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Beschlusstext (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
16 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.02.15, 18:44
Aktualisiert
03.03.15, 18:46
Beschlusstext (WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 16.12.2014 13.1 WirtschaftsPark/Ansiedelung eines Möbelhauses - Sachstand und weitere Vorgehensweise 384/2014 1. Ergänzung - Die Nutzung als Möbelhaus soll im Grundstückskaufvertrag festgeschrieben werden. - Die Verkaufsfläche für das Nebensortiment soll möglichst klein gehalten werden. - Der Grundstückskaufpreis soll im Rahmen des vom Rat der Stadt festgelegten Niveaus sein. - Der Kreuzungsbereiches B 265n/An der Patria soll mit einer separaten Abbiegespur bzw. einem Kreisverkehr unter der Kostenübernahme des Investors umgebaut werden. Es soll auch erst der Flächennutzungsplan geändert werden, wenn der Grundstückskaufvertrag mit notarieller Beurkundung feststeht und der städtebauliche Vertrag gemäß § 11 BauGB unterschrieben ist Der Rat der Stadt Erftstadt spricht sich für eine Ansiedlung eines Möbelhauses (hochwertiger Vollsortimenter) im WirtschaftsPark aus und beauftragt die Verwaltung, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen mit dem Investor vorzubereiten. 47 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)