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Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
18 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; 
Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren))

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Beschluss der Sitzung des Rates am 13.12.2011 22 Bebauungsplan Nr. 169, E. - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse; Aufstellungsbeschluss über die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens gem. § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) (499/2011) Gem. § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung wird beschlossen, für das im Anlageplan ersichtliche Gebiet einen Bebauungsplan nach den Vorschriften des § 13a (Bebauungspläne der Innen-entwicklung) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S.2414), in der zuletzt gültigen Fassung ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufzustellen. Der Anlageplan ist Bestandteil des Beschlusses. Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 169, Erftstadt - Friesheim, Kindergarten Bolzengasse. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Bebauungsplan - Vorentwurf zu erarbeiten und zur Beschlussfassung über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs.2 und 4 Abs.2 BauGB vorzulegen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)