Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
05.11.07, 09:44
Aktualisiert
05.11.07, 09:44
Stichworte
Inhalt der Datei
BESCHLUSS
über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 06.06.2007 im Sitzungssaal I
des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32
TOP 12
Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in
der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen
Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung
69/2007 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung
des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und
Gesundheit vom 22.05.2007 (Z 1/D 69/2007) zu und empfiehlt
dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 69/2007
vom 09.05.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst
folgenden Beschluss:
a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer
Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das
Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis
Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer
¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und
der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche
Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen.
b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung
versagt werden, richtet der Kreis eine volle
Schulpsychologenstelle ein.
c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis
(Lösung a) oder b) erfolgt jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren
partizipiert und das Land der RSB des Kreises Euskirchen
eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin
zuweist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
D 69/2007