Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.02.15, 18:44
Aktualisiert
03.03.15, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 16.12.2014
13.1
WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise
384/2014 1. Ergänzung
- Die Nutzung als Möbelhaus soll im Grundstückskaufvertrag festgeschrieben werden.
- Die Verkaufsfläche für das Nebensortiment soll möglichst klein gehalten werden.
- Der Grundstückskaufpreis soll im Rahmen des vom Rat der Stadt festgelegten Niveaus sein.
- Der Kreuzungsbereiches B 265n/An der Patria soll mit einer separaten Abbiegespur bzw. einem
Kreisverkehr unter der Kostenübernahme des Investors umgebaut werden.
Es soll auch erst der Flächennutzungsplan geändert werden, wenn der Grundstückskaufvertrag
mit notarieller Beurkundung feststeht und der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB
unterschrieben ist
Der Rat der Stadt Erftstadt spricht sich für eine Ansiedlung eines Möbelhauses (hochwertiger
Vollsortimenter) im WirtschaftsPark aus und beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem
Investor vorzubereiten.
47 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)