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Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp; hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
75 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp;
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack) Beschlussvorlage (Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp;
hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: Der Bürgermeister Beratungsfolge Gemeinderat Termin 17.12.2009 140/2009 Bemerkungen TOP öffentlich Abteilung: Sachbearbeiter: 6 Herr Engels Aktenzeichen: Datum: III Gebühren 2010 03.12.2009 Bezeichnung Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer pp; hier: Aussiedler- und Übergangsheime in den Ortschaften Hürtgen und Vossenack Sachverhalt: Wegen des Sachverhaltes wird auf die Vorlage für den Haupt- und Finanzausschuss Nr. 127/2009 vom 18.11.2009 verwiesen. Unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2009 wird folgender Beschluss empfohlen: Beschlussvorschlag: a) die Gebührenkalkulation für das Jahr 2010 für die Unterbringung der asylbegehrenden Ausländer bzw. Aussiedler ist richtig. b) Erlass der Satzung über die Erhebung einer Gebühr für die Benutzung von Aussiedler- bzw. Übergangsheimen für Aussiedler und asylbegehrende Ausländer. Die Benutzungsgebühr für die Aussiedler- bzw. Übergangsheime beträgt im kommenden Jahr 9,00 €. Die Stromkostenpauschale wird auf 12,25 €/Person und Monat und die Heizkostenpauschale auf 18,00 €/Person und Monat festgesetzt. Finanzielle Auswirkungen ? 1) 2) 3) 4) Einmalig Jährliche Folgekosten/-lasten Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden. € € € Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (FB-Leiter) (FB-Leiter beteil. Fachamt) -2- (Bürgermeister)