Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
15 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
27.02.15, 18:44
Aktualisiert
03.03.15, 18:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 16.12.2014
14.3
Ergänzungssatzung E. - Herrig, Teichweg;
Aufstellungsbeschluss 496/2014
I. Gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird beschlossen, für das im
Anlageplan gekennzeichnete Gebiet eine Ergänzungssatzung aufzustellen. Die Satzung erhält die
Bezeichnung: Ergänzungssatzung Erftstadt - Herrig, Teichweg. Der Anlageplan ist Bestandteil des
Beschlusses.
II. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf der Ergänzungssatzung für die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung gem. §13 (2) Satz 2 und 3 BauGB zu erarbeiten und zur Beschlussfassung
vorzulegen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)