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Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO))

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
78 kB
Datum
13.12.2011
Erstellt
26.01.12, 06:31
Aktualisiert
29.02.12, 06:31
Beschlusstext (Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO))

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Beschluss der Sitzung des Rates am 13.12.2011 16 Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO) (396/2011) Die in der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung an und auf den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen und in den öffentlichen Anlagen der Stadt Erftstadt vom 08.05.2008 (OVO) im § 5 Abs. 4 vorgeschlagene Erweiterung (Einführung eines Glas- und Glasflaschenverbotes) und die Vorschrift in der OVO über Ordnungswidrigkeiten (§ 19) in der Formulierung „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig ...... das Verunreinigungsverbot gemäß § 5 der Verordnung, das Mitführverbot von Glas/Glasflaschen, gemäß § 5 Abs, 4 der Verordnung ... verletzt.“ wird beschlossen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)