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Beschlussvorlage (Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 im Bereich der Straße "Im Unterdorf" (L 218) im Ortsteil Vossenack; hier: Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 im Bereich der Straße "Im Unterdorf" (L 218) im Ortsteil Vossenack;
hier: Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB) Beschlussvorlage (Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 im Bereich der Straße "Im Unterdorf" (L 218) im Ortsteil Vossenack;
hier: Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Bau- und Umweltausschuss Termin 12.06.2008 68/2008 Bemerkungen TOP öffentlich Fachbereich: Sachbearbeiter: IV Herr Franke Aktenzeichen: Datum: IV F/Ra 28.05.2008 Bezeichnung Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 im Bereich der Straße "Im Unterdorf" (L 218) im Ortsteil Vossenack; hier: Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB Sachverhalt: Die Eigentümergemeinschaft der vorgenannten Grundstücke hat mit Schreiben vom 27.05.2008 die Erschließung in Rede stehenden Grundstücke mittels eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB beantragt (Anlage 1). Die Grundstück liegen im Innenbereich. Die Erschließung soll über die Parzellen Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 191 und 190, erfolgen (siehe hierzu beiliegenden Flurkartenausschnitt – Anlage 2 -). Diese Grundstücke stehen ebenfalls im Eigentum der Antragsteller. Die Antragsteller beabsichtigen, die Erschließung (Kanal- und Straßenbau) auf eigene Kosten durchzuführen und nach Fertigstellung der Anlagen dieselben an die Gemeinde zu übergeben. Das Gleiche gilt für die beiden vorgenannten Parzellen. Um dies ordnungsgemäß zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde abzuwickeln, ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB erforderlich. Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Abschluss des Erschließungsvertrages. Es wird gebeten, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den Antragstellern für die Erschließung der vorgenannten Grundstücke einen Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB abzuschließen. Die Planunterlagen werden in der Sitzung ausgehängt und können für die Beratungen in den jeweiligen Fraktionen nach Absprache mit Herrn Franke zur Verfügung gestellt werden. 2 Anlagen -1 - Beschlussvorschlag: In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat, dem Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB mit den Antragstellern für die Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 zuzustimmen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Nein € € € Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2 - (Bürgermeister)