Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
65 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Bau- und Umweltausschuss
Termin
12.06.2008
68/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
IV
Herr Franke
Aktenzeichen:
Datum:
IV F/Ra
28.05.2008
Bezeichnung
Erschließung der Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und
187 im Bereich der Straße "Im Unterdorf" (L 218) im Ortsteil Vossenack;
hier: Antrag auf Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB
Sachverhalt:
Die Eigentümergemeinschaft der vorgenannten Grundstücke hat mit Schreiben vom 27.05.2008
die Erschließung in Rede stehenden Grundstücke mittels eines Erschließungsvertrages nach §
124 BauGB beantragt (Anlage 1). Die Grundstück liegen im Innenbereich. Die Erschließung soll
über die Parzellen Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 191 und 190, erfolgen (siehe hierzu
beiliegenden Flurkartenausschnitt – Anlage 2 -). Diese Grundstücke stehen ebenfalls im Eigentum
der Antragsteller. Die Antragsteller beabsichtigen, die Erschließung (Kanal- und Straßenbau) auf
eigene Kosten durchzuführen und nach Fertigstellung der Anlagen dieselben an die Gemeinde zu
übergeben. Das Gleiche gilt für die beiden vorgenannten Parzellen. Um dies ordnungsgemäß
zwischen dem Antragsteller und der Gemeinde abzuwickeln, ist der Abschluss eines
Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB erforderlich.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Abschluss des Erschließungsvertrages. Es wird gebeten, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den Antragstellern für die
Erschließung der vorgenannten Grundstücke einen Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB
abzuschließen.
Die Planunterlagen werden in der Sitzung ausgehängt und können für die Beratungen in den
jeweiligen Fraktionen nach Absprache mit Herrn Franke zur Verfügung gestellt werden.
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts empfiehlt der Bau- und Umweltausschuss dem Gemeinderat,
dem Erschließungsvertrag nach § 124 BauGB mit den Antragstellern für die Erschließung der
Grundstücke Gemarkung Vossenack, Flur 4, Nrn. 197, 198, 189, 188 und 187 zuzustimmen und
den Bürgermeister zu ermächtigen, den Vertrag zu unterzeichnen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)