Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 13.12.2011
23
Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss (404/2011)
I.
Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 2
sowie 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr.
135, Erftstadt - Liblar, Bergstraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt
entschieden:
I.1
Amt 370 (Feuerwehr/Rettungsdienst), Holzdamm 10 50374 Erftstadt (Stellungnahme vom
12.08.2011)
Die Berücksichtigung der notwendigen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die
Feuerwehr und den Rettungsdienst sowie einer gradlinigen Fahrspur von mind. 3m Breite
ist durch eine entsprechend breite festgesetzte „öffentliche Verkehrsfläche“ im
Bebauungsplanentwurf bereits erfolgt.
I.2
Kirchenvorstand St. Barbara, Pfr. Winfried Jansen, Roncallistraße 14, 50374 ErftstadtLiblar (Stellungnahme vom 15.08.2011)
Der Hinweis, dass die Freiflächen hinter dem Kindergarten und dem Pfarrheim als
Spielfläche von den Kindergartenkindern sowie von Jugendlichen genutzt wird und von
daher zeitweise mit entsprechendem Lärm zu rechnen ist, wird zur Kenntnis genommen
(siehe auch Begründung zu I.2).
I.3
Amt 51 (Jugend, Familie und Soziales), Holzdamm10, 50374 Erftstadt [Stellungnahme
vom 17.08.2011 und vom 25.01.2010 (Stellungnahme für BP 160A, Am Villehang)]
Der Hinweis, dass die aus Sicht der Jugendhilfe erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen
nur ungenügend zur Verfügung stehen, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausweisung
eines neuen Standortes für einen Outdoor - Jungendtreffpunkt und von
Jugendfreizeiträumen („Jugendkulturhalle“) sind nicht Regelungsgegenstände des
vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
I.4
LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn
(Stellungnahme vom 18.08.2011 und vom 17.08.2009)
Der Anregung, einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass bei
Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Unteren
Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland
unverzüglich zu melden sind, ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprochen.
I.5
Erftverband, Postfach 1320, Bergheim (Stellungnahmen vom 22.08.2011 und 28.07.2009)
Der Anregung hinsichtlich der Reduzierung des Niederschlagswasseranfalls ist bereits
durch mehrere Maßnahmen im Bebauungsplan entsprochen (siehe auch Begründung zu
I.5).
Der Anregung, zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden
Gewässerbelastung
durch
starken
Oberflächenabfluss
im
Plangebiet
versickerungsfördernde Maßnahmen zuzulassen, ist mit den Empfehlungen,
Dachflächenwasser zur Garten- und Grünanlagenbewässerung zu verwenden und
Dächer unter 20° Dachneigung zu begrünen, im Bebauungsplanentwurf bereits Rechnung
getragen.
Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer
zu legen, kann nicht entsprochen werden.
I.6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum
Beschluss der Sitzung
des Rates vom 13.12.2011
(Stellungnahme
vom 29.08.2011)
Seite 2
Der Hinweis, dass Angaben zur Veränderung oder Verlegung der Anlagen erst bei
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2011
Seite 3