrukturvetnl6gefl$ 4. Baulen av! fremdem Grund und Boden 5. Kunstgegenstände 6, Fatneuge 7, MlIschlnen o.n::I teclvllsehe Anlagen 8. Betriebs- und Ge$Chäftsausstatha'lg 9. Geleistete AnuNungen, Anlagen Im Bau 111, FlnaI'1Ul1lagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Beteiligungen 3. Sonderierm6gen 4. Weltpapiefe des Anlageverm6gens 5. Ausleil'ulgen an vefbundene UntemelYnen 9.911.248,00f 789.020,00f 4.805.537,00f 72.395,083.00f 5.846.101.00 f 1.028.836.00 f 0.00f 30.030.706.00 f 35.489.440,00f 0,00f 141.801,OOf Gesamtsumme 4.235.246.66 € 48.56',529,09 t: B, Sonderposten I.Z�en 11. Bellrlge 111. Gebüv!lnllus,gleieh IV. SOIlSIIge SordetpO$len 3.282.219,24f 32.150.983,00f 300.183.09 f C. Rückstellungen 1.122.121,OOf 10.336,112,39C I. Penslonsriickstellungen 11. RUcJ<.slellungen!Ur die Rellultivlen.ng und Nachsorgen m.lnstandhallungsrüdr.stellungen IV. Sonstige RUcJ<.stellungen 8.589.798,00 f von O,OOf DeponIen 965.456.73f 781.455.66f D. Verbindlichkeiten I. AnleIhen 24.863.041,35( 11. Verbindlichkeiten aus Krediten !Ur Investitionen I. von vel'bu1Oenen UnternehrneJl, 2. von Beteiligungen 0,00f 19.739.164,25f 0,00f 0,00f 3. von Sondervenn6gen 0,00 f 0,00f 19.739.164.25 f 3.500.000,00 f 0,00f 315.238.40 € 37,477.34 f VI. Verbindllehkellen aus Transfet1elslungen VII. SOnstige Verblndlictbllen E. RlIChnuognbgrenzuongsposlen O.OOf 3.189.238,47 f 0.00f 1.574.869,41 t: 91.530.77f O.OOf / 0,00f O,oof 1.450,00f 4.398.768,77( / 92.944,26f 92.944,26 f O,oof 539.472,68 f 370.046,32f 19.581.13f 27.328.17 f 132.524,47 f / 0.00 f 190.612,55 f / , / / / / / / / 94.571,15f 94.571,I5f / O,OOf 0,00f , O,OO€ O.OOf 74.855,21 f , 0,00f 3.766.351,83f 65.501,80 ( 115.360.949,81 t: -2.331.283.70 € 14.996.242,00 f 111. Verbindlic:hll elten aus Kredllen zur LIquIdMtssicherung IV. Verblndlic:hllellen 105 V�ngen, die Kteditavfnahmen wirtschaftlich glelehkommen V. Verblndlk:lilltilen IIUS LIeferungen und Leistungen 651.401,00f 1.890.115,OOf Gesamllumme 464.603.36 € 0,00f 5. vom privaten Kreditmarlct 122,711,00f 6. Ausloeihoogen an Beteiligungen 26.112.834,61 E 4. von öffel'ltllchen BereIeh 89,00f 866,795,00 f 7. Ausleihungen an Sonde!\'emlOgefl 8. Sonstige Ausleitltngen B. UmtaufvermOgen I. VorrAte 1. Roh-, Hiff5· und 8etri&bsstofe, Walen 2. GeleIstete AnzahlUl"lglln 11. Forderungen und somtge Venn6gensgegenstlnde 1. Orrent1ietHeetJdiche Fordenrogen a)Gebütven b) Beltrjge c)Steuem d) Forderungen aus Transfel1elsh.ngen e)Sonstige öffe nllldHeehtllehe Forderungen 2. PrlYalneehtllche Forderungen a) ge.gen den prtyaten 8efeleh b) ge.oen den öffentlichen Be.eich cl �en verbundene Unlemehmen dl �n Betelllgl.O'lQen e) ge.gen SondervermOgen 3. Sonstige VerlnÖgensgeoenstirde 111, Wef\pap!ere des UmiaufvermOgens IV, UQuIde Minel C. Rechnungsabgrenzungsposten 30.018.791,51C I. Allgemeine Riieklage davon zweekg. Oec:kungslÜddage 11. Sonderr\Ieklagen 111. Ausglelchstücklage IV. JahfesüberschusslJalYesfehibetrag 115.360.949,81 ( 1.211.161.36 € WIROGeAG Anlage 2 Gesamtergebnisrechnung vom 0 1 . Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 ) _ Jahresabschluss 2009 Gesamtergebnisrechnung Bezeichnung Jahresergebnis 2008 Fortgeschr. Ansatz des Rechn.-Jahres 2009 Ist Ergebnis des Rechn.-Jahres 2009 ,I.. (Sp. 3 - Sp. 2) 2009 und 0.m�.077,87 -l.817.'" " 0,00 0,00 0,00 '.co,"n nn ,.,",.'no nR 366.770,00 376.477,09 ,n.Ro«nn nn und ; I+. � 1+ 1+ 4 " 1 1+ 1 ". Eigenleistungen 0,00 0,00 1+1aufwendungen .. 1 4� '<40" " _R4 '" " wo na. RO '0004,.0 ) 0,00) 9� 0,00 , ROO ,nn" �o, 4.<R' ."" ,nR ". 7.707'60 00 � 1 ,u on, nn '" , 0,. 0<4 " .. Aufwendungen 71. ) der 1 _CR«« " = .. '-""R' C, .. "" 136 . und + '00 " -'. "0 '.'" 'h<" Abschreibungen 1 0' 9.707,09 .. -0' "0 ,nn nn ; _,,�.cn 1 � 1 "'ce,,, 0,00 _,."n,.o ,. o,oe _ ROR 'RA " _, nu 10 -1 nu 10 0,00 0,00 0,00 = WIROG eAG Anlage 3 Gesamtfinanzrechnung vom 01. Januar 2009 bis 31. Dezember 2009 ) _ Jahresabschluss 2009 Gesamtfinanzrechnung Bezeichnung + + + + + + + Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allgemeine Umagen Sonstige Transferelnzahungen Öffentich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche leistungsentgelte Kostenerstattungen, Kostenumlagen Sonstige Einzahlungen Zinsen und sonstige FinanzanlaRen Einzahlungen aus laufender Jahresergebnis 2008 Fortgeschr. Ansatz des Rechn.-Jahres 2009 Ist Ergebnis des Rechn.-lahres 2009 Vergi. Ansatz/Ist ('po 3 - 'p. 2) 2009 10.895.600,00 9.164.019,80 ·1.731.580,20 3.399.206,00 3.183.962,14 -215.243,86 0,00 0,00 0,00 4.695.270,00 4.622.532,93 -72.737,07 366.770,00 363.508,71 -3.261,29 393.760,00 451.300,00 377.534,94 518.515,87 -16.225,06 67.215,87 60.000,00 137.944,29 77.944,29 20.261.906,00 4.686.260,00 18.368:018,68 4.690.540,59 -1.893.887,32 4.280,59 391.000,00 420.515,42 29.515,42 4.581.170,95 4.020.425,03 -560.745,92 805.000,00 9.663.430,00 616.905,00 823.107,12 9.168.626,15 502.882,08 18.107,12 -494.803,85 -114.022,92 20.743.765,95 19.626.096,39 -1.117.669,56 -481.859,95 -1.258.077,71 -776.217,76 9.226.940,35 4.416.474,01 -4.810.466,34 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 595.800,00 56.579,28 -539.220,72 815.500,00 610.882,42 -204.617,58 10.638.240,35 5.083.935,71 -5.554.304,64 = + VerwaltungstätJgkeit Personalauszahlungen Versorgungsauszahlungen + + + + + ) = = + + + + + = Auszahlungen für 5ach- und Dienstleistungen Zinsen und sonstige FinanzauszahJungen TransferauszahJungen Sonstige Auszahlungen Auszahlungen aus laufender VerwaltungstätJgkeit Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen Einzahlungen aus dec Veräußerung von Sachanlagen Einzahlungen d., aus Veräußerung von Finanzanlagen Einzahlungen aus Beiträgen u.ä. Entgelten Sonstige Investitionseinzahlungen Einzahlungen aus Investitionstätigkeit . Bezeichnung · · · Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden Auszahlungen für Baumaßnahmen Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen Auszahlungen für den Fortgeschr. Ansatz des Rechn.-Jahres 2009 Ist Ergebnis des Rechn.-Jahres 2009 Vergl. Ansatz/Ist (5p. 3 5p. 2) 2009 • 500.000,00 2.478,02 -497.521,98 16.010.599,75 6.207.342,96 -9.803.256,79 431.550,49 259.550,23 -172.000,26 · Erwerb von Finanzanlagen Auszahlungen von 0,00 1.200,00 1.200,00 · aktivierbaren Zuwendungen Sonstige InvestitionsaU5zahiungen Auszahlungen aus Investitionsätlgkelt Saldo aus Investitionstätigkeit Finanzmltteüberschuss/- :,. fehlbetrag' Aufnahme und Rückflüsse von Darlehen Aufnahme von Krediten zur liq uiditätssicherung Tilgung und Gewährung von Darlehen TIlgung von Krediten 'u' LiquIditätssicherung Saldo aus Finanzierungstätigkeit Änderung des. Bestandes an ' eigenen FInanzmitteln Anfangsbestand an Finanzmitteln Bestand an fremden Finanzmitteln Liquide Mittel 21.950,00 0,00 -21.950,00 0,00 5.155,00 5.155,00 16.964.100,24 6.475.726,2-1 -10.488.374,03 -6.325.859,89 -1.391.7Q.O,50 4.934:069,3;9 :-6.807.719,84 -2.649.868':21 4,157.851,63 6.683.573,64 1.001.687,45 -5.681.886,19 0,00 3.500.000,00 3.500.000,00 490.000,00 457.941,67 -32.058,33 0,00 50.757,34 50.757,34 6.193.573,64 3.992.988,44 -2.200.585,20 -614.146,20 1.343.120,23 1.957.266,43 0,00 2.525.088,84 2.525.088,84 0,00 -614.146,20 -101.857,24 3.766.351,83 -101.857,24 4.380.498,03 · = = + + · · = ) Jahresergebnis 2008 = + + = I übrige Haushalte fremde Finanzmittel HH 100 HH 401 HH 402 HH 450 . KIRa .0,'" ,'� 37. I I ) Konto I WIROG.AG Anlage 4 Anhang zum 3 1 . Dezember 2009 ) � Anhang zur Schlussbilanz der Gemeinde Kali zum 31.1 2.2009 Allgemeine Angaben Oie Schlussbilanz und der Anhang haben zum Abschlussstichtag unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens� und Schuldenlage der Gemeinde zu vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW). Die Gliederung der Schlussbilanz erfolgt nach dem in § 41 GemHVO NRW vorgeschriebenen Gliederungsschema. Es getten dabei die allgemeinen Grundsätze zum Anhang des Jahresabschlusses gemäß § 44 Abs. 1 und 2 GemHVO NRW. Entsprechend sind dem Anhang der Schlussbilanz ein Forderungsspiegel nach § 46 GemHVO NRW sowie ein Verbindlichkeitenspiegei nach § 47 GemHVO NRW beizufügen. Im Anhang werden gemäß § 44 GemHVO NRW zu den einzelnen Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angegeben und erläutert. Die Bilanzansätze enthalten sämtliche bilanziell auszuweisenden Vermögensgegenstände und Schulden der Gemeinde KalI. Allgemeine-Bilanzierungs-' und Bewertungsmethoden der Erfassung und Bewertung von Vermögensgegenständen, Schulden und Bei Rechnungsabgrenzungsposten finden die gültigen Vorschriften zum NKF NRW (§§ 32 - 36 GemHVO NRW und die §§ 41 - 43 GemHVO NRW Anwendung. Soweit das NKF keine eigenständigen Rechtsvorschriften beinhaltet, wurden die einschlägigen handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze zu Grunde gelegt. Oie nach §§ 53 bis 57 GemHVO NRW ermittelten Wertansätze für Vermögensgegenstände, Schulden. und Rechnungsabgrenzungsposten der Eröffnungsbilanz gelten für die künftigen Haushaltsjahre als Anschaffungs- und Herstellungskosten (§92 Abs. 3 GO NRW). Zugänge im Bereich des Anlage- und Umlaufvermögens wurden grundsätzlich mit den Anschaffungs­ und Herstellungskosten berücksichtigt. ) Vermögensgegenstände, die der Abnutzung unterliegen, werden über die ihr zugrunde gelegte Nutzungsdauer abgeschrieben. Oie Abschreibung erfolgte grundsätzlich linear. Zur Bestimmung der örtlichen festgelegten wirtschaftlichen Restnutzungsdauer wurde die vom Innenministerium bekannt gegebene Abschreibungstabel1e für Kommunen zu Grunde gelegt. Sofern Berichtigungen von Wertansätzen vorgenommen werden, erfolgt dies unter Beachtung der §§ 92 Abs. 7 GO NRW. 57 GemHVO NRW. Die Gemeinde hat für bestimmte Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, für Aufwuchs sowie für bestimmte Vermögensgegenstände des Vorratsvermögens die Bewertungsvereinfachungsverfahren nach § 34 GemHVO angewendet. Auf weitere Einzelheiten zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wird auf die nachstehenden ergänzenden Erläuterungen zu den einzelnen Bilanzpositionen verwiesen. Seile 1 von 22 - Erläuterun ge n zu den einzelnen Bilanzpositionen und den Bila nzie rungs und Bewertungsmethoden zum Stand 31.1 2.2009 AKTIVA 1 Anlagevermögen Die Gemeinde Kali bilanziert unter der Bilanzposition immaterielle Vermögensgegenstände ausschließlich Softwarelizenzen. 01 .01 .2009 Stand: Wesentliche Einzelpositionen: 7 1 1 3 Softwarelizenz GIS Ingrada Web 6920 Novell Betriebssystem Server Bilanzwert: 3 1 . 1 2.2009 Differenz 8.808,00 € 3.707,13 € 7.881,00 € 3.310,00 € 927,00 € 397,1 3 € 22.641,00 € 20.231 ,00 € 2.410,00 € Die Minderung i.H.v. 2.410,00 € ergibt die durch die planmäßige Abschreibung. 1 , 2 Sachanlagen 1 .2·-:r Üribebaute GründstÖcke' undcjrundstOcksgfeiCheRec� Stand: Bilanzwert: 01 .01 .2009 3 1 . 1 2.2009 1 3 . 1 52. 1 70,44 € 1 3.366.912,00 € Differenz 214.741,56 € t:i:r:1 Grünflächen ) Zu dem Bilanzposten .GrÜnflächenu gehören die gemeindlichen Grünflächen in ihren unterschiedlichen Nutzungsformen, z.B. Friedhöfe, Parkanlagen, Kleingartenanlagen, Sportflächen, Kinderspielplätze, Naturschutzflächen, Wasserflächen von stehenden Gewässern, Stand: Bilanzwert: 01 .01 .2009 4.594.954,00 € 3 1 . 1 2.2009 4.809.696,00 € Differenz 214.742,00 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition um 214.742,00 € ergibt sich wie folgt: Zugänge LH.v. 36.040,00 € aus der Aktivierung der Fläche Am Kreisgarten LH.v. 23.680,00 €, einer Teilfläche am Bahnhof in Scheven LH.v. 700,00 €, sowie Einzelflächen auf den Friedhöfen Kall­ Heistert und Krekel (1 .390,00 € und 6.715,00 €) und einer Zaunanlage auf dem Friedhof in Scheven (3.555,00 €). Außerdem ist ein Zugang aus der Aktivierung des Aschenplatzes in Kali LH.v. 21 8.759,00 € und die Aktivierung von Eigenleistungen i.H.v. 8.501,00 € zu berücksichtigen. Abschreibungen i.H.v. 48.557,00 € sind hiervon in Abzug zu bringen. Seite 2 von 22 1 .:2:;:2 Äckerlimd Unter dem Bilanzposten "Ackerlandu sind die entsprechend landwirtschaftlich genutzten oder nutzbaren Flächen sowie die sonstigen landwirtschaftlich genutzten Flächen der Gemeinde ausgewiesen. Stand: Bilanzwert: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 6 1 1 .304,00 € 6 1 1 .304,00 € Differenz O,OO € I n dieser Bilanzposition sind keine Änderungen zu verzeichnen. Dazu gehören der im gemeindlichen Besitz befindliche Wald sowie sonstige forstwirtschaftlieh genutzte Flächen der Gemeinde. Zu den Anlagen und Aufbauten auf forstwirtschaftlich genutzten Flächen können das stehende Holzvermögen, sonstige besondere Pflanzen sowie Einfriedungen und Umzäunungen u.a. gehören. Für den Aufwuchs auf den forstwirtschaftlichen Flächen wurde ein pauschaliertes Festwertverfahren nach § 34 Abs. 2 GemHVO NRW gewählt. Die Bewertung erfolgte durch den Landesbetrieb Forst auf Basis der Daten des Forsteinrichtungswerkes. 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz 7.51 6.329,44 € 7.516.329,00 € 0,44 € Stand: Bilanzwert: 1.2.1.4 Sonstige unbebäute Grunastb"cke Unter dem Bilanzposten " Unbebaute Grundstücke" ist der Grund und Boden der Gemeinde angesetzt, der im Sinne des Baurechts und des Bewertungsrechts als unbebautes Grundstück anzusehen ist. Ferner werden unter dieser Bilanzposition alle Grundstücke eliasst, die nicht speziell den Bilanzpositionen 1 .2.1 .1 - 1.2. 1 .3 zugeordnet werden können. ) Stand: Bilanzwert: 01 .01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz 429.583,00 € 429.583,00 € O,OO€ 3 1 . 1 2.2009 Differenz In dieser Bilanzposition sind keine Änderungen zu verzeichnen. -1 .2.2: Sebaute· GrundstOcke undgrunds10cksgie1Ct1eRechte Stand: Bilanzwert: 01.01 .2009 1 8.266.347,00 € Seite 3 von 22 1 8 . 1 59.322,00 € 107.025,00 € Unter den Bilanzposten �Kinder- und Jugendeinrichtungeng sind alle gemeindlichen Tageseinrichtungen für Kinder in Form von Krippen, Kindergärten und Horten erfasst. Aber auch Einrichtungen mit altersgemischten Gruppen sowie Kindergärten in Förderschulen mit einem bestimmten Förderschwerpunkt gehören dazu, Das ,Schülerca!e" der Hauptschule Kali ist bei der Bewertung der Hauptschule berücksichtigt. Der Kindergarten Sötenich ist nicht im Eigentum der Gemeinde Kali. Es sind demnach 8 gemeindliche Kindergärten bilanziert: Kali (Hüttenstraße), Kali (KalIbachstraße), Keldenich, Krekel, Scheven, Sistig, Golbach, Rinnen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 ,2009 3 1 , 1 2,2009 Differenz 2,751,091,00 € 2,653,517,00 € 97,574,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition LH.v. 97.574,00 € ergibt sich wie folgt: Neben geringfügigen Zugängen i. H .v. 7.247,00 € handelt es sich um die planmäßige Abschreibung LH.v. 104.821,00 €. Unter dem Bilanzposten HSchulenu werden Grundschulen einschließlich Schulkindergärten, Hauptschulen, Realschulen und Abendrealschulen als Weiterbildungskolleg, Gymnasien usw. bilanziert. In der Gemeinde Kali wurden folgende Schulen bilanziert: Hauptschule Kali, Grundschule Kali, Grundschule Sistig ) Stand: 01 .01 .2009 3 1 . 1 2,2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 9,722.227,00 € 9,91 1 .248,00 € 189.021,00 € Die Erhöhung bei dieser Bilanzposition LH.v. 189.201,00 € ergibt sich wie folgt: Die Zugänge ergeben sich insbesondere aus der Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kali LH.v. 225.037,00 €, der Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Kali LH.v. 46.853,00 € und der Erweiterung der Grundschule Sistig LH.v. 1 21.417,00 €, sowie aktivierbaren Eigenleistungen i . H . v . 8.079,00 €. Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 247.104,00 € in Abzug zu bringen. Unter dem Bilanzposten "Wohnbauten" sind folgende Objekte bilanziert: Bahnhofstraße 9, Kali, (ehemalige Gemeindedirektorenwohnung); Schulstraße 9, Sötenich, (Alte Schule Sötenich); Oberstraße 1 3/15, Gelbach, (Alte Schule Gelbach); Kirchplatz 1 , Sistig; Hüttenstraße 7, Kali ; Siemensring 44, Kali (Obdachlosenunterkunft) Stand: 01 ,01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Blianzwert in EUR: 822,025,00 € 789,020,00 € 33,005,00 € Die Minderung ergibt sich durch die planmäßige Abschreibung. Seite 4 \/on 22 Unter den Bilanzposten �Sonstige Oienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäudeu fallen die Verwaltungsgebäude der Gemeinde sowie die gemeindlichen Betriebsgebäude. Dazu gehören z.B. Feuerwehrgerätehäuser, Rettungswachen, Werkstätten, Lagerhallen, Parkhäuser, Tiefgaragen, sonstige Garagen, Bestattungseinrichtungen, Sportstätten, soziale Einrichtungen u.a. Die übrigen öffentlichen Einrichtungen, insbesondere Einrichtungen, die der Bildung und Kultur, der Gesundheit, dem Sozialen, dem Sport, der Erholung und Freizeit dienen, und oft als Infrastrukturvermögen im weiteren Sinne bezeichnet werden, sind ebenfalls unter diesem Sammelposten anzusetzen. Für Leichenhallen wurden die für die Eröffnungsbilanz ermittelten Wertansätze aus Gebührenkalkulation Friedhofswesen übernommen (§ 56 Abs. 4 GemHVO NRW). Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Qifferenz 4.971.004,00 € 4.805.537,00 € 1 65.467,00 € der Die Minderung bei dieser Bilanzposition i.H.v. 165.467,00 € ergibt sich wie folgt: Neben den Zugängen i.H.v. 1 7.024,00 € (Grund und Boden Bahnhof Urft = 2.899,00 €, 2 Buswartehallen in Sötenich 8.596,00 €, Buswartehalle Wahlen 4.380,00 €, Nachaktivierung E-Antrieb Tor FWGH Kali = 1 .148,00 €) erfolgte eine Umbuchung aus der Position Anlagen im Bau für das FWGH Kali durch die Sanierung i.H.v. 40.976,00 € und ein Abgang aus Gewinn i.H.v. 48.531,00 €. Außerdem erfolgte die planmäßige Abschreibung i.H.v. 1 74.936,00 €. �·.�2.3 Infra·strukturvermtrgen Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 66.61 1 .646,28 € 31.1 2.2009 72.395.083,00 € Differenz 5.783.436,72 € i·möge� 1.2�3.1 Grund und Boden des' lnfrastrukfur..er ) Unter dem Bilanzposten �Grund und Boden des Infrastrukturvermögens� ist gemeindlicher Grund und Boden unabhängig von den darauf befindlichen Gebäuden oder sonstigen Aufbauten angesetzt. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Bilanzwert in EUR: 5.845.158,00 € 5.846.101 ,00 € Differenz 943,00 € Die Minderung bei dieser Bilanzposition LH.v. 943,00 € ergibt sich wie folgt Zugang durch den Rad- und Gehweg Dattel-Kali i.H.v. 2.040,00 € und Abgang aus Gewinn i..H.v. 1 .097,00 €. Seite 5 von 22 1�2�3�2 BrQckefVund Tunnei Unter dem Bilanzposten nBrücken und Tunnel" sind alle oberirdischen ingenieurtechnischen Bauwerke der Gemeinde, unabhängig von ihrer tatsächlichen Nutzung für Fußgänger, Straße oder Schienenverkehr, zu bilanzieren. Insgesamt sind 1 5 Brücken bilanziert und zusätzlich 8 Brücken (Krekeler Bach), die durch die Biologische Station im Kreis Euskirchen errichtet wurden und an die Gemeinde Kali übereignet wurden. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 12.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 1 .075.107,00 € 1 .028.836,00 € 46.271,00 € 1 98.336,00 € 876.771,00 € 1 94.845,00 € 833.991,00 € 3.491,00 € 42.780,00 € Bilanzwert Brücken Krekeler Bach: Bilanzwert übrige Brücken: Die Minderung bei dieser Bilanzposition i.H.v. 46.271,00 € ergibt sich aus der planmäßigen Abschreibung. Wesentliche Einzelpositionen zu Brückenbauwerken: FeldbrOcke Aachener Straße FeldbrOcke, Zufahrt Baugebiet Knappen Feldbrücke Burgschenkenweg 300.080,00 € 1 64.052,00 € 49.998,00 € 286.440,00 € 1 55.418,00 € 47.915,00 € 1 3.640,00 € 8.634,00 € 2.083,00 € 1 .2.3.4'·Entwässerungs- ünd'AbwaSseroeseitlQUngsanlagen Unter dem Bilanzposten nEntwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen" sind die ausgebauten Abwasserbeseitigungsanlagen der Gemeinde angesetzt. Zum Zwecke der Gebührenkalkulation wurden die Wertansätze der Vermögensgegenstände in die Bilanz übernommen. ) Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Bilanzwert in EUR: 24.045.904,00 € 30.030.706,00 € Differenz 5.984.802,00 € Die Erhöhung bei dieser Position ergibt sich durch die nachfolgenden wesentlichen Zugänge: Kanalisation Wahlen Kanalisation Anstois Kanalisation Quirinusborn 5.349.050,00 € 824.622,00 € 267.936,00 € 6.441.608,00 € Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen i.H.v. 584.1 84,00 € in Abzug zu bringen. Bei der Bilanzierung des Straßennetzes mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen ist zu berücksichtigen, dass zur öffentlichen Straße der Straßenkörper, das Zubehör und die Nebenanlagen gehören (vgl. § 2 StrWG NRW). Zum Zubehör der Straße zählen dabei sämtliche zur Verkehrsführung und Verkehrssteuerung eingesetzten Einrichtungen und Anlagen, z.B. die Verkehrsschilder, die Ampeln u.a. Der Ansatz erfolgte vereinfachend zu einem Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW. Eine Festwertüberprüfung erfolgt jeweils nach drei Jahren. Seite 6 von 22 Stand: 01.01 .2009 31.1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 35.645.477,28€ 35.489.440,00 € 1 56.037,28 € Wesentliche Zugänge bei Straßennetz mit Wegen. Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen Erschließung Quirinusborn Nebenanlagen Rinner Straße Sötenich Endausbau Am Kreisgarten 384.838,00 € 293.680,00 € 1 63.438,00 € Zugänge insgesamt 861.568,00 € Abschreibung in 2009 1 .01 7.605,28 € Festwerte: Verkehrsschilder: Für Verkehrsschilder wurde der Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO NRW tur 1 .539 Verkehrsschilder gebildet. Der ermittelte Festwert pro Verkehrsschild beläuft sich im Durchschnitt auf 150 € je Verkehrsschild. Festwert Straßenbeleuchtung: 452,- EUR Durchschnittspreis x 1 .642 Straßenbeleuchtungsanlagen ;:; 742. 1 84,00 € Die Gemeinde KaU hat hierunter die Bau- und Bodendenkmäler (Wegekreuze und Pingen), die in der Denkmalliste der Gemeinde Kali erfasst sind, bilanziert. Außerdem wurden Kunstgegenstände in Form von Gemälden erfasst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 89,00 € 3 1 . 1 2.2009 89,00 € Differenz O,OO € Bei dieser Position erfolgte lediglich die Erfassung und Bewertung zum Erinnerungswert von je 1 €. Unter dem Bilanzposten �Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge" sind die Maschinen, Fahrzeuge und technischen Gegenstände der Gemeinde angesetzt, die der gemeindlichen Leistungserstellung bzw. der Aufgabenerfüllung dienen. Als technische Anlagen und Maschinen sind sämtliche vom unbeweglichen Vermögen abgegrenzte Betriebsvorrichtungen der Gemeinde Kali (z.B. Notstromaggregate der Feuerwehr, Druckmaschinen, Kompressoren des Bauhofes) bilanziert. Ferner wurden hier auch Betriebsvorrichtungen im technischen Sinne angesetzt. • Seite 7 von 22 Ferner sind auch sämtliche Fahrzeuge der Gemeinde, die von ihr als Transport- und Verkehrsmittel genutzt werden, bilanziert. Hier sind sowohl die marktgängigen Fahrzeuge (z.B. Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Busse, Anhänger) als auch die kommunalen Spezialfahrzeuge (Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, Spezialfahrzeuge des Bauhofes und die Kehrmaschine) bilanziert. Eine besondere Gruppenbildung nach Fahrzeugarten oder Fahrzeugtypen ist nicht erfolgt. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 751.908,00 € 989.506,00 € 237.598,00 € Die Erhöhung bei dieser Position ergibt sich durch die nachfolgenden wesentlichen Zugänge: Rüslwagen FW Kali Mitsubishi Fuso Küche OGS GS Sistig 268.739,00 € 42.045,00 € 1 6.675,00 € Hiervon sind die planmäßigen Abschreibungen LH.v. 9 1 . 1 01 ,00 € in Abzug zu bringen. Unter dem Bilanzposten nBetriebs- und Geschäftsausstattung" , sind alle gemeindlichen Vermögensgegenstände, die dem allgemeinen Geschäftsbetrieb der Gemeinde dienen bilanziert. Zum allgemeinen Geschäftsbetrieb zählen auch die Gegenstände, die der üblichen allgemeinen Verwaltungstätigkeit der Gemeinde dienen. So wurden unter diesem Bilanzposten Einrichtungsgegenstände von Büros und Werkstätten der Gemeinde, einschließlich der erforderlichen Werkzeuge angesetzt Die Bewertung der geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) erfolgt entsprechend § 56 Abs. 1 GemHVO NRW in vereinfachter Form. Inventargüter werden bilanziert, wenn deren Anschaffungs­ und Herstellungskosten einen Preis von 150,· € (netto) übersteigen. ) Für den Bestand der Gemeindebücherei Kali wurde ein Gruppenwert LH.v. 82.722,50 € nach § 34 Abs.3 GemHVO NRW gebildet. Hierbei wurde eine Unterteilung in die Bereiche Bücher, Kassetten, DVD's, CD's (digitale Medien) vorgenommen. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 659.087, 1 8 € 651.401,00 € 7.686,1 8 € Die Minderung bei dieser Position ergibt sich durch die planmäßigen Abschreibungen LH.v. 123.646 , 1 8 € unter Berücksichtigung der nachfolgenden wesentlichen Zugänge: Tennenplatzpflegegerät Software Bücherei Mehrplatzsystem Stühle GS Sistig Tische GS Sistig Spiellandschaft 20.136,00 € 8.480,00 € 6.300,00 € 3.548,00 € 4.282,00 € Seite 8 von 22 1.2.8 Geleistete Anzahlü-näem. Anlagen im Ba Zur Wertermittlung der geleisteten Anzahlungen und Anlagen im Bau dienen die bisher geleisteten Auszahlungen für die jeweiligen Anlagen im Bau, die nachfolgender Übersicht zu entnehmen sind: Stand: Bilanzwert in EUR: Differenz 01.01 .2009 3 1 . 12.2009 3.810.680,13 € 1.890. 1 1 5,00 € 1 . 920.565,1 3 € UbersichtAnlagen im Bau zum Stichtag 31.1 2.2009 Beze i c h n u n g Erneuerung Hallendecke Turnh. GS Kali ) Betrag 1 75.632,00 € Erweiterung FWGH Sistig 77.520,00 € Ausb. Verb-weg. Friedhof Scheven 14.051,00 € Neub. Schmutzw.Kanal Rinnen 50.983,00 € 290.973,00 € Ausbau Rinner Straßel L 203 Umbau HS Kali z. Ganztagsschule 40.919,00 € Kanal!. Frohnrather Weg,Sistig 1 9.749,00 € Neub.Nied.wasserk.Hütt.lSiemensring, Kali 887.997,00 € Ausbau der Nebenanlagen K60 Wahlen 1 2 1 .839,00 € 21 0.452,00 € 1.890.115,OO€ Baustraße Messerschmittstraße Gesamt: 1.3 Finanzanlagen Stand: ) Bilanzwert in EUR: 01 .01 .2009 3.279.823,28 € 3 1 . 12.2009 3.282.21 9,24 € Differenz 2.395,96 € 1 .3.2 Beteiligungen Unter dem Bilanzposten �Beteiligungen " sind alle Anteile der Gemeinde, d.h. die mitgliedschaftlichen Vermögens- und Verwaltungsrechte an gemeindlichen Betrieben bzw. Unternehmen bilanziert, die in der Absicht gehalten werden, eine dauernde Verbindung zu diesem Betrieb herzustellen. (vgl. § 271 Abs. 1 HGB). Die bilanzierten Beteiligungen sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen. Die Bewertung im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01.01 .2009 der jeweiligen Zweckverbände erfolgte auf Basis der Eigenkapitalspiegelmethode (Anteils betrag bezogen auf das Grundkapital zuzüglich der Rücklagen und Ergebnisvorträge). Seite 9 von 22 Übersicht der Beteiligungen zum 31.1 2.2009 Anteil Bezeichnung Bemerkung Musikschulzweckverband Eigenkapitalspiegelmethode 12,94 % Sondersch u Izweckverba nd Eigenkapitalspiegelmethode 38,77 % Wasserverband Oleftal Eigenkapitalspiegelmethode 24,40 % KDVZ Rhein-Erft·Rur Erinnerungswert Ausgewiesenes Betrag EK 5.891,01 e 45.525,55 € 2 14.797, 1 6 € 83.276,86 € 12.705.203,27 € 3.100.069,60 € 1,00 € Gesamt 3.189.238,47 € Stand: 01.01 .2009 Bilanzwert in EUR: 3.169.236,47 € 31.1 2.2009 3.1 69.236.47 € Differenz . O,OO € ) Bilanziert wurde der wertmäßige Anteilbestand des Kommunalen Versargungsrücklagen-Fands (KVR-Fonds) zum Bilanzstichtag. Stand: 01 .01.2009 Bilanzwert in EUR: 1 .3.5.4 90.334,61 € 31.1 2.2009 91 .530.77 € Differenz 1.1 95,96 € S anstige Ausleihungen " Unter den sonstigen Ausleihungen wird der Nennwert des Geschäftsanteils an der VR Bank Nardeifel eG und der Anteil an der Net-GmbH ausgewiesen. Stand: ) Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 250,00 € 31 .1 2.2009 1 .450,00 € Differenz 1 .200,00 € D ie Betei lig un g der Gemeinde Kali i.H.v 1 .200,- EUR a n der Net-GmbH stellt einen Anteil von rund 4,5 % des gesamten Stammkapitals der Net-GmbH dar.. 2. Umlaufvermögen Stand: 01.01.2009 31.1 2.2009 Differenz 3.512.562,13 € 4.396.766,77 € 666.206,64 € Stand: 01.01 .2009 31.1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 106.551 , 1 9 € Bilanzwert in EUR: 2. f Vorräte Seite 10 von 22 92.944,26 € 15.606,93 € Als Vorräte sind Lagerbestände an verwertbaren Materialien angesetzt. Der Salzbestand und das Heizöl werden zum Bilanzstichtag mit einem Durchschnittswert bewertet. Im Übrigen werden für die übrigen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, deren Gesamtwert von nachrangiger Bedeutung ist, jeweils ein Festwert nach § 34 Abs. 1 GemHVO gebildet. Die Ermittlung des Bestandes erfolgte durch eine zum Stichtag 31.12.2009 erfolgte und dokumentierte Inventur. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz 1 08.55 1 , 1 9 € 92.944,26 € 15.606,93 € 2.010,93 € 51.792,50 € 1 .235,55 € 36.960,95 € 775,38 € 14.831,55 € Bestände f. Salzbestand u. Heizöl: Bauhof (Salzbestand) Ölbestände 2.2 Forderungen und sOnstlge Verm6Qensoegenstände Zu den Restlaufzeiten verweisen wir auf den Forderungsspiegel in der Anlage zu diesem Anhang. Stand: Bilanzwert in EUR: 01 .01 .2009 878.922, 1 0 € 3 1 . 1 2.2009 539.472,68 € Differenz 339.449,42 € Die Forderungen sind grundsätzlich mit Nennwert bewertet. Möglichen Ausfallrisiken wird durch Einzel- und Pauschalwertberichtigungen angemessen Rechnung getragen. Die Minderung bei dieser Position ist auf die Berichtigungen zurück zu führen. 2.2.1-Öffentlich-rechtliEhe Forderungen ) Unter nForderungenU sind in der gemeindlichen Bilanz die Ansprüche der Gemeinde ausgewiesen. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen sind einerseits aus der Erhebung von Gebühren durch die Gemeinde entstanden, die Leistungsentgelte für ein Handeln der gemeindlichen Verwaltung darstellen (z.B. Verwaltungsgebühren aus der Inanspruchnahme von Verwaltungsleistungen und Amtshandlungen in Form von Passgebühren, Genehmigungsgebühren usw.). Auch Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte sowie zweckgebundene Abgaben für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen und Anlagen zählen zu den öffentlich-rechtlichen Forderungen. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 830.603,92 € Seite 11 von 22 3 1 . 1 2.2009 370.046,32 € Differenz 460.557,60 € Privatrechtliche Forderungen stellen Forderungen (z.B. aus einem Vertragsverhältnis) für von der Gemeinde erbrachte Leistungen dar. Stand: Differenz 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Bilanzwert in EUR: 48.31 8, 1 8 € 94.57 1 ,1 5 € 46.252,97 € davon: gegenüb. dem privaten Bereich gegenüb. dem öffentlichen Bereich 48. 1 1 8, 1 8 € 200,00 € 94.57 1 , 1 5 € 0,00 € 46.452,97 € 200,00 € Unter dem Bilanzposten " Liquide Mittel� sind die Finanzmittel der Gemeinde angesetzt, über die die Gemeinde als Kassenbestand oder auf Bankkonten frei verfügen kann. Die Liquiden Mittel wurden zum Nennwert bewertet. Die Bestände wurden mit entsprechenden Bestätigungen der Banken abgestimmt. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 2.525.088,84 € 3.766.351,83 € 1 .241 .262,99 € davon Guthaben Postbank: Kreissparkasse Euskirchen: Kreissparkasse Eu. (Festgeld): Barkasse: Festgeldrragesgeld VR-Bank 26.262,44 € 1 .098.019,70 € 1 .400.000,00 € 806,70 € O,OO € O,OO € 2.764,91 € 1.487.164,82 € O,OO € 1 .040,70 € 2.271 .254,79 € 4.126,61 € 23.497,53 € 389.145,12 € 1 .400.000,00 € 234,00 € 2.271 .254,79 € 4. 1 26,61 € ) Seite 12 von 22 Stand: Bilanzwert in EUR: 3 1 . 1 2.2009 01.01 .2009 33.359.012,94 € 30.016.797,57 € Differenz 3.342.215,37 € Unter dem Bilanzposten �AlIgemeine Rücklage" ist in der gemeindlichen Bilanz der Betrag angesetzt, der sich aus der Differenz zwischen den Aktivposten und den übrigen Passivposten der Bilanz ergibt, jedoch ohne die Wertansätze für die Sonderrücklagen und die Ausgleichsrücklage. Stand: ) Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 29.123.766,28 € 3 1 . 1 2.2009 28.11 2.834,61 € Differenz 1 .010.931,67 € Zu der Veränderung der Allgemeinen Rücklage wird auf die Ausführungen unter Punkt 1 1 des Anhangs verwiesen. ' Zw-eckgebundene Deckungsrücklag e. als 'Dallon.,VermerR Die Regelungen in § 43 Abs. 3 GemHVO NRW legen die bilanztechnische Abbildung der nach § 22 GemHVO NRW vorgenommenen ErmächtigungsOberlragungen fest. Sie stellen dabei nicht auf den Ansatz einer Sonderrücklage als gesonderten Bilanzposten ab, sondern stellen einen B Davon­ Vermerk� dar, der das haushaltswirtschaftllche Geschehen und damit die Wirkungen auf die gemeindliche Bilanz offen legen soll. Der Vermerk wurde aus Gründen der Klarheit bereits in der Eröffnungsbilanz gezeigt. ) Stand: 01 .01 .2009 Bilanzwert in EUR: 657.810,15 € 3 1 . 1 2.2009 464.603,36 € Differenz 1 93.206,79 € Die Minderung ist auf die teilweise Inanspruchnahme der konsumtiven Ermächtigungsreste zurück zu führen. '1 :3 Ausgleichsrückiage Die Ausgleichsrücklage wurde im Rahmen der Eröffnungsbilanz zum 01 .01 .2009 auf Grundlage eines Drittels der jährlichen Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen ermittelt. Dabei haben sich die Höhe der Steuereinnahmen und allgemeinen Zuweisungen nach dem Durchschnitt der drei dem Eröffnungsbilanzstichtag vorangegangenen Jahresrechnungen (vgl. Erläuterungen zu § 75 Abs. 2 und 3 GO NRW) bemessen. Die Ausgleichsrücklage darf zum Ausgleich von Fehlbeträgen der Ergebnisrechnung in Anspruch genommen und ihr dürfen erzielte Jahresüberschüsse zugeführt werden. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 4.235.246,66 € 4.235.246,66 € 0,0 € Seite 13 von 22 Unter dem Bilanzposten ,Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag" ist das in der Ergebnisrechnung ausgewiesene Jahresergebnis im Rahmen des gemeindlichen Jahresabschlusses als Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag anzusetzen. Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat können dann die erforderlichen Umbuchungen des erzielten Jahresüberschusses, z.B. in die Ausgleichsrücklage 99f. auch in die allgemeine Rücklage vorgenommen werden. Stand: 3 1 . 