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Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
50 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
05.11.07, 09:44
Aktualisiert
05.11.07, 09:44
Beschlusstext (Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen
hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept)

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Inhalt der Datei

BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 06.06.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 23 Abstufungen an Kreisstraßen im Stadtgebiet Euskirchen hier: Zustimmung zum Umstufungskonzept Der Kreisausschuss stimmmt der Vorlage 334/2007 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 23.05.2007 (Z 1/V 334/2007) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 1 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der L 119 in Stotzheim (Netzknoten 5306 044) und der K 24 (Netzknoten 5306 069) zur Stadtstraße zu. 2) Der Kreistag stimmt vorerst dem Verbleib der K 1 zwischen der K 24 auf Höhe Roitzheim (Netzknoten 5306 070) und der B 56 in Kuchenheim (Netzknoten 5306 047) in der Baulast des Kreises zu. 3) Der Kreistag stimmt der Abstufung der Kreisstraße 47 im Stadtgebiet Euskirchen zwischen der Talsperrenstraße (km 3,460) und der Kreisgrenze bei Queckenberg (Netzknoten 5407 019) zum Forstweg zu. 4) Der Kreistag stimmt bis zur Vorlage der Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel dem Verbleib der K 47 ab der Stadtgrenze zu Bad Münstereifel bei km 2,624 und der Talsperrenstraße ( km 3,460) in der Baulast des Kreises zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig V 334/2007