Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
17.12.2009
133/2009
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
4
Herr Franke
Aktenzeichen:
IV 622/20--31.7
F/Ra
02.12.2009
Datum:
Bezeichnung
Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. G 4 im Ortsteil Straß;
hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages gem. § 124 BauGB
Sachverhalt:
Die Eigentümer der im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. G 4 liegenden Grundstücke Gemarkung Straß, Flur 14, Nr. 107 tlw., und Flur 13, Nr. 147, beantragen mit Schreiben vom 18.11.2009
die Erschließung der vorgenannten Grundstücke mittels eines Erschließungsvertrages nach § 124
BauGB (Anlage 1).
Die Grundstücke liegen im Plangebietes des seit dem 24.08.2009 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. G 4.
Die Erschließung erfolgt über den gemeindlichen Wirtschaftsweg Gemarkung Straß, Flur 13,
Nr. 134 (Verlängerung „In der Graat“). Aus dem als Anlage 2 beigefügten Flurkartenausschnitt ist
der Sachverhalt zu ersehen.
Die Antragsteller beabsichtigen, die Erschließung (Kanal- und Straßenbau, Straßenbeleuchtung
pp.) auf eigene Kosten durchzuführen und nach Fertigstellung der Anlagen dieselben an die
Gemeinde zu übertragen. Um dies ordnungsgemäß zwischen den Antragstellern und der Gemeinde abzuwickeln, ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB erforderlich.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen den Abschluss des Erschließungsvertrages.
Es wird gebeten, den Bürgermeister zu ermächtigen, mit den Antragstellern für die Erschließung
des vorgenannten Plangebietes einen Erschließungsvertrag gem. § 124 BauGB abzuschließen.
2 Anlagen
-1 -
Beschlussvorschlag:
In Kenntnisnahme des Sachverhalts stimmt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald für die Erschließung der Grundstücke im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. G 4 dem Abschluss eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB mit den Antragstellern zu und ermächtigt den Bürgermeister, das Erforderliche zu veranlassen.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Nein
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)