1 2.2009 Bilanzwert in EUR: - 2.331.263,70 € 2 ) Sonderposten Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 44.147.464,90 € 46.569.529,09 € 4.422.064, 1 9 € 2-:- f Sonde'rposten-für Zuwendü ngen Unter dem Bilanzposten " Sonderposten für ZuwendungenU sind die erhaltenen Zuwendungen als Sonderposten zu passivieren, die ihr für investive Maßnahmen gewährt werden und dafür verwendet werden müssen (vgl. § 43 Abs. 5 GemHVO NRW). Für die Passivierung der erhaltenen investiven Zuwendungen stellt der vom Zuwendungsgeber festgelegte ,investive" Verwendungszweck die Verbindung zu den damit finanzierten Vermögensgegenständen her. Pauschale Zuwendungen der Gemeinde Kali wurden wie folgt berOcksichtigt Allgemeine Investitionspauschale, Abwasserinvestitionspauschale, Feuerschutzpauschale, Schulpauschale, Sportpauschale, ) Die Sonderposten werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 27.544.630,23 € 31.12.2009 Differenz 32.150.963,00 € 4.606.352,77 € Die Erhöhung ist insbesondere auf den Zugang der Kanaibaumaßnahme Wahlen i.H.v. 4.1 97.839,00 € zurück zu führen. Seite 14 von 22 2.'2 Sonderposten fGr Beiträge Im Rahmen der gemeindlichen Investitionen, z.B. Herstellung, Anschaffung oder Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen oder für Erschließungsanlagen, werden von der Gemeinde regelmäßig Beiträge nach den §§ 8, 9 und 1 1 des Kommunalabgabengesetzes oder nach § 127 des Baugesetzbuches von den Betroffenen erhoben. Diese Beiträge stellen Finanzierungszahlungen Dritter für Investitionsmaßnahmen der Gemeinde dar, z.B. Beiträge der Anlieger für den Bau einer Wohnstraße. Die Sonderposten für Beiträge werden gemäß § 43 Abs. 5 GemHVO NRW entsprechend den festgelegten Restnutzungsdauern der bezuschussten Vermögensgegenstände aufgelöst. Stand: 01.01 .2009 Bilanzwert in EUR: 15.356.020,25 € 3 1 . 1 2.2009 14.996.242,00 € Differenz 359.778,25 € Die Minderung ergibt sich im Wesentlichen durch die planmäßige Auflösung i.H.v 376.406,25 € unter Berücksichtigung von Beitragszugängen aus der Maßnahme Klein-Köln in Keldenich. Unter dem Bilanzposten IISonderposten für den Gebührenausgleich� ist die haushaltsmäßige Überdeckung aus Aufgabenbereichen mit Gebührenkalkulation anzusetzen. Die Gemeinde ist nach § 6 Abs. 3 KAG verpflichtet, eine bei einer kostenrechnenden Einrichtung am Ende eines Kalkulationszeitraumes bestehende Kostenüberdeckung innerhalb der nächsten drei Jahre wieder auszugleichen. Ermittlung auf Grundlage der jeweiligen Gebührenkalkulationen. Stand: 01 .01 .2009 Bilanzwert in EUR: 96.690,42 € 3 1 . 1 2.2009 300.1 83,09 € Differenz 203.492,67 € Die Erhöhung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Zuführungen und Entnahmen im Rahmen der Abschlüsse 2009 der Gebührenhaushalte. ) Unter dem Bilanzposten " Sonstige Sonderposten" sind alle sonstigen vermögenswirksamen Leistungen, die der Gemeinde von Dritten gewährt worden sind, anzusetzen, soweit dabei die Voraussetzungen für die Bildung eines Sonderpostens vorliegen. Dazu sind z.B. Schenkungen in Form von Geld- oder Sachleistungen und rechtlich unselbstständige Stiftungen zu zählen, weil die Gemeinde rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer der übergebenen Vermögenswerte wird. Die Eigenleistungen der Vereine und die Zahlungen spezieller Zuweisungen wurden unter der selbigen Position bilanziert. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 1 . 1 50.124,OO€ Seite 1 5 von 22 3 1 . 1 2.2009 1 . 1 22.121 ,OO € Differenz 28.003,00 € Rückstellungen Sland: 0 1 .01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 1 0.441.455, 1 5 € 1 0.336.71 2,39 € 1 04.742,76 € Details sind für alle Rückstellungsarten dem Rückstellungsspiegel zu enlnehmen. ) ) Unter dem Bilanzposten nPensionsrückstellungen" sind die unmittelbaren Versorgungsverpflichtungen der Gemeinde angesetzt. Die Pensionsverpflichtungen der Gemeinde entstehen aus der gesetzlichen Versorgungsverpflichtung der Gemeinde gegenüber ihren Beamtinnen und Beamten, aus der sich die Gemeinde nicht entlassen kann. Basierend auf den relevanten Datengrundlagen zu den Zusagen der Gemeinde hat ihre bestehende zukünftige Verpflichtung für Versorgungsleistungen aus bestehenden Pensionen oder Pensionsanwartschaften auf einer versicherungsmathematischen Grundlage zu ermitteln. Ein Rückgriff auf statistische Größen, wie Erhebungen über die Sterbe- und Invaliditätshäufigkeit, ist dabei erforderlich, damit eine fundierte Ermittlung nach mathematischen Regeln möglich wird. Zu den Pensionsrückstellungen gehören bestehende Versorgungsansprüche sowie sämtliche Anwartschaften und andere fortgeltende Ansprüche nach dem Ausscheiden aus dem Dienst. (vgl. § 36 I GemHVO NRW) Die Bewertung der Pensions- und Beihilfeverpflichtungen der Gemeinde Kali ist durch die Rheinische Versorgungskasse (RVK) enlsprechend den Vorgaben des § 36 ( 1 ) GemHVO NRW erfolgt. Hierbei wurden die durch das Innenministerium NRW vorgegebenen Berechnungsparameter (Runderlass vom 04. Januar 2006, zuletzl geändert am 16.07.2010 und danach güllig bis 3 1 . 1 2.2015) im Rahmen eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach dem Teilwertverfahren berücksichtigt. Es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5% berücksichtigt. Der zu verwendende Zinsfuß richtet sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG). Als reguläres Pensionsalter wurde das 65. Lebensjahr zu Grunde gelegt. Als Biometrische Rechnungsgrundlagen wurde die Richttafel 2005 G von Klaus Heubeck verwendet. Bis zum Bilanzstichtag erfolgte Besoldungsanpassungen sind berücksichtigt. Bei der Bewertung wird ein planmäßiger Aufbau der Rückstellung durch konstante Beiträge ab Beginn des Dienstverhältnisses unterstellt. Weitere Einzelheiten sind der versicherungsmathematischen Bewertung der Rheinischen Versorgungskasse zu entnehmen. Eine Überprüfung und ein Abgleich der Bewertung mit den Basisdaten der Gemeinde Kali ist erfolgt. Stand: Bilanzwert in EUR: davon Pensionsrückstellungen für Beschäftigte: Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger Rückstellung Beihilfe für Beschäftigte Rückstellung Beihilfe für Versorgungsempfänger 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz 8.149.847,00 € 8.589.798,00 € 439.951,00 € 3.21 3.663,00 € 3.176.526,00 € 37.137,00 € 3.1 36.803,00 € 3.504.159,00 € 367.356,00 € 821 .785,00 € 789.371,00 € 32.414,00 € 977.596,00 € 1 . 1 1 9.742,00 € 142.146,00 € Seite 16 von 22 3,31riStandhaltungsrü·cksteliung"ii Unter dem Bilanzposten nlnstandhaltungsrücksteliungenU sind Verpflichtungen der Gemeinde anzusetzen, die aus dem Unterlassen von geplanter Instandhaltung entstehen. Gern. § 36 Abs. 3 GemHVO NRW wurde für unterlassene Instandhaltung von Sachanlagen Rückstellungen angesetzt, wenn die Nachholung der Instandhaltung hinreichend konkret beabsichtigt ist und als bisher unterlassen bewertet werden muss. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden am Abschlussstichtag einzeln bestimmt und wertmäßig beziffert. Bezüglich der einzelnen Instandhaltungsrückstellungen wird auf die Anlage zum Anhang verwiesen. Die Instandhaltungsrückstellungen berücksichtigen die voraussichtlich anfallenden Aufwendungen, die für jede Rückstellung gesondert nachgewiesen und dokumentiert sind. Stand: 0 1 .01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 1 .246.651,76 € 965.458,73 € 281 . 1 93,03 € ) Die Regelungen für den Ansatz sonstiger Rückstellungen sind insbesondere in § 36 Abs. 4 bis 6 GemHVO NRW festgehalten. Unter den sonstigen Rückstellungen sind für Verpflichtungen, die dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind, RÜCkstellungen angesetzt, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Ein Ansatz erfolgt, sofern wahrscheinlich ist, dass eine Verpflichtung zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme erfolgen wird. Zu diesen Rückstellungen zählen sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche Verpflichtungen, wie z.B. RÜCkstellungen für Altersteilzeit, für nicht beanspruchten Urlaub, für Arbeitszeitguthaben, für Verpflichtungen gegenüber andere Dienstherren, aber auch Rückstellungen für ausstehende Rechnungen sowie für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Stand: Bilanzwert in EUR: ) 01 .01 .2009 1 .044.956,39 € 3 1 . 1 2.2009 781 .455,66 € Differenz 263.500,73 € Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen: 74.400.00 € 92.439.00 € 165.517,00 € 14.988.00 € 405.029,24 € 50.000,00 € 3.593,52 € 11.989,63 € 160.000,00 € 67.000.00 € 01 01 2009 Inanspruchnahme Altersteilz. Nicht oen. Urlaub Geleistete Ü berstunden Leistungsprämie RückstelIunq Kanalisation Ausgl. Maßn. HonderbJ S. Venn Miete Kiaa Sötenich Andere sonstige Rückstellungen (unterbliebene AsylLeistungen) Archivierungsrückstellung Prüfung GPA kameral l Prüfung Eröffnungsbilanz I Jahresabschlüsse 1.044.956,39 € Gesamt Seite 17 von 22 1 16.000.00 € 70.382,00 € 122.612,00 € 35.837,00 € 1 34.015,43 € 26.669,27 € 5.390,28 € 1 3.549,68 € 160.000.00 € 97.000,00 € 31 12 . 2009 781.455,66 € 4 Verbindlichkeiten Stand: 01.01 .2009 3 1 . 12.2009 Differenz Bilanzwert in EUR: 20.580.955,16 € 24.863.041,35 € 4.282.086,19 € Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Restlaufzeit wird auf den beiliegenden Verbindlichkeitenspiegel verwiesen. -� : ' " 4 �2. 5; Verbfndlich keiten a üs Kred�e n:fÜr lnvest. vom privaten Teditmarkt Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Krediten für InvestitionenU wurden die gemeindlichen Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen angesetzt, die auf Grundlage des § 86 GO NRW gewährt worden sind. Stand: 01.01 .2009 3 1 . 1 2.2009 Differenz � Bilanzwert in EUR: 1 9 . 1 97.105,92 € 19.739.1 64,25 € 542.058,33 € 4.3 Verbindfichkeiteri aus Krediten zur LiguiditätSsicherung Bei den Verbindlichkeiten aus Liquiditätssicherung wird das Kontokorrentkonto bei der VR Bank Nordeifel e.G. mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Stand: Bilanzwert in EUR: ) 01.01.2009 50.757,34 € 3 1 . 1 2.2009 Differenz 3.500.000,00 € 3.449.242,66 € Unter dem Bilanzposten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind gemeindliche Verpflichtungen auf Grund von Kauf- und Werkverträgen, Dienstleistungsverträgen, Miet- und Pachtverträgen und ähnlichen Verträgen, bei denen die Erbringung der eigenen (Gegen-)Leistung (z. B. die Zahlung für eine empfangene Leistung) noch aussteht, angesetzt. Die Bewertung erfolgt mit dem Rückzahlungs- bzw. Erfüllungsbetrag. Stand: Bilanzwert in EUR: 01.01 .2009 207.091,87 € 3 1 . 1 2.2009 31 5.238,40 € Differenz 108.146,53 € Bei dieser Position handelt es sich um offene Rechnungen aus dem abgelaufenen Jahr 2009, die noch nicht beglichen sind und in 2010 zu zahlen sind. Seite 1 8 von 22 · 4.7: Sonstige Verbindlichkeit.'; Unter den sonstigen Verbindlichkeiten wurden insbesondere erhaltene, aber noch nicht verwendete Zuwendungen bilanziert. Bei diesen Zuwendungen handelt es sich noch bis zur jeweiligen Verwendungen um eine erhaltene Anzahlungen. Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem RückzahJungsbetrag ausgewiesen. Im Einzelnen wurden folgende Werte bilanziert: (31 . 1 2.2009) Beschreibung Betrag Allgemeine Investitionspauschale: 7.307,17 € Schulpauschale 687.580,77 € Zuwendung Kanal Hüttenstr.lSiemensring 141.954,59 € 1 9. 1 34,OO € Zuwendung für die Erweiterung HS Kali zur OGS ) Zuweisung Mittel aus dem Konjunkturpaket 11 1 75.635,00 € Zuschuss Haltestelleneinrichtungen Ö PNV 7.022,88 € 1 .038.634,41 € Erhaltende Anzahlungen gesamt: Ferner wurde eine Verbindlichkeit in Höhe von EUR 39.440,67 gegenüber dem Zweckverband KDVZ Rhein-Erft-Rur ausgewiesen aufgrund von Verpflichtungen des Verbands aus Pensions- und Beihilfelasten, die Verpflichtungen der Mitglieder darstellen. Darüber hinaus werden Zinsverbindlichkeiten gegenüber den kreditgebenden Banken in Höhe von 1 24.064,34 € ausgewiesen. Zudem gewährte die Gemeinde Kali auf Grundlage der Regelungen zur nKalier WohnungsbauförderungU Familien mit Kindern einen Zuschuss für den Neubau oder Kauf eines Eigenheimes in der Gemeinde KalI. Im Jahr 2009 wurden Zuschüsse LH.v. 42.000,00 EUR bewilligt. Jedoch wurden die Voraussetzungen für die Auszahlung der Zuschüsse erst in Folgejahren erfüllt und somit bleibt eine Verbindlichkeit in o.g. Höhe bestehen. ) Noch zu zahlende Rechnungsbeträge und bewilligte Beträge die im Folgejahr ausgezahlt werden LH.v. 27.021,94 € sind ebenfalls unter dieser Bilanzposition ausgewiesen. Dies ergibt den folgenden Bilanzwert: Stand: Bilanzwert in EUR: 01 .01 .2009 31.12.2009 1 . 1 26.000,03 € 1 .271 . 1 6 1 ,36 € Seite 19 von 22 Differenz 145.161,33 € 5. ,Passive 'Rechriilngsa'bgrenzlmg In der Bilanzposition " Passive RechnungsabgrenzungU werden die Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die aber Erträge für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die Gemeinde Kali hat hier die aus dem Bereich Friedhöfe bereits geleisteten Zahlungen für spätere Jahre nachgewiesen. Die Berechnung erfolgte aufgrund der tatsächlich in der Vergangenheit bis zum Bilanzstichtag 3 1 . 1 2.2009 geleisteten Zahlungen. Diese sind auf Basis der historischen Daten ermittelt und dokumentiert. Stand: Bilanzwert: 01.01 .2009 1 .538.066,29 € Differenz 3 1 . 1 2.2009 1 .574.869,41 € 36.803,1 2 € g 6. Erläuterungen zur:Ergebnisrechnu-n Die Ergebnisrechnung wurde unter Beachtung des § 38 GemHVO NRW aufgestellt. Insgesamt wurden ordentliche Erträge LH.v. 1 9.885.804,69 EUR im Jahr 2009 erzielt. Der Bereich Steuern und ähnlichen Abgaben trug hierzu Erträge in Höhe von 9.078.077,87 EUR bei und dies besonders durch Gewerbesteuererträge i.H.v. 3.412.685,64 EUR und den Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer mit 3.444.943 EUR. Die Zuwendungen und allgemeine Umlagen beinhalten insbesondere die SChlüsselzuweisungen vom Land mit 1 .742.885,00 E U R und Zuwendungen für Ifd. Zwecke (Betriebskostenzuschüssel Kindpauschalen) i.Hv. 1 . 1 95.29 1 , 1 3 EUR Leistungsentgelte öffentlich-rechtlichen Die Kanalbenulzungsgebühren mit 2.807. 1 0 1 , 1 3 EUR. ) umfassen im Wesentlichen die Zudem weist die Ergebnisrechnung ordentliche Aufwendungen i.Hv. 21 .509.087,33 EUR auf. Die Transferaufwendungen mit 9.1 80.249,01 EUR setzen sich vor allem aus allgemeinen Umlagen an den Kreis und die Versarger zusammen. Aufwendungen für 8ach- und Dienstleistungen spiegeln sich im Wesentlichen in Aufwendungen für Unterhaltung und Bewirtschaftung wieder. Insgesamt entstanden hier Aufwendungen LH.v. 3.331.665,31 EUR Die Personalaufwendungen im Jahr 2009 lagen bei 4.691.283,78 EUR. Seite 20 von 22 Die Aufstellung der Finanzrechnung erfolgte unter Beachtung des § 39 GemHVO. Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen des Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen zur Ergebnisrechnung. Die Einzahlungen und Auszahlungen des Investitionsbereiches umfassen im Wesentlichen Baumaßnahmen im Bereich Kanal -und Straßenbau. Die gesamten investiven Auszahlungen fOr das Jahr 2009 belaufen sich auf 6.475.726,21 EUR. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betragen insgesamt 5.083.935,71 EUR, und betreffen im wesentlichen Landes -und Bundeszuweisungen wie z.B. die Investitions -und Schul­ IBildungspauschale und Zuweisungen für Baumaßnahmen. ä� Teilrechnungen Die jeweiligen Teilrechnungen zur Ergebnis- und Finanzrechnung wurden entsprechend den gemäß § 4 GemHVO NRW aufgestellten Teilplänen erstellt (§ 40 GemHVO NRW). 9� Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung Es bestehen Verpflichtungen aus einem Mietvertrag bezüglich des Kindergartens Sötenich in Höhe von insgesamt 1 58.327,25 € (vom 01.01 .2009 bis 30.06.2016). Der Vertrag hat eine Laufzeit von insgesamt 20 Jahren, beginnend mit dem 01.07.1996. Im Rahmen der jährlichen Betriebskostenerstattung des Kreises werden diese VerpfliChtungen gedeckt. 1 O':' Anzahl der im Ha'ushaltsiahr'20-09�fin-OurchsdmifttätKien�Mitarbeiier Im Jahr 2009 waren durchschnittlich 143 tariflich beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Gemeinde Kali tätig und zudem beschäftigte die Gemeindeverwaltung im Durchschnitt 1 2 Beamtinnen bzw. Beamte. ) Seile 21 von 22 - 1 1 : Korrekturen zur Eroffnungsbilanz Im Jahresabschluss wurden Berichtigungen von Wertansätzen unter Beachtung der §§ 92 Abs. 7 GO NRW, 57 GemHVO NRW vorgenommen. Bilanzposition Wert Korrektur Wert Erläuterung Eröffnungs- betrag Eröffnungs- Veränderung - bilanz 1.2.1.1 1 .2.8 1.1 4.7 Ko rrektur nach Grünflächen 4.594.954,00 € 1 .2.4 bilanz 22.620,00 € 4.617.574,00 € 1 1 5.841,OO € 1 1 5.841,00 € Bauten a"f fremden Grund und Boden - Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 3.810.680,13 € 230.592,33 € 4.041.272,46 € 29.123.766,28 € 1 .010.931,67€ 28.11 2.834,61 € 1 . 126.000,03 € 1.379.985,00 € 2.505.985,03 € E der eines Erfassung gemeindlichen GrundstOcks. Gem. Kali - Flur 1 4 Flurstock. 315 Wert des Einbuchung Nationalpark Infopunkt ;m Bahnhof Kali geleistete Werterfassung Baumaßnahme Anzahl MErschließung QuirinusbornM Allgemeine Rücklage Sonstige Verbindlichkeiten Erfassung Nachträgliche '" der Zuwendung MNeubau Baumaßnahme Schmutzwasserkanal WahlenM Demnach ändert sich durch die Korrekturbeträge der o.a. Bilanzpositionen der Wert der Allgemeinen Rücklage von 29.1 23.766,28 € (01.01 .2009) auf 28.1 12.834,61 € (31 . 1 2.2009) Kali, den 28. November 201 3 ) aufgestellt: bestätigt: Kämmerer Bürgermeister Seite 22 von 22 Enl"'idlun!!der Abschreibunllcn Enlwicklunll;der AnKh�ITunllswerle RCSlbuchwcm, Rcslbuchwcrlc Abschreibunsen d� I, I mmlltrlellt Vtrmö,cnsgegtnslindt 01.01 .2009 Zusanse EUR EUR Umbuchuns cn 3 1 . 