Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
93 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlusstext (Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße
I.  Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

Beschluss der Sitzung des Rates am 13.12.2011 23 Bebauungsplan Nr. 135, Erftstadt – Liblar, Bergstraße I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss (404/2011) I. Über die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 1 u. 2 sowie 4 Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, des Bebauungsplanes Nr. 135, Erftstadt - Liblar, Bergstraße, vorgebrachten Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: I.1 Amt 370 (Feuerwehr/Rettungsdienst), Holzdamm 10 50374 Erftstadt (Stellungnahme vom 12.08.2011) Die Berücksichtigung der notwendigen Feuerwehrzufahrten und Aufstellflächen für die Feuerwehr und den Rettungsdienst sowie einer gradlinigen Fahrspur von mind. 3m Breite ist durch eine entsprechend breite festgesetzte „öffentliche Verkehrsfläche“ im Bebauungsplanentwurf bereits erfolgt. I.2 Kirchenvorstand St. Barbara, Pfr. Winfried Jansen, Roncallistraße 14, 50374 ErftstadtLiblar (Stellungnahme vom 15.08.2011) Der Hinweis, dass die Freiflächen hinter dem Kindergarten und dem Pfarrheim als Spielfläche von den Kindergartenkindern sowie von Jugendlichen genutzt wird und von daher zeitweise mit entsprechendem Lärm zu rechnen ist, wird zur Kenntnis genommen (siehe auch Begründung zu I.2). I.3 Amt 51 (Jugend, Familie und Soziales), Holzdamm10, 50374 Erftstadt [Stellungnahme vom 17.08.2011 und vom 25.01.2010 (Stellungnahme für BP 160A, Am Villehang)] Der Hinweis, dass die aus Sicht der Jugendhilfe erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen nur ungenügend zur Verfügung stehen, wird zur Kenntnis genommen. Die Ausweisung eines neuen Standortes für einen Outdoor - Jungendtreffpunkt und von Jugendfreizeiträumen („Jugendkulturhalle“) sind nicht Regelungsgegenstände des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. I.4 LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Endenicher Straße 133, 53115 Bonn (Stellungnahme vom 18.08.2011 und vom 17.08.2009) Der Anregung, einen Hinweis in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass bei Bodenbewegungen auftretende archäologische Funde und Befunde der Unteren Denkmalbehörde oder dem LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland unverzüglich zu melden sind, ist bereits im Bebauungsplanentwurf entsprochen. I.5 Erftverband, Postfach 1320, Bergheim (Stellungnahmen vom 22.08.2011 und 28.07.2009) Der Anregung hinsichtlich der Reduzierung des Niederschlagswasseranfalls ist bereits durch mehrere Maßnahmen im Bebauungsplan entsprochen (siehe auch Begründung zu I.5). Der Anregung, zur Entlastung der Kanalisation und zur Verringerung der nachfolgenden Gewässerbelastung durch starken Oberflächenabfluss im Plangebiet versickerungsfördernde Maßnahmen zuzulassen, ist mit den Empfehlungen, Dachflächenwasser zur Garten- und Grünanlagenbewässerung zu verwenden und Dächer unter 20° Dachneigung zu begrünen, im Bebauungsplanentwurf bereits Rechnung getragen. Der Anregung, die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen gem. § 1a BauGB an Gewässer zu legen, kann nicht entsprochen werden. I.6 Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2011 (Stellungnahme vom 29.08.2011) Seite 2 Der Hinweis, dass Angaben zur Veränderung oder Verlegung der Anlagen erst bei Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Rates vom 13.12.2011 Seite 3