Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschluss
der Sitzung
des Rates am 13.12.2011
16
Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen
Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den
öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO) (396/2011)
Die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen
Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO) im § 5 Abs. 4 vorgeschlagene Erweiterung
(Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes) und die Vorschrift in der OVO über
Ordnungswidrigkeiten (§ 19) in der Formulierung
„Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...... das Verunreinigungsverbot gemäß § 5
der Verordnung, das Mitführverbot von Glas/Glasflaschen, gemäß § 5 Abs, 4 der Verordnung ...
verletzt.“
wird beschlossen.
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)