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Allgemeine Vorlage (Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung")

Daten

Kommune
Kall
Größe
117 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
25.10.13, 18:03
Aktualisiert
31.10.13, 18:05
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Inhalt der Datei

Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 162/2013 12.11.2013 Federführung: Fachbereich I An den Rat mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Mitzeichnung durch Beschlussfassung Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 4.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Gemäß Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses vom 5.11.2013 – TOP 3.5 - beschließt der Rat, der Gebührenkalkulation 2014 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner beschließt der Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2013 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2014 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2014 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 56.566,80 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2015 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2013 haben sich insbesondere durch die Aktivierung der Fremdwassersanierungsmaßnahme Hüttenstraße ergeben. Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 18.000 €. Demgegenüber sinkt die Verzinsung um rd. 30.000 €. Des Weiteren wirkt sich das voraussichtliche Defizit 2011 mit einem Teilbetrag von 120.761,41 € (50 %) gebührenerhöhend aus. Zum Ausgleich wird eine Entnahme aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre i.H.v. 200.000 € eingeplant, da die tatsächlichen Abrechnungen für die Vorjahre 2011-2013 niedriger ausfallen als geplant. Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2014 wird der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2013 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 159.326,-- €) bewilligt werden. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Vorlagen-Nr. 162/2013 Seite 2 Die Schmutzwassergebühr 2014 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,18 € auf 3,95 €/m³ reduziert. Die Niederschlagswassergebühr 2014 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,04 € auf 0,90 € reduziert. Vorlagen-Nr. 162/2013 Seite 3 Vorlagen-Nr. 162/2013 Seite 4 Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 162/2013 05.11.2013 Federführung: Fachbereich I An den Haupt- und Finanzausschuss mit der Bitte um X FBL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heller Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Rat Bürgermeister Kenntnisnahme Beigeordneter Haushaltsmäßige Auswirkungen: X Fachbereichsleiter Vorlage berührt den Haushalt. Mittel verfügbar bei PSK Euro Sachbearbeiter über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 3.5 Gebührenhaushalt "Abwasserbeseitigung" Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, der Gebührenkalkulation 2014 für die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ zuzustimmen. Eine Gebührenerhöhung ist nicht erforderlich. Ferner empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat, nach der endgültigen Gewährung einer Landeszuweisung nach dem GFG 2013 eine reduzierte Gebühr zu erheben. Die Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr 2014 wird bei der Veranlagung entsprechend reduziert. Sachdarstellung: Nach der beigefügten Gebührenkalkulation 2014 für den Bereich „Abwasserbeseitigung“ ist keine Gebührenerhöhung erforderlich. Die Kalkulation schließt mit einem Defizit von insgesamt 56.566,80 € ab. Dieser Betrag fließt in die Gebührenkalkulationen 2015 und ggf. Folgejahre ein. Wesentliche Änderungen gegenüber der Kalkulation 2013 haben sich insbesondere durch die Aktivierung der Fremdwassersanierungsmaßnahme Hüttenstraße ergeben. Die Abschreibungen erhöhen sich gegenüber dem Vorjahr um ca. 18.000 €. Demgegenüber sinkt die Verzinsung um rd. 30.000 €. Des Weiteren wirkt sich das voraussichtliche Defizit 2011 mit einem Teilbetrag von 120.761,41 € (50 %) gebührenerhöhend aus. Zum Ausgleich wird eine Entnahme aus der Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre i.H.v. 200.000 € eingeplant, da die tatsächlichen Abrechnungen für die Vorjahre 2011-2013 niedriger ausfallen als geplant. Vorlagen-Nr. 162/2013 Seite 5 Im noch endgültig zu beschließenden GFG 2014 wird der Gemeinde Kall eine Abwassergebührenhilfe 2013 i.H.v. ca. 150.000 € (Vorjahr 159.326,-- €) bewilligt werden. Diese kommt dem Gebührenzahler voll zu Gute und wird gebührenmindernd berücksichtigt. Die Schmutzwassergebühr 2014 i.H.v. 4,13 € wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,18 € auf 3,95 €/m³ reduziert. Die Niederschlagswassergebühr 2014 i.H.v. 0,94 €/m² befestigter Fläche wird durch die Abwassergebührenhilfe um 0,04 € auf 0,90 € reduziert.