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Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
51 kB
Datum
06.06.2007
Erstellt
05.11.07, 09:44
Aktualisiert
05.11.07, 09:44
Beschlusstext (Einsatz von Schulpsychologen in NRW
hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen)

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BESCHLUSS über das Ergebnis der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 06.06.2007 im Sitzungssaal I des Kreishauses in Euskirchen, Jülicher Ring 32 TOP 12 Einsatz von Schulpsychologen in NRW hier: Einrichtung einer kommunalen Schulpsychologenstelle in der Regionalen Schulberatungsstelle des Kreises Euskirchen Der Kreisausschuss stimmt der Dringlichkeitsentscheidung 69/2007 unter Berücksichtigung der zustimmenden Empfehlung des Ausschusses für Schulen, Sport, Kultur, Soziales und Gesundheit vom 22.05.2007 (Z 1/D 69/2007) zu und empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung 69/2007 vom 09.05.2007 gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 KrO NW und fasst folgenden Beschluss: a) Der Kreis richtet eine ½ Stelle eines/einer Schulpsychologen ein. Die Verwaltung wird beauftragt, das Schulministerium weiterhin zu drängen, die vom Kreis Euskirchen bereits erbrachte Leistung (Bereitstellung einer ¾ Stelle eines Diplom-Sozialpädagogen) anzuerkennen und der RSB des Kreises Euskirchen eine zusätzliche Schulpsychologenstelle zur Verfügung zu stellen. b) Sollte die Anerkennung der v. g. erbrachten Leistung versagt werden, richtet der Kreis eine volle Schulpsychologenstelle ein. c) Die personelle Erweiterung der RSB durch den Kreis (Lösung a) oder b) erfolgt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Kreis an dem Verteilungsverfahren partizipiert und das Land der RSB des Kreises Euskirchen eine/n weitere/n Schulpsychologen/Schulpsychologin zuweist. Abstimmungsergebnis: Einstimmig D 69/2007