1 2.1009 0 1 . 0 1 .1009 GCSCh�rls j �hr�"$ Ab S5nsc 3 1 . 1 2,2009 3 1 . 1 2.200� 01.01 .2009 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 21.641,00 0,00 0,00 0,00 22.641.00 0,00 2.410.00 0,00 2.410.00 20.231.00 22.641.00 13.152.170.44 44.541.00 1,00 2 1 8.759,00 13.415.4M.44 0,00 48.557,44 0,00 48.557.44 13.366.912.00 13.151. 170,44 4.594.954,00 44.541.00 1,00 2 1 8.759.00 4.858.2S3.00 0,00 48.557,00 0,00 48.557,00 4.809.11%.00 4.594.954.00 11 1 1 .304,00 0,00 0,00 0,00 11 1 1 .304,00 0,00 0,00 0,00 0,00 11 1 1 .304.00 6 1 1 .304.00 7.51 6.329.44 0,00 0,00 0,00 7.51 6.329,44 0,00 0.44 0,00 0.44 7.5111.329,00 7.516.329,44 419.583.00 0,00 0,00 0,00 429.383.00 0,00 0,00 0,00 0,00 429.583.00 429.583,00 18.266.347.00 32.350.00 48.531.00 4119.022.00 18.719.188,00 0,00 559.866,00 0,00 559.866,00 1 8 . 159.322.00 18.266.347.00 2.1. Kindenagc:sc:innchtungen 2.751.091.00 7.247,00 0,00 0,00 2.758.338,00 0,00 104.821.00 0,00 104.82 1 ,00 2.653.517.00 2.751.091,00 2.2. Schulen 9.722.227,00 8.079,00 0,00 428.046.00 10.158.352,00 0,00 247.104.00 0,00 241.104.00 9.9 1 1 .248.00 9.722.221.00 822.025.00 0,00 0,00 0,00 822.025.00 0,00 33.005.00 0,00 33.005.00 789.020.00 822.025,00 4.911.004.00 17.024,00 48.531.00 40.976.00 4.980.473.00 0,00 174.936.00 0,00 174.936,00 4.g05.S31,00 4.971.004.00 66. 6 1 1 .646,28 1 5 1 .588,00 1.097,00 7.281 .006.00 74.043.143.28 0,00 1.648.060.28 0,00 1 .648.060.28 72.395.083,00 66.61 1.646.28 3 . 1 . Grund und Boden des Infraslruklurvcnnögens 5.845 . 1 5 8.00 2.040.00 1.097,00 0,00 5.846.1 0 1 ,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5.846. 1 0 1 .00 5.845.158,00 3.2. Brilcken und Tunnel 1.015.107.00 0,00 0,00 0,00 1.075.107,00 0,00 46.271.00 0,00 46.271.00 1.028.836.00 1.075.107,00 3.3. Enlwlsserungs- und AbwasserbesciligungsanlagCl1 24.045.904.00 117.318.00 0,00 6.441.608,00 30.614.890.00 0,00 584.184,00 0,00 584.1 84,00 30.030.706,00 24.045.904,00 3.4. 5U1.Bc-nnel� m;1 Wegen. Plälzen und Verkchrslenkungsanlagen 3S.64H71.28 22.1 70,00 0,00 839.398,00 36.501.045,28 0,00 1.017.605,28 0,00 1 . 0 17.605.28 35.489.440.00 35.645.477.28 1 1 , 5lth.nlagen I. Unbebaule GrundSlocke und ,rundslückssleiche Rechle 1 . 1 . Griintlächen 1.1. Ackerl�nd 1.3. Wald. Forslen 1.4. Sonslige unbebm,.te Grundstücke 2 Beooule Grundslikkc und grundsliichgleiche Rechtc 2.3. Wohnbautcn 2.4. SonSligc DicnSl-, Geschäfts- und Bclriebsgcbäude J, ., 6, Infrastrukturvmoogen 0,00 149.794.00 0,00 0,00 149.794,00 0,00 1.W3,00 0,00 1.993.00 141.801.00 0,00 89.00 0,00 0,00 0,00 89,00 0,00 0,00 0.00 0,00 89.00 89.00 Fahrzeugc 631.365,00 42.045.00 0,00 268.139.00 948.1�9.00 0,00 8 1 .354.00 0,00 81.354.00 866.7115,00 631.365.00 Moschiellcn und techniKhc Anlagen 1 14.543,00 11.915.00 0,00 0,00 1 32.458.00 0,00 9.141.00 0,00 9.747.00 122.7 1 1 ,00 1 1 4.543.00 Betriebs- und GCSf.:h�flll'lus.stallung 659.087.18 1 1 4.653.00 0,00 1.301.00 115.041.1 8 0,00 123.646.18 0,00 123.646. 1 8 b51 .401.00 659.087.18 3.810.680.13 b.J 1 8.368.00 0,00 ·8.238.833,00 1 . 890. 1 15,13 0,00 0.13 0,00 0.13 1.890. 1 15.00 3.810.680. 1 3 103.251 .928.03 6.81 1 . 1 54.00 49.619,00 0,00 1 10.013.453.03 0,00 2.419.224,03 0,00 2.419.224,0) 101.594.229,00 103.251 .928.03 Bautcn aur rremden GrondSlückcn S, KunSlgegcnSlände, Kullurdenkmäler 7, ., " GcleiSlc.e Anzahlungen, Anlagcn ;,n Bau 1 1 1 . FlnRllzanllgtn I, ßclciligungcn J, Wertpapiere des Anlagcvenoogcns 2, 3.1 89.238.47 0,00 0,00 0,00 3.1 89.238.41 0,00 0,00 0,00 0,00 3.1 89.238.47 3.189.238.41 90.334.8 1 195,96 0,00 0,00 9 1 .530.71 0,00 0,00 0,00 0,00 91 .530.77 90,334.81 Auslcihungen sonst;ge Auslcihungen 250.00 1 . 200.00 0,00 0,00 1.450.00 0,00 0,00 0,00 0,00 1.450.00 350.00 3.279.823.28 2.395.96 0,00 0,00 3.382.219.24 0,00 0,00 0,00 0,00 3.282.21 9.24 3.279.823,28 106.55092.31 6.813.549.96 49.629,00 0,00 1 1 3.318.313,27 0,00 2.481 .634.03 0,00 2.481 .b34.03 1 10.8911,679.24 106.554.392.3 1 Anlage zum Anhang Forderungsspiegel Arten der Forderungen lam ," " ,n".;'o Ibis zu I Jahr EUR EUR ; 5 J�hre bis EUR 19,581,13 19,581,13 , 00 , '.328,17 2;,328,17 00 l2.�47 132� 0 � .4� 7 ,0� � � , � 01,0'0 �� 0)� '!00 r "oo� � o� ' r-� "00 O)� 1 �lffh��.-r---� � 190.612,55 84.516,04 0,00 1ne noe," __ __ __ r- �I�V" __ ""' " ) I EUR � __ __ r dem r dem ' i 94,571,15 0,00 0,00 94,571,15 0,00 0,00 0,00 1,96 0,00 0,00 0,00 10� Schlussbiranz zum 31.1 2.2009 der Gemeinde Kali Verbindlichkeitenspiegel Arten der Verbindlichkeiten aus Krediten ) Anlage zum Anhang Gemeinde Kali, Kali Entwicldung des Sonderpostens im Haushaltsjahr 2009 0 1 .0 1 .2009 Zugänge Auflösung EUR EUR EUR Umbuchungen 3 1 . 1 2.2009 EUR Sonderposten I. rur Zuwendungen 27.544.630,23 2. tur Beiträge 15.356.020,25 16.628,00 3. rur den GebUhrenausgleich 4. sonstige Sonderposten 5.464.689,00 * 858.336,23 0,00 3 2 . 1 50.983,00 376.406,25 0,00 14.996.242,00 96.690,42 204.849,93 1 .357,26 0,00 300. 1 83,09 1 . 1 50.124,00 0,00 28.003,00 0,00 1 . 1 2 2. 1 2 1 ,00 44.1 47.464,90 5.686.1 66,93 1.264.1 02,74 0,00 48.569.529,09 *davon 1 .379.985,00 € als Korrekturwert zur Eröffnungsbilanz Gemeinde KJII, K�II RlleksteliunglS[liq;cl fIlr das lIaushaltsjahr 2009 Beleiehnun !l L RücksIellungen tur Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 8.149.847,00 € Pens.riicksl lilr Beschäftigte 3.213.663,00 € Pens.rücksl filr VersOfg,empf, Beihilfe fOr 8esehäftigle ,. Sl<Ind 01.01.2009 Beih�fe fOr Versorgungsempfä. Verbrauch , 977.596,00 € , , , , 2,291,608. 1 5 € S75.537,57 € 3,136.803,00 € 821.785.00 € ZufOhrun !l Stand 31.12.2009 8.589,798.00 € 69.551,00€ 509.502,00 E , 367.356,00 E 3.S04,159,00 € 142.146,00 € 1.1 19,742,00 € 95.805 ,81 € 1.746.914, 39 € 41.600,00 € 116.000,00 € 37.137,00 € , , , 32.414,OO € 3.176.528,00 € 789.371,00 € Sonsllga Rückstellungen Per s.o nalrückslelungen Inanspruchnahme Altersteitz. Nicht gen, Urtaub Geleistete Oberstunden Leistungsprlimie 347.344,00 € , , , , , 203,300,00 € 103.279.45 € 20.0oo,00 € 496,88 € 74.400,00 € 92.439,00 € 165.517,00 € 14.988 ,00 € In � ta!!S!bi!J!l!ng�k�t�lung!l:D Fenster HS Kai N, BA Heizung FWGH KaU Zweil FllX'htw. Kiga Sisti9 Heizung FWGH Sistlg Heizung FWGH WahTen Alte Schule Gotbactl Spo�tz Keldenieh BrandschutzmaBn. HS Kalt San. Feuchtschi!ld. HS KaU Beleuchtung HS Kai Wirtsehaftsw. Frohnralh ua. Wlrtschaftsw. Daubent.ua. San. Obdach Wahlen Instandh. Klga Keldenich Straßenbeleuchlung San. Treppe Aaehener Str. Instandh. Slemens.rJDaiml. Fenster Kindergarten Scheven Außentreppe Hanenbad Heizung Alle Grundsehule KaU Heizung Bauhof Brandschutz Grundschule Kali BrOcke Zum Eicl'Ital Urft BrOcke Rosenlalll Brücke Neuer Markt BrOcke Weiherbenden Brücke Burgschenkenweg Sportplatz Scheven Insl<lndhattung FOI'stwege ) Aul\6sun ll 22.500,00 € 18.111,69€ 30.000,00€ 22.753,86 € 2S,OOO,00€ 17,498, 1 6 € 30.OOO,OO€ 25.500,GO € 100.000,00 € 16.700,OO € 10.000,00 € ROckatehung Kanalisation Ausgl. Maßn. Hond�rbJ SVenn Miete Kiga Sölenich Andere sonstige RUcksleiungen (unterbliebene Asyl-Leislungen) ArchivierungsfÜCksteDung Prüfung GPA kamerall Prüfung Eröffnunosbi\<'lnz l Jahresabschlüsse RücksteUuflgen gesamt 23.612,93 € 1 '.BOO,85 € , 10,796,84 € 71,000,00 € 42.600,00 € 29,000,00 € 6.657,62 € 100.000,00 € 1.547,OO€ 30.000,00 € 9.446,89€ 50.000,00 € 8G.OOO,00 € 42.000,00 € 30.000,00 € 10.000,00 € 17.500,00 € 110.000,00 € 1S.0OO,00 € \2.000,00 € 6.0oo,00 € 1,800,OO € 7.200,00 € 18.000,00 € 9.500,GO€ Emeu. Fenster Klga Ke\denich i !:lR�g�l!:ln�ngeD 9 ii:2!! ii J il ll d g !l: , e 50.000.00 e 405.029,24 , , , , , , , , , , , , , , 9.651,7 6e 281.193 ,03 e 2.939,30 € 271.013,81 e , 23.330,7 3 € 3.593,52 € , tl.989,63E , 160.000,00 € 67.000,GO € , 697.612.39 € 294.344, 54 € i 10.441.455 15 i 575.537,57 64.962 ,00€ , 22.057,00€ , 42.90S,00€ 64.962 ,00€ , 20.849 ,00 e: 62.449 ,00 e: € , , , , € , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , € € € , € € € € € • • • • • • • • , • , , , , , , € , , 1.796,76 € 70,382,00 € 122.612,00 € 35.837 , 00 € 344,831,00 € l00.020,S5 € 4.388,31 € 19.503,12 € 7.246,14 € 7.501,84 € 30,000,00 € 1.8117,07 € 88.199, 1 5 € S.903,16 € 10.000,00 € 28.400,00 € 22.342,38 € 98.453,00 € 20.553,31 € 47.060,70 € 80,000,00 € 30.000,00 € 42.000,00€ 10.oo0,00 € 17,500,OO € 110.000,00 € 15.000,OO€ 12.000,OO€ 6,OOO,OO€ 1.600,O O € 7.200,00€ 18.000,00 € 9,500,00 € , 115.000,00 € 965.�5B, 73 € 134,015,43 € 26.669,27 € 5.396,28 € , 1.560,05 E , 30.000,OOE e: 436.624.66 E 134_513 ,00 € 605.307 161 E 10.336.712 39 € , • 33.356 ,81 13.549,68 € 160.000,00 € 97.000,00 € " gshaushalt Haushaltsausg abereste - Verwallun Bei folgenden Positionen wurden Haushallsausgaberesle gebildet ) naua HAR Produkt Konto 03021 1001 5281600 Budget 03021 1 002 5281600 Budget Grundschule Kali Grundschule Sistig alte HAR Insgesamt 69,76 69,76 1.189,36 1.189,36 . 20.271,76 316 49 20.588,25 5.453,65 106,76 5.560,41 030212000 5281600 Budget Hauptschule Kali 060365009 5281000 B udget Kindergarten Kali. HOUenstraße 060365001 5281000 Budget Kindergarten Keldenich 060365002 5281000 Budget Kindergarten Rinnen 136,68 136,68 060365003 5281000 Budget Kindergarten Scheven 739.59 739,59 060365004 5281000 Budget Kindergarten Krekel 060365005 5281000 Budget Kindergarten Sistig 060365006 5281000 Budget 060365007 5281000 Budget Kindergarien Sötenich Kindergarten Golbach 2.936,81 2.936,81 829,15 829,15 1.232,37 1 .232,37 43,03 43,03 242,61 242,61 425.07 425,07 28.443,29 28.443,29 060365008 5281000 Budget Klnderganen Kali. KalIbachstraße 030212000 5281200 Budget Bewirtschaftung Gebaude 030212000 5211000 Budget Unterhaltung Gebaude 10.897.71 1.944.59 12.842.30 Summe Budgets 72.910,84 2.367,84 75,278,68 010111007 5412400 1.020.5620 Aus- und Fonbildung der Bediensteten 010111007 5431000 1.020.6551 Kosten IOr die EinlOhrung des NKF 030212000 5431800 1.200.6290 Aufstellung regionaler Schulenlwiclliungsplan 030211002 5211200 1.210.5005 Erneuerung Heizkessel Gymnastikh. Sistig 6.000,00 6.000,00 10.000,00 10.000,00 0,00 2.000,00 2.000.00 26.648,29 26.648.29 3.034.12 3.034,12 030212000 5255300 1.215.6280 Errichtung einer Ganzlagshauptschule 030217000 5318000 1.230.71 80 Zuschuss an Träger Gymnasiums Steinleid 040272000 5255000 UA352 060365003 5211200 1.464.5009 Erneuerung Heizkessel Kiga Scheven 060365001 5211200 090511002 5291000 1.610.6300 Baulei1pl3ne 30.000,00 30.000,00 120541001 5221000 1.630.5100 Unterhaltung Straßen 69.661,50 120545000 5291000 1.675.5700 Kosten des Winterdienstes 69.661,50 20.714.89 20.714 89 120545000 5291000 1.675.5701 Winterdiens! klassifizierte Ortsdurchfahrien 27.938,94 27.938,94 34.329,43 34.329,43 BOcherei 1.464.5019 Erneuerung Heizkessel Kiga Keldenich 110538001 5221000 1.700.5100 Unterhaltung Enlwässeruogsaillagen 150575000 5291000 1.790.6301 Werbung Tourismus 130555003 5221300 1 .855.5 103 DurchfOhrung von Ausgleichsmaßnahmen Summe Einzelpositionen Summe alle Haushaltsresle 3.000,00 3.000.00 661,44 661,44 25.601,95 25.601,95 1 1 .867.71 1 1 .867,71 , 2.573,20 2.573,20 308.500.00 577.497,35 5.034, 1 2 308.500.00 650.408,19 7.401 ,96 657.810,15 582.531,47 gabereste Absetzungalte Haushaltsaus 1.020.6551 Kosten für die EinfQhrung des NKF 1.215.6280 Errichtung einer Ganzlagshauptsd\ule 1.610.6300 Bauleilptäne 1.780.5100 Unterhaltung Wirtschaftswege 1.790.6611 Strukturhillezuschuss an Eilel-Touristik e.V. 3.910,38 252,00 23.363,60 3.495,87 8.367.50 39.389,35 ) Produkt HaushallS!tlnnahmereste · Vermö genshaushalt Konlo Bei folg enden Positionen wurden Haushaltseinnahmereste neue HHReste alte HHResta Reste Inguamt 030 211 002 6811 000 2.210.3602 Zuschuss Baukosten OGS GS Sislig 56.000.00 0.00 56.000.00 030 211 002 6811 001 2.210.3603 Zuschuss Ersteinrichtung OGS GS Sislig 120541 001 6810 000 2.630.3602 Bundeszuweisung fOr die Beseitigung von schienengleichen BahnOberg3ngen 1 1 0 538001 6810 002 2.700.3601 Zuschuss zu den Kosten des Schmutzwasserkanals in Wahlen 1 1 0 538001 6810003 2.700.3602 Zuschuss zu den Kosten des Schmutzwasserkana!s In Rinnen. Sötenlcher Straße 1 1 0 538001 6810005 2.700.3604 Zuschuss zu den Kosten des Niedersd\tagswasserkanals in Kali, HOtlenstraße/Siemensring 120 547000 6811 000 2.820.3610 Landeszuweisung z. Ausslatlung v. ÖPNVHallestellen 160612 003 6927 000 2.910.3770 Kreditaufnahmen Kredltmarkt -Umschuldungen 160612 002 6927 000 2.911.3770 Kredilaufnahmen Kreditmarkt - ohne Umschuldungen- 17.500,00 0,00 0,00 41.925.93 17.500,00 41 .925,93 3.730240,00 76.014,33 3.806.254,33 500.000,00 428.000,00 928.000.00 984.080,00 454.310,09 1.438.390,09 0,00 64.900,00 64.900.00 653.000,00 2.129.875,55 2.782.875 55 468.838,09 1.752.118,09 1.283.280,00 , 7.224.100,00 3.663.863,99 10.887.963,99 W:lJ.Aandanten\Gemelnde Kall\l_Prfilung\JAP_200914_BerichCJAP 2009\FinaI\JA_final\[Ennächügungsreste 2008-2009 konsuml Anlage 5 ) ) Lagebericht für das Haushaltsjahr 2009 Gemei nde Kal i L a g e b e r i c h t zur Sch l ussbilanz 3 1 . 1 2.2009 gemäß § 95 Gemeindeord n u ng NRW LV.m. § 48 Gemeindehaushaltsverord n u ng NRW ) I N HA LTSVERZE I C H N I S A. ALLGEMEINER TEIL B. WIRTSCHAFTLICHE SITUATION DER GEMEINDE ZUM 31.1 2.2009 C. STRUKTUR DES VERMÖ GENS UND DES KAPITALS ) 1. Ü bersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur 2. Analyse der Vermögensstruktur 3. Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen 4. D. ) Kennzahlen zur Liquidität 5. Analyse der Ergebnisstruktur 2009 6. Erläuterungen zur Finanzrechnung 7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde CHANCEN UND RISIKEN FÜ R DIE KÜNFTIGE ENTWICKLUNG DER GEMEINDE 1. Entwicklung der Gemeinde 2. Prognose bericht 3. Nachtragsbericht 4. Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung GEMEINDE Kali - Lagebericht Jahresabschluss zum 3 1 .1 2.2009 A. Allgemeiner Teil Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) hat die Gemeinde den Jahresabschluss um einen Lagebericht zu ergänzen. Die Aufstellung des Lageberichts erfolgt unter Beachtung der maßgebenden Vorschriften der GemHVO NRW. Gemäß § 48 GemHVO ist der Lagebericht so zu fassen, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen' entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt wird. Struktur d er Gemeinde Kali ) Die Gemeinde Kali gehört mit ihren 66 qkm zu den Großflächengemeinden, die ihren jetzigen Zuschnitt der kommunalen Neugliederung verdankt und in dieser Form seitdem besteht. Die Gewerbeansiedlungen in Kali umfassen ein branchenmäßig breit gestreutes Gewerbe mit einigen über die Gemeinde- und Kreisgrenzen hinaus bekannten Unternehmen, welche alleine rd. 50 % der Gewerbesteuererträge aufbringen. Eine der besonderen Stärken ist daneben auch die zentrale Lage als Mittelzentrum im Süden des Kreises Euskirchen. Auch die gute OPNV-Anbindung durch die 3 Bahnhöfe und der nahe gelegene Autobahnanschluss bringen gute Voraussetzungen für die weitere Entwicklung in den verschiedensten Aufgabenbereichen der Gemeinde. Hierbei darf nicht verkannt werden, dass Gewerbegebiete von Nachbarkommunen mit ähnlichen Angeboten jedoch deutlich näher und mit noch besserer Anbindung an der Autobahn liegen. Hier zunächst einige statistische Strukturdaten der Gemeinde Kali im Ü berblick: ) Statistische Angaben 1 ) Flächengröße des Gemeindebezirks 6.608 ha 2) Einwohnerzahlen a) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1939 8.372 EW b) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1950 9.423 EW c) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1 961 9.926 EW d) Wohnbevölkerung nach der Volkszählung 1970 10.909 EW e) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 31 . 1 2.71 10.926 EW f) Einwohnerzahl am 0 1 .01 .72 - nach Durchführung der kommunalen Neugliederung 9.524 EW g) Fortgeschriebene Bevölkerungszahl am 3 1 . 1 2.09 1 1 .827 EW - männlich 5.879 • weiblich 5.948 • , Die Bevölkerungszahl verteilt sich auf die einzelnen Orte wie folgt: 5.116 1 .036 887 812 618 547 491 371 327 283 1 59 210 1 86 Kali Sötenich Keldenich Sistig Golbach Scheven Wahlen Rinnen Urft Krekel Steinfeld Wallenthai Dottel ) Frohnrath Benenberg Steinfelderheistert Anstois Diefenbach Rüth Roder Gillenberg Wallenthalerhöhe Straßbüsch insgesamt 149 119 1 29 97 71 50 66 51 28 24 1 1 .827 Schulen in der Trägerschaft der Gemeinde am 15.10.2011 am 15.10.2008 am 15.10.2009 Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Zahl der Schüler Schüler Klassen SchOler Klassen Schüler 267 312 1 74 241 279 1 81 11 12 7 234 298 1 55 10 12 7 213 283 146 753 701 30 687 29 642 Hauptschule Kali Grundschule Kali Grundschule Sistig Gesamt am 15.1 0.2010 Kindergärten in der Trägerschaft der Gemeinde J Ort Kindergarten Kali, Hottenstraße Größe 4 Gruppen für insges. Kindergarten Keldenich 2 Gruppen für insges. Kindergarten Krekel 1 Gruppe für insges. Kindergarten Scheven 1 Gruppe für insges. Gruppen für insges. Kindergarten Sistig 2 Kindergarten Golbach 1 Gruppe für insges. Kindergarten Sötenich 1 Gruppe für insges. I<indergarten Kali, Kalibachstraße 1 Gruppe für insges, Gesamt: 13 Gruppen für insges. 2 Gruppen für insaes. 