Daten
Kommune
Wesseling
Größe
5,6 kB
Erstellt
24.06.10, 10:02
Aktualisiert
24.06.10, 10:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Unterausschuss dem Hauptausschuss und Stadtrat die
Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Wesseling und seine Ausschüsse, über den Verwaltungsvorschlag hinaus, mit den nachfolgenden Änderungen bzw. Ergänzungen zu beschliessen:
§ 2 Abs. 1: ..... mindestens zwölf volle Tage liegen.
§ 2 Abs. 4 (neu): ist das Ratsmitglied Mitglied einer Fraktion, so gilt die schriftliche Einladung dem
Ratsmitglied als zugestellt, sobald sie in den Geschäftsräumen der jeweiligen Fraktion hinterlegt wurde und an das Ratsmitglied eine elektronische Mitteilung heraus gegangen ist; im übrigen .....
§ 3 Abs. 1: .... spätestens am siebzehnten Tag vor Beginn der Ladungsfrist .... .
§ 24 Abs. 2: .... Schriftführer unterzeichnet; die Niederschrift ist dem Rat in der nächsten Sitzung zur
Genehmigung vorzulegen.
§ 24 Abs. 5 ist ersatzlos zu streichen.