Daten
Kommune
Kall
Größe
117 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
25.10.13, 18:03
Aktualisiert
31.10.13, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
162/2013
12.11.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Rat
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Mitzeichnung durch
Beschlussfassung
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 4.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 5.11.2013 – TOP 3.5 - beschließt
der Rat, der Gebührenkalkulation 2014 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich.
Ferner beschließt der Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem
GFG 2013 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2014 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2014 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
56.566,80 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2015 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2013 haben sich insbesondere durch die
Aktivierung der Fremdwassersanierungsmaßnahme Hüttenstraße ergeben. Die Abschreibungen
erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 18.000 €. Demgegenüber sinkt die Verzinsung um
rd. 30.000 €.
Des Weiteren wirkt sich das voraussichtliche Defizit 2011 mit einem Teilbetrag von 120.761,41
€ (50 %) gebührenerhöhend aus. Zum Ausgleich wird eine Entnahme aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre i.H.v. 200.000 € eingeplant, da die tatsächlichen Abrechnungen für
die Vorjahre 2011-2013 niedriger ausfallen als geplant.
Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2014 wird der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2013 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 159.326,-- €) bewilligt werden. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt.
Vorlagen-Nr. 162/2013
Seite 2
Die Schmutzwassergebühr 2014 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,18 €
auf 3,95 €/m³ reduziert.
Die Niederschlagswassergebühr 2014 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,04 € auf 0,90 € reduziert.
Vorlagen-Nr. 162/2013
Seite 3
Vorlagen-Nr. 162/2013
Seite 4
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
162/2013
05.11.2013
Federführung: Fachbereich I
An den
Haupt- und
Finanzausschuss
mit der Bitte um
X
FBL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heller
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Beigeordneter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
X
Fachbereichsleiter
Vorlage berührt den Haushalt.
Mittel verfügbar bei PSK
Euro
Sachbearbeiter
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 3.5
Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung"
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2014 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist
nicht erforderlich.
Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, nach der endgültigen Gewährung
einer Landeszuweisung nach dem GFG 2013 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2014 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert.
Sachdarstellung:
Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2014 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine
Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt
56.566,80 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2015 und ggf. Folgejahre ein.
Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2013 haben sich insbesondere durch die
Aktivierung der Fremdwassersanierungsmaßnahme Hüttenstraße ergeben. Die Abschreibungen
erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 18.000 €. Demgegenüber sinkt die Verzinsung um
rd. 30.000 €.
Des Weiteren wirkt sich das voraussichtliche Defizit 2011 mit einem Teilbetrag von 120.761,41
€ (50 %) gebührenerhöhend aus. Zum Ausgleich wird eine Entnahme aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre i.H.v. 200.000 € eingeplant, da die tatsächlichen Abrechnungen für
die Vorjahre 2011-2013 niedriger ausfallen als geplant.
Vorlagen-Nr. 162/2013
Seite 5
Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2014 wird der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2013 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 159.326,-- €) bewilligt werden. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt.
Die Schmutzwassergebühr 2014 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,18 €
auf 3,95 €/m³ reduziert.
Die Niederschlagswassergebühr 2014 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,04 € auf 0,90 € reduziert.