75 Kinder 43 23 25 45 23 20 25 Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder Kinder 279 Kinder Nachrichtlich: • Caritas lebenswellen Inteqrative KindertaQesstatte 45 Kinder Mit dem Beginn des Haushaltsjahres 2009 wurde die Kameralistik vollständig durch das NKF abgelöst. Im Laufe der Erstellung der Eröffnungsbilanz bis heute wurde auch eine Organisationsuntersuchung mit einer erneuten Anpassung der Verwaltungsstruktur vorgenommen. Die Verwaltung ist derzeit i n folgende Geschäfts- und Fachbereiche untergliedert: siehe nachfolgendes Schaubild ) Geschäftsbereich 1 - Geschäftsbereich 11 - B ü rge rm eister Ra de rma che r FB 1 Beigeordneter SChmidt Stand: 15.10.2010 FB 2 FB 3 SitzungsdiensU Ordnung Gewerbe, Bauordnung, Re räsentation Meldewesen Stadtplanung , Organisation! Verkehrsra u m zentr.Die nste/ lT ordnungsrechtlich Personal Standesamt Verkehrsraum lanerisch u. technisch Liegenschaften Hochbau, Öffentlichkeitsarbeit Feuerschutz Beitragswesen F i nanzenl Steuern! Kasse Tiefbau Jugend GrÜnfl., Gewasser, Umwelt a l l e Gebühren­ kalkulationen Soziales Friedhof Abfallenlsorgung Abwasser Schule, Sport, Ku�ur Betriebliche Dienste! auhof Kitas Wirtschaftsförd .l Tourismus B. Wirtschaftliche Situation der Gemeinde zum 3 1 . 1 2.2009 Die Haushaltsdaten aus der Eröffnungsbilanz sind noch relativ positiv. Dieses gute Bild wird allerdings durch die enormen Schwankungen der laufenden kommunalen Haushaltswirtschaft der Jahre 2009 bis 201 1 , insbesondere durch die sich voll entfaltenden Finanz-und Wirtschaftskrise negativ beeinflusst. ) Der Haushaltsplan 2009 war geprägt von der Umstellung der bisherigen kameralen Buchführung auf das System der doppelten Buchführung. Der wesentlichste Unterschied der beiden Buchführungsarten im Hinblick auf den Haushaltsausgleich besteht darin, dass anstatt der Tilgungen nunmehr Abschreibungen von allen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens zu erwirtschaften und Rückstellungen zu bilden bzw. aufzulösen sind. Allein durch die Abschreibungen abzüglich der Auflösung der Sonderposten ergab sich in 2009 eine geplante Mehrbelastung von rd. 600.000,-- € die einen Anteil von 25 % am Gesamtdefizit 2009 ausmacht. I n 2008 konnte im vergleichbaren Verwaltungshaushaltsplan noch ein Überschuss von 392.150,-- € ausgewiesen werden. Im Abschlussergebnis konnte 2008 sogar ein Überschuss von 1 . 246.155,56 € ausgewiesen werden. Andererseits ist aber auch auf die enorme Belastung durch "Dritte" hinzuweisen. So verzeichnet die Gesamtergebnisrechnung 2009 eine Transferaufwandsquote von 42,68 %. Auf die Ausführungen unter 5. Analyse der Ergebnisstruktur 2009 wird verwiesen. Darüber hinaus sind ganz wesentlich auch die im Vergleich zur Kameralistik enorm gestiegen Belastungen aus den Abschreibungen die jährlich ca. 2,4 Mio.€ betragen und nach Abzug der Sonderposten von rd. 1 ,0 bis 1 , 1 Mio. € im Saldo mit rd. 1 ,3 Mio.€ das Ergebnis und damit den Haushaltsausgleich auch in künftigen Jahren enorm erschweren. Diesen Saldo zu erwirtschaften wird mit die größte Herausforderung zur Konsolidierung des Haushaltes sein. Aus den kameralen Überschüssen konnten immerhin rd. 2,5 Mio. € an liquiden Mittel übernommen werden. ) C Struktur des Vermögens und des Kapitals 1 . Ü bersicht über die Vermögens-, Kapital- und Schuldenstruktur Das Vermögen, das Kapital und die Schulden zeigt vereinfacht die nachstehende Ü bersicht: Stand: ItKTIVA = Vermögen Immaterielle Vermögensgegenstande Sachanlagevermögen Finanzanlagevermögen �O.MME ANLAG' EilE�MÖGEN Vorräte Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände liquide Mittel Aktive Rechnungsabgrenzung §l!MME UMLAUFVERMÖGEN �irMN[EA!STIVA PASSiVA:.;' Kapit�1 Eigenkapital Sonderposten Rückstellungen Verbindlichkeiten Passive Rechnungsabgrenzung 01 .01 .2009 TEUR 22.641 0,01 % 103.251.928 93,81 % 3.279.823 2,98 % 1 06.554.392 96,80 % 108.551 0,10 % 878.922 0,80 % 2.525.088 2,30 % 3.512.562 3,2.0 % 110.066.954 100,qQ.Y.. 33.359.012 44.147.464 10.441.455 20.580.955 1.538.066 30,31 % 40,11 % 9,49 % 18,70 % 1,39 % 3 1 . 1 2.2009 TEUR 20.231 0,02 % 107.594.229 93,27 % 3.282.219 2,84 % 11 O.&9-6!6j�....���13.:o7J 92.944 0,08 % 539.473 0,47 % 3.766.352 3,26 % 65.502 0,06 % . 464:27-( ... '3�8 . , i.. o/J- 4. '-' 1-15.3SÖ.95ö fö'ö;00 '11 30.016.798 48.569.529 10.336.712 24.863.041 1.574.869 26,02 % 42,10 % 8,96 % 21,55 % 1,37 % 2. Analyse der Vermögensstruktur ) Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Anlagevermögen 96,80 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme 96,13 % aus, was eine geringe Minderung von 0,67 %·Punkten ausmacht. Dies macht deutlich, dass die Gemeinde ein anlagenintensives Vermögen besitzt. Die Bewertung des Anlagevermögens wird gemäß den Vorschriften zum Neuen Kommunalen Finanzmanagement im Anhang zur Bilanz erläutert. Nach den allgemein geltenden Bilanzregeln soll das langfristige Vermögen auch langfristig finanziert werden . Die vorliegende Schlussbilanz macht deutlich, dass dieser Grundsatz durch eine starke Eigenkapitalfinanzierung in solider Weise realisiert ist. Die Fremdkapitalquote (Anteil Fremdkapital ohne Rückstellungen) am Gesamtkapital lag zum 01 .01 .2009 bei 18,70 % und zum Schlussbilanzstichtag bei 2 1 ,55 %, was eine Erhöhung von 2,85 %-Punkten ausmacht, die in erster Linie auf die vorübergehende Inanspruchnahme zinsgünstiger Kassenkredite zurückzuführen ist. Auf die Darstellung der Vermögens­ und Kapitalstruktur sowie auf die Bilanzkennzahlen wird im Weiteren verwiesen. Bezogen auf die Eröffnungsbilanzsumme macht das Umlaufvermögen 3,20 % und bezogen auf die Schlussbilanzsumme 3,87 % aus, was einer Erhöhung um 0,67 %­ Punkten entspricht. Details zur Vermögensstruktur sind im Anhang dargestellt. Dennoch werden einige besondere Maßnahmen und die Anlagen im Sau nachfolgend kurz dargestellt. Im Jahr 2009 wurden im Wesentlichen folgende Saumaßnahmen und Projekte fertiggestellt. Bezeichnung Fertigstellung I Inbetriebnahme Rüstwagen FW Kali 03.05.2009 268.739,00 € Sanierung der Turnhalle der Grundschule Kali 1 4.08.2009 225.037,00 € Erneuerung des Schulhofes der Grundschule Kali 28.1 0.2009 46.853,00 € Erweiterung der Grundschule Sistig 09.04.2009 1 2 1 .417,00 € Kanalisation Wahlen 1 3. 1 1 .2009 5.349.050,00 € Kanalisation Anstois 03.01 .2009 824.622,00 € Kanalisation Ouirinusborn 06. 1 1 .2009 267.936,00 € Erschließung Ouirinusborn 09. 1 1 .2009 384.838,00 € Nebenanlagen Rinner Straße Sötenich 04. 1 1 .2009 293.680,00 € Gesamt Betrag 7.782.1 72,00 € Außerdem sind folgende Anlagen im Sau zu berücksichtigen: Ü bersicht Anlagen i m Bau zum Stichtag 3 1 . 1 2.2009 Bezeichn u ng ) Erneuerung Hallendecke Turnh. GS Kali FertiQstellunQ: 23.02.201 0 Erweiterung FWGH Sistig Fertigstellung: 15.Juli 2010 Ausb. Verb-weg. Friedhof Scheven FertiQstellunQ: 14.03.2010 Neub. Schmutzw.Kanal Rinnen Voraussichtlich endgültige Fertigstellung Ende 2014. Bisher nur Planungskosten Ausbau Rinner Straßel L 203 Fertiostell uno: 1 5.01.2010 Umbau HS Kali z. Ganztagsschule Fertigstellung 14.01 .201 1 Kanal. Frohnrather Weg,Sistig Bisher nur Planunoskosten, oeplanter Baubeoinn 2014 Neub.Nied.wasserk.Hütt./Siemensring, I<all Fertigstellung: 2 1 . 06.2013 Ausbau der Nebenanlagen K60 Wahlen FertiQstellunQ 25.05.2010 Baustraße Messerschmittstraße Fertigstellung: 3 1 . 1 0.2012 Gesamt: Betrag 175.632,00 € 77.520,00 € 14.05 1 ,00 € 50.983,00 € 290.973,00 € 40.919,00 € 19.749,00 € 887.997,00 € 1 2 1 .839,00 € 21 0.452.00 € 1.890.11 5,00€ Zudem wurden folgenden wesentlichen Maßnahmen bis zum heutigen Zeitpunkt realisiert: Jahr 201 0 Erneuerung Hallendecke Turnhalle GS Kali Ausbau Nebenanlagen K.60 Wahlen Ausbau der SOdstraße 187.091 ,25 € 31 0.000,00 € 1 00.000,00 € Jahr 2 0 1 1 Erweiterung Hauptschule Kali zur Ganztagsschule 586.000,00 € Zudem wird in Folgejahren mit dem Bau folgender Projekte begonnen: ) Sanierung Alte Grundschule Hindenburgstraße Ausbau Park -und Ride-Anlage Trierer Str. 111 BA. Sanierung Sporthalle Hauptschule Kali Ausbau der Straße Weiherbenden Ausbau der Straße Vogtpesch Kennzahlen zur Vermögenslage Anlagenintensität ) Die Anlagenintensität gibt an, wie hoch der Anteil des Anlagevermögens am Gesamtvermögen ist. Sie gibt Aufschluss darüber, ob die Höhe des Anlagevermögens den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kommune " entspricht Ein hoher Wert der Kennzahl "Anlagenintensität verlangt i. d. R. einen hohen Anteil von Eigenkapital bzw. von langfristigem Fremdkapital am Gesamtkapital. Eine zu geringe Anlagenintensität kann bedeuten, dass die Kommune überwiegend über bereits abgeschriebenes Vermögen oder über Vermögensgegenstände verfügt, die nur noch mit geringen Werten in der Bilanz angesetzt sind. Anlagenintensität = Anlagevermögen x Stand 01 .01 .2009 1 06.554.392,31 x 1 00 / 1 1 0.066.954,44 ; 96,80 % 1 00 / 1 1 5.360.949,81 ; Stand 3 1 . 1 2.2009 1 1 0.896.679,24 x 1 00/Bilanzsumme 96,13 % Wie bereits oben aufgeführt beträgt die Quote der Gemeinde Kali zum 01 .01 .2009 96,80 % und zum Schlussbilanzstichtag 96,13 %. Dieser Quotient erscheint zunächst sehr hoch, ist allerdings für den kommunalen Bereich auf Grund der Aufgabenwahrnehmung zur Daseinsvorsorge mit dem dafür notwendigen Infrastrukturvermögen eher branchenüblich. Im interkommunalen Vergleich liegt die Anlagenintensität zwischen 88 % und 1 00 % bei einem Mittelwert von 96 %. Infrastrukturquote Die Kommunen verfügen in der Regel über ein umfangreiches, der Daseinsvorsorge dienendes Infrastrukturvermögen, welches in der Regel auch schwer zu veräußern ist. Die Kennzahl "Infrastrukturquote" beleuchtet deshalb als Verfeinerung der Kennzahl "Anlagenintensität" diesen Aspekt. Ein geringerer Wert der Kennzahl ,.Infrastrukturquate" kann ein Hinweis dafür sein, dass die Kommune entweder kaum über derartige öffentlichen Einrichtungen verfügt, diese ggf. bereits veraltet und daher geringwertig sind, oder diese im Rahmen von Privatisierungsmaßnahmen veräußert wurden. Ein hoher Wert dürfte ein Hinweis darauf sein, dass wegen dieser Vermögenslage die Kommune in jedem Haushaltsjahr voraussichtlich hohe Unterhaltungsaufwendungen und hohe Abschreibungen zu erwirtschaften hat. Ggf. sind bei der Bewertung dieser Kennzahl in Einzelfällen auch die Gebietsgröße der Kommune oder andere örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Infrastrukturquote = Infrastrukturvermögen Stand 01 . 01 .2009 66.6 1 1 .646,28 x 100 / 1 1 0.066.954,44 x 1 00/Bilanzsumme = 60,52 % = 62,76 % Stand 3 1 . 1 2.2009 72.395.083,00 x 1 00 / 1 1 5 .360.949,81 Die Infrastrukturquote der Gemeinde Kali beträgt zum Schlussbilanzstichtag 62,76 % und lag zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 60,52 % , was einer Erhöhung um 2,24 %­ Punkten entspricht. Die Quote liegt damit über dem Mittelwert des interkommunalen Vergleichs von 42,4 %. Ursächlich für den leichten Anstieg der Infrastrukturquote ist insbesondere die Kanaibaumaßnahme in Wahlen mit rd. 5,3 Mio. €. ) 3. Analyse der Kapitalstruktur in Kennzahlen Eigenkapitalquote I Die Eigenkapitalquote gibt an, wie hoch der Anteil des Eigenkapitals am Gesamtkapital ist. Sie wird zur Beurteilung der Kapitalkraft herangezogen. Je höher die Eigenkapitatquote, desto geringer das Finanzierungsrisiko und desto höher die finanzielle Stabilität und die wirtschaftliche Sicherheit. Die Eigenkapitalquote kann damit auch bei einer Kommune ein wichtiger Bonitätsindikator sein. Eigenkapitalquote I = Eigenkapital x 100/ Bilanzsumme Stand 01 .01 .2009 33.359.012,94 x 1 00 / 1 1 0.066.954,44 = 30,31 % = 26,02 % Stand 3 1 . 1 2.2009 30.01 6.797,57 x 1 00 / 1 1 5.360.949,81 Die Eigenkapitalquote t der Gemeinde Kalt (inkl. der Ausgleichsrücklage) beträgt 26,02 % und belegt, in welchem Maße das Vermögen der Gemeinde durch eigenes Kapital finanziert ist. Die Eigenkapitalquote ist im Vergleich zur Eröffnungsbilanz aufgrund des JahreSfehlbetrages gesunken. Die Fremdkapitalquote' beträgt 21 ,55 % und verdeutlicht den relativ geringen Verschuldungsgrad der Gemeinde Kalt. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Eigenkapitalquote bei 30,31 % und die Fremdkapitalquote bei 1 8,7 %. Eigenkapitalquote 11 (wirtschaftliche Eigenkapitalquote) Die Kennzahl Eigenkapitalquote 11 misst den Anteil des "wirtschaftlichen Eigenkapitals" am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der kommunalen Bilanz. Weil bei den Kommunen die Sonderposten als Bilanzposten mit Eigenkapitalcharakter einen wesentlichen Ansatz in der Bilanz darstellen, wird die Wertgröße "Eigenkapital" um die "langfristigen " Sonderposten (aus Zuwendungen und Beiträgen) erweitert. Eigenkapitalquote 11 = (EK + SoPolZuw.lBeiträge x 1 00)/Bilanzsumme Stand 01 .01 .2009 (33.359.01 2,94+ 1 . 1 5 0 . 1 24,00+ 1 00) 1 1 1 0.066.954,44 = 70,33 % Stand 3 1 . 1 2 .2009 (30.016.797,57+ 1 . 1 2 2. 1 2 1 ,00+ 1 1 5.360.949,81 = 67,86 % ) 27.544.630,23+ 32.150.983,00+ 1 5.356.020,25 1 4.996.242,00 x 100) x 1 Die in der Bilanz ausgewiesenen Sonderposten machten insgesamt 42,1 0 % der Bilanzsumme aus. I nsofern ergibt sich eine relativ hohe Eigenkapitalquote I 1 zum 3 1 . 1 2.2009 von 67,86 %. Der Stand zum 01 .01 .2009 betrug 70,33 %, was einer Minderung um 2,47 %-Punkten entspricht. Die Minderung der Eigenkapitalquote 11 ist überwiegend auf den Jahresfehlbetrag zurückzuführen. Hier bewegt sich die Gemeinde Kalt im interkommunalen Vergleich leicht unterhalb des Mittelwertes von 74,2 % bei einem ermittelten Wertebereich zwischen 44,8 % und 92,6 %. Anlagendeckungsgrad I Der Anlagendeckungsgrad I zeigt an, wie viel Prozent des Anlagevermögens durch Eigenkapital gedeckt oder finanziert sind. Da Anlagegegenstände in der Regel langfristig gebundenes Vermögen darstellen, müssen sie auch durch entsprechend langfristiges Kapital finanziert werden. Damit wird sichergestellt, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten keine Anlagegüter veräußert werden müssen, um den sollten Tilgungsverpflichtungen termingerecht nachzukommen. Deshalb Gegenstände des Anlagevermögens grundsätzlich nicht kurzfristig finanziert werden. Anlagendeckungsgrad I = Eigenkapital x 1001 Anlagevermögen Stand 0 1 . 0 1 .2009 33.359.012,94 x 1 00 1 1 06.554.392,31 ) = 31,31 % Stand 3 1 . 1 2.2009 30.016.797,57 x 1 00 1 1 1 0.896.679,24 = 27,07 %. Der Anlagendeckungsgrad I beträgt 27,07 % bei der Gemeinde KalI. Das bedeutet, dass etwas mehr als 114 des Anlagevermögens durch Eigenkapital abgedeckt ist, und knapp 314 des Anlagevermögens über Fremdkapital' und Sonderposten finanziert werden. I m interkommunalen Vergleich liegt die Gemeinde Kali damit unter dem Mittelwert von 49 %.3 � Fremdkapital ::: Verbindlichkeiten ohne ROckste!lungen und Sonderposten 3Angaben der GPA-NRW-Interkomrnunalen Vergleichswerte kleine kreisangehörige Kommunen Anlagendeckungsgrad 11 ) Reicht das Eigenkapital zur Finanzierung des Anlagevermögens nicht aus, so sollte zusätzlich nur langfristiges Fremdkapital herangezogen werden. Der Deckungsgrad 11 zeigt daher an, wie viel Prozent des Anlagevermögens langfristig finanziert ist, oder anders ausgedrückt durch Eigenkapital und langfristiges Fremdkapital. gedeckt werden. Anlagendeckungsgrad 11 = EK+SoPo Zuw.lBeit.+lfr. FK x 1 001 Anlagevermögen Stand 0 1 . 0 1 .2009 33.359.012,94 + 1 . 1 50.124,00 + 27.544.630,23 + 1 5.356.020,25 1 00 1 1 06.554.392 , 3 1 = 96,05 % Stand 3 1 . 1 2.2009 30.016.797,57 + 1 . 1 2 2 . 1 2 1 ,00 + 32.1 50.983,00 + 1 4.996.242,00 100 1 1 1 0.896.679,24 = 84,86 % + 24.937.784,31 x + 15.815.906,83 x Da die Anlagendeckung zum Eröffnungsbilanzstichtag bei 96,05 % und zum Schlussbilanzstichtag bei 84,86 % liegt, zeigt sich, dass das Anlagevermögen nicht vollständig gedeckt ist mit langfristigem Fremdkapital', Sonderposten und Eigenkapital. Im interkommunalen Vergleich liegt die Bandbreite von 65,3 % bis 1 1 8,2%. 'Langfristiges Fremdkapilal ::: Pensionsriickste!lungen + Verbindlichkeiten (ResIlaufzeit Ober 5 Jahre) 4 Kennzahlen zur Liquidität liquidität 1 . Grades Die Liquidität 1 . Grades gibt an, wie hoch der Anteil der flüssigen Mittel (Liquide Mittel) an dem kurzfristigen Fremdkapital (hier: Restlaufzeit bis zu einem Jahr) ist. Liquidität 1 . Grades = Liquide Mittel x 1 00/kurzfristige Verbindlichkeiten Stand 01 .01 .2009 2.525.088,84 x 1 00 / 1 .839.290,91 = 137,29 % Stand 31 . 1 2.2009 3.766.351 ,83 x 1 00 1 6.661 .067,32 = 56,54 % ) Ein Anteil von 1 37,29 % zum Eröffnungsbilanzstichtag zeigt die sehr gute finanzielle Lage in Bezug auf die Deckung der kurzfristigen Verbindlichkeiten durch liquide Mittel an. Zum Schlussbilanzstichtag beträgt die Liquidität 1 . Grades 56,54 %, was einer vorübergehenden Reduzierung um 80,75 %-Punkten entspricht. Ursächlich für diese Veränderung ist im Wesentlichen die Aufnahme zusätzlicher Mittel zur Liquiditätssicherung. liquidität 2. Grades Für die Kennzahl Liquidität 2. Grades, auch als "kurzfristige Liquidität" bezeichnet, werden den liquiden Mitteln die kurzfristigen Forderungens hinzugerechnet. Liquidität 2. Grades Verbindlichkeiten ) = Liquide Mittel + Stand 01 .01 .2009 2.525.088,84 + 632.408 , 1 0 x 1 00 / 1 .839.290,91 kurzfr. = Ford.· x 1 00/kurzfristige 1 7 1 ,67 % Stand 3 1 . 