Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
66 kB
Erstellt
17.12.09, 15:55
Aktualisiert
17.12.09, 15:55
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Beratungsfolge
Gemeinderat
Termin
19.06.2008
63/2008
Bemerkungen
TOP
öffentlich
Fachbereich:
Sachbearbeiter:
I
Herr Latz
Aktenzeichen:
Datum:
I L/Be
21.05.2008
Bezeichnung
Abfallwirtschaftskonzept für den ZEW
Sachverhalt:
Nach § 5 a des Landesabfallgesetzes stellen die Kreise und kreisfreien Städte in ihrem Gebiet
Abfallwirtschaftskonzepte auf. Das Abfallwirtschaftskonzept gibt eine Übersicht über den Stand
der öffentlichen Abfallentsorgung. Das Abfallwirtschaftskonzept der Kreise enthält auch die erforderlichen Festlegungen für die Maßnahmen der kreisangehörigen Gemeinden. Vor Erlass des
Abfallwirtschaftskonzeptes der Kreise sind die kreisangehörigen Gemeinden zu hören. Das Abfallwirtschaftskonzept ist fortzuschreiben und der zuständigen Behörde im Abstand von 5 Jahren
und bei wesentlichen Änderungen erneut vorzulegen.
Die Kreise Aachen und Düren sowie die Stadt Aachen haben sich im Jahre 2003 zum Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) zusammengeschlossen. Die Verpflichtung der Kreise zur
Aufstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist mit der Gründung des Zweckverbandes auf diesen übergegangen. Der ZEW hat nunmehr erstmalig das Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erstellt
und den Gemeinden mit Schreiben vom 06.05.2008, hier eingegangen am 16.05.2008, mit der
Bitte um Stellungnahme bis 31.07.2008 übersandt.
Das Anschreiben des ZEW vom 06.05.2008 ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Das Abfallwirtschaftskonzept für den Zweckverband Entsorgungsregion West ist über 100 Seiten stark und
verfügt über eine große Anzahl farblicher Abfallmengentabellen. Wegen des Umfanges wurde
daher auf eine Übersendung verzichtet. Im Bedarfsfalle kann das Konzept selbstverständlich ausgeliehen bzw. bei der Verwaltung eingesehen werden.
Eine Stellungnahme zum Abfallwirtschaftskonzept ist nur erforderlich, soweit die Interessen der
jeweiligen Gemeinden betroffen sind. Nach hiesiger Durchsicht orientiert sich das Abfallwirtschaftskonzept an den Vorgaben der abfallrechtlichen Bestimmungen. Anforderungen, die den
Interessen der Gemeinde Hürtgenwald zu wider laufen könnten, sind nicht feststellbar. Insofern
halte ich eine Stellungnahme für entbehrlich.
Neuerungen für die Gemeinde Hürtgenwald bringen jedoch sehr wahrscheinlich die Überlegungen
des ZEW bei der Erfassung von Bio- und Grünabfall im Verbandsgebiet.
-1 -
Bezüglich der Erfassung von Bio- und Grünabfall ist eine Beschlussvorlage des ZEW vom
03.03.2008 an die Verbandsversammlung beigefügt. Dieser bitte ich zu entnehmen, dass verpflichtende Vorgaben für die Einführung der Biotonne geplant sind. Diese verpflichtende Vorgabe
soll in erster Linie die Gemeinde Roetgen und die Städte Monschau und Stollberg ansprechen, da
dort zur Zeit Bioabfälle noch nicht eingesammelt werden. Die Gemeinde Hürtgenwald hat bereits
seit Jahren die Biotonne unter Beachtung der Eigenkompostierung eingeführt sowie ein
Bringsystem (Grünabfallcontainer) während der Vegetationszeit installiert.
Hinsichtlich der Bio- und Grünabfallvergärung liegt ein Konzept zweier Aufsichtsratsmitglieder zu
Ihrer gefälligen Kenntnisnahme bei. Unter Punkt 5 dieses Konzeptes ist der Einstieg in die Vergärung mit zunächst drei Standorten geplant. Einer dieser Standorte soll das Entsorgungs- und Logistikzentrum – Horm – werden. Hierfür soll die vorhandene Infrastruktur der stillgelegten Mechanisch-Biologischen-Restmüllbehandlungsanlage (MBA) genutzt werden. Dem Beschlussvorschlag
unter Punkt 8 des Konzeptes ist die Verbandsversammlung im Wortlaut gefolgt.
Beschlussvorschlag:
Ohne.
Finanzielle Auswirkungen ?
1)
2)
3)
4)
Keine
€
€
€
Einmalig
Jährliche Folgekosten/-lasten
Objektbezogene Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
Die Mittel müssen HHSt. bereit gestellt werden.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(FB-Leiter)
(FB-Leiter beteil. Fachamt)
-2 -
(Bürgermeister)