Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 13.12.2011
22
Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse;
Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a
BauGB (beschleunigtes Verfahren) (499/2011)
Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S.
2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet
einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innen-entwicklung)
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in
der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen.
Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung
Bebauungsplan Nr. 169, Erftstadt - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur
Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2
BauGB vorzulegen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)