1 2.2009 3.766.351,83 + 358.520,96' x 1 00 / 6.661 .067,32' = 61 ,93 % Unter Einbeziehung der Forderungen kommt die Schlussbilanzstichtag auf einen Quotienten von 61 ,93 %. Zum 0 1 . 0 1 .2009 lag die Quote bei 1 7 1 ,67 %. Gemeinde Kali zum Ursächlich für diese Veränderung ist auch im Wesentlichen die Aufnahme zusätzlicher Mittel zur Liquiditätssicherung . • • Forderungen bis zu 1 Jahr (siehe Forderungsspiegel) Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr (siehe Verbindlichkeilenspiegel) Kurzfristige Verbindlichkeitsquote Die von den Kommunen bis zur Umslellung auf das NKF aufgenommenen Kassenkredite werden in der kommunalen Bilanz als Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung angesetzt. Sie stellen kurzfristiges Fremdkapital dar, weil sie in ihrer Laufzeit auf höchstens ein Jahr beschränkl sind. Wie hoch die Bilanz durch kurzfristiges Fremdkapital, belastel wird, kann mit Hilfe der Kennzahl "kurzfristige Verbindlichkeitsquote" beurteilt werden. Verbindlichkeitsquote = kurzfristige Verbindlichkeiten' x 1 00/ Bilanzsumme Stand 01 .01 .2009 1 .839.290,91 x 1 00 / 1 1 0.066.954,44 = 1,67 % Stand 3 1 . 1 2.2009 6.66 1 . 067,32' x 1 00 / 1 1 5.360.949,81 ) = 5,77 % In der Schlussbilanz der Gemeinde Kali beträgt die kurzfristige Verbindlichkeiten­ quote 5,77 %. Zum Eröffnungsbilanzstichtag lag die Quote bei 1 ,67 %. Der interkommunale Vergleichswert schwankt zwischen 0,4 % und 30 %, der Mittelwert liegt hier bei 4,8 %. Die Erhöhung der Quote resultiert im Wesentlichen aus der Aufnahme von zusätzlichen Liquiditätskrediten von rd. 3,5 Mio €. 'Verbindlichkeiten bis zu 1 Jahr {siehe Verbindlichkeitenspiegelj Verschuldungsgrad Der Verschuldungsgrad berechnet sich aus dem gesamten Fremdkapital' im Verhältnis zum Eigenkapital (inkl. Sonderposten Zuwendungen/Beiträge). Grundsätzlich gilt, je höher der Verschuldungsgrad ist, umso abhängiger ist die Kommune von externen Gläubigern. ) Verschuldungsgrad = Gesamtes Fremdkapital' x 1 00/ Eigenkapital+Sonderposten Stand 0 1 . 0 1 .2009 (20.580.955,16 + 1 0.441 .455 , 1 5) x 1 00 / (33.359.012,94 1 5.356.020,25 + 1 . 1 50. 1 24,00) = 40,08 % Stand 3 1 . 1 2.2009 (24.863.04 1 ,35 + 1 0.336.712,39) x 1 00 / (30.01 6.797,57 14.996.242,00 + 1 . 1 22 . 1 2 1 , 00) = 44,96 % + 27.544.630,23 + + 32. 1 50.983,00 + Der Verschuldungsgrad der Gemeinde Kali liegt zum Schlussbilanzstichtag bei 44,96 % zum Eröffnungsbilanzstichtag lag dieser bei 40,08 %. Die Erhöhung des Verschuldungsgrades resultiert im Wesentlichen aus der zusätzlichen Aufnahme von Liquiditätskrediten in Höhe von rd. 3,5 Mio.€. "Gesamtes Fremdkapilal = Rtlckslellungen + Verbindlichkeiten 5. Analyse der Ergebnisstruktur 2009 Die Erträge der Gemeinde setzen sich im Schnitt zu ca. 66 % aus Steuern und ähnlichen Abgaben sowie Zuwendungen und allgemeinen Umlagen zusammen. Hier die wichtigsten Einnahmen in der Entwicklung (in TEUR): Einnahmeart ( bis 2008) / 2006 2007 2008 2009 2009 EUR EUR EUR EUR Proz. Ertragsart (ab 2009) Anteil Gewerbesteuer Erträg� 4.960.647,78 5.036.691 ,23 5.127.041,23 3.414.003,03 17.17 Einkommenssleueranleil 2.933.906,00 3.328.399,00 3.537.803,00 3.444.943,00 17,32 Grundsteuer B 1 .341.995,18 1.395.264,90 1.471 .355.43 1 .382.740,43 6,95 Gesamt 9.236.548,96 9.760.355,13 10.136.199,66 8.241.686,46 41 ,45 ord. ) Ordentliche Erträge 19.885.804,69 insgesamt Ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuerumlage bzw. der Finanzierungskosten des Fonds Deutsche Einheit von 69 %. die anteilig ca. 1 7 % des Gewerbesteuerertrages betragen , machen die Hauptsteuererträge aus Gewerbesteuer (ohne Abzug), Einkommensteuer und Grundsteuer B demnach allein mehr als 40 % der gesamten ordentlichen Erträge aus. Einnahmeart Schlüsselzuweisungen ) , 2006 2007 2008 2009 2009 EUR EUR EUR EUR Proz. Anteil 1 .306.392,00 1 . 1 57.439,00 2.067.996,00 1 .742.885,00 Zuwendunaen 44,10 Die Schlüsselzuweisungen belaufen sich auf 1 .742.885.00 € und damit 44, 1 0 % der gesamten Zuwendungen und Umlagen. Hinzu kommen insbesondere noch die Betriebskostenzuschüsse des Kreises zu den Kindergärten L H .v. rd. 1 , 1 bis 1 ,2 Mio. €. Die gesamten Zuwendungen und allgemeinen Umlagen betragen 3.952.062.37 €. Die Hebesätze der Gemeinde Kali betragen bei der Grundsteuer A 260 %. der Grundsteuer B 376 % und der Gewerbesteuer 398 %. Oie Steuersätze liegen vergleichsweise (kreisangehörige Kommunen von 1 0.000 bis 25.000 Einwohner) niedrig und unterhalb des Durchschnittssatzes in NRW und im Regierungsbezirk (Grundsteuer A 220 %, der Grundsteuer B 384 % und der Gewerbesteuer 409 %.). Im kreisweiten Vergleich liegen die Hebesätze in 2009 bis auf die Grundsteuer A bei allen Kommunen höher (Durchschnitt Grundsteuer A 265 %. Grundsteuer B 387 % Gewerbesteuer 4 1 4 %). Bei der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer sind das in 2009 sogar die niedrigsten Hebesätze im ganzen Kreis Euskirchen. Die Ergebnisrechnung 2009 schließt mit einem Fehlbetrag 2.331 .283,70 € der aus der neu gebildeten Ausgleichsrücklage entnommen werden muss, da es zu einem Einbruch bei den Gewerbesteuererträgen i.H.v. rd. 1 ,5 Mio. EUR kam. Auf der anderen Seite führte dies dann wiederum zu entsprechenden Schlüsselzuweisungen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2010. Die geringeren Erträge wurden in der Referenzperiode für das GFG bestätigt, sodass es auch zu entsprechenden Schlüsselzuweisungen in 2010 kam. Die weitere Entwicklung für die Jahre 2010 und 201 1 verläuft in Bezug auf die Gewerbesteuererträge und die Grundsteuer B sehr positiv. Dies bestätigen auch die aktuellen Erträge in 201 1 . Die Aufwendungen setzten sich hingegen Im Schnitt zu 69 % aus Transferaufwendungen und Personalkosten zusammen. Hier die wesentlichen Aufwendungen zusammengefasst: ) Aufwendung 2009 Personalaufwendungen dienstlich Beschäftigte 3 . 1 84.372,00 Kreisumlage 5.862.834,00 Umlage an den Wasserverband 1 .8 1 4.730,00 Gesamt 10.861 .936,00 EUR Die ordenllichen Aufwendungen der Gemeinde Kali belaufen sich im Jahr 2009 auf insgesamt 2 1 .509.087,33 €. Alleine die Kreisumlage und die Umlagen an die Versorger bilden hierbei ungefähr fast die Hälfte (43 %) aller Aufwendungen und stellen somit eine der bedeutendsten Aufwandspositionen der Gemeinde dar. Im Jahr 2009 waren die ordentlichen Aufwendungen um 897.653,82 EUR niedriger als noch bei der Planung erwartet. Dies ist vor allem auf Einsparungen bei der Unterhaltung und Bewirtschaftung von Gebäuden zurückzuführen. Zudem wurde eine Sanierungsmaßnahme, die sich umfangreicher als geplant herausstellte, im Jahr 2009 nicht durchgeführt und im Jahr 201 0 als investive Maßnahme neu geplant. Die Fortgeschriebenen PIanansätze in der Gesamtergebnisrechnung sowie deren Teilrechnungen zum 3 1 . 1 2.2009 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen. ., Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentlichen Plan/lst­ Abweichungen im Saldo: Steuern und ähn liche Abgaben: -1.817 T€ Die Mindererträge sind insbesondere auf die geringeren Gewerbesteuererträge i.H.v. rd. -1 ,525 Mio. € u nd Einkommensleuererträge i.H.v. rd. - 21 5.000 € zurück zu führen. Zuwendungen und allgemeine Umlagen: -577 T€ Die Abweichung ist auf die noch nicht realisierten Zuschüsse tür die Sanierung der Hauplschullurnhalle i.H.v. 388.000 € zurück zu führen, weil die Maßnahme noch nichl durchgeführt wurde. Damil sind auch die korrespondierenden Aufwendungen noch nichl entstanden. Ferner beinhaltet der Planansatz auch Auflösungserträge von Sonderposten (Beiträge) i.H.v. rd. 370.000 €, die in der Ergebnisrechnung unter der Position Öffentlich-Rechtliche Leistungsentgelte als Ertrag ausgewiesen sind. ) Kostenerstattung, Kostenumlagen: 648 T€ Das positive Ergebnis ergibt sich durch die nicht geplanten Erträge für die Straßenbaumaßnahme des Landes NRW in der Rinner Straße in Sötenich LH.v. 376.000 € und den Ausbau der K60 in Wahlen für den Kreis i.H.v. 145.000 €. Personal- und Versorgungsaufwendungen: -234 T€ bzw. 508 T€ In erster Linie resultieren die Differenzbeträge aus Verschiebungen im Zusammenhang mit Pensions- und Beihllferückstellungen für Aktive und Versorgungsempfänger zwischen den beiden Positionen. Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen: -1.250 T€ Die geringeren Aufwendungen ergeben sich insbesondere durch die noch nicht ausgeführten Sanierung der Hauptschulturnhalle i.H.v. 400.000 € und die ebenfalls noch nicht zur Ausführung gelangte Aufforstung von Ausgleichsflächen LH.v. 308.500 € ) Abschreibungen 274 T€ Die höhere Abschreibung ist in erster Linie KanaIbaumaßnahme in Wahlen zurück zu führen. auf die Aktivierung aus der Sonstige ordentliche Aufwendungen: 290 T€ Die Mehraufwendungen ergeben sich vor allem aus der Wertberichtigung von Forderungen i.H.v. rd.1 56.000 €. Kennzahlen zur Ertragslage Innenministeriums): 2009 (gemäß dem Kennzahlenset des Ein Vorjahresvergleich scheidet aus, da es sich um den ersten nach NKF­ Grundsätzen aufgestellten Jahresabschluss handelt, und somit keine Vergleichswerte vorliegen. Aufwandsdeckungsgrad (ADG) Diese Kennzahl zeigt an, zu welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch ordentliche Erträge gedeckt werden können. Ein finanzielles Gleichgewicht kann nur durch eine vollständige Deckung erreicht werden. Aufwanddeckungsgrad = Ordentliche Erträge x 100 Ordentliche Aufwendungen 1 9.885.804,69 € x 100 2 1 .509.087,33 € = 92,5 % Die Kennzahl zeigt, dass bereits das ordentliche Ergebnis in 2009 sich negativ darstellt, und dieses damit einen entscheidenden Anteil am Jahresfehlbetrag hat. Abschreibungsintensität Die Kennzahl Abschreibungsintensität zeigt an, in welchem Umfang die Gemeinde durch die Abnutzung des Anlagevermögens belastet wird. Abschreibungsintensität = Bilanzielle Abschreibungen auf Sachanlagevermögen x 1 00 ordentliche Aufwendungen 2.481.634,03 € x 1 00 2 1 .509.087,33 € = 1 1 ,54% Den Abschreibungen stehen Aufiösungen von Sonderposten LH.v. rd. 1 .264.000 € gegenüber. Drittfinanzierungsquote (DFQ) ) Die Kennzahl zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträge aus der Auflösung von Sonderposten im Haushaltsjahr. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit die Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Damit wird die Beeinflussung des Werteverzehrs durch die Drittfinanzierung deutlich. Orittfinanzierungsquote = Erträge aus der Auflösung von Sonderposten x 1 00 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen 1 .264. 102,74 € x 100 2.481 .634,03 € = 50,94% Zinslastquote (ZLQ) Die Kennzahl "Zinslastquote" zeigt auf, welche Belastung aus Finanzaufwendungen zusätzlich zu den (ordentlichen) Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. Zinslastquote Finanzaufwendungen x 1 00 Ordentliche Aufwendungen = 843.727,73€ x 1 00 2 1 .509.087,33 € = 3,92% Die Zinslastquote wird in der Zukunft aufgrund zusätzlichen Fremdmittelbedarfs tendenziell ansteigen. Zuwendungsquote (ZwQ) Die Zuwendungsquote gibt einen Hinweis darauf, inwieweit die Gemeinde von Zuwendungen und damit von Leistungen Dritter abhängig ist. Zuwendungsquote = Erträge aus Zuwendungen x 1 00 Ordentliche Erträge 3.952.062,37 € x 100 1 9.885.804,69 € ) = 1 9 ,87% Die beiden vorgenannten Kennzahlen zeigen bereits deutlich, dass die eigenen Ertragsquellen grundsätzlich nicht ausreichen, um die ordentlichen Aufwendungen der Gemeinde zu decken. Personalintensität 1 (PI1) Die "Personalintensität 1 " gibt an, welchen Anteil die Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen ausmachen. Im Hinblick auf den interkommunalen Vergleich dient diese Kennzahl dazu, die Frage zu beantworten, welcher Teil der Aufwendungen üblicherweise für Personal aufgewendet wird. Personal intensität = j Personalaufwendungen x 100 Ordentliche Aufwendungen 4.69 1 .283,78 € x 1 00 2 1 .509.087,33 € = 21,81% Sach- und Dienstleistu ngsintensität (501) Die Kennzahl "Sach- und Dienstleistungsintensität" lässt erkennen, in welchem Ausmaß sich eine Gemeinde für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter entschieden hat. Sach- u . Dienstleitungsintensität = Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen x 1 00 Ordentliche Aufwendungen 3.331 .665,31 € x 100 21 .509.087,33 € = 1 5,49% Transferaufwandsquote (TAQ) Die Kennzahl "Transferaufwandsquote" stellt einen Bezug Transferaufwendungen und den ordentlichen Aufwendungen her. Transferaufwandsquote = den Transferaufwendungen x 1 00 Ordentliche Aufwendungen 9 . 1 80.249,01 € x 1 00 2 1 . 509.087,33 € ) zwischen = 42,68 % An dieser Kennzahl wird deutlich, dass die Gemeinde bald die Hälfte der gesamten ordentlichen Aufwendungen als Transferzahlungen an Zweckverbandsumlagen, dem Kreisumlagen, Gewerbesteuerumlagen und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz leisten muss, und diese somit nur bedingt oder gar nicht beeinflussen kann. 6. Erläuterungen zur Finanzrechnung Die Gesamtfinanzrechnung stellt die internen und externen Finanzierungsquellen und die Verwendung der Finanzmittel im Haushaltsjahr 2009 dar. Die Fi n a nzrechnu n g zum 31.1 2.2009 weistfolgende Salden aus: Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit : Saldo aus der I nvestitionstätigkeit: Saldo aus der Finanzierungstätigkeit: ) -1.258 T€ -1.391 T€ +3.993 T€ Somit konnten die Ausgaben der Verwaltungstätigkeit und der Investitionstätigkeit nur durch Aufnahme weiterer Fremdmittel finanziert werden . I n der Folge haben zusätzliche Fremdmittel auch höhere Finanzierungkosten zur Folge. Hinsichtlich der Zusammensetzung zu den Ein- und Auszahlungen Verwaltungsbereichs verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang. des Der wesentliche Unterschied zwischen den ordentlichen Erträge und den Einzahlungen aus der Verwaltungstätigkeit liegt in den nicht zahlungswirksamen Erträgen, deren größter Posten die Auflösungserträge aus den Sonderposten mit rd. 1 .264.000 € ausmachen. Die Auszahlungen im Investiven Bereich finden ihren Ursprung hauptsächlich in den Auszahlungen für Hoch -und Tiefbaumaßnahmen. I m Jahr 2009 lag der Schwerpunkt hierbei im Wesentlichen bei den Tiefbaumaßnahmen im Bereich Kanai­ und Straßenbau. Insgesamt wurden für Baumaßnahmen 6.207.342,96 EUR investiert, sodass alleine diese Auszahlungen einen Anteil von rund 73 % an den gesamten Auszahlungen für I nvestitionstätigkeiten darstellen. Hierbei ist besonders die Kanaibaumaßnahme im Ort Wahlen hervorzuheben, die mit 3.344.705,00 EUR mehr als die H älfte (ca. 54%) aller gemeindlichen Investitionsmittel für Baumaßnahmen im Jahr 2009 beanspruchte. Einen eher gerlngen Anteil an den gemeindlichen Auszahlungen für Investitionen stellen die Ausgaben für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen dar. Hier wurden in 2009 insgesamt 259.550,23 EUR verausgabt und stellen somit nur rund 3% der Auszahlungen aus Investitionszahlungen dar. ) Bei der Betrachtung der investiven Einzahlungen liegt vergleichbar zu den Auszahlungen das Hauptaugenmerk ebenfalls auf dem Bereich der Baumaßnahmen. Hier wurden hauptsächlich auf Grund von Bundes -und Landeszuweisungen insgesamt 4.416.474,01 EUR vereinnahmt. Dies stellt einen Anteil der I nvestitionszuwendungen an den gesamten Einzahlungen für Investitionstätigkeiten LH.v. 87 % dar. Diese Zuwendungen setzten sich im Jahr 2009 im Wesentlichen aus den Investitionspauschalen des Landes und Bundeszuweisungen für den Kanalbau in Wahlen zusammen. Die Fortgeschriebenen Planansätze in der Gesamtfinanzrechnung sowie deren Teilrechnungen zum 3 1 . 1 2.2009 beinhalten neben den Haushaltsplanansätzen auch die in das Haushaltsjahr 2009 übertragenen Ermächtigungen. Im Einzelnen ergeben sich die nachfolgend dargestellten wesentliche PIanlIst­ Abweichungen im Bereich der Investitionstätigkeiten im Saldo: Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen: - 5.554 T€ Im Wesentlichen erfolgte bei den Maßnahmen Schmutzwasserkanal Rinnen (-2,1 Mio.), Wahlen (-1,0 Mio.) und Hüttenstraße (-1,5 Mio.) der Mittelabruf erst in den Folgejahren, da auch die entsprechenden Auszahlungen erst später erfolgten. Auszahlungen für Baumaßnahmen: - 1 0.488 T€ ) Die Ausführung bzw. Fortführung der Maßnahmen Schmutzwasserkanal Rinnen (2,8 Mio. €), Wahlen (- 1 , 0 Mio.) und Hüttenstraße (- 1 , 3 Mio.) erfolgte in großen Teilen in den Folgejahren. Weitere Einzahlungen ergaben sich durch die Aufnahme von Krediten und Darlehen. Insbesondere sind dies die Kassenkredite zur kurzfristigen Liquiditätssicherung i.H.v. 3.500.000,00 EUR. Hier wurde das äußerst günstige Zinsniveau zur Sicherstellung des kurz-und mittelfristigen Liquiditätsbedarfs genutzt. 