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Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen hier: Milser Ring)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
8,3 kB
Datum
30.09.2009
Erstellt
09.10.09, 21:45
Aktualisiert
09.10.09, 21:45
Beschlußtext (Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen
hier:  Milser Ring)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister BESCHLUSS der 38. Sitzung des Hochbau- und Planungsausschusses (Wahlperiode 2004/2009) am 30.09.2009: 5. Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 "Milser Heide" im Ortsteil Bechterdissen hier: Milser Ring Nach Einleitung durch AV Puchert-Blöbaum gibt AM Pankoke bekannt, dass der CDU-Fraktion durch den Architekten nähere Informationen zum Antrag vorliegen. Bei der Bauinteressenabfrage für die letzte Bebauungsplanänderung ist in diesem Fall der Vater und nicht der Sohn, welcher nun den Antrag stellt, befragt worden. Vielleicht könne in dem Zusammenhang für die Überschreitung von ca. 20 m² doch eine Befreiung erteilt werden. Denkbar sei die Berücksichtigung dieser Befreiung in einem späteren Änderungsverfahren. Hier liegt eine klare Ansage des Kreises Lippe vor, so FBL Oortman, dass keine Befreiung in der Größenordnung erteilt werde. AM Gräfe erkundigt sich, warum die überbaubare Fläche im Verhältnis zum Gesamtgrundstück relativ klein sei. Dies sei auf die damals vorhandene Hochspannungsleitung zurückzuführen, antwortet AV Puchert-Blöbaum. AM Dr. Bruck erklärt, dass er sich eigentlich dem Verwaltungsvorschlag anschließen wollte. Durch die Zusatzinformation von Herrn Pankoke, so AM Dr. Bruck, könne er sich aber durchaus eine Änderung des Bebauungsplanes für das eine Grundstück vorstellen, jedoch mit einer Kostenübernahme durch den Antragsteller. Dem stimmt AM Dudek zu. Auch er ist der Meinung, man solle sich dem Bauwunsch auf Erweiterung der Wohnfläche nicht ganz verschließen, sieht aber ebenfalls keine Beteiligung der Verwaltung an dem Änderungsverfahren. TA Knipping gibt zu bedenken, dass es bei Änderungen von Bebauungsplänen in erster Linie nicht um eine Übernahme von Kosten gehe, sondern vielmehr darum, ob ein Planungserfordernis vorliegt oder nicht. Allein aufgrund dieser Tatsache müsse ein Beschluss gefasst werden. AV Puchert-Blöbaum schlägt vor, dem Antrag zuzustimmen. Allerdings mit der Einschränkung, dass es sich hier um ein -für die Gemeinde Leopoldshöhe- nachrangiges Verfahren handelt. Dem schließt sich der Ausschuss mehrheitlich an und stimmt wie folgt ab: Beschluss: Der Hochbau- und Planungsausschuss stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 02/02 „Milser Heide“ zu. Aufgrund der Vielzahl der laufenden Verfahren wird der Antrag zurückgestellt bzw. dem Antragsteller empfohlen, für die Planung einen Dritten zu beauftragen. Beratungsergebnis: - 14 Ja-Stimme(n), 0 Nein-Stimme(n), 1 Enthaltung(en) -