7. Gesamtbeurteilung über die Lage der Gemeinde Die Gesamtlage der Gemeinde Kali nach dem ersten NKF-Jahresabschluss stellt sich auf den ersten Blick nicht positiv dar, was insbesondere auf das negative Abschlussergebnis von 2.331.283,70 € zurück zu führen ist. Zudem muss die Gemeinde Kali Abschreibungen von rd. 2,48 Mio. € erwirtschaften, wobei demgegenüber Sonderposten von rd. 1 , 1 bis 1 ,20 Mio. € gegenüberstehen, sodass im Saldo rd. 1 , 3 bis 1 ,4 Mio. € zu erwirtschaften sind. Diese Beträge führen jedoch nicht zu echten Auszahlungen, was wiederum entscheidenden Einfluss auf das ) Ergebnis der Finanzrechnung und damit der liquidität der Gemeinde zur Folge hat. Nicht außer Acht gelassen werden darf dabei die relativ hohe Verschuldung von rd. 24,8 Mio. €. Dies macht bei rd. 12.000 Einwohnern ein pro Kopf-Verschuldung von rd. 2.000 € aus. Hiervon sind ca. 50 %, also ca. 1 2 Mio. € dem Abwasserbereich zu zurechnen. Diese Verbindlichkeiten werden über die Gebühreneinnahmen refinanziert. Bei einigen Kommunen wird dieser Bereich ausgegliedert und den Eigenbetrieben zugordnet und muss im Gesamtabschluss wieder mit dem allgemeinen Haushalt konsolidiert werden. Hier zeichnet sich aber bei einer Reihe von Kommunen eine Tendenz zu einer Rückführung in den allgemeinen Haushalt als Regiebetrieb ab. Die übrigen Gebührenhaushalte machen im Vergleich zum Bereich Abwasser einen relativ geringen bzw. unwesentlichen Anteil aus. Demnach würden sich die dann noch verbleibenden Schulden (Verbindlichkeiten) von rd. 1 2 Mio. € auf den restlichen Haushalt beziehen. Der Abbau der Schulden unter Beibehaltung einer maßvollen Investitionsquote und der Aufrechterhaltung der Qualität des Anlagevermögens ist eine dauerhafte Aufgabe. Hier die richtige Balance zu finden stellt ebenfalls eine Herausforderung für die künftigen Jahre dar Zusammenfassend kann die aktuelle Lage unter Berücksichtigung der Entwicklungen bis zur endgültigen Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2009 als finanziell angespannt und schwierig bezeichnet werden. Die Möglichkeiten und Chancen werden nachfolgend dargestellt. o Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Gemeinde 1 . Entwicktung der Gemeinde Der Jahresabschtuss 2009 mit einem Fehlbetrag von 2.331 .283,70 € gestaltet den Start in das NI<F und die damit verbundene Entwicklung der Folgejahre unerfreulich. Die rd. 2,3 Mio. müssen der sog. fiktiven Ausgleichsrücklage und damit dem Eigenkapital entnommen werden. Eine strenge Konsolidierung für die Folgejahre ist die Konsequenz dieses Ergebnisses. J ., Das Jahr 2010 schließt vorbehaltlich des endgültigen Jahresabschlusses voraussichtlicll mit einem Minus von rd. - 160.000,- EUR ab, obwohl ein Defizit von rd. 2,6 Mio. EUR eingeplant war. Dies ist insbesondere auf die wieder positive Entwicklung bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Im Jahr 201 1 wird mit einem Defizit von - 760 000,- EUR gerechnet. Nach dem aktuellen Entwicklungsstand der Erträge und Aufwendungen in 201 1 kann wider Erwarten durch nicht unerhebliche Gewerbesteuernachzahlungen (Mehrertrag ca. 800.000 € abzügl. höhere Umlage, also im Saldo rd. 640.000 €) und einer guten Entwicklung bei der Einkommensteuer (Mehrertrag ca. 1 00.000 €) mit einem deutlich geringeren Fehlbetrag gerechnet werden. Die Mehrerträge bei diesen Positionen betragen damit rd. 740.000 EUR zum Stand 30.12.20 1 1 . Da die Aufwendungen in etwa im geplanten Rahmen bleiben, kann bei gutem Verlauf bis zum Jahresende im Ergebnis mit einem Fehlbetrag von 760.000 EUR gerechnet werden. Demnach würden zu Beginn des Planjahres 2012 noch rd. 1 ,3 Mio. EUR in der Ausgleichsrücklage zur Verfügung stehen (Bestand 0 1 .0 1 .2009= 4,235 Mio. abzüglich Defizit 2009 mit 2,3 Mio. und 2010 mit 0,16 Mio. und 201 1 mit 0,76 Mio. verbleibt rd. 1 , 0 Mio.). Für das Jahr 2012 wird mit einem Defizit von rd. 2,0 Mio . gerechnet, sodass bereits in 2012 rd. 1 ,0 Mio. aus der Allgemeinen Rücklage entnommen werden muss, da die sog. Ausgleichsrücklage, die im Ü brigen auch Eigenkapital darstellt, aufgezehrt ist. Im Jahr 201 3 wird mit einem Defizit von rd. 1 ,38 Mio € geplant, das ebenfalls vollständig aus der Allgemeinen Rücklage gedeckt werden muss. Der nachstehenden Ü bersicht ist die voraussichtliche Entwicklung bis 201 3 (Stand Juli 2013) zu entnehmen. Voraussichtliche Entwicklung des Haushalts 200' 2010 EUR 2011 'UR 2012 EUR EUR P'anullg Planung 2013 2014 'UR EUR rträge (insgCSilmt) ufwendungen (inSßcs�mtJ ahresergebnis nach Ergl!bnispl�nJ ) usglelchsücklage �nrangsbestand �crringerung H t �rührung (...) clilussbestand aushaluausgleich IIgemeine -760.000,00 -2.024.738,00 -1382.000,00 -911.551,00 4.235.241,00 1.918.134,91 1.757.940,91 997.940,91 0,00 0.00 ·2.331.283,70 -160.194,00 ·760.000,00 -1.026.797,09 -1.382.000,00 -911.551,00 0.00 0,00 0.00 0.00 0.00 0.00 1.903.963,30. 34.,9$7.940,91 997.940,91 0,00 0,00 0.00 ja, fiktiv ja, fiktiv nein neiß neill nfangsbestand 8.098.663,000 8.098.663,000 crringerung(-) 0 0 0._ 0,00% 0,,,,", -3,65" -5,10% 0 0 0 0 0 8.098.663,000 8.098.663,000 7.071.865,910 5.689.865,910 4.778.314,910 8.098.663,000 8.098.663,000 7.071.865,910 o -1.026.797,090 -1.382.000,000 5.689.865,910 -911.551,000 crringerung iicklage in "I uführung (...) chlussbestand enehmigung für 0 8.098.663,000 -3,55% - I' j. - - - crringerung ". - - - - - - crringerung - - - - - - - - - - - - - - - - - - ie VerringerunI: a/Nein) lx>5% ,1Ir,cmeine ) -160.194,00 ja, fiktiv a/Nein) SK -2.331.283,70 ücklagen :/= 0 enehmigung für die o.�. erringerung und .iSK a/Nein) 2. Prognosebericht Die bis 2014 geht weiter von so hohen Aufwendungen aus, dass sie nicht durch die Erträge gededd werden können. Oie Gesamterträge und -Aufwendungen nach dem vorliegenden und genehmigten Planwerk 201 3 sieht für die Folgejahre Fehlbeträge i.H.v. 1 .384.904 € in 201 3, 91 1 .551 € in 2014, 723.466 € in 201 5 und 564.599 € in 2016 uor. " Somit kommt es durch das andauernde strukturelle Defizit zu einem stetigen Abbau des Eigenkapitals. Das Haushaltsrecht nach dem Neuen Kommunalen Finanzmanagement sieht für den Haushaltsausgleich einen dreistufigen Aufbau vor. Sofern der Ausgleich der Aufwendungen durch Erträge nicht möglich ist, kann zunächst einmal auf die sog. Ausgleichsrücklage zurückgegriffen werden. Wenn auch diese nicht ausreicht, um das Defizit zu decken, kann noch ein Anteil aus der Allgemeinen Rücklage in Anspruch genommen werden. ) Der voraussichtliche Verbrauch der Allgemeinen Rücklage, also der Verzehr des Eigenkapitals der Gemeinde, sieht nach dem Haushaltsplan 2013 so aus, dass der Ansatz in der Eröffnungsbilanz von ca. 33 Mio. EUR Eigenkapital bereits nach 1 0 Jahren auf knapp 1 9 Mio. E U R schrumpfen wird, und die Gemeinde Kali nach spätestens 1 8 bis 20 Jahren ein negatives Eigenkapital ausweisen wird. Der fortwährenden Abnahme des Eigenkapitals muss dringend entgegengewirkt werden. Andererseits ist aber auch, wie aus der Transferaufwandsquote entsprechend den Angaben im Haushaltsplan 2009 erkennbar, auf die enorme Belastung durch " Dritte" hinzuweisen, welche auch künftig die Ausgabenstruktur der Gemeinde weiter wesentlich mitprägen wird. 3. Nachtragsbericht Zu den Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag Eröffnungsbilanzstichtag verweisen wir auf die Ausführungen im Abschnitt D . Ziffer 1 und nachfolgend Ziffer 4. 4. Risiko und Chancen der künftigen Entwicklung Risiken ) Wie diesen negativen Vorzeichen begegnet werden kann, ist die Herausforderung der nächsten Jahre tür Verwaltung und Politik in der Kommune, aber auch in Land und Bund. Der Spielraum für Kostensenkungspotentiale und die Eruierung von zusätzlichen Einnahmemöglichkeiten sind jedoch begrenzt, um künftige Jahresfehlbeträge auszugleichen. Externe Faktoren wie beispielsweise allgemeine Preiserhöhungen, Strompreiserhöhungen und Marktzinserhöhungen stellen zusätzliche Risiken dar, die die Gemeinde nicht beeinflussen kann. Risiken ergeben sich zudem auch durch Aufgabenverlagerungen auf die Gemeinde und deren unzureichende Kostenerstattung durch die übergeordneten Behörden. Betrachtet mDn die Ertragsseite, besteht eine gewisse Abhängigkeit von einigen wenigen "großen" Gewerbesteuerzahlern, die alleine mindestens 50 % der Gewerbesteuererträge aufbringen. Da die Schlüsselzuweisungen auch nach den (Gewerbesteuer-) Einzahlungen bemessen werden, sinken sie, wenn z.B. die Gewerbesteuereinzahlungen im jeweiligen Referenzzeitraum (01 .07.-3 1 . 1 2 . des Vorjahres und 0 1 . 0 1 .-30.06. des Ifd. Jahres) steigen. Entscheiden1 ist hier auch der jeweilige örtliche Hebesatz, der durch .. den vom Land für die Berechnung festgelegten "fiktiven Hebesatz" dividiert wird. Liegt der örtliche Hebesatz unter dem fiktiven Hebesatz des GFG ( so z.B. in 2009 bei der Gemeinde Kali) wird die Gemeinde so gestellt, als ob sie die entsprechende Ertragskraft nach dem fiktiven Hebesatz hätte. Sie erhält damit dann geringere Schlüsselzuweisungen. Um einen Haushaltsausgleich erreichen zu können müssten die Beiträge und die Hebesätze weiter angehoben werden. Ob und inwieweit sich diese Erhöhungen realisieren lassen, kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden. Ein Haushaltsausgleich nach NKF-Kriterien ist zurzeit nur durch Rückgriff in die Ausgleichsrücklage und die Allgemeine Rücklage, also das Eigenkapital der Gemeinde, möglich (wie oben erwähnt). Chancen ) ) Mit der Ü berprüfung aller gemeindeeigenen Objekte und deren energetischen Sanierung im Rahmen des zwischenzeitlich von der Gemeinde Kali erstellten Energieleitbildes und Klimaschutzkonzeptes ist zu erwarten, dass eine spürbare Optimierung und damit Senkung der Bewirtschaftungs- und Energiekosten einhergeht. Weitere Chancen bieten sich im Rahmen der Anpassung der Steuersätze, die zuletzt in 201 3 erhöht wurden(Gewerbesteuer von 4 1 1 v.H. Auf 455 v.H., Grundsteuer B von 4 1 3 v.H. auf 455 v.H. und Grundsteuer A von 265 v.H. auf 295 v.H. ) Durch die interkommunale Zusammenarbeit, die im Bereich Ordnungswesen und anschließend im Bereich Soziales in 2012/2013 konkret umgesetzt wurde, wird kurz­ und mittelfristig auch eine Personalkostensenkung erwartet. Durch neue organisatorische Maßnahmen - hier Umstellung der Verwaltung auf nur noch zwei Fach- und Geschäftsbereiche zum 0 1 .06.2013 -, sowie durch Einführung neuer EDV­ systeme darf auch hierdurch eine Verbesserung der Personalressourcen erwartet werden . Bezüglich der I nfrastruktur i n der Gemeinde Kali wurden ebenfalls Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet. Der Ortskern Kali mit den Hauptverkehrsadern Bahnhofstraße, Hüttenstraße und Kölner Straße ist im Bereich des Einzelhandels gut aufgestellt und gewährleistet durch eine Ilohe Anzahl an Kreisverkehren eine recht zügige Abwicklung des starken Verkehrsaufkommens. Zudem werden in der Hütlenstraße und der Kölner Straße, sowie der Aachener Straße Baumaßnahmen durchgeführt, die eine wesentliche Verbesserung im Bereich des Straßen· und Kanalbaus mit sich bringen. Das Einzelhandelsangebot mit einem großen Vollsortimenter, sowie einigen Einzelgeschäften stellt neben dem starken Gewerbegebiet einen wichtigen Standortfaktor dar. Die unmillelbare Nähe des zentralen Bahnhofes mit Bushalteplatz und des Rathauses hat zwischenzeitlich zum Bau einer weiteren Einrichtung für betreutes Wohnen geführt. Mit der Ansiedlung von zwei überregional bekannten Discountern wurde das Einzelhandelsangebot im Ortskern ebenso wie die Parkmöglichkeiten weiter stark verbessert. Als ergänzende Infrastruktureinrichtungen steht auch ein WOhnmobilstellplatz im unweit gelegenen Ortsteil Golbach zur Verfügung. Durch großes bürgerschaftliches Engagement ist es gelungen in vielen Außen orten Dorf-bzw. Bürgerhäuser zu errichten oder zu sanieren. Die Objekte stellen für die Ortsbevölkerung wichtige kulturelle, soziale und gesellschaftliche Begegnungsorte dar. Mit der zenlralen Entwässerung des Kernortes hat die Gemeinde nach ihrem Abwasserbeseiligungskonzept bis auf die Ortsteile Straßbüsch, Wallenthaler Höhe und die Frollnralher Weg in Sistig alle Orte, die zu den Klärwerken hin entwässert werden sollen, kanalisiert. Mit den sehr großen Fremdwasserprojekten in Wahlen (ca. 6,0 Mio. € Kosten bei 80 % Zuschuss), den bevorstehenden F remdwasserprojekte n in Kali, Hüttenstraße und in Rinnen ergeben sich Möglichkeiten zur Verbesserung der Infrastruktur in den jeweiligen Bereichen, die auch seitens des Rates und der Verwaltung genutzt werden, zumal die Kanal- und Straßenbauarbeiten sehr umfangreich sind. ) ) Die Grundschulstandorte in Kali und Sistig sind bereits seit 2006 bzw. 2007 zur offenen Ganztagsgrundschule erweitert worden. Damit hat die Gemeinde die Voraussetzungen tür eine dauerhafte Sicherung der Grundschulstandorte geschaffen. Die Hauptschule Kali hat seit 2008 den gebundenen Ganztagsbetrieb eingerichtet und in 2 0 1 0 die neue Mensa in Betrieb genommen. Daneben stehen in Kali auch das Berufskolleg des Kreises Euskirchen mit Wirtschaftsgymnasium und das in Trägerschaft der Salvatorianer befindliche Gymnasium Hermann-Josef-Kolleg Steinfeld zur Verfügung. Weiterhin befindet sich in Kali die st. Nikolausschule für behinderte Schüler. Die gute schulische Infrastruktur soll gefestigt und weiter ausgebaut werden. So gibt es Ü berlegungen, mit den Nachbarkommunen HeIlenthai und Schleiden eine interkommunale Sekundarschule zu errichten und somit die Schullandscllaft zukunftsorientiert zu gestalten. Die acht gemeindlichen Kindergärten sind auf die gesetzlich geforderten Angebote an U-3 Kindergartenplätzen vorbereitet. Hier ist jedoch in den Einrichtungen in Kali, Sötenich und Keldenich noch baulicher Bedarf. Hierzu sind bereits Förderanträge gestellt. Außerdem sind die Kindergärten in Kali und Sistig bereits zu Familienzentren ausgebaut und zertifiziert. Die Gemeinde Kali hat die Interessen von Alt und Jung im Blick und ist darum bemüht, ein möglichst attraktives Freizeit-, aber auch Arbeits- und familienfreundliches Angebot vorzuhalten. Mit dem Projekt "MOSIM" ( Mobilitätssicherung im Alter ) wird parallel zum Ö PNV­ Konzept eine Attraktivitätssteigerung der Gemeinde angestrebt. Im Rahmen dieses Projektes wurde z.8. ganz aktuell der Mehrgenerationenplatz und in Einzelfällen die Absenkung von Bordsteinen bereits umgesetzt. Die Ansiedlung von Gewerbebetrieben im Gewerbegebiet Kali genießt nicht zuletzt zur Schaffung neuer Arbeitsplätze, hohe Priorität. Der Gewerbestandort im Gemeindegebiet konzentriert sich in erster Linie auf den Bereich des Kernortes KalI. In den Außenorten haben sich daneben einzelne Gewerbebetriebe ( Baugewerbe, Automobilbranche ) etabliert. Im Gewerbegebiet und der noch in Vorplanung befindlicllen Erweiterung kann die Gemeinde Kali kurz-und mittelfristig voll erschlossene und sofort bebaubare gewerbliche Flächen anbieten. Außerdem wird auch in den Außenorten - hier sei aktuell das Dorfprojekt in Sistig erwähnt - eine Stärkung der Infrastruktur entwickelt. Durch Erschließung neuer Baugebiete wurden in erster Linie im Kernort, aber auch in den Außenorten (z.B. In Sistig, Golbach, Keldenich Scheven) attraktive Baumöglichkeiten geschaffen. Hier können einzelne Grundstücke zu günstigen Preisen angeboten werden. Unabdingbar ist auch, günstige Rahmenbedingungen für die Schaffung von Arbeitsplätzen im Gemeindegebiet zu schaffen. In der Bereitstellung von Flächen ist die Chance zu sehen, dies in Kali zu verwirklichen. Das Vorhaben u m den Bahnhof im Kaller Orts kern sollte für die Ansiedlung von Gewerbe und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. Hier gestalteten sich zu Beginn des Projektes die Vertragsverhandlungen für den Investor zum Verkauf von Nutzflächen recht positiv. Zwischenzeitlich ist dieses Projekt zunächst zurückgestellt. Neue Hoffnungen ergeben sich erneut durch die seit langem angestrebte Erweiterung des Gewerbegebietes Kali 111 jenseits der L 206 Richtung Scheven. Es ist zu erwarten, dass dadurch das Gewerbegebiet der Gemeinde Kali eine weitere wesentliche Aufwertung erfährt und dies zu einer weiteren Belebung insgesamt führt. ) Kali, den 28. November 2013 aufgestellt: Kämmerer ) bestätigt: Bürgermeister , Mitgliedschaften und Funktionen des Verwaltungsvorstands und der Ratsmitglieder der Gemeinde Kali Name Mitgliedschaften I Funktionen ausgeübter Beruf Vorsitzender Verbandsversammlung Wasserverband Oleftal Jaodaenossenschaft Kali 8 1 Radermacher Herbert Bürgermeister 2 3 Schmidt Alfred 4 Heller Michael E�gels Marian Beigeordneter Beamter Sozialoadaaoain Fiebrich Ekkehard Erzieher 7 GoebeJ Anthony G ö rqen Paul Verwaltungsangestellter 8 Groß Franz Albert Beamter Heinen Andreas Kaufmann, selbständig Junoen Edoar Lehrer i.R. Kania Johannes Rentner Keutgen Guido DipLVerwaltungswirt Vorstand CDU·Gemeindeverband Kali, Beisitzer Klinkhammer Bernd Justizoberamtsrat 1 . Vorsitzender BOraerverein Dottel e.V. Klöckner Ralf Or. GerJinde Linne von Berg Beamter Freiberufliche Lektorinl Biologin Maevis Lothar Feuerwehrmann Rettungsdienst Kreis Euskirchen (Vorsitzende) Frauen für Kali e.V. (SchriftfOhrerin) Förderkreis der GGS Kali Kalier Tafel e.V. 1. Vorsitzender Orts- und Förderverein Michaelskapelle Rinnen e.Y. FDP Ortsverband Kali Mendel Josef Rentner 5 6 9 10 11 12 13 14 15 16 17 KassenorOferin TV Kali Mitglied im Vorstand des Vereins fOr Kampfl<ünste, Kali lechn. Beamter OB Netz AG Kreistagsmitglied Aufsichtsrat EGB Vorstand im Borgerverein Kali Vorstand Tierschutzverein Schmidtheim eV Jaqdanqliederunqsqenossenschaft Anstais Seite 1 von 3 < r Beruf Name 18 19 20 , . des Hates in WVO I I r Toni Pütz Hans-Peter ScMfer Hans Dieler 21 22 I , Sisti" I '!� r Stellv. Vorsitzender Bürgerverein Krekel 1. R, . des Rates i�'irwo r Elvira 23 24 1/ i 11 Schmitz Peter Schmitz Uwe 1 e.V. 1 1926 i eV I Vorsitzender SPD im Kreis Euskirchen Mitglied Verwaltungsrat Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH Mitglied Aufsichtsrat und stellv. Mitglied Gesellschafterversammlung Standortentwicklungsgesellschaft Vogelsang und Vogelsang IP GmbH Förderverein Hauptschule Kali stellv. Vorsitzender Verwaltungsrat Kreissparkasse Euskirchen Vorsitzender Risikoausschuss KSK Euskirchen Vorsitzender BOrgerstiftung KSK Euskirchen Mitglied ARGE-Beirat Euskirchen Mitglied Verbandsversammlung KDVZ REGIO-Rat und F t i Rechtsanwalt 1. 25 26 27 28 Sohn Erhard � Finanzbeamter I und '-': Wasserverband Oleftal ; M" i I ' DRK i Spilles Bert 1. 1 des I i ;I K,II eV. . Rotes Kreu� . , stellv. Kreisbereilschaftsleiter Deutsches Rotes Kreuz stv. Mitglied im Jugendhilfeausschuss Kreis Euskirchen I Stolz Ute und . i i CATENA e.V. Steinfeld Vereinskartell Kali stellv. Vorsitzende BOrgerverein Kali , Karl Arzt I stellv. Seile 2 von 3 i r SPD O I Kali 0' 1964 e.v. i • Köln = Name ausgeübter Beruf Mitgliedschaften I Funktionen Sprecher Team Pfarrgemeinderat 5i5ti9 Beisitzer Förderverein Pfarrei 5i5ti9 KassenprOfer BOrgerverein 5i5ti9 Richter am Verwaltungsgericht Aachen 29 30 31 Werle ludwig Abt.Leiter im Einzelhandel Geschäftsführer BOrgerverein Sötenich stellv. Vorsitzender SPD Ortsverein Kali Or. Manfred Woller Hausarzt Züll Daniela Juristische Mitarbeiterin Ärztekammer, Kreisstelle Euskirchen Mitglied Gesellschafterversammlung Kreiskrankenhaus Mechernich Kassiererin SPD Ortsverband Kali - Seite 3 von 3 • WIROG.AG � Anlage 6 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers WIROG.AG � • t Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An die örtliche Rechungsprüfung der Gemeinde Kali Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnungen sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung, die Inventur, das Inventar, die Ü bersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände und den Lagebericht der Gemeinde Kali für das Haushaltsjahr vom 0 1 . Januar 2009 bis zum 3 1 . Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Nordrhein-Westfalen und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen liegen in der Verantwortung des Bürgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, der Inventur, des Inventars und der Ü bersicht über örtlich festgelegte • Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände sowie über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 1 01 Abs. 1 GO NRW und entsprechend , § 3 1 7 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Oarslellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. I m Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungsJegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, I nventar, Ü bersicht Ober örtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Bürgermeisters der Gemeinde sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. • Seile 1 von 2 • WIROG.AG � Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eIn den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Bann, den 29. November 2013 W I R O G AG Wirts ehafts p rüfu ngsg ese Iiseh aft e,f'Clrunc;1 Hans-Jos Wirtschaftsprüfer Seite 2 von 2 WIROG eAG Anlage 7 Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesel lschaften vom 01. Januar 2002 _ Allgemeine Auftragsbedingungen für ". Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften .- vom 1 . Januar 2002 1 . Geltungsboroich (1) Die Auftragsbedingungen gellen tut die Verträge zwischen Wirtschafts­ priifem oder Wirtschaftspriifungsgesellschaften (im nachstehenden zusam­ menfassend .Wirtschaftspriifer" genannt) und ihren Auftraggebern Ober Prii­ lungen. Beratungen und sonstige Aufträge. soweit nicht etwas anderes aus­ driicklich schrifIJich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben isL Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwischen dem Wirtschaftspriifer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gel len euch gegeniiber solchen Drillen die Bestimmungen der nachstehenden Nt. 9. (2) 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die verein Leistung, nichl ein b&­ stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord­ barte nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt_ Der Wirtschaftspriifer ist be­ rechtigt. sich zur Durchführung des Auftrages sachverstiindiger Personen zu bedienen. rf (2) Die Ben1cksichtigung ausländischen Rechts beda - außer bei betriebs­ wirtschaftlichen Priifungen - der ausdriicklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich. soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Priifung der Frage, ob die VOrschriften des Steuerrechts oder Sondervor­ schriften. wie z. B. die Vorschriften des Preis-. Wellbewerbsbeschränkungs­ und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gteiche gilt für die Feststellung, ob Subventionen. Zutagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen. die gezielt auf die Aufdeckung von Buchf älschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch­ führung von Prüfungen dazu einAnlaß ergibt oder dies ausdrücklich SChriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden berufliChen Äußerung, so Ist der Wirtschaflspn1fer nicht verpflichtet. den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftspriifers (Berichte. Gutachten und dgL) an einen Drillen bedarf der schrimichen Zustimmung des uft Wirtschaftspn1fers. soweit sich nicht bereits aus dem A ragsinhall die Ein­ willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. g) nur. wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die VelWendung berußicher Äußerungen des Wirtschaftspn1fers �u Werbezwecken ist un ulässig: ein Verstoß bereChtigt den Wirtschaftspriifer zur frisUosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf· traggebers. � 8. MängelbeseiUgung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacharfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rlickgängigrnachung des Vertrages vertangen: ist der Auftrag \IOn einem Kaufmann im Rahmen seines Handels­ gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Re<:hts oder von einem öffentlich-rechtlichen SondervermÖQen erteilt worden, so kann der Auftrag­ geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur vertangen. wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit dariiber hinaus Schadense anspriiche este en, gilt rsatz Nr. g. Aufklärungspflicht des Auflraggeb&fS Der Auftraggeber hat dalUr zu sorgen. daß dem Wirtschaftspriifer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Untertagen rech eitig vorgelegt werden und ihm \tOf1 allen Vor­ gängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein kö nen. Dies gil auch für die Unterlagen. tz n l Vorgänge und Umstände. die erst während der Tätigkeit des WirtsChalls­ priifers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftspriifers hat der Auftraggeber die VOllstän­ digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebemm Auskünfte und Erldä­ rungen in einer vom Wirtschaftspriifer formulierten schriftlichen Erl<.lärung zu h (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber unver­ züglich schriftlich geltend gemacht werden. Anspriiche nach Abs. 1, ie nicht auf einervorsälzlichen Handlung beruhen. verjähren nach Ablauf eines Jahres d ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel. die in einer berultichen Äußerung (Bericht. Gutachten und dgL) des Wirtschaftspriifers enthalten sind. können jederzeit vom Wlrt­ schaftspriifer auch Dritten gegenuber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der berufiichen Äußerung ces WirtSchaftsprüfers ent halte e n Ergebnisse in Frage zu stellen. berechtigen diesen. die Äußerung auch Drillen gegenüber �uriickxunehmen. In den v en nnten Fällen ist derAuftroggeber fer tunlichst vomer zu hören. vom Wirtschafts Ofg a prii (1) b 9. Haftung (1) FOr geS6!;tJicI! lIOffjeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschf/jnkung des § 323Abs. 2 HG8. (2) Haftung bei Fahrfässigkeit, Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftspriifers /Ur Schadense a nsp che jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und rs tza rii bestätigen. Gesundheit. bei einem faMässig verursachten einzelnen Schadensfall gern. § 54a Abs. Nr.2 WPD auf Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begn1n­ 4. Sicherung d&r Unabhänglgk&it det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglidl eines aus mehreren P ich etzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne SchadenSfall umfaßt sämtliche Folgen einer PfIichtvertetzung ohne Rücksicht darauf, ob &::häden in einem oder In mehreren aufein­ 1 4 fi tvert Der Auftraggeber steht dalUr ein, daß alles untertassen wird. was die Unab­ hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüf&rs gef ährd&n könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung nd für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übemehmen. 5. u Berichterstattung und mündliche Auskunfte Hat der Wirtschaflspriifer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu­ stellen, so Ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bel Prüfungsauf­ trägen wird der Bericht. soweit nichts anderes vereinbart ist schriftlich erstattet. Mündliche Erl<.lärungen und AuSkünfte von Mitarbeitern des Wirt­ schaftspriifers außerhalb des erteiltenAuftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz d es anderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Untertassen als ein­ heitliche Pflichtvertetzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten mit­ einander in rechtlichem oder wirtSchaftlichem Zusammenhang ste en. In h diesem Fall kann der Wtrtschaftsprüfer nur bis zur he \IOn 5 Mio. € in Anspruch genommen werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Min­ destversicherungssumme gilt nicht bei gesetzliCh vorgeschriebenen Pßicht­ p fungen. HÖ rü (3) Ausschlußfrislen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innemalb einer Aussdllußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegriindenden Ereignis Kenntnis ertangt hat. spätestens aber innemalb von 5 ahren nach dem anspruchs­ begriindenden Ereignis. Der Anspruch eniScht. wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersa1zleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. J geistigon Eigentums dos WirtSChaftsprüfers Der Auftraggeber steht dalUr ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt­ schaftspriifer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich­ nungen. Aufstellungen und Berechnungen. insbesondere Massen- und Kos­ tenberechnungen. nur IUr seine eigenen Zwecke velWendet werden. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen. bleibt unberiihrt. Oie Sätze 1 bis 3 gellen auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 52001 KND 1/2002 1 0. (1) Ergänzende Bestimmungen für PrQfungSilufträge Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts· priifer gepriiften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus· ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine VeröffenHichung nicht statt­ findet. der schriftlichen Einwilligung des W1rtschaftspriifers. Hat der Wirt­ schaftspriifer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt. so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Priifung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein_ willigung des W1rtschilftspriifers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der W1rtschaftspriifer den Besätigungsvermerk. t so darf der 8estätigungsverrnerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftspr\ifers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hai Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestell\. 11. Ergänzende Bestlmmungen für Hilfeleistung In Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt. sowohl bei der Beratung in steuer­ lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberalung die vomAuftraggeoor genannten Tatsachen. insbesondere Zahlenangaben. als richtig und vollständig zugrunde zu legen: dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm fesigesteille Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftspriifer hierzu ausdriicklich den Auftrag übemommen ha\. In diesem Falle hai der Auf­ traggeber dem W1rtschaftspriifer alle für die Wahrung von Fristen wesent­ lichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide. so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer andelWeitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßI die laufende Steuerberatung folgende. in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen ür f die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensleuer­ erklärungen, und zwar auf Grund der vomAuftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, rur die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von SteuerbeSCheiden zu den unler Steuern cl Verhandlungen mit unter den FinanZbehörden im Oll genannten Zusammenhang 01) und b) genannten Erldärungen und BeScheiden mit den d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter 01) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter 01) genannten Steuern. Der W1rtschaftspriiler beriicksichligt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche verÖffentlichte Rechtspre<:hung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer ür f die laufende Steuerberatung ein Pauschal­ honorar, so slnd mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3 d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer. Körper­ schaftsteuer. Gewerbesteuer. Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer. lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies glll auch rar 01) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer. Kapitalvekehrsteuer, r Grunderwerb­ steuer. b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeil sowie In Steuerslrafsachen "d c) die beratende und gutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung. Verschmelzung. KapitalerhÖhung und -herabsetzung. Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters. Betriebs­ veräußerung. liquidation und dergleichen. 1 (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als �usätzliche Tätigkeit übernommen wird. gehört dazu nicht die Oberpriifung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr_ genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsleuerabzuges wird nicht über­ nommen. 1 2. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) DerWirlschaftspriifer ist nach Maßgabe der Gesetze verpnichtet. über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auf­ lraggeber bekannt werden. Stillschweigen zu bewahren, gleichviel. ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß derAuftraggeber ihn von dieser Schwelgepßicht ent­ binde\. (2) Der Wirtschaftspriifer darf Berichte. GutaChten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftspriifer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 1 3. Annahmeverzug und unterlusene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mil der Annahme der vom Wirtschaftspnifer ange­ botenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr.3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftspriifer zur fristlosen Ki.lndigung des Vertrages berechtigt. Unbenihrt bleibt der Anspruch des W1rtschaftspriifers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unter­ c lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens. und zwar auch dann. wenn der Wirt­ schaftsprüfer von dem Kündigungsrechl keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der WirtSChaftsprüfer hat neben seiner Gebühren-oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen: die Umsatzsteuer wird �usätzJich <. bere<:hnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Auslagerl­ ersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befrie­ digung seiner AnSpriiche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftspriifers auf Ver­ gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest­ gestellten Forderungen zulässig. 1$. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der WirtSchaftsprüfer bewahrl die im Zusammenhang mit der Erledigung einesAuftrages ihm übergebenen und von ihm sell)st angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführlen Schriftwechsel zehn Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts­ prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben. die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder ür f diesen erhalten hat. Djes gill jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt­ schaftspriifer und seinem Auftraggeber und li:ir die Schriftslücke, die dieser l bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftspriifer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zuriickgibt. Abschriften oder Foto­ kopien anfertigen und �urückbehallen. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag. seine DurchWhrung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nurdeutsches